Demeta
GmbH, Metallwarenfabrik
Neustadt
Jahresabschluss zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
63.011,66 |
60.453,51 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.230,00 |
1.410,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.486,00 |
10.717,00 |
| III.
Finanzanlagen |
59.295,66 |
48.326,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.034.096,11 |
1.268.104,85 |
| I.
Vorräte |
403.836,00 |
406.385,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
528.587,74 |
553.744,06 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
101.672,37 |
307.975,79 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.841,44 |
7.598,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.109.949,21 |
1.336.156,90 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
356.758,45 |
271.651,47 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
55.000,00 |
55.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
301.758,45 |
216.651,47 |
| B.
Rückstellungen |
494.259,00 |
618.580,13 |
| C.
Verbindlichkeiten |
258.931,76 |
430.525,30 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
15.400,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.109.949,21 |
1.336.156,90 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Allgemeines
Der Jahresabschluss der Demeta GmbH Metallwarenfabrik
Neustadt, wurde unter Beachtung der allgemeinen
Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251 HGB sowie
unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften
gemäß §§ 266 ff HGB erstellt.
Bei der Demeta GmbH Metallwarenfabrik handelt es sich
um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne vom § 267
Abs. 1 HGB. Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber den Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht
gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz
unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände"
bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".
Gliederung
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den
§§ 266 und 275 HGB, wobei für die
Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) zur
Anwendung kommt.
Bewertung
Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der
allgemeinen Bewertungsvorschriften der
§§ 252 bis 256 HGB sowie unter
Berücksichtigung der besonderen Bewertungsvorschriften
der Kapitalgesellschaften gemäß §§ 279
bis 283 HGB erstellt.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit
gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HGB wurde beachtet.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die
Auflösung der Rückstellung nach § 249
Abs. 3 HGB erfolgt erst, sobald und
soweit der Grund für ihre Bildung entfallen ist.
4. Rechnungsabgrenzungsposten werden nur im Rahmen
der Bestimmung des § 250 HGB gebildet.
5. Soweit Haftungsverhältnisse im Sinne des
§ 251 HGB bestehen, sind diese gemäß §
268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den
steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche
Bestimmungen standen dem nicht entgegen.
2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausge- gangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
3. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
4. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert
waren. Aufwendungen und Erträge sind
unabhängig von dem Zeitpunkt der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
5. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei
der Bemessung der planmäßigen
Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen
Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen
Nutzungsver-
hältnisse ausgegangen. Die Abschreibung erfolgt
teilweise linear und teilweise
degressiv. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden
im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
6. Beim Umlaufvermögen sind Vorräte, soweit
vorhanden, mit dem effektiven Einstandswert angesetzt. Die
fertigen und unfertigen Leistungen sind zu
Her-stellungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet. Bei der Ermittlung der
Herstellungskosten wurden die Einzelkosten, angemessene
Teile der notwendigen Gemeinkosten und des Werteverzehrs
des Anlagevermögens sowie Kosten der allgemeinen
Verwaltung.
7. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert oder
zum niedrigen beizulegendem Wert bewertet und haben
Restlaufzeiten bis zu
einem Jahr. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch
eine Pauschalwertberichtigung von 1,0 %
berücksichtigt.
8. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt und beträgt EUR 55.000,--.
9. Bei der Bemessung der Rückstellung sind alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten in
Höhe der erwartenden Inanspruchnahme
berücksichtigt.
10. Die Bewertung der Pensionsrückstellung
erfolgte entsprechend den Vorschriften
des § 6a EStG. Die Höhe der
Pensionsrückstellung ergibt sich aus einem
versicherungsmathematischem Gutachten.
11. Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251
HGB bestehen nicht.
12. Zum Bilanzstichtag bestanden keine wesentliche
finanzielle Verpflichtungen.
C. Angaben der Bilanzposten
I. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich
aus dem Bilanzbericht.
II. Finanzanlagen
Die Wertpapiere sind zu Anschaffungspreisen bewertet.
III. Kundenforderungen
Die Forderungen sind mit dem Nennbetrag angesetzt
und haben Restlaufzeiten bis
zu einem Jahr. Einzelwertberichtigungen wurden in
Höhe von EUR 35.897,-- und
Pauschalwertberichtigungen mit EUR 3.300,-- gebildet.
Die Kundenforderungen
waren zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung alle
beglichen.
IV. Sonstige Vermögensgegenstände
- Das Deckungskapital (Rückdeckungsversicherung)
für die Pensionszusage hat eine Restlaufzeit
länger als 5 Jahre und beträgt rd. TEUR 100.
- Zum 31.12.2006 wurde nach § 37 Abs. 4 KstG
letztmalig das Körperschaftsteuergut-
haben ermittelt. Deshalb musste das
Körperschaftsteuerguthaben erstmals zu
diesem Zeitpunkt in die Handelsbilanz eingestellt
werden. Der Auszahlungsanspruch
ist unverzinslich, und wird deshalb nur in Höhe
des Barwerts aktiviert. Eine Abzinsung mit einem Zinssatz
von 5,5 % pro Jahr wurde vorgenommen.
Der Nennbetrag der Forderung beträgt EUR
20.721,--, der Barwert EUR 16.326,--.
Die Aufzinsung von EUR 688,-- ist steuerfrei.
V.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nur gegenüber
nahestehenden Unternehmen - Altersversorgungskasse
Demeta GmbH Vvag in Höhe von TEUR 20.
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen sind nicht
bestellt.
Das Darlehen wird mit 6 % Zinsen verzinst.
VI. Gesellschafterdarlehen
Die Gesellschafterdarlehen sind zurück bezahlt.
Zum 31.12.2007 beträgt der Ausweis EUR 0,00..
VII. Rückstellungen
Pensionszusage
Die Höhe der Pensionsrückstellung ergibt
sich aus dem versicherungsmathematischem Gutachten.
D. Sonstige Angaben
I. Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 70
(i.Vj. 63) Mitarbeiter beschäftigt.
II.
Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Diplom-Wirtschafts-
ingenieur Heiner Jenewein geführt.
Die Bezüge im Sinne des § 285 Nr. 9a HGB
werden gemäß § 286 Abs. 4 HGB nicht
angegeben.
III. Lagebericht
Von der Erstellung eines Lageberichtes wurde
gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB abgesehen.
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
Neustadt, den 8. August
2008
gez.
Dipl.-Wirtsch.
Ing.
Heiner Jenewein
|