Landhaus Beuerhof GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Kubitscheck seit 12.10.2015 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
Sabine Schilling | 50.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WiSpH Zentrum für Wirtschaft und Heilkunst GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangBei der Firma WiSpH Zentrum für Wirtschaft und Heilkunst GmbH handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Grundlagen des vorliegenden Jahresabschlusses sind die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches, ergänzt um die entsprechenden Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages. Per 01.01.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des BilMoG umgestellt. Die Umstellungseffekte wurden durch die Erstellung einer BilMoG-Eröffnungsbilanz dokumentiert. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Die immateriellen Vermögensgegenstände betreffen Software und wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurde nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung wurde nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Die im Jahr 2010 zugegangenen geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten unter EUR 410,- sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben worden. Aus Vereinfachungsgründen wird im Jahr der Anschaffung der Abgang unterstellt. Das Umlaufvermögen ist unter Beachtung der Vorschrift des § 253 HGB bewertet worden. Die Vorschrift des § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurde beachtet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit ihrem nominellen Wert, unter Berücksichtigung erkennbarer Risiken, bewertet. Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen nicht. Der Kassenbestand und die Bankbestände wurden mit ihrem nominellen Wert bewertet. Die Bilanz wurde im Geschäftsjahr unter vorläufiger Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Der Posten Bilanzverlust beinhaltet einen Verlustvortrag i. H. v. EUR -47.285,63. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beträgt per 31.12.2010 EUR 31.340,24. Somit liegt bilanzielle Überschuldung vor. Nach Auskunft des Geschäftsführers liegt keine tatsächliche Überschuldung vor. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbarenRisiken und ungewissen Verpflichtungen, die im Geschäftsjahr verursacht oder in vorangegangenen Geschäftsjahren verursacht wurden. Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von EUR 33.404,23 (Vorjahr TEUR 13), welche verzinst werden. Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen wurden zu ihrem nominellen Wert berücksichtigt. Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten waren zum Bilanzstichtag nicht bekannt. Die Geschäftsführung oblag im abgelaufenen Geschäftsjahr Kaufmann Herrn Michael Kubitscheck. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. . Datum der Feststellung des Jahresabschlusses: 02. März 2012 |
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