Beteiligungsgesellschaften
VTEC Systems GmbH
Max-Planck-Straße 1, 32339 Espelkamp, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christoph Dr. Barth seit 9.8.2023 | Geschäftsführer |
Christof Pleye seit 27.9.2021 | Prokura |
Carsten Wollert seit 4.12.2020 | Prokura |
Elisabeth Daldrup seit 10.6.2014 | Prokura |
Bernd Knost seit 6.1.2005 | Prokura |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VTEC Systems GmbH (vormals: HARTING Systems GmbH)EspelkampJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023LageberichtVTEC Systems GmbH(vormals HARTING Systems GmbH)Geschäftsjahr 01.10.2022 - 30.09.2023Grundlagen der Gesellschaft und wichtige EreignisseDie Gründung der Gesellschaft erfolgte im Jahr 1959, der Hauptsitz liegt in Espelkamp, Deutschland. Bis zum 31. Juli 2023 war die VTEC Systems GmbH Teil der HARTING Technologiegruppe. Zum 1. August 2023 hat die TMP Industrie GmbH, Berlin, (kurz: TMP) die Gesellschaftsanteile der VTEC Systems GmbH im Rahmen eines Sharedeals von der HARTING Stiftung & Co. KG vollständig übernommen. Im Zuge der Transaktion ist auch die HARTING Service Center GmbH & Co. KG (kurz: HSC) auf die VTEC Systems GmbH angewachsen und die Geschäftsführung zum 1. August 2023 um Herrn Dr. Christoph Barth erweitert worden. Noch im Berichtsjahr ist die TMP Industrie GmbH nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.September 2023 mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. September 2023 (Verschmelzungsstichtag) auf die VTEC Systems GmbH abwärts verschmolzen. Die VTEC Systems GmbH ist Geschäftspartner von Retail- und Industriekunden. Die Gesellschaft ist Spezialist für Verkaufsautomaten mit kontrollierter Ausgabe von Produkten und bietet darüber hinaus Kassentische, Verkaufsregale und Zigarettenautomaten vor allem für den Lebensmitteleinzelhandel, Convenience Stores, Tankstellen und Tabakwarenfachhandel. Darüber hinaus bietet die VTEC Systems GmbH in dem Geschäftsbereich Industriegeschäft hochpräzise Dienstleistungen wie Pulverbeschichtung, Schweißen, Pressen, Biegen, und Konstruktion von Elektrogehäusen. Die VTEC Systems GmbH verfügt über ein eigenes Team von Technikern und bietet ein One-Stop-Shop-System an, bei dem die Kunden das gesamte Leistungsspektrum von der Produktentwicklung über das Prototyping bis hin zur Serienproduktion erhalten können. Die Gesellschaft ist vorwiegend im Inland tätig. Mitarbeitende Zum 30. September 2023 waren bei der VTEC Systems GmbH 172 (Vorjahr 145) festangestellte Mitarbeitende beschäftigt. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der Anwachsung der HSC mit der Folge der Übernahme der Servicetechniker dieser Gesellschaft. Das Engagement in der betrieblichen Aus- und Weiterbildung zeigt sich durch die in den verschiedensten Berufsbildern beschäftigten Auszubildenden der Gesellschaft. Die Inhalte und Schwerpunkte der Ausbildung werden in enger Abstimmung zwischen Ausbildern, Auszubildenden und Berufsschulen laufend überarbeitet und den jeweiligen Anforderungen angepasst. Forschung und Entwicklung Die Innovation neuer Produkte und Lösungen ist einer der wichtigsten Wachstumsfaktoren der VTEC Systems GmbH, da sie das Produktportfolio und den Kundenmix diversifizieren. Die VTEC Systems GmbH hat ein eigenes Development Center. Hier erfolgt die Entwicklung von komplexen Blechprodukten sowie elektronischen und elektrischen Geräten (Hard- und Software) in einem digitalen Entwicklungsprozess. Neben Serienprodukten betrifft dies auch kundenspezifische Lösungen, zum Teil unter Einbindung zuverlässiger Entwicklungspartner. Um die Effizienz und Praktikabilität der bestehenden Produkte zu erhöhen, arbeitet die Gesellschaft ständig an Produktverbesserungen und -weiterentwicklungen. Gleichzeitig werden Prototypen gebaut, die langfristig getestet werden. Die Quote der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung im Vergleich zum Umsatz liegt im mittleren einstelligen Prozentbereich und damit nahezu konstant auf Vorjahresniveau. WirtschaftsberichtFür Zwecke der Herstellung einer Vergleichbarkeit zum Vorjahr gehen wir im Folgenden auch auf die wesentlichen Veränderungen ein, die sich aus den Umwandlungsvorgängen ergeben haben. Diese betreffen vornehmlich die Bilanz. Umsatz und Ertragslage Die Umsatzerlöse als finanzieller Leistungsindikator der VTEC Systems GmbH sind in schwierigem Umfeld leicht um ca. 1,1 Mio. € bzw. 3,8 % auf 27,8 Mio. € gesunken. Damit entspricht die Entwicklung in etwa der Prognose des Vorjahres, in der wir von leicht rückläufigen Umsatzerlösen im mittleren einstelligen Prozentbereich ausgegangen sind. Während sich das Retailgeschäft als stabil und belastbar erwies, musste das Industriegeschäft aufgrund der politischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten Rückgänge verzeichnen. Der Auftragsbestand unterliegt deutlichen saisonalen Schwankungen, zeigt sich über das Geschäftsjahr als stabil und liegt zum Geschäftsjahresende über Vorjahr. Im Wesentlichen führten Kostensteigerungen bei Rohstoffen, Energie und Personal zu einem Anstieg des Anteils der Herstellungskosten an den Umsatzerlösen, sodass die Bruttoergebnisquote vom Umsatz um 0,8 Prozentpunkte auf 21,6 % gesunken ist. Die sonstigen betrieblichen Erträge liegen gut 0,1 Mio. € über Vorjahr, wobei der Schwerpunkt aus der Auflösung von Rückstellungen kommt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um gut 0,3 Mio. € gegenüber dem Vorjahr angestiegen, im Wesentlichen durch den Anwachsungsverlust der HSC bedingt. Das Ergebnis nach Steuern als weiterer finanzieller Leistungsindikator sinkt um rund 1,0 Mio. € gegenüber Vorjahr auf 0,2 Mio. €. Wir waren in unserer Prognose von einem moderat schwächeren Ergebnis nach Steuern ausgegangen. Der Rückgang entfällt dabei zu rund 0,3 Mio. € auf den Anwachsungsverlust der HSC. Nach Steuern ergibt sich ein Jahresüberschuss von rund 0,2 Mio. € (Vorjahr 0,0 Mio. €). Im Vorjahr wurde das Ergebnis nach Steuern fast in Gänze an die damalige stille Gesellschafterin abgeführt. Das Konstrukt der stillen Gesellschafterin wurde im Zuge des Gesellschafterwechsels abgelöst. Vermögenslage Die Bilanzsumme der VTEC Systems GmbH erhöht sich im Stichtagsvergleich um 3,7 % auf 12,4 Mio. €. Dabei wurden die Vorräte, nachdem diese im Geschäftsjahr 2022 zur Absicherung der Produktion hochgefahren wurden, im Geschäftsjahr 2023 schrittweise um 0,7 Mio. € auf 4,5 Mio. € reduziert. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind gegenüber dem Vorjahr um 0,2 Mio. € auf 5,2 Mio. € angestiegen. Dieser Anstieg ist jedoch ausschließlich durch die Umwandlungsvorgänge bedingt, da noch im Vorjahr als Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesene Forderungen in Höhe von € 0,6 Mio. nunmehr den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zugeordnet werden. Bis zum Gesellschafterwechsel war die Gesellschaft in das gruppeninterne Cashpooling der HARTING Technologiegruppe eingebunden. Durch die Ablösung des Cashpoolings wird die Liquidität nun in der Gesellschaft belassen. Die Guthaben bei Kreditinstituten betragen zum Bilanzstichtag 1,7 Mio. € (Vorjahr 0,0 Mio. €). Das Eigenkapital ist im Vorjahresvergleich um 1,2 Mio. € auf 1,5 Mio. € gesunken. Dabei steht einer erfolgsneutralen Rücklagenverrechnung im Zuge der Verschmelzung der TMP (1,5 Mio. €) ein Jahresüberschuss in Höhe von 0,2 Mio. € gegenüber. Die Eigenkapitalquote liegt bei 12,4 % (Vorjahr 23,2 %). Innerhalb des Fremdkapitals betreffen die wesentlichen Veränderungen die auf die Gesellschaft im Zuge der Verschmelzung übertragenen sonstigen Verbindlichkeiten der TMP gegenüber der HARTING Technologiegruppe aus der Akquisition. Entsprechend sind die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen insbesondere durch die damit verbundene Ablösung des vorherigen Cashpoolings deutlich gesunken. Finanz- und Liquiditätslage Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgte bis zum Gesellschafterwechsel im Wesentlichen durch das gruppeninterne Cashpooling der HARTING Technologiegruppe. Nach dem 1. August 2023 erfolgt die Finanzierung durch Einlagen der Gesellschafter, die Verbindlichkeiten ggü. der HARTING Technologiegruppe aus der sowie dem Cashflow aus der eigenen Geschäftstätigkeit. Die wesentlichen Veränderungen im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit betreffen, ausgehend von einem EBIT von 0,7 Mio. € und nicht zahlungswirksamen Abschreibungen von 0,3 Mio. €, Mittelzuflüsse aus dem Abbau des Vorratsvermögens (0,7 Mio. €) und dem Abbau der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände (0,5 Mio. €). Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit betrifft mit 0,3 Mio. € (Vorjahr 0,1 Mio. €) im Wesentlichen Auszahlungen für Sachanlagen aus dem Bereich Betriebs- und Geschäftsausstattung. Zum Geschäftsjahresende bestehen Darlehen gegenüber der HARTING Technologiegruppe (6,4 Mio. €) sowie der neuen Gesellschafterin (0,5 Mio. €). Von diesen Darlehen ist ein Betrag von 4,2 Mio. € im Geschäftsjahr 23/24 fällig. Der Finanzmittelfonds beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 1,7 Mio. € und setzt sich ausschließlich aus Guthaben bei Kreditinstituten zusammen. Im Zuge des Gesellschafterwechsels wurde über die Betriebsimmobilie der VTEC Systems ebenfalls ein neuer langfristiger Mietvertrag abgeschlossen. Aufgrund der Langfristigkeit des Mietvertrags ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr ein deutlicher Anstieg der sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren Nicht finanzielle Leistungsindikatoren werden bei der VTEC Systems GmbH in verschiedenen Bereichen zu verschiedenen Zwecken erhoben. Sie betreffen z.B. Kundenzufriedenheit oder Lieferperformance, Umweltbelange wie z.B. Erfassung von Energieverbräuchen wie auch Mitarbeiterbelange wie Zufriedenheit, Gesundheitsgefährdung, Fluktuation und Fortbildungsbudgets. In Einzelfällen dienen sie auch der Entscheidungsunterstützung, sind aber kein Instrument der grundsätzlichen Unternehmenssteuerung. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 Prozent niedriger als im Vorjahr. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland kam im Jahr 2023 im nach wie vor krisengeprägten Umfeld ins Stocken. Hohe Preise auf allen Wirtschaftsstufen dämpften die Konjunktur in Deutschland. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 hat sich somit in 2023 nicht fortgesetzt. 1 Im Einzelhandel mit Lebensmitteln sank der Umsatz im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr real um 3,1 %. Als potenzielle Ursache werden insbesondere hohe Preissteigerungen für Lebensmittel vermutet. 2 Die VTEC Systems GmbH konnte sich den Markttrends nicht vollständig entziehen und musste sowohl im Kerngeschäft wie auch im Industriegeschäft leicht rückläufige Umsätze verkraften. Auch das Ergebnis nach Steuern ist entsprechend gegenüber dem Vorjahr rückläufig. Prognose-, Chancen und RisikoberichtChancen- und Risikobericht Risikomanagement ist für die VTEC Systems GmbH nicht nur ein Kontrollsystem, sondern vielmehr Bestandteil einer präventiven und proaktiven Steuerung. Im Zuge des Gesellschafterwechsels werden Systeme neu bewertet und notwendige Ansätze schrittweise in die eigene Organisation überführt. Es wird versucht, Unsicherheiten durch konjunkturelle und sektorale Entwicklungen, Wechselkurs- und Rohstoffschwankungen, weltpolitische Ereignisse oder Naturkatastrophen durch eine breite Diversifizierung im Markt zu verringern. Die Risiken entsprechen im Wesentlichen denen vergleichbarer Unternehmen. Neben den rechtlichen Risiken, den Betriebs- und Umweltrisiken, Daten- und Cyberrisiken und Risiken durch Pandemien bestehen vor allem Markt- und Produktrisiken sowie die ausreichende Verfügbarkeit von qualifiziertem technisch ausgebildetem Personal als weiteres Umfeldrisiko. Gesellschaft, Politik und Wirtschaft begegnen derzeit vielschichtigen, zum Teil interdependenten Herausforderungen. In der Ukraine besteht ein militärischer Konflikt, welcher Handelsbeschränkungen und Sanktionen nach sich zieht. Deren Konsequenzen für Russland, aber auch für die verhängenden Staaten zeigen sich bereits unmittelbar und werden auch langfristig Auswirkungen haben. Wesentliche Risiken treffen die Realwirtschaft zum Beispiel in Lieferketten, in hohen bzw. stark schwankenden Energiekosten bis hin zur Energieverfügbarkeit. Die VTEC Systems GmbH ist dementsprechend von den Auswirkungen mittelbar betroffen. Ein Corona-Taskforce-Team hat bis zum Frühjahr 2023 die umzusetzenden Maßnahmen beschlossen und umgesetzt. Ziel war es, die Mitarbeitenden zu schützen, den Arbeitsbetrieb aufrecht zu halten und die Lieferfähigkeit gegenüber den Kunden zu sichern. Das ist gut gelungen. Produktions- und Lieferausfälle konnten vermieden werden. Die Geschäftsführung bleibt wachsam und wird wieder schützende Maßnahmen einführen, wenn es die Situation erfordert. Als Branchenrisiken werden insbesondere die Preisänderungsrisiken auf den Rohstoffmärkten und dem Energiemarkt gesehen. Die VTEC Systems begegnet dem Risiko durch langfristige Kontrakte sowie teilweise durch physische Vorratshaltung. Grundsätzlich zeigt sich der Lebensmitteleinzelhandel gegenüber konjunkturellen Schwankungen als resistent verbunden mit einem hohen Preisdruck. Dem Risiko einer gewissen Abhängigkeit von größeren Kunden im Industriegeschäft begegnen wir durch verstärkte Vertriebsaktivitäten im Inland. Als Sicherungsinstrumente kommen bei Bedarf ebenfalls nur abbildbare und bewertbare Instrumente in Betracht. Darüber hinaus wird den veränderten Rohstoffmarktbedingungen durch kontinuierliche Substitution bestimmter Materialien begegnet. Sollten sich zukünftig die Preise auf den Rohstoffmärkten wieder entspannen, können sich hieraus auch wesentliche Chancen ergeben. Schließlich liegt das Augenmerk auf der Optimierung des Working Capitals und dabei unter anderem auf einem risikoorientierten Forderungsmanagement zur Vermeidung von Forderungsausfällen. Das finanzwirtschaftliche Forderungsausfallrisiko wird durch Prüfung der Bonität von Kunden sowie ein Mahnwesen begrenzt. Dem Risiko der ausreichenden Verfügbarkeit von qualifiziertem technisch ausgebildetem Personal begegnet die VTEC Systems GmbH durch kontinuierliche Anstrengungen bei der betrieblichen Aus- und Weiterbildung, die auch nach dem Gesellschafterwechsel in Kooperation mit der HARTING Technologiegruppe fortgesetzt werden. Im neuen Geschäftsjahr 2023/2024 sind neue Finanzierungsverträge in Form eines unechten Pensionsgeschäfts über Zahlungsansprüche aus Lieferungen und Leistungen sowie eine Kontokorrentkreditvereinbarung geschlossen worden. Neben variablen Zinsrisiken und einem Risiko aufgrund der unbestimmten Laufzeit der Verträge können sich Finanzierungsrisiken insbesondere bei einem deutlichen Abschwächen der wirtschaftlichen Lage ergeben. Diese Risiken sehen wir jedoch aktuell als sehr unwahrscheinlich an. Ein Risiko für die Gesellschaft besteht ebenfalls in der Abtrennung des ERP-Systems aus der HARTING Technologiegruppe - die Umstellung soll bis Ende 2024 erfolgen und wird von einem gemeinsamen Projektteam aus externen Beratern, IT-Mitarbeitern der Technologiegruppe und dem Fachbereich der VTEC Systems GmbH gemeinsam abgearbeitet. Chancen werden nachfolgend in der Reihenfolge ihrer Bedeutung für die VTEC Systems GmbH dargestellt. Große Chancen sieht die VTEC Systems GmbH in dem Transfer der erworbenen Kompetenzen und Fähigkeiten in neue Produkte und Märkte. Dazu gehört der weitere Ausbau des Industriegeschäftes ebenso wie der Transfer in Automaten mit kontrollierter Abgabe von Produkten mit und ohne Bezahlfunktion. Daneben bietet der Trend zu Smartstores/Smartcheckouts ein erhöhtes Potential für die Automaten der VTEC. Die Covid-19 Pandemie hat die Notwendigkeit für den Umbau der Wirtschaft verdeutlicht und den Trend zur Digitalisierung und Automatisierung massiv beschleunigt. Als Spezialist für automatisierte Ausgabelösungen und Kassenzonen, die vermehrt im Lebensmitteleinzelhandel eingesetzt werden, ergeben sich gute Chancen für die VTEC Systems GmbH auch außerhalb der heutigen Absatzkanäle. Insgesamt beurteilt die Geschäftsführung das Chancen- und Risikoverhältnis trotz der genannten Herausforderungen als ausgewogen und erkennt keine Risiken, die zu einer Bestandsgefährdung führen könnten. Im Vergleich zum Vorjahr fallen die Marktrisiken aus Pandemie und den Auswirkungen des Krieges deutlich geringer ins Gewicht. Prognosebericht Die deutsche Wirtschaft steckt in der Krise fest. Dabei belasten sowohl konjunkturelle als auch strukturelle Faktoren. Nach einem Rückgang um 0,3 % im Jahr 2023 wird das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2024 wohl nur stagnieren. In den kommenden beiden Jahren 2025 und 2026 dürfte eine allmähliche Erholung einsetzen, im Zuge derer die Wirtschaftsleistung um 0,9 bzw. 1,5 % zunehmen wird. Damit wurde die Wachstumsprognose gegenüber der ifo Konjunkturprognose Sommer 2024 deutlich um 0,4 Prozentpunkte für das laufende Jahr und um 0,6 Prozentpunkte für das Jahr 2025 gesenkt. Entgegen den Erwartungen können sich Industrie- und Konsumkonjunktur nur sehr langsam aus ihrer Starre befreien. 3 Die Lebensmittelpreisinflation in Deutschland hat sich mittlerweile stabilisiert, doch bleiben das wirtschaftliche und makroökonomische Umfeld tendenziell schwierig. Jedoch hat sich der Lebensmitteleinzelhandel als unser Kernmarkt in der Vergangenheit als sehr stabil, annähernd krisenresistent gezeigt. Für den Lebensmitteleinzelhandel wird für 2024 und 2025 ein nominales Umsatzwachstum von rund 4,0% erwartet. 4 Im spezifischen Umfeld der Vermarktung von Tabakprodukten werden in den nächsten Jahren verschärfte EU-Vorschriften erwartet. Gemeinsam mit den zu erwartenden erheblichen Preissteigerungen für Tabakprodukte und alternativer, tabakfreier Rauchwaren dürften sich die Chancen für den diesbezüglichen Einsatz von digital gesteuerten Lager- und Ausgabeautomaten signifikant erhöhen. Unter Berücksichtigung branchen- und gesamtwirtschaftlicher Prognosen erwartet die VTEC Systems GmbH für das Geschäftsjahr 2023/2024 Umsatzerlöse in etwa gleichbleibender Höhe (2022/2023: 27,8 Mio. €). Das Ergebnis nach Steuern wird in 2023/2024 unter Berücksichtigung einer nicht unerheblichen Kostenbelastung im Zusammenhang mit dem IT-Carve-Out infolge struktureller Kostenverbesserungen gegenüber dem Vorjahr leicht anwachsen (2022/2023: bereinigt um den Anwachsungsverlust der HSC 0,6 Mio. €). Aufgrund von Investitionszurückhaltung der Kunden im Lebensmitteleinzelhandel aber auch rückläufigen Industriegeschäfts bzw. auslaufender Projekte erwarten wir umsatzseitig für das Geschäftsjahr 2024/2025 im Vergleich zu den Geschäftsjahren 2022/2023 und 2023/2024 leicht rückläufige Umsatzerlöse. Das Ergebnis nach Steuern erwarten wir für das Geschäftsjahr 2024/2025 im Vergleich zum Geschäftsjahr 2022/2023 leicht steigend und im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023/2024 aufgrund der sinkenden Umsatzerlöse leicht rückläufig. Bezüglich der vorstehenden Umsatz- und Ergebniserwartungen wird darauf hingewiesen, dass unsere aktuellen Einschätzungen auf Erfahrungswerten und Annahmen beruhen, so dass die tatsächlichen Ergebnisse von den derzeitigen Erwartungen abweichen können. Finanzierungsseitig wird die VTEC Systems GmbH in 2024 neu aufgestellt. Die Ablösung in 2024 fälliger Verbindlichkeiten gegenüber der HARTING Technologiegruppe wird u.a. durch eine Bankenfinanzierung in Form eines unechten Pensionsgeschäfts sichergestellt. Die Geschäftsführung der VTEC Systems GmbH begegnet den Geschäftsrisiken mit der gebührenden Sensibilität und wird auch in Zukunft und insbesondere im nächsten Jahr die erforderlichen Maßnahmen einleiten, um den Umsatz und die aktuelle Profitabilität nachhaltig zu konsolidieren und zu steigern. Mittelfristig wird die Gesellschaft von den Entwicklungen im Kerngeschäft der kontrollierten Ausgabe diebstahlgefährdeter Produkte profitieren. Im Industriegeschäft wird der Wert von Verfügbarkeit, Flexibilität und kurzer Transportwege erheblicher höher bewertet als noch vor wenigen Jahren. Damit sind neue Chancen für den Aufbau langfristig stabiler Kundenbeziehungen verbunden. Durch die neue Eigenständigkeit der VTEC Systems GmbH besteht die Herausforderung, einen neuen Firmennamen im Markt zu kommunizieren, ohne dass sich das Kerngeschäft bzw. die Gesellschaft wesentlich geändert hat. Die Namensänderung ist aus markttechnischer Sicht zwingend notwendig, da HARTING für einen Marktführer in der Verbindungstechnologie steht, was mit dem Geschäft unserer Gesellschaft in keiner Weise in Verbindung steht.
Espelkamp, 09.10.2024 Dr. Christoph Barth
1 Destatis Pressemitteilung Nr. 019 vom 15.
Januar 2024: "Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 um 0,3 %
gesunken"
Bilanz zum 30. September 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2022/20231 Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie VTEC Systems GmbH hat ihren Sitz in Espelkamp und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen HRB Nr. 8802 eingetragen. Bis zur Neufassung des Gesellschaftsvertrags vom 1. Februar 2024 firmierte die Gesellschaft unter der Firma HARTING Systems GmbH. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 und 4 HGB. Der Jahresabschluss der VTEC Systems GmbH wird nach den Vorschriften des HGB und des GmbHG aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung der VTEC Systems GmbH basiert auf den Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren gegliedert. Die übrigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Berichtsjahr fortgeführt. Geschäftsjahr ist der Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. September. 2 UmwandlungBis zum 31. Juli 2023 war die VTEC Systems GmbH Teil der HARTING Technologiegruppe. Zum 1. August 2023 hat die TMP Industrie GmbH, Berlin, (kurz: TMP) die Gesellschaftsanteile der VTEC Systems GmbH im Rahmen eines Sharedeals von der HARTING Stiftung & Co. KG vollständig übernommen. Vor bzw. mit dem Closing hat die HARTING Stiftung & Co. KG ihre atypisch stille Beteiligung in die VTEC Systems GmbH als andere Zuzahlung in das Eigenkapital der Gesellschaft nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB eingebracht (Ausweis als Kapitalrücklage). Insofern entfällt zum 30. September 2023 im Eigenkapital der Ausweis "Kapital des stillen Gesellschafters". Im Zuge der Transaktion ist auch die HARTING Service Center GmbH & Co. KG, Espelkamp, (kurz: HSC) auf die VTEC Systems GmbH angewachsen. Aus der Anwachsung ergibt sich ein in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasster Anwachsungsverlust von T€ 332. Die TMP Industrie GmbH ist in der Folge nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20. September 2023 mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. September 2023 (Verschmelzungsstichtag) auf die VTEC Systems GmbH abwärts verschmolzen. Aus der zu Buchwerten erfolgten Verschmelzung ergibt sich ein negativer Differenzbetrag in Höhe von T€ 1.404, der erfolgsneutral mit der Kapitalrücklage der VTEC Systems GmbH verrechnet wurde. Aufgrund der durchgeführten Umwandlung sind die Beträge des Berichtsjahres nicht mit denen des Vorjahres vergleichbar. Im Folgenden wird eine Überleitung der Vorjahreszahlen auf eine wirtschaftliche Betrachtungsweise zum 30. September 2023 vorgenommen (§ 265 Abs. 2 Satz 2 HGB):
* wirtschaftliche Betrachtungsweise ohne Umwandlung bzw. Anwachsung ** wirtschaftliche Betrachtungsweise inkl. Konsolidierungsbuchungen und Umgliederungen Innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung ergeben sich durch die Verschmelzung der TMP keine wesentlichen Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr. 3 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen Eine von den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten ausgehende Darstellung der Entwicklung der einzelnen Bilanzposten des Anlagevermögens ist im nachfolgenden Anlagenspiegel enthalten (Anlage 1 zum Anhang). Immaterielle Vermögensgegenstände Als immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden im Wesentlichen entgeltlich erworbene DV-Programme (Software) und Lizenzen ausgewiesen. Die Software wird zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bei einer Nutzungsdauer von fünf Jahren angesetzt. Die übrigen immateriellen Vermögensgegenstände werden ausgehend von den Anschaffungskosten über eine Nutzungsdauer von vier bis zehn Jahren linear abgeschrieben. Sachanlagen Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Zugänge bei beweglichen Anlagegegenständen werden über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Seit dem 1. Januar 2018 werden geringwertige Anlagegüter zwischen € 250,01 und € 800,00 sofort abgeschrieben. Den Abschreibungen der Posten des Sachanlagevermögens liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen erfolgen bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung (gemildertes Niederstwertprinzip). Soweit Gründe für vorgenommene Abschreibungen nicht mehr bestehen, wird im Umfang der Werterhöhung zugeschrieben, jedoch nicht über die Anschaffungskosten hinaus. Geleistete Anzahlungen Die geleisteten Anzahlungen werden zum Nennbetrag angesetzt. Vorräte Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden auf der Basis der Anschaffungskosten zu gleitenden Durchschnittspreisen bewertet. Die Herstellungskosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse bzw. Leistungen umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie angemessene Teile des durch die Fertigung veranlassten Wertverzehrs des Anlagevermögens. Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung sind nicht mit einbezogen. Die Ermittlung der Herstellungskosten für die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurde wie im Vorjahr auf Basis einer Normalauslastung durchgeführt. Bestandsrisiken, die sich aus eingeschränkter technischer oder wirtschaftlicher Verwertbarkeit ergeben, ist bei der Vorratsbewertung durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nennbeträgen abzüglich erkennbarer Einzelrisiken berücksichtigt. Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Kassenbestände und Bankguthaben sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Der Posten enthält Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, der Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellt, z.B. für Versicherungsbeiträge und Patentgebühren. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Kapitalrücklage betrifft in voller Höhe eine andere Zuzahlung gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Der Bilanzgewinn setzt sich aus einem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr von T€ 11 und einem Jahresüberschuss von T€ 244 zusammen. Sonstige Rückstellungen und Steuerrückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Mitarbeiterverpflichtungen (T€ 854, Vorjahr T€ 728), Gewährleistungs- bzw. Garantieverpflichtungen (T€ 187, Vorjahr T€ 174), Drohverlustrückstellungen (T€ 55, Vorjahr T€ 101), ausstehende Rechnungen (T€ 90, Vorjahr T€ 95) sowie sonstige Rückstellungen (T€ 185, Vorjahr T€ 90). Die Rückstellungen für bereits bestehende Verpflichtungen aus Altersteilzeit beruhen auf versicherungsmathematischen Gutachten zum 30. September 2023 und wurden nach den Vorgaben des IDW RS HFA 3 gebildet. Die Barwertermittlung erfolgte mit einem Zinssatz von 1,66 % p.a., der Berechnung des Gehaltstrends liegt ein Zinssatz von 2,0 % p.a. zugrunde. Seit dem Geschäftsjahr 2009/10 besteht nicht mehr die Möglichkeit des Abschlusses von Altersteilzeitverträgen. Entsprechend gibt es auch keine Mitarbeitenden mit ungeregelten Anwartschaften. Die Absicherung der Ansprüche der Mitarbeitenden erfolgt ausschließlich über Bürgschaften. Die Jubiläumsrückstellungen werden nach der "Projected-Unit-Credit-Methode" bewertet. Der Berechnung liegt ein Zinssatz von 1,66 % p.a., eine Fluktuationsannahme von 2,0% p.a., ein Lohn- und Gehaltstrend von 2,0% sowie ein Zinssatz der Beitragsbemessungsgrenze von 2,0% p.a. zugrunde. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Die Rückstellungen werden zum Erfüllungsbetrag bewertet. Die übrigen Rückstellungen sowie die Steuerrückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen in angemessener Höhe ab. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten teilen sich hinsichtlich der Restlaufzeiten wie folgt auf:
Beträge in Klammern geben Vorjahreswerte an. Währungsumrechnung laufender Geschäftsvorfälle Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Bilanzposten werden zum Stichtag wie folgt bewertet: Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenmittelkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenmittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden gem. § 256a HGB zum Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisenmittelkurs bei Entstehung der Verbindlichkeit oder zum höheren Stichtagskurswert, unter Zugrundelegung des Devisenmittelkurses am Abschlussstichtag, bewertet (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zu Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Latente Steuern Temporäre Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen bei Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten bestehen insbesondere in den sonstigen Rückstellungen. Eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerentlastung wurde nicht als aktive latente Steuer in der Bilanz angesetzt. 4 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenHaftungsverhältnisse gemäß §§ 251, 268 Abs. 7 HGB bestehen am Abschlussstichtag nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB bestehen aus Bestellobligo Vorratsvermögen (T€ 1.465), Miet- und Leasingverpflichtungen (T€ 13.618), Bestellobligo Investitionen (T€ 93) sowie Wartungsverträgen (T€ 68). Bezüglich des Bestellobligos Vorratsvermögen ergeben sich Vorteile bezüglich der Beschaffungs- und Kalkulationssicherheit. Risiken können sich aus Wertminderung ergeben. Der Vorteil der Miet- und Leasingverträge liegt in der geringeren Kapitalbindung im Vergleich zum Erwerb und im Wegfall des Verwertungsrisikos sowie in der Langfristigkeit des Mietvertrages. 5 Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Umsatzerlöse wurden gemäß § 277 Abs. 1 HGB erfasst. Die Aufteilung auf Geschäftsbereiche ergibt folgende Gliederung:
Die Umsatzerlöse wurden in folgenden geografischen Märkten erzielt:
Die Material- und Personalaufwendungen stellen sich wie folgt dar:
6 Sonstige AngabenIm Berichtsjahr bzw. im Vorjahr waren durchschnittlich beschäftigt:
Geschäfte mit nahestehenden Personen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen, die der Angabepflicht des § 285 Nr. 21 HGB unterliegen würden, lagen im Geschäftsjahr 2022/2023 nicht vor. Abschlussprüferhonorar Das Honorar des Abschlussprüfers für Prüfungsleistungen betrug für das abgelaufene Geschäftsjahr T€ 50. Vorgänge nach dem Schluss des Geschäftsjahres (Nachtragsbericht) Im Dezember 2023 ist mit einem Kreditinstitut ein Rahmenvertrag über ein Unechtes Pensionsgeschäft (UPG) abgeschlossen worden. Auf der Grundlage dieses Vertrags werden unechte Pensionsgeschäfte gemäß § 340 b Abs. 3 und 5 HGB über Zahlungsansprüche aus Lieferungen und Leistungen der VTEC Systems GmbH abgeschlossen. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten. Beschluss über die Verwendung des ErgebnissesDer ausgewiesene Bilanzgewinn soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen werden. Geschäftsführung
Von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht.
Espelkamp, 9. Oktober 2024 Dr. Christoph Barth Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die VTEC Systems GmbH, Espelkamp Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der VTEC Systems GmbH, Espelkamp, - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der VTEC Systems GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Osnabrück, den 9. Oktober 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Tobias Kruse Schmidt, Wirtschaftsprüfer ppa. Stefan Vox, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 30.09.2023 wurde noch nicht festgestellt. |
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