Humpe Küchen GmbH

Stammdaten

Register
Amtsgericht Gütersloh HRB 6625
Eingetragen
24.1.2001
Branche
Herstellung von KüchenmöbelnEinzelhandel mit WohnmöbelnGroßhandel mit Möbeln, Teppichen, Lampen und Leuchten
Gegenstand
Der Vertrieb von Kücheneinrichtungen sowie Zubehör und Einzelkomponenten hiervon und sonstiger Wohnmöbel.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Humpe
seit 30.4.2004
Geschäftsführer
Ludger Humpe
seit 30.4.2004
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Humpe Küchen GmbH

Rheda-Wiedenbrück

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Bilanz

Aktiva

31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR
A. Anlagevermögen 128.030,00 156.983,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00 3,00
II. Sachanlagen 127.527,00 156.480,00
III. Finanzanlagen 500,00 500,00
B. Umlaufvermögen 1.973.736,16 2.049.257,77
I. Vorräte 256.407,60 281.246,85
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 564.727,44 424.460,02
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.152.601,12 1.343.550,90
C. Rechnungsabgrenzungsposten 15.590,00 3.030,00
Aktiva 2.117.356,16 2.209.270,77

Passiva

31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR
A. Eigenkapital 1.936.841,71 1.992.262,89
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 1.827.262,89 1.798.377,31
III. Jahresüberschuss 84.578,82 168.885,58
B. Rückstellungen 7.500,00 45.700,42
C. Verbindlichkeiten 173.014,45 171.307,46
Summe Passiva 2.117.356,16 2.209.270,77

Anhang


 1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft mit der Firma "Humpe Küchen GmbH" hat ihren Sitz in Rheda-Wiedenbrück und wird beim Amtsgericht Gü­ters­loh im Han­delsregis­ter, Abtei­lung B, un­ter der Nummer HRB 6625 ge­führt.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes (GmbHG) und des Gesell­schaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größen­merkmale einer kleinen Kapitalgesell­schaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Bei der Aufstellung der Bilanz sowie des Anhangs werden die Erleichterungsvorschriften für kleine Ka­pitalgesellschaften gemäß §§ 274a sowie 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genom­men.

Auf die Aufstellung eines Lageberichtes hat die Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzich­tet. Bei dieser Offenlegung werden die Erleichterungsvorschriften gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB bezüglich der Bilanz sowie die Erleichterungsvorschriften gemäß § 326 HGB in Anspruch genommen.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bi­lanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterlie­gen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um plan­mäßige Abschreibungen  vermindert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Der Abschreibungszeitraum entspricht den Nutzungsdau­ern der Anlagegüter. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens wer­den zeitanteilig vorgenommen. In die Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen sind neben den Ein­zel­kosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbe­zo­gen.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die fertigen Erzeugnisse sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktu­ellen Betriebs­abrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechen­baren Mate­rialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Material­ge­meinko­sten sowie Abschreibungen berücksichtigt werden.

In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. es wurden von den voraussichtlichen Ver­kaufs­preisen Abschläge für noch anfallende Kosten und angemessenen Gewinn vor­genommen.

Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, ge­min­derter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemes­sene Abwertungen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehaf­te­ten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwert­berichtigungen Rechnung getragen; das all­gemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt.

Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag aus­gewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Ver­bind­lichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünfti­ger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Er­fül­lungsbetrags angesetzt.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. Angaben zur Bilanz

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Verbindlichkeiten haben wie im Vor­jahr aus­nahms­los ei­ne Rest­laufzeit von bis zu einem Jahr.

4. Sonstige Angaben

Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer der Gesellschaft sind Herr Ludger Humpe, Kaufmann, Oelde, und Herr Andreas Humpe, Kaufmann, Rheda-Wiedenbrück. Sie sind von den Be­schränkun­gen des § 181 BGB befreit.

Im Geschäftsjahr 2024 waren durchschnittlich sechzehn Arbeitnehmer beschäftigt.

Rheda-Wiedenbrück, den 15. Mai 2025

gez. Ludger Humpe
- Geschäftsführer -

gez. Andreas Humpe
- Geschäftsführer -

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.05.2025 festgestellt.

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