r-energie GmbHLiquidiert

44892 Bochum, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bochum HRB 11599
Eingetragen
16.10.2003
Branche
BeteiligungsgesellschaftenWärme- und KältehandelTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
Gegenstand
Unternehmensgegenstand ist die Projektierung, Engineering, Finanzierung, Bau und Betrieb von Energieerzeugungsanlagen, die Erzeugung von Energie sowie dessen Handel und der Handel mit Energieträgern. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen - auch als persönlich haftende Gesellschafterin- beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

44892 Bochum Hauptstraße 259
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

r-energie GmbH

Bochum

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 1.279,00 962,00
I. Sachanlagen 1.279,00 962,00
B. Umlaufvermögen 61.074,39 43.072,19
I. Vorräte 812,00 800,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 27.655,64 39.348,71
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 32.606,75 2.923,48
C. Rechnungsabgrenzungsposten 434,56 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 62.787,95 44.034,19

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 51.244,26 34.516,77
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 9.516,77 -2.118,53
III. Jahresüberschuss 16.727,49 11.635,30
B. Rückstellungen 7.317,61 2.117,57
C. Verbindlichkeiten 4.226,08 7.399,85
Bilanzsumme, Summe Passiva 62.787,95 44.034,19

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuch aufgestellt (§§ 265 Abs. 1, Satz 2, 266 ff HGB).

Der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung liegen die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB zugrunde; mögliche Zusammenfassungen nach § 265 Abs. 7 HGB wurden nicht vorgenommen.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewandt.

Der zugrunde liegende Jahresabschluss wird erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Anpassungen bezüglich der Form der Darstellung und der angewandten Bewertungsmethoden waren nicht erforderlich.

Für die Offenlegung wurden die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 266 Abs. 1, 326 HGB in Anspruch genommen.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss wird auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Im Einzelnen werden folgende Grundsätze und Methoden angewandt:

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Grundlage für die planmäßigen Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen werden linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zu € 410,00 werden im Jahr der Anschaffung gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben.

Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert bewertet. Bei den Forderungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Für alle ungewissen Verbindlichkeiten werden Rückstellungen gebildet und mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB) .

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

C. Einzelangaben zur Bilanz

I. ANLAGEVERMÖGEN

Die planmäßigen Abschreibungen betragen in 2010 € 684,30.

II. UMLAUFVERMÖGEN

1. Vorräte

Die ausgewiesenen Vorräte bestehen aus Waren, die zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder mit niedrigeren beizulegenden Werten bewertet wurden.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Forderungen enthalten, die eine Laufzeit von mehr als einem Jahr haben.

Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von € 20.446,11.

III. RÜCKSTELLUNGEN

Die Steuerrückstellungen betreffen:

  2010
Gewerbesteuer 2010 1.547,00
Körperschaftsteuer 2010 1.537,61
  3.084,61

Die sonstigen Rückstellungen betreffen:

  2010
Tantiemen 2.733,00
Abschlusskosten 1.500,00
  4.233,00

Die sonstigen Rückstellungen sind in angemessener Höhe für noch zu erwartende Aufwendungen des Geschäftsjahres 2010 gebildet worden.

IV. VERBINDLICHKEITEN

Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

    Restlaufzeit
  Gesamtbetrag
bis zu 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
über 5 Jahre
Verbindlichkeiten        
aus Lieferungen und Leistungen 288,31 288,31 0,00 0,00
sonstige Verbindlichkeiten 3.937,77 3.937,77 0,00 0,00
  4.226,08 4.226,08 0,00 0,00

Die Position "sonstige Verbindlichkeiten" beinhaltet in Höhe von € 3.784,57 Verbindlichkeiten aus Steuern.

D. Sonstige Angaben

I. GESCHÄFTSFÜHRUNG

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt:

Herrn Hartmut Schmidt

II. VORSCHLAG ZUR ERGEBNISVERWENDUNG

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresüberschuss beträgt € 16.727,49.

Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 24.10.2011 festgestellt.

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