Sonntag
Datentechnik GmbH
Arnsberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
91.927,00 |
45.818,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
431,00 |
836,00 |
| II.
Sachanlagen |
91.496,00 |
44.982,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
527.532,64 |
376.662,38 |
| I.
Vorräte |
48.800,00 |
121.800,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
104.423,93 |
137.166,29 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
374.308,71 |
117.696,09 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.439,00 |
5.878,00 |
| Aktiva |
627.898,64 |
428.358,38 |
Passiva
|
|
30.6.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
489.641,32 |
244.721,09 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
219.721,09 |
17.100,87 |
| III.
Jahresüberschuss |
244.920,23 |
202.620,22 |
| B.
Rückstellungen |
95.240,00 |
97.550,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
43.017,32 |
86.087,29 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
43.017,32 |
86.087,29 |
| Passiva |
627.898,64 |
428.358,38 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2022 - 30.
Juni 2023
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Firma Sonntag Datentechnik GmbH, Arnsberg
(Amtsgericht Arnsberg HR B 1823) ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267
Abs. 1 HGB und unterliegt daher grundsätzlich den
größenabhängigen Aufstellungs- und
Offenlegungserleichterungen nach § 274a,
§ 276, § 288 Abs. 1 und
§ 326 HGB. Auf die Anwendung der
größenabhängigen
Aufstellungserleichterungen nach § 266
Abs. 1 Satz 3 bzw. Satz 4 HGB für
kleine Gesellschaften wurde verzichtet.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes erstellt. Der
Jahresabschluss wurde freiwillig um einen Anhang unter
Anwendung der §§ 284 - 288 HGB
erweitert. Die Erstellung eines Lageberichtes ist nach
§ 264 Abs. 1 S. 4 HGB nicht
erforderlich.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sowie
Erläuterungen zur Bilanz
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen
den Vorschriften der §§ 242 - 256a
und §§ 264 - 277 HGB.
Das Anlagevermögen wird mit den Anschaffungs-
oder Herstellungskosten einschließlich
Anschaffungsnebenkosten aktiviert und die abnutzbaren
Anlagegüter werden über die betriebliche
Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Abschreibungen im
Jahr des Zuganges erfolgen bei den beweglichen
Anlagegegenständen pro rata temporis, d. h.
monatsgenau auf den Monat der Anschaffung bzw. Herstellung.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten unter EUR 800,00 werden im
Anschaffungsjahr voll abgeschrieben und als Anlagenabgang
behandelt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips. Im Hinblick auf nicht
auftrags-/kundenspezifische Vorratsbestände wurde ein
angemessener Abschlag in Höhe von 3 % für
nachträgliche Bonusgutschriften und gewährte
Skonti, unerkannte Mengen-, Qualitäts- und
Preisabweichungen sowie Verkaufsrisiken
berücksichtigt. Die Bewertung der
auftrags-/kundenspezifisch erworbenen Vorräte erfolgte
aufgrund der kurzfristig realisierbaren Verkaufserlöse
dagegen ohne Abschlag.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
abzüglich eventuell erforderlicher
Einzelwertberichtigungen angesetzt und beinhalten
Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von
EUR 47,91 (Vorjahr: EUR 46,75).
Guthaben bei Kreditinstituten werden unter
Berücksichtigung schwebender Zahlungen zum Nominalwert
erfasst.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten erfasst die
zeitanteiligen Aufwendungen des Folgejahres, deren
Zahlungsausgleich bereits im Geschäftsjahr 2022/2023
erfolgt ist.
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages und
berücksichtigt alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen in Höhe
von TEUR 43,3 (Vorjahr: TEUR 96,0).
Es bestehen keine Verpflichtungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Sonstige Angaben
Im Berichtszeitraum wurden 5 Arbeitnehmer im Sinne
des § 267 Abs. 5 HGB beschäftigt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus
Mietverpflichtungen mit einem Gesamtvolumen bis zum Ende
der Laufzeit 31.12.2023 in Höhe von
EUR 12.600,00.
Arnsberg, den 02. April 2024
Jürgen
Sonntag
Markus Börner
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.05.2024
festgestellt.
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