Weiß
GmbH
Greding,
Ortsteil Röckenhofen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
16.551,00 |
21.871,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
284,00 |
716,00 |
| II.
Sachanlagen |
16.267,00 |
21.155,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
341.852,04 |
221.642,02 |
| I.
Vorräte |
135.905,17 |
20.875,97 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
79.080,70 |
117.629,86 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
126.866,17 |
83.136,19 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.847,63 |
1.833,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
360.250,67 |
245.346,73 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
33.774,98 |
70.700,15 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnrücklagen |
986,00 |
986,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
7.224,39 |
44.149,56 |
| B.
Rückstellungen |
173.343,13 |
126.704,13 |
| C.
Verbindlichkeiten |
153.132,56 |
47.942,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
360.250,67 |
245.346,73 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und §§ 264
ff. HGB unter Berücksichtigung des BilMoG sowie nach
den einschlägigen Vorschriften des HGB aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem
Vorjahr unverändert. Ansatz- und
Bewertungsvorschriften wurden im Wesentlichen beibehalten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierung- und
Bewertungsmethoden maßgebend:
Die Bilanzierung des Anlagevermögens erfolgt zu
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer sowie die handelsrechtlichen
Bestimmungen. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung
werden außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen (§ 253 Abs. 3 S. 3 HGB).
Die
immateriellen Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige lineare
Abschreibung unter Beachtung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten über Euro 150,00
bis Euro 1.000,00 wurden aus Vereinfachungsgründen
entsprechend § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten
gebildet, der über 5 Jahre linear abgeschrieben wird.
Die betreffenden Vermögensgegenstände werden am
Ende des Geschäftsjahres, in dem der Sammelposten
vollständig abgeschrieben wurde, im Anlagengitter als
Abgang erfasst.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips.
Die
in Ausführung befindlichen Bauaufträge
wurden mit den Herstellungskosten angesetzt. Die
Herstellungskosten beinhalten die Materialkosten, die
Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie
angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der
Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des
Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung
veranlasst ist.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden mit
dem Nominalwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen
Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen gebildet.
Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die
liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nominalwert angesetzt.
Die
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt und pauschal
mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der
sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren
ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB).
Die
Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Alle Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende
Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der
Handelsbilanz. Die Steuerbilanz zeigt einen höheren
Gewinn.
Eigenkapital
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe
von Euro 34.970,83 enthalten.
Der Jahresabschluss wurde unter teilweiser
Ergebnisverwendung aufgestellt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden nach anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen unter
Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt.
Zu den Pensionszusagen bestehen verpfändete
Rückdeckungsversicherungen, die Deckungsvermögen
im Sinne des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB darstellen und
daher mit der Pensionsverpflichtung saldiert wurden.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr betragen Euro 41.981,51.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen Euro 4.354,21.
Haftungsverhältnisse
Es bestehen laut Geschäftsführer keine
Verbindlichkeiten aus
- der Begebung und Übertragung von
Wechseln
- Bürgschaften, Wechsel- und
Scheckbürgschaften
-
Gewährleistungsverträgen
und auch keine Haftungsverhältnisse aus der
Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten.
IV. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2015 erfolgte die
Geschäftsführung der Gesellschaft durch den
Geschäftsführer, Herrn Mathias Weiß,
Zimmerermeister.
Weiß GmbH
Greding - Röckenhofen, 16. Januar 2017
gezeichnet: Mathias Weiß (Zimmerermeister)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.01.2017 festgestellt.
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