HCO CONSULT
GmbH
Wartmannsroth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
26.484,00 |
6.754,00 |
| I.
Sachanlagen |
26.484,00 |
6.754,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
44.065,25 |
59.281,99 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
18.626,92 |
37.726,17 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
25.438,33 |
21.555,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
70.549,25 |
66.035,99 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
62.983,75 |
58.146,49 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
37.983,75 |
33.146,49 |
| B.
Rückstellungen |
746,00 |
3.926,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.819,50 |
3.963,50 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
6.819,50 |
3.963,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
70.549,25 |
66.035,99 |
Anhang
Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr ist nach den allgemeinen und besonderen
Rechnungslegungsvorschriften der §§ 238 ff. HGB
sowie den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Die Vermögens- und Schuldposten sind
grundsätzlich nach dem Anschaffungskostenprinzip
bewertet worden. Der höhere beizulegende Zeitwert
wurde nicht angesetzt, da keine Finanzinstrumente nach
§ 256 a HGB vorhanden sind.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gesamtkostenverfahren angewandt.
Anlagevermögen
Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen. Die Abschreibungen
wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen. War der
beizulegende Wert auf Grund voraussichtlich dauernder
Wertminderung niedriger, wurde dieser angesetzt.
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis 150 Euro sind im Anschaffungsjahr
grundsätzlich aktiviert und in voller Höhe
abgeschrieben worden.
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens deren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten mehr als 150 Euro aber nicht mehr als
410 Euro betragen, sind im Anschaffungsjahr ebenfalls
grundsätzlich aktiviert und in voller Höhe
abgeschrieben worden.
Für die Anschaffung von beweglichen
Wirtschaftsgütern, deren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten mehr als 410 Euro aber nicht mehr als
1.000 Euro betragen, wurde ein Sammelposten nach § 6
Abs. 2a EStG gebildet, welcher über eine Dauer von
fünf Jahren gleichmäßig gewinnmindernd
aufgelöst wird. Der steuerliche Sammelposten wurde in
die Handelsbilanz übernommen, da der vorliegende
Sammelposten für das Unternehmen von untergeordneter
Bedeutung ist.
Vorräte
Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet. War der beizulegende Wert
niedriger, wurde dieser angesetzt. Die Ermittlung der
Anschaffungskosten erfolgte durch Einzelfeststellung.
Forderungen/Sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennwert
angesetzt. Soweit erforderlich, sind die niedrigeren
beizulegenden Werte angesetzt worden.
Rückstellungen
Rückstellungen wurden für alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Sie sind
mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt
worden. Eine Abzinsung erfolgte, soweit die Restlaufzeit
mehr als ein Jahr betragen hat.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Haftungsverhältnisse
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse im Sinne
des § 251 HGB.
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