ho.Systeme
GmbH & Co. KG
Halle
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.034.510,29 |
764.110,49 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
284.551,00 |
1.944,00 |
| II.
Sachanlagen |
401.486,00 |
413.709,00 |
| III.
Finanzanlagen |
348.473,29 |
348.457,49 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.261.400,37 |
2.782.051,40 |
| I.
Vorräte |
101.441,98 |
309.005,73 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
211.393,85 |
|
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.894.118,28 |
1.699.630,35 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.265.840,11 |
773.415,32 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
66.279,49 |
40.858,65 |
| Aktiva |
4.362.190,15 |
3.587.020,54 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| I.
Kapitalanteile |
100.000,00 |
100.000,00 |
| 1.
Kapitalanteile Kommanditisten |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
782.436,00 |
249.272,29 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.431.157,15 |
3.159.157,25 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
48.597,00 |
78.591,00 |
| Summe
Passiva |
4.362.190,15 |
3.587.020,54 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
I.
Allgemeines
Die ho.Systeme GmbH & Co. KG ist ein kleine
Gesellschaft und Co. gemäß § 264a Abs. 1
i.V.m.
§ 267 HGB.
Der Jahresabschluss wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften der §§ 266 ff. und
§§ 275 ff. HGB aufgestellt und gegliedert.
Zusätzliche Angaben zu den einzelnen Posten gem.
§§ 268, 277 HGB wurden
überwiegend in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung ausgewiesen.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut
Registergericht:
|
ho.Systeme GmbH &
Co. KG
|
Firmensitz laut
Registergericht:
|
Halle (Westfalen)
|
Registereintrag:
|
Handelsregister
|
Registergericht:
|
Gütersloh
|
Register-Nr.:
|
HRA 4838
|
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten
Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze des HGB
aufgestellt.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Die Anschaffungskosten enthalten die sowohl nach
steuerrechtlichen als auch nach handelsrechtlichen
Vorschriften anzusetzenden
aktivierungspflichtigen Beträge. Bei der
Bemessung der Nutzungsdauer wurde auf betriebliche
Erfahrungen abgestellt, die sich weitgehend mit den
Angaben in den steuerlichen AfA-Tabellen decken.
Bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zum Teil linear,
unbewegliche, deren Nutzung zeitlich
begrenzt ist, wurden linear abgeschrieben. Von der
degressiven auf die lineare Abschreibungsmethode wurde
übergegangen, sobald dies zu höheren
Abschreibungen geführt hat.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis € 800,00 netto werden
gemäß § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
angesetzt. Die Finanzanlagen werden bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung
gemäß § 253 Absatz 3 HGB auf den
niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern
in Folgejahren die Gründe für die Wertminderung
entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen gemäß
dem Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Absatz
5 HGB.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips. Posten mit verminderter
Marktgängigkeit wurden auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die fertigen Erzeugnisse werden mit den
Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt. Die
Wertansätze werden unter Beachtung des
Niederstwertprinzips ermittelt. Zinsen
werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
Handelswaren werden mit den Anschaffungskosten
zuzüglich Anschaffungsnebenkosten bewertet.
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens sind mit den Anschaffungskosten oder
mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag
bewertet worden.
Erhaltene Anzahlungen wurden mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt und gemäß
§ 268 Absatz 5 Satz 2 HGB offen von den Vorräten
abgesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
nach dem Niederstwertprinzip bewertet worden.
Zur Abgeltung der allgemeinen Risiken wurde eine
Pauschalwertberichtigung gebildet.
Die flüssigen Mitteln sind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind
Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt,
soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach
diesem Zeitpunkt darstellen.
Das Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Rückstellungen wurden auf der Grundlage des
§ 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der
nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung
notwendige Erfüllungsbetrag
gemäß § 253 Abs. 1 HGB.
Verbindlichkeiten und erhaltene Anzahlungen sind mit
ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt worden.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist auf
einer der folgenden Seiten gesondert dargestellt.
2.
Vorräte
Die Bestände des Vorratsvermögens wurden
durch Inventur zum Bilanzstichtag ermittelt.
3.
Forderungen
Die Forderungen haben folgende Struktur:
Art der Forderung zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
|
31.12.2023
|
|
kleiner 1 Jahr
|
größer 1 Jahr
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
1.295,8
|
1.295,8
|
0,0
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
598,4
|
158,0
|
440,4
|
Summe
|
1.894,1
|
1.453,7
|
440,4
|
Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen T€
0.
4.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben folgende Struktur:
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2023
|
|
kleiner 1 J.
|
1 bis 5 J.
|
größer 5 J.
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
173,6
|
29,9
|
124,9
|
18,8
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
639,6
|
639,6
|
0,0
|
0,0
|
gegenüber
Gesellschaftern
|
2.067,1
|
1.867,1
|
0,0
|
200,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
550,8
|
333,6
|
0,0
|
217,2
|
Summe
|
3.431,1
|
2.870,2
|
124,9
|
436,0
|
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
werden durch Grundschulden und Bürgschaften besichert.
Die Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
T€ 2.396,25
IV.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung: ho.Systeme
Verwaltungs GmbH, Werther
vertreten
durch ihre Geschäftsführer
Eike Diestelkamp, Gütersloh, Kaufmann
Peter Horvath, Werther, Diplom-Ingenieur
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von T€ 384,6
jährliche sonstige finanzielle
Verpflichtungen. Diese beinhalten Miete für
Geschäftsräume, Miete für
Ladesäulen, Leasingaufwendungen für PKW und
E-Bikes
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 49.
Persönlich haftender Gesellschafter der
ho.Systeme GmbH & Co. KG ist die ho.Systeme
Verwaltungs GmbH, Halle (Westfalen), mit einem
gezeichneten Kapital von € 25.000,00.
Andere Haftungsverhältnisse bestehen nicht.
Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach
Ende des Geschäftsjahres nicht
eingetreten.
Halle (Westfalen), den
31.03.2025
gez.
ho.Systeme Verwaltungs GmbH, vertreten durch
vertreten
durch gez. Peter Horvath
vertreten
durch gez. Eike Jan Diestelkamp
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2025
festgestellt.
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