Beteiligungsgesellschaften
SIGAVEST Vermögensverwaltung GmbH
Kurfürstenstraße 12A, 12105 Berlin, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Adams seit 7.9.2004 | Geschäftsführer |
Carsten Römer seit 7.9.2004 | Geschäftsführer |
Christian Mallek seit 13.8.2004 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 33.33% | |
| 33.33% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SIGAVEST Vermögensverwaltung GmbH
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
|
| 1. Forderungen an Kreditinstitute | ||
| a) täglich fällig | 209.127,22 | 153.241,95 |
| b) andere Forderungen | 2.247,93 | 748,68 |
| 211.375,15 | 153.990,63 | |
| 2. Forderungen an Kunden | 245.527,55 | |
| 3. Immaterielle Vermögenswerte | 0,00 | 0,00 |
| 4. Sachanlagen | ||
| a) Grundstücke und Bauten | 152.187,00 | 156.022,00 |
| b) Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3.990,00 | 3.370,00 |
| 156.177,00 | 159.392,00 | |
| 5. Sonstige Vermögensgegenstände | 27.030,94 | 43.020,18 |
| 6. Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 | 1.529,90 |
| 640.110,64 | 604.271,52 | |
|
PASSIVA |
||
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
|
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 49.857,52 | 53.251,59 |
| 2. Sonstige Verbindlichkeiten | 40.042,51 | 40.273,02 |
| 3. Rückstellungen | ||
| a) Steuerrückstellungen | 0,00 | 0,00 |
| b) sonstige Rückstellungen | 115.148,60 | 113.221,46 |
| 115.148,60 | 113.221,48 | |
| 4. Eigenkapital | ||
| a) Gezeichnetes Kapital | 75.000,00 | 75.000,00 |
| b) Gewinnrücklagen | 259.525,45 | 258.085,14 |
| c) Gewinnvortrag | 0,00 | 0,00 |
| d) Jahresüberschuss/-fehlbetrag | 100.536,56 | 64.440,31 |
| 435.062,01 | 397.525,45 | |
| 640.110,64 | 604.271,52 |
Gewinn- und Verlustrechnung
|
2023
EUR |
2022
EUR |
|
| 1. Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften | 6.385,52 | 499,91 |
| 2. Zinsaufwendungen | -1.179,62 | -2.039,86 |
| 3. Provisionserträge | 890.620,68 | 922.096,41 |
| 4. Provisionsaufwendungen | -56.125,65 | -42.941,33 |
| 5. Sonstige betriebliche Erträge | 4.593,41 | 16.743,77 |
| 6. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | ||
| a) Personalaufwand | ||
| aa) Löhne und Gehälter | -534.700,84 | -589.837,09 |
| ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -46.325,01 | -58.468,54 |
| darunter für Altersversorung EUR 4.320,00 (Vorjahr: EUR 4.320,00) | ||
| b) Andere Verwaltungsaufwendungen | -104.188,81 | -156.490,78 |
| -685.214,66 | -804.796,41 | |
| 7. Abschreibungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen | -4.766,27 | -6.748,00 |
| 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -7.777,56 | -6.405,60 |
| 9. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | 146.535,85 | 76.408,89 |
| 10. Außerordentlicher Ertrag | 0,00 | 18.532,77 |
| 11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -45.365,13 | -29.585,19 |
| 12. Sonstige Steuern | -634,16 | -916,16 |
| 13. Jahresüberschuss | 100.536,56 | 64.440,31 |
| 14. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 64.440,31 | 490.848,27 |
| 15. Ausschüttungen aus dem Gewinnvortrag | -63.000,00 | -480.000,00 |
| 16. Einstellung in die Gewinnrücklage | -1.440,31 | -10.848,27 |
| 17. Bilanzgewinn | 100.536,56 | 64.440,31 |
Anhang
Anwendung des Handelsgesetzbuches
Der Anhang enthält alle Pflichtangaben des §§ 285 HGB; darüber hinaus sind alle sonstigen im HGB, der RechKredV sowie dem GmbHG genannten Einzelvorschriften berücksichtigt, soweit die darzustellenden Sachverhalte vorliegen.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung der besonderen Vorschriften für Kreditinstitute und unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) vom 11. Dezember 1998 i.d.F. vom 28. August 2013 aufgestellt. Die Bilanz zum 31. Dezember 2023 sowie die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 entsprechen den vorgeschriebenen Formblättern der RechKredV, wobei die Gesellschaft für die Gewinn- und Verlustrechnung die Staffelform (Formblatt 3) gewählt hat.
Als Wertpapierinstitut i. S. d. § 2 WpIG hat die Gesellschaft die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften in dem nach § 340(4a) HGB bestimmten Umfang anzuwenden.
| Anschaffungskosten | ||||
|
01.01.2023
Euro |
Zugänge
Euro |
Abgänge
Euro |
31.12.2023
Euro |
|
| Bauten auf eigenen Grundstücken | 191.767,81 | 0,00 | 0,00 | 191.767,81 |
| Grundstückswerte | 31.860,00 | 0,00 | 0,00 | 31.860,00 |
| PKW | 15.437,82 | 0,00 | 0,00 | 15.437,82 |
| Büroeinrichtung | 4.472,00 | 1.551,27 | 0,00 | 6.023,27 |
| 266.364,63 | 1.551.27 | 0,00 | 245.088,90 | |
| Abschreibungen | ||||
|
01.01.2023
Euro |
Zugänge
Euro |
Abgänge
Euro |
31.12.2023
Euro |
|
| Bauten auf eigenen Grundstücken | 67.605,81 | 3.835,00 | 0,00 | 71.440,81 |
| Grundstückswerte | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| PKW | 15.437,82 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Büroeinrichtung | 21.179,14 | 931,27 | 0,00 | 2.033,27 |
| 106.972,63 | 4.766,27 | 0,00 | 73.474,08 | |
| Buchwerte | ||
|
31.12.2023
Euro |
31.12.2022
Euro |
|
| Bauten auf eigenen Grundstücken | 120.327,00 | 124.162,00 |
| Grundstückswerte | 31.860,00 | 31.860,00 |
| PKW | 0,00 | 0,00 |
| Büroeinrichtung | 3.990,00 | 3.370,00 |
| 156.177,00 | 159.392,00 | |
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:
Die ausgewiesenen Forderungen an Kreditinstitute sind zum Nominalwert ausgewiesen.
Die Forderungen an Kunden und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug angemessener Wertberichtigungen angesetzt.
Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die abnutzbaren Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Bei den beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens werden die Zugänge monatsgenau der anteiligen Jahresabschreibung unterworfen. Für geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten von € 150,00 bis € 1.000,00 wurde in Vorjahren im Wirtschaftsjahr der Anschaffung ein Sammelposten gebildet. Dieser wird im Wirtschaftsjahr und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren nach dem Zugang mit je 20% aufgelöst.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen wurden nach dem des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Steuerberechnung ist auf Basis der Tantiemenregelungen erfolgt.
Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi -permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmens-individuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Die Aktivierung latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts.
Erläuterungen und ergänzende Angaben zu Bilanz und GuV
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlagenentwicklung dargestellt, aus der sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben. Die Anlagenentwicklung ist Bestandteil dieses Anhangs.
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr von 0 € (Vorjahr 0 €).
Die sonstigen Rückstellungen sind -wie auch im Vorjahr- sämtlich kurzfristig.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern von 0 € (Vorjahr 0 €).
Von den Verbindlichkeiten haben insgesamt 0 T€ (Vorjahr: 0 T€) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. 50 T€ (Vorjahr: 53 T€) von den Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
Von den Verbindlichkeiten sind insgesamt 50 T€ (Vorjahr 53 T€) durch Grundpfandrechte besichert. Andere als handelsübliche Sicherheiten wurden nicht gestellt.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag entfallen in voller Höhe auf das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit.
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft hat während des Geschäftsjahres neben der Geschäftsführung bis September vier Arbeitnehmer (Angestellte) beschäftigt, zum Jahresende zwei.
Das Honorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr betrug für:
| - Abschlussprüfungsleistungen | 6,3 TEUR |
| - andere Bestätigungsleistungen | 2,6 TEUR |
Steuerberatungsleistungen und sonstige Leistungen seitens des Wirtschaftsprüfers wurden für das Geschäftsjahr 2023 nicht erbracht.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei
Herrn Christian Mallek, Bankkaufmann
Herrn Carsten Römer, Bankkaufmann
Herrn Stefan Adams, Bankkaufmann
Die Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung betrugen im Geschäftsjahr 306 TEUR.
Der Gewinnverwendungsvorschlag lautet wie folgt:
| € | |
| Jahresüberschuss | 100.536,56 |
| Gewinnausschüttung | 99.000,00 |
| Einstellung in die Gewinnrücklagen | 1.536,56 |
Die Voraussetzungen des § 264 (2) Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Geschäftsjahresschluss eingetreten sind Lagen nicht vor.
Berlin, den 21. März 2024
gez. Christian Mallek, Geschäftsführer
gez. Carsten Römer, Geschäftsführer
gez. Stefan Adams, Geschäftsführer
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
Der Jahresabschluss wurde am 30. Mai 2024 in unveränderter Form durch die Gesellschafter festgestellt.
An die SIGAVEST Vermögensverwaltung GmbH, Berlin
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der SIGAVEST Vermögensverwaltung GmbH, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SIGAVEST Vermögensverwaltung GmbH, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen der SIGAVEST Vermögensverwaltung GmbH, Berlin, unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, 29. Mai 2024
GHP
GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Holst, Wirtschaftsprüfer
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