Stammdaten

Register
Amtsgericht Schweinfurt HRB 4773
Vorher
ERGON CONSULT GmbH
Eingetragen
13.6.2005
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieUnternehmensberatungVermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen
Gegenstand
Beratung und Fortbildung von Organisationen, z.B. Unternehmen, hinsichtlich aller auf die Erreichung von Zwecke und Zielen gerichteter Maßnahmen, durch die das soziale System der Organisationen strukturiert wird und durch welche die Aktivitäten der zum System gehörenden Menschen, der Einsatz von Mitteln und die Informationsverarbeitung zielorientiert zum Einsatz gebracht werden. Weiterer Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Vermietung von Fahrzeugen und Maschinen jeglicher Art.

Historie

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Management

NameRolle
Katrin Menz
seit 2.1.2015
Geschäftsführer
Kurt Hornung
seit 13.6.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Kurt Hornung
97797 Wartmannsroth-Neuwirtshaus, Fuldaer Straße 6
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

HCO CONSULT GmbH

Wartmannsroth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 26.484,00 6.754,00
I. Sachanlagen 26.484,00 6.754,00
B. Umlaufvermögen 44.065,25 59.281,99
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 18.626,92 37.726,17
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 25.438,33 21.555,82
Bilanzsumme, Summe Aktiva 70.549,25 66.035,99

Passiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 62.983,75 58.146,49
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 37.983,75 33.146,49
B. Rückstellungen 746,00 3.926,00
C. Verbindlichkeiten 6.819,50 3.963,50
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 6.819,50 3.963,50
Bilanzsumme, Summe Passiva 70.549,25 66.035,99

Anhang


Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr ist nach den allgemeinen und besonderen Rechnungslegungsvorschriften der §§ 238 ff. HGB sowie den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Vermögens- und Schuldposten sind grundsätzlich nach dem Anschaffungskostenprinzip bewertet worden. Der höhere beizulegende Zeitwert wurde nicht angesetzt, da keine Finanzinstrumente nach § 256 a HGB vorhanden sind.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewandt.

Anlagevermögen

Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. War der beizulegende Wert auf Grund voraussichtlich dauernder Wertminderung niedriger, wurde dieser angesetzt.

Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 150 Euro sind im Anschaffungsjahr grundsätzlich aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben worden.
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als 150 Euro aber nicht mehr als 410 Euro betragen, sind im Anschaffungsjahr ebenfalls grundsätzlich aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben worden.
Für die Anschaffung von beweglichen Wirtschaftsgütern, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als 410 Euro aber nicht mehr als 1.000 Euro betragen, wurde ein Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG gebildet, welcher über eine Dauer von fünf Jahren gleichmäßig gewinnmindernd aufgelöst wird. Der steuerliche Sammelposten wurde in die Handelsbilanz übernommen, da der vorliegende Sammelposten für das Unternehmen von untergeordneter Bedeutung ist.

Vorräte

Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. War der beizulegende Wert niedriger, wurde dieser angesetzt. Die Ermittlung der Anschaffungskosten erfolgte durch Einzelfeststellung.

Forderungen/Sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennwert angesetzt. Soweit erforderlich, sind die niedrigeren beizulegenden Werte angesetzt worden.

Rückstellungen

Rückstellungen wurden für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt worden. Eine Abzinsung erfolgte, soweit die Restlaufzeit mehr als ein Jahr betragen hat.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Haftungsverhältnisse


Es bestehen keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
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