Zahntechnik
Günther GmbH
Koblenz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
178.185,00 |
159.401,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
178.184,00 |
159.400,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
615.452,82 |
561.786,24 |
| I.
Vorräte |
67.376,00 |
49.690,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
63.809,97 |
47.489,58 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
484.266,85 |
464.606,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.806,30 |
3.560,66 |
| Aktiva |
797.444,12 |
724.747,90 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
208.695,05 |
123.069,98 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
97.505,39 |
41.704,70 |
| III.
Jahresüberschuss |
85.625,07 |
55.800,69 |
| B.
Rückstellungen |
393.192,21 |
398.380,58 |
| C.
Verbindlichkeiten |
195.556,86 |
203.297,34 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
188.421,86 |
196.162,34 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
7.135,00 |
7.135,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
152.462,12 |
178.274,40 |
| Summe
Passiva |
797.444,12 |
724.747,90 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Zahntechnik Günther GmbH hat ihren Sitz in
Koblenz. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Koblenz unter HRB 2270 eingetragen.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Zahntechnik Günther GmbH
wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der
aktuellen Fassung und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt worden (§§ 265 I
2, 266 ff HGB).
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden über
die voraussichtliche Nutzungsdauer linear vorgenommen.
Vorräte werden mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten oder zu den niedrigeren Tageswerten am
Bilanzstichtag angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen sind durch angemessene Abwertung
berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen
darstellen, werden mit dem Nennwert abzüglich einer
Pauschalwertberichtigung bewertet. Bei zweifelhaften
Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem
Nominalbetrag angesetzt.
Rückstellungen für Pensionen werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Methode notwendig und erforderlich ist
(§ 253 I 2 HGB). Für die Berechnung wurde der
durchschnittliche Marktzins für eine Restlaufzeit von
15 Jahren, der von der deutschen Bundesbank bekanntgegeben
wurde, sowie die Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck
"Richtlinien 2018 G" berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt (§ 253 I
2 HGB); sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken
und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt (§253 I 2 HGB).
Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung der Anlagenwerte ist dem
Anlagenspiegel am Ende des Anhangs zu entnehmen. Hieraus
ergeben sich entsprechend § 284 III HGB die
Entwicklung der Anschaffungskosten und der Abschreibungen
sowie der Buchwerte zum 31.12.2023.
Die Ermittlung der Rückstellung für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgte
entsprechend § 253 I 2 HGB. Unter Hinweis auf §
285 Nr. 24 HGB und der Vereinfachungsregel des § 253
II HGB wurde ein Durchschnittlicher Marktzins von 1,82 %
aus den vergangenen 10 Geschäftsjahren angesetzt.
Lohn-/Gehaltstrends sowie Rententrends wurden nicht
angesetzt. Es wurden die Sterbetafeln nach Dr. Klaus
Heubeck "Richttafeln 2018G" zugrunde gelegt.
Aufgrund der geänderten Bewertung der
Pensionsrückstellung nach BilMoG ergibt sich zum 1.
Januar 2010 ein Zuführungsbetrag von 90.622 EUR, der
gem. Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB bis spätestens
31.12.2024 zu mindestens einem Fünfzehntel je
Geschäftsjahr der Pensionsrückstellung
zuzuführen ist. Im Geschäftsjahr wurde ein
weiterer Teilbetrag von 6.042 EUR zugeführt.
Der unter der Position "Rückstellungen für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" ausgewiesenen
Betrag ergibt sich nach Saldierung mit den
Rückdeckungsversicherungen gem. § 246 Abs. 2 S. 3
HGB. Der Erfüllungsbetrag der verrechneten
Pensionsrückstellungen beträgt 533.902,00 EUR,
der Zeitwert der Rückdeckungsversicherungen 221.143,51
EUR.
Der Unterschiedsbetrag, der sich aus der Abzinsung
mit einem Zinssatz der vergangenen 10 Jahre und demjenigen
der vergangenen 7 Jahre ergibt, beläuft sich zum
31.12.2023 auf € 5.916,00.
Die sonstigen Rückstellungen sind im
Wesentlichen für Urlaubsverpflichtungen,
Abschlusskosten, Aufbewahrung und Gewährleistungen
gebildet.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten mit bis zu
einem Jahr ergeben sich aus der Bilanz. Bei den
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen besteht
der übliche Eigentumsvorbehalt.
Unter den Sonstigen Verbindlichkeiten ist eine
Verbindlichkeit gegenüber der Gesellschafterin in
Höhe von 152.462,12 EUR enthalten, die mit 1,0 % p.a.
verzinst wurde.
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB.
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Der GuV-Posten "Zinsen und ähnliche
Aufwendungen" enthält Zinsaufwendungen aus der
Abzinsung der Pensionsrückstellung in Höhe von
€ 9.707,00.
Sonstige Angaben
Im Berichtszeitraum wurde durchschnittlich 22
Angestellte (Vorjahr 22) beschäftigt.
Zum Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr Herr Christoph Günther bestellt:
Von der Schutzklausel des § 286 IV HGB wurde
Gebrauch gemacht.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem
Stichtag
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des
Geschäftsjahres sind nicht eingetreten.
sonstige Berichtsbestandteile
Unterschrift der Geschäftsleitung
gez. Christoph Günther
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.02.2025
festgestellt.
|