Humpe Küchen GmbH
Rheda-Wiedenbrück
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2024 EUR |
31.12.2023 EUR |
| A. Anlagevermögen |
128.030,00 |
156.983,00 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II. Sachanlagen |
127.527,00 |
156.480,00 |
| III. Finanzanlagen |
500,00 |
500,00 |
| B. Umlaufvermögen |
1.973.736,16 |
2.049.257,77 |
| I. Vorräte |
256.407,60 |
281.246,85 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
564.727,44 |
424.460,02 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
1.152.601,12 |
1.343.550,90 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
15.590,00 |
3.030,00 |
| Aktiva |
2.117.356,16
|
2.209.270,77 |
Passiva
|
|
31.12.2024 EUR |
31.12.2023 EUR |
| A. Eigenkapital |
1.936.841,71 |
1.992.262,89 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II. Gewinnvortrag |
1.827.262,89 |
1.798.377,31 |
| III. Jahresüberschuss |
84.578,82 |
168.885,58 |
| B. Rückstellungen |
7.500,00 |
45.700,42 |
| C. Verbindlichkeiten |
173.014,45 |
171.307,46 |
| Summe Passiva |
2.117.356,16 |
2.209.270,77 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft mit der Firma "Humpe Küchen GmbH" hat ihren Sitz in Rheda-Wiedenbrück
und wird beim Amtsgericht Gütersloh im Handelsregister, Abteilung B, unter der
Nummer HRB 6625 geführt.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches
(HGB) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes (GmbHG) und des
Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Bei der Aufstellung der Bilanz sowie des Anhangs werden die Erleichterungsvorschriften
für kleine Kapitalgesellschaften gemäß §§ 274a sowie 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen.
Auf die Aufstellung eines Lageberichtes hat die Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4
HGB verzichtet. Bei dieser Offenlegung werden die Erleichterungsvorschriften gemäß
§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB bezüglich der Bilanz sowie die Erleichterungsvorschriften
gemäß § 326 HGB in Anspruch genommen.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung
unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und
wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Der Abschreibungszeitraum
entspricht den Nutzungsdauern der Anlagegüter. Die Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen. In die Herstellungskosten selbsterstellter
Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die Fertigung
veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt.
Die fertigen Erzeugnisse sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen
Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt
zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch
Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt werden.
In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. es wurden von den voraussichtlichen
Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten und angemessenen Gewinn vorgenommen.
Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind
durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten
Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen;
das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt.
Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag
ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags
angesetzt.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. Angaben zur Bilanz
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Verbindlichkeiten haben
wie im Vorjahr ausnahmslos eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
4. Sonstige Angaben
Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer der Gesellschaft sind Herr Ludger Humpe,
Kaufmann, Oelde, und Herr Andreas Humpe, Kaufmann, Rheda-Wiedenbrück. Sie sind von
den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Im Geschäftsjahr 2024 waren durchschnittlich sechzehn Arbeitnehmer beschäftigt.
Rheda-Wiedenbrück, den 15. Mai 2025
gez. Ludger Humpe - Geschäftsführer -
gez. Andreas Humpe - Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.05.2025 festgestellt.
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