Haager Beteiligungs-AG
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Friedrich Josef Späth seit 28.7.2023 | Geschäftsführer |
Ulrich Dr. Schwarz seit 3.7.2017 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KWH Netz GmbHHaag i. OBJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019I. Allgemeine Angaben Die KWH Netz GmbH mit Sitz in Haag i. OB ist im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein in der Abteilung B unter der Nummer HRB 18049 eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 ist unverändert nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und nach den zusätzlichen Vorschriften des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB werden teilweise in Anspruch genommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung kommt das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB zur Anwendung. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Berichtsjahr grundsätzlich unverändert fortgeführt. AKTIVA Anlagevermögen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Die entgeltlich von Dritten erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind mit den um planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungskosten bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert bewertet. Die Nutzungsdauer beträgt für Software drei Jahre. Bei den sonstigen immateriellen Vermögensgegenständen bemisst sich die Nutzungsdauer auf 20 Jahre. Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Nutzungsdauer liegt im Bereich von drei Jahren bis hin zu 50 Jahren für Gebäude. Beim größten Teil des Sachanlagevermögens bewegt sich die Nutzungsdauer in einer Bandbreite von 25 bis 30 Jahren. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Finanzanlagen Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens werden mit den Anschaffungskosten bewertet, soweit nicht nach § 253 Abs. 3 HGB ein niedrigerer Wert zulässig oder geboten ist. Umlaufvermögen Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind mit den Anschaffungskosten bewertet, soweit nicht ein niedrigerer Wert nach § 253 Abs. 4 HGB zulässig oder geboten ist. Vorräte Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Waren erfolgt zu den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen, die prinzipiell zum Nennwert angesetzt sind, wird allen erkennbaren Risiken durch angemessene einzeln vorgenommene Abwertungen Rechnung getragen. Guthaben bei Kreditinstituten Die flüssigen Mittel werden zum Nennbetrag angesetzt. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen. PASSIVA Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Sonderposten für Ertrags- und Baukostenzuschüsse Erfasst sind Baukostenzuschüsse der Jahre 2003 bis 2009 sowie der Jahre ab 2013. Die ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens erfolgt korrespondierend zu den jährlichen Abschreibungen der entsprechenden Anlagegüter. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Die Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Künftig erwartete Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen. III. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2019 ist im Anlagenspiegel auf der letzten Seite des Anhangs dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben in Höhe von TEUR 209 (Vorjahr: TEUR 138) und die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 51 (Vorjahr: TEUR 3) eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen diverse Abschluss- und Abrechnungskosten, Personalrückstellungen und energierechtliche Aufwendungen. Für zukünftige Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen wurden TEUR 1.083 (Vorjahr: TEUR 183) zurückgestellt sowie für noch ausstehende Rechnungen TEUR 276 (Vorjahr: TEUR 58). Verbindlichkeiten
In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind in voller Höhe Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin enthalten (TEUR 4.526, Vorjahr: TEUR 3.965). Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 1.878 aus Darlehensverträgen. Rechnungsabgrenzungsposten Erfasst sind hier insbesondere die Baukostenzuschüsse der Jahre 2000 bis 2002. Die Auflösung erfolgt über eine Laufzeit von 20 Jahren. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse betreffen im Wesentlichen Erlöse für Einspeisevergütungen in Höhe von TEUR 25.399 (Vorjahr: TEUR 24.927) sowie im Bereich der Netznutzung in Höhe von TEUR 10.417 (Vorjahr: TEUR 8.038). Aufgrund energierechtlicher Vorgaben war im Geschäftsjahr eine Rückstellung zu bilden, die die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 876 gemindert hat. Sonstige betriebliche Erträge Im Wesentlichen entstanden aus der Auflösung von Rückstellungen und der Herabsetzung von Einzelwertberichtigungen periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 1.277 (Vorjahr: TEUR 417). Materialaufwand Im Materialaufwand sind außergewöhnliche Aufwendungen für die Bildung einer Rückstellung für einmalige Belastungen im Zusammenhang mit Wartungen in Höhe von TEUR 988 enthalten. Personalaufwand Im Personalaufwand sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 17 (Vorjahr: TEUR 20) enthalten. Finanzergebnis Zinsen und ähnliche Aufwendungen
V. Nachtragsbericht Nach dem Ende des Geschäftsjahres sind keine Ereignisse eingetreten, die eine besondere Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KWH Netz GmbH haben. Die COVID-19-Pandemie, welche sich seit Februar 2020 ausbreitet, hat möglicherweise Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit unserer Gesellschaft. Wir verweisen hierzu auf unsere ausführlichen Angaben im "Chancen- und Risikobericht" sowie im "Prognosebericht" im Lagebericht. VI. Sonstige Angaben Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2019 waren in der Gesellschaft durchschnittlich 26 Mitarbeiter (Vorjahr: 24) beschäftigt. Angaben gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Erlöse mit verbundenen Unternehmen TEUR 7.832 (Vorjahr: TEUR 6.306): Kraftwerke Haag GmbH:
KWH Service GmbH:
Energieerzeugung Haag GmbH:
Aufwendungen mit verbundenen Unternehmen TEUR 2.127 (Vorjahr: TEUR 2.172): Haager Beteiligungs-AG:
Kraftwerke Haag GmbH:
KWH Service GmbH:
Energieerzeugung Haag GmbH:
Geschäftsführung
Die Gesellschaft macht von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 i. V. m. § 285 Nr. 9a HGB Gebrauch. Konzernabschluss Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Haager Beteiligungs-AG, Haag i. OB, einbezogen, welche den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Haag i. OB, 31. März 2020 Die Geschäftsführung Dr. Ulrich Schwarz Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.05.2020. Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019
Bilanz zum 31. Dezember 2019Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019
Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019I. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell Die Gesellschaft ist ein im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen. Die Geschäftsanteile liegen zu 100 % bei der Haager Beteiligungs-AG, Haag i. OB. Ausgeübte Geschäftsfelder sind im Wesentlichen
Das Netzgebiet der Gesellschaft erstreckt sich über 21 ganz oder teilweise versorgte Gemeinden. Bei einer geographischen Fläche von mehr als 330 qkm konnte die versorgte Fläche auf über 32 qkm und die Gesamtleitungslänge auf ca. 1.526 km ausgebaut werden. Es werden ca. 32.000 Einwohner über rd. 17.000 Entnahmestellen mit Strom versorgt. Die Haupteinnahmen werden über die Netznutzungsentgelte gemäß den jeweiligen behördlich genehmigten Erlösobergrenzen erzielt. Das Netzgeschäft und insbesondere die Höhe der Erlöse werden in Folge des vorliegenden natürlichen Monopols durch die Bundesnetzagentur bzw. die Landesregulierungsbehörde reguliert. Die Vorschriften des EnWG, wonach für den Elektrizitätsverteilungsbetrieb getrennte Konten zu führen und ein gesonderter Tätigkeitsabschluss für diesen Bereich aufzustellen ist ("Unbundling"), werden durch die rechtliche Selbstständigkeit des Unternehmens erfüllt. Durch die Verabschiedung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) besteht für die KWH Netz GmbH der buchhalterisch entflochtene Geschäftsbereich "Grundzuständiger Messstellenbetreiber". 2. Forschung und Entwicklung Im Berichtsjahr beteiligte sich die KWH Netz GmbH an keinen Forschungsprojekten. Im Rahmen verschiedener Kooperationen unterstützt die Gesellschaft einzelne Hochschulen hinsichtlich der Forschung zur Integration erneuerbarer Energie im energiewirtschaftlichen Markt mit den bei der KWH Netz GmbH gewonnen Erfahrungen. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen ALLGEMEINE LAGE: LEICHTE AUFWÄHRTSBEWEGUNG WIRD DURCH DAS CORONAVIRUS GESTOPPT 1 Das Coronavirus setzt der deutschen Wirtschaft zu. Wie stark und wie lange ist gegenwärtig noch nicht belastbar abzuschätzen, weil noch keine aussagekräftigen konjunkturellen Daten verfügbar sind. Auch ist noch zu ungewiss, wie schnell und wie stark sich das Coronavirus verbreiten wird. Aufgrund der sehr dynamischen Entwicklung muss aber mit relevanten konjunkturellen Auswirkungen gerechnet werden. Dabei war die deutsche Wirtschaft gerade dabei, ihre seit Anfang des Jahres 2018 anhaltende Schwächephase zu überwinden, die im Zusammenhang mit der globalen industriellen Rezession und den Handelskonflikten steht. Nach der Stagnation des Bruttoinlandsprodukts im Jahresschlussquartal 2019 waren die industriellen Aufträge, Umsätze und Produktion der deutschen Wirtschaft im Januar kräftig gestiegen. Es zeichnete sich insoweit eine merkliche konjunkturelle Belebung für das erste Quartal 2020 ab. Diese wird nun nicht mehr erwartet, weil die deutsche Wrtschaft im Februar und März voraussichtlich Absatzeinbußen im Außenhandel mit einigen bereits vom Virus stärker betroffenen Ländern haben wird und auch einige Dienstleistungsbereiche aufgrund von Verhaltensänderungen der Nachfrager Umsatzrückgänge verzeichnen werden. Die kommende konjunkturelle Entwicklung wird davon bestimmt, wie die weitere nationale und globale Ausbreitung des Coronavirus verlaufen wird. Die deutsche Wirtschaft wird voraussichtlich auf der Angebotsseite durch mögliche Störungen von Lieferketten und arbeitsunfähigkeitsbedingte Produktionsausfälle sowie auf der Nachfrageseite durch geringere Exportnachfrage und national durch deutliche Konsumzurückhaltung betroffen sein. Pandemien können sich in Wellen über die Welt verbreiten, in den einzelnen Regionen verlaufen sie nach den bisherigen Erfahrungen aber eher kurz und heftig. Es wäre demnach mit einer merklichen Abschwächung der Konjunktur im zweiten, aber gegebenenfalls bereits wieder mit einer Stabilisierung im dritten Quartal dieses Jahres zu rechnen, sofern Lieferketten alsbald wieder funktionieren. 2. Branchenbezogene Rahmenbedingungen Das Leitbild der deutschen Energiepolitik ist eine sichere, preisgünstige und umweltverträgliche Energieversorgung. Der mit dem Ziel einer nachhaltigen Energieversorgung auszubauende Regenerativstrom wird überwiegend dezentral erzeugt. Daher erfordert es einen starken Ausbau der Stromnetze, von dem auch unsere Gesellschaft in hohem Maße betroffen ist. Darüber hinaus werden als Folge dieser "Energiewende" hohe Anforderungen an den Betrieb und die Systemstabilität der Netze gestellt, die auch für die KWH Netz GmbH eine große Herausforderung darstellen. Die Pflichten aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und dem IT-Sicherheitskatalog der Bundesnetzagentur stellen zudem eine wesentliche Herausforderung für unser Geschäftsmodell dar. Eine äußerst stringente behördliche Regulierung der Netze mit dem Ziel möglichst niedriger Netzentgelte einerseits und der Gewährleistung eines hohen Versorgungsstandards bei steigenden Investitionen und Betriebsaufwendungen andererseits bilden ein schwieriges Spannungsfeld für die Netzbetreiber. Die sinkenden kalkulatorischen Eigenkapitalzinssätze und die langen gesetzlichen Amortisationsdauern bei einem anhaltenden hohen Investitionsbedarf stellen eine erhebliche wirtschaftliche Herausforderung dar. 3. Geschäftsverlauf Das abgelaufene Kalenderjahr 2019 ist Bestandteil der 3. Regulierungsperiode, welche den Zeitraum 2019 bis einschließlich 2023 umfasst. Die operative Erlösobergrenze für die gesamte 3. Regulierungsperiode wurde durch die Regulierungskammer Bayern auf Basis der Kostenstruktur des Fotojahres 2016 festgelegt. Aufgrund der höheren genehmigten Netzentgelte lagen die Umsatzerlöse mit rd. 7,9 % deutlich über dem Vorjahreswert. Durch die Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 1.258 T€ (Vj. 417 T€) erhöhten sich die sonstigen betrieblichen Erträge auf 1.306 T€ (Vj. 589 T€). Der Materialaufwand stieg lediglich um 3,3 % auf 33.010 T€ (Vj. 31.970 T€). Durch diesen im Vergleich zur Umsatzsteigerung unterproportionalen Anstieg erhöhte sich der Rohertrag sehr stark um 76,4 %. Im Vorjahr fielen einmalige außergewöhnliche Aufwendungen für das Einspeisemanagement gemäß § 15 EEG in Höhe von 880 T€ an. Der Aufwand für die vermiedenen Netzentgelte für EEG-Einspeiser in Höhe von 401 T€ (Vj. 490 T€) und die vorgelagerten Netzkosten in Höhe von 2.045 T€ (Vj. 2.090 T€) gingen leicht zurück. Dem stehen um 1.372 T€ höhere Fremd-/Unterhaltsleistungen entgegen. Bei leicht gestiegenen Abschreibungen sowie Personalaufwand und dem fast unveränderten sonstigen betrieblichen Aufwand ergab sich insgesamt ein leicht positives Ergebnis vor Gewinnabführung in Höhe von 146 T€ (Vj. Verlust 2.183 T€). Die durchgeleiteten Strommengen von Letztverbrauchern und nachgelagerten Netzbetreibern waren gegenüber dem Vorjahr weitestgehend konstant. Die durchgeleiteten Mengen von Stromeinspeisern waren hingegen leicht steigend. 4. Lage der Gesellschaft a) Ertragslage Die Lage der Gesellschaft stellte sich im Vergleich zum Vorjahr erheblich verbessert dar. Die Umsatzerlöse liegen mit 36.796 T€ im Vergleich zum Vorjahr (34.095 T€) deutlich höher. Im Geschäftsjahr wurde allerdings die energierechtliche Erlösobergrenze überschritten. Als Rohertrag ergab sich ein Wert in Höhe von 5.825 T€ (Vj. 3.303 T€). Die Mitarbeiterzahl ist leicht angewachsen, demzufolge stieg auch der Personalaufwand leicht um 5,6 % auf 1.751 T€ (Vj. 1.658 T€). Die Abschreibungen stiegen insbesondere aufgrund des im Berichtsjahr sehr hohen Investitionsniveaus. Zudem stiegen die Zinsaufwendungen stark von 233 T€ im Vorjahr auf 282 T€ an. Nach Abzug des Finanzergebnisses resultiert ein Gewinn vor Gewinnabführung in Höhe von 146 T€ (Vj. Verlust 2.183 T€). Aufgrund der höheren Umsatzerlöse infolge der gestiegenen Netzentgelte und den hohen Auflösungen von Rückstellungen stellt sich die Ergebnisentwicklung um ein Vielfaches besser dar als im Vorjahr. b) Finanzlage Die Finanzlage der Gesellschaft ist stabil. Das Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Die Eigenkapitalquote lag aufgrund der deutlich um rd. 7,6 Mio. € gestiegenen Bilanzsumme mit 18,1 % deutlich unter dem Vorjahreswert von 24,4 %. Erhaltene Investitions- und Anschlusskostenbeiträge wurden unter dem entsprechenden Sonderposten bilanziert. Sie wurden, ebenso wie die unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten erfassten, bis 2002 vereinnahmten Baukostenzuschüsse, anteilig nach den handelsrechtlichen Vorschriften gewinnwirksam aufgelöst. Die Rückstellungen wurden mit 5.007 T€ (Vj. 2.790 T€) dotiert. Der deutliche Anstieg resultiert aus den Rückstellungen für durchzuführende Wartungen und Instandhaltungen sowie aus Rückzahlungen für Einspeisevergütungen und der nochmaligen Zuführung für das Regulierungskonto aufgrund des Überschreitens der Erlösobergrenze. Zur Finanzierung der Investitionen in die Modernisierung und den Ausbau des Stromnetzes wurden langfristige Darlehen aufgenommen. Demzufolge stiegen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sehr stark um 5.862 T€ auf 7.743 T€ (Vj. 1.882 T€). Dagegen konnte die Kontokorrentkreditlinie aus dem Vorjahr in Höhe von 776 T€ zurückgeführt werden. Die Gesamtverbindlichkeiten waren mit 15.279 T€ signifikant höher als im Vorjahr (9.795 T€). Auch die Bilanzsumme liegt mit 29.820 T€ um 34,4 % über der des Vorjahres (22.183 T€). Der Ausgleich der Forderungen gegen und der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen erfolgte unverändert über bestehende Verrechnungskonten. Die Liquidität der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2019 mit den in Anspruch genommenen Finanzinstrumenten und erhaltenen Zuschüssen sowie durch die im Konzern der HABAG-Gruppe geübte Praxis, wonach sich die Gesellschaften im Rahmen des Cash-Managements gegenseitig Mittel zur Verfügung stellen, jederzeit sichergestellt. c) Vermögenslage Das Anlagevermögen deckt mit 25.931 T€ (Vj. 19.277 T€) 87,0 % (Vj. 86,9 %) der Bilanzsumme ab. Das Umlaufvermögen war mit 3.886 T€ gegenüber dem Vorjahr mit 2.898 T€ deutlich höher. 5. Finanzielle Leistungsindikatoren Zur internen Unternehmenssteuerung werden vor allem die Umsatzerlöse, das EBIT sowie das Jahresergebnis vor Gewinnabführung bzw. Verlustausgleich herangezogen. Sowohl die Umsatzerlöse in Höhe von 36.796 T€ (Vj. 34.095 T€) als auch das Jahresergebnis in Höhe von 146 T€ (Vj. Verlust 2.183 T€) stiegen, wie in der Prognose erwartet, sehr deutlich an. III. Chancen- und Risikobericht Branchenspezifische Risiken des Netzbetreibers betreffen unteranderem
Unternehmensspezifische Risiken des Netzbetreibers KWH Netz GmbH ergeben sich aus einem energieaufsichtsrechtlichen Verfahren des bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) zur Überprüfung der für den Netzbetrieb erforderlichen Kriterien. Diese behördliche Energieaufsicht unterteilt sich in zwei Bereiche, die "technische" Aufsicht und die "energierechtliche" Aufsicht. Seitens der technischen Aufsicht wurde im September 2019 eine Verwaltungsanordnung erlassen, welche im Detail erforderliche technische Instandhaltungsmaßnahmen der KWH Netz GmbH betrifft. Gegen diese behördliche Anordnung wurden Rechtsmittel eingelegt, so dass diese zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig geworden ist. Die Gesellschaft hat unabhängig davon im Sinne einer kooperativen Zusammenarbeit wesentliche Forderungen seitens der technischen Aufsicht, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, bereits erfüllt und ist gewillt, auch in Zukunft auf freiwilliger Basis die noch eventuellen zukünftigen Forderungen der Aufsichtsbehörde in dem von der Behörde in Aussicht gestellten Beobachtungszeitraum von drei Jahren vollständig zu erfüllen. Seitens der energierechtlichen Aufsicht erfolgt derzeit eine Überprüfung der Einhaltung der Kriterien nach § 4 EnWG (Netzbetreiberlizenz). Auch hier hat die Gesellschaft im Sinne einer kooperativen Zusammenarbeit sämtliche geforderten Unterlagen form- und fristgerecht der Behörde zur Verfügung gestellt. In diesem Verfahren wurde noch keine Anordnung erlassen, so dass die Kooperation der Gesellschaft auf völlig freiwilliger Basis erfolgt und mit dem guten Willen, die Prüfung seitens der Behörde positiv zu beenden. Insofern ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit von keinen negativen Auswirkungen für die Gesellschaft auszugehen. Wettbewerbsrisiken durch Konzessionsverlust entstehen beim Auslaufen von Konzessionsverträgen. Bei Berichterstattung haben die bestehenden Verträge mit den versorgten Gemeinden durchwegs Laufzeiten von mindestens fünf Jahren bis maximal 20 Jahren. Chancen durch Übernahme der Versorgung und Netze ergeben sich durch Konzessionsausschreibungen außerhalb des angestammten Versorgungsgebietes. Basis der neuen Konzessionsverträge ist der "Bayerische Mustervertrag". Dieser verpflichtet die Gesellschaft zu weiteren Leistungen und Investitionen, die einen dem Stand der Technik entsprechenden Netzbetrieb sicherstellen. Auf Basis des Kapitalkostenabgleichs stellen die Investitionen eine Ertragschance dar. Demgegenüber steht das marktübliche Finanzierungsrisiko der Investitionen. Ein ertragsorientiertes Risiko stellt außerdem die Nichtanerkennung von Netzkosten in den Regulierungsverfahren dar. Mit Höherqualifizierung der Mitarbeiter und Einholung von fachspezifischem und juristischem Rat wird diesem Risiko bestmöglich begegnet. Die Prüfung von externen Dienstleistern und der internen Prozesse erhöhen ebenfalls die Kosteneffizienz. Wesentliche Ertragschancen bestehen in einer kostenmäßigen Unterschreitung der genehmigten Erlösobergrenzen bei Realisierung von Effizienzverbesserungen. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen grundsätzlich eine konservative Risikopolitik. Die finanzwirtschaftlichen Risiken sind als gering einzustufen. Die Gesellschaft partizipiert an der in der Unternehmensgruppe praktizierten Praxis, wonach sich die Gesellschaften im Rahmen des Cash-Managements gegenseitig Geldmittel zur Verfügung stellen. Darüber hinaus erfolgt die Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten, die überwiegend gegenüber verbundenen Unternehmen anfallen, über entsprechende Verrechnungskonten innerhalb der HABAG-Gruppe. Liquiditätsrisiken sind deshalb derzeit nicht erkennbar; es sind keine Engpässe zu erwarten. Die von der Gesellschaft herangezogenen Finanzinstrumente betrafen im Wesentlichen Forderungen und Verbindlichkeiten, darunter auch Forderungen gegen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Unsere Gesellschaft ist in die Liquiditätsvorschaurechnung der HABAG-Gruppe eingebunden, die regelmäßig aktualisiert und fortgeschrieben wird. Preisänderungs-, Ausfall- und / oder Liquiditätsrisiken sind nicht entstanden; dies gilt in gleicher Weise für Zahlungsstromschwankungen. Im Übrigen besteht mit der Muttergesellschaft ein Gewinn- und Verlustübernahmevertrag. Ein nennenswertes Zins-, Fremdwährungs- und Kreditrisiko bestand nicht. Derivative Finanzinstrumente wurden nicht eingesetzt. Eine zusätzliche Liquiditätsabsicherung erfolgte über eine ausreichende Kontokorrentkreditlinie eines Kreditinstituts. Ein Finanzierungsdarlehen wird mit abschreibungskonformen Laufzeiten planmäßig getilgt. Es wurde eine variable Zinsvereinbarung geschlossen. Diese ist gekoppelt mit einem unbeschränkten Sondertilgungsrecht. Das Darlehen ist durch eine harte Patronatserklärung der Haager Beteiligungs-AG besichert. Ein weiteres Darlehen mit einer 10-jährigen Zinsbindung wird ebenfalls planmäßig getilgt. Um die Finanzierung der zukünftigen Investitionen sicherzustellen, wurde in 2018 ein weiterer Darlehensvertrag abgeschlossen. Dieser wurde bis zum 31.12.2019 nur teilweise in Anspruch genommen (6 Mio. € von 7,5 Mio. €). Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt das Unternehmen über ein adäquates Debitorenmanagement. Es gilt das bereichsübergreifende Risikomanagement mit den Richtlinien der HABAG-Gruppe. Unsere Gesellschaft berichtet unter anderem im Zuge des bestehenden Information-Security-Management-System (ISMS) und des im Aufbau befindlichen Technischen Sicherheitsmanagements regelmäßig über bestehende Risiken. Im Zeitpunkt der Berichterstattung liegen Erkenntnisse über Änderungen der gesamtwirtschaftlichen Situation vor, die das Netzgeschäft im folgenden Jahr über die dargestellten regulatorischen Auswirkungen hinaus nachhaltig beeinträchtigen könnten. Gesamtwirtschaftliche Risiken des Netzbetreibers ergeben sich insbesondere durch den Ausbruch des Coronavirus, welcher sehr starke Auswirkungen auf den gesamten Bereich der Wirtschaft und somit auch auf die Netzbetreiber hat. Im Einzelnen können diese Risiken in folgenden Bereichen bestehen:
IV. Prognosebericht Wir gehen im neuen Geschäftsjahr von einer gleichbleibenden Netzauslastung im Vergleich zum Berichtsjahr aus. Haupttreiber dieser Auslastung wird die erwartet hohe Investitionsaktivität im Netzgebiet und die fortgesetzte Restrukturierung und Optimierung der internen Prozesse und betrieblichen Abläufe der Gesellschaft sein. Wir erwarten im Bereich Erneuerbare-Energien-Anlagen wegen der verbesserten Gestehungskosten von Photovoltaik-Anlagen eine Steigerung, sowohl bei den Vergütungsumsätzen als auch beim Zubau. Resultierend aus den geringen Reserven im Verteilnetz der Gesellschaft und den Erkenntnissen aus dem Asset Management werden jedoch erhebliche Investitionen in das Verteilnetz notwendig sein. Der Abwicklungsaufwand für die Betreuung von Einspeisern dürfte aufgrund der Regelungen im EEG und KWKG steigen. Die Neuanschlusstätigkeit dürfte sich in Folge des Ausweises neuer Baugebiete und der Verdichtung des Baubestandes wieder auf dem Niveau des Berichtsjahres bewegen. Aus der Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers können im Zuge des Smart Meter Rollout zusätzliche Belastungen, aber auch Chancen auf die Gesellschaft zukommen. Belastungen können sich ergeben aus der festgelegten Preisobergrenze in Richtung Kunde, falls diese beschaffungsseitig nicht unterschritten werden kann. Chancen liegen insbesondere in Zusatzdiensten, welche über intelligente Messsysteme angeboten werden können. Im laufenden Jahr 2020, dem zweiten Jahr der 3. Regulierungsperiode, werden die Umsatzerlöse aus Netzentgelten aufgrund der Erlösobergrenze leicht sinken. Für 2020 rechnen wir mit einem deutlich rückläufigen, aber immer noch positiven EBIT. Aufgrund der aktuellen Entwicklung im Zusammenhang mit dem Coronavirus stellt sich eine angemessene Prognose allerdings als schwierig dar. Aufgrund dieser Tatsache ist es derzeit nicht abschätzbar, ob die vorstehend dargestellten und erwarteten Ziele erreicht werden. Es ist zu erwarten, dass es in noch einer zu quantifizierbaren Art und Weise zu Planabweichungen kommen wird.
Haag i. OB, 31. März 2020 Die Geschäftsführung Dr. Ulrich Schwarz Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die KWH Netz GmbH, Haag i. OB Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der KWH Netz GmbH, Haag i. OB, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der KWH Netz GmbH, Haag i. OB, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6bAbs. 3 EnWG Prüfungsurteile Wir haben die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit Elektrizitätsverteilung - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 einschließlich der Angaben zu den Regeln, nach denen die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie die Aufwendungen und Erträge den gemäß § 6b Abs. 3 Satz 1 bis 4 EnWG geführten Konten zugeordnet worden sind - geprüft. Nach unserer Beurteilung
Grundlage für das Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung nach § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG" sowie im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" weitergehend beschrieben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile hierzu zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zur Führung getrennter Konten sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie zur Einhaltung dieser Pflichten als notwendig erachtet haben. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt wurden, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung umfasst die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
München, 3. April 2020 PSP
Peters Schönberger GmbH
Bernhard Winterstetter, Wirtschaftsprüfer Oliver Münz, Wirtschaftsprüfer |
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