Karbitschka Isolier-Bau GmbH

Kanonenweg 18A, 96450 Coburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Coburg HRB 1200
Eingetragen
30.1.1986
Branche
Einbau von IsolierungenHerstellung von Isolatoren und Isolierteilen aus KeramikHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Herstellung von Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz-Isolierungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Marco Karbitschka
seit 22.3.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

96450 Coburg, Glockenberg 8
25.600 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Karbitschka Isolier-Bau GmbH

Coburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

336,00

702,00

II. Sachanlagen

8.004,51

8.340,51

9.990,51

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

301.662,12

224.118,76

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

125.765,03

79.192,58

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

24.592,35

452.019,50

68.420,18

C. Rechnungsabgrenzungsposten

1.794,95

1.751,45

Summe Aktiva

462.154,96

384.175,48



PASSIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.600,00

25.600,00

II. Gewinnrücklagen

72,31

72,31

III. Bilanzgewinn

63.981,64

26.687,91

B. Rückstellungen

32.965,72

25.932,29

C. Verbindlichkeiten

339.535,29

305.882,97

Summe Passiva

462.154,96

384.175,48

ANHANG

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Posten des Jahresabschlusses sind mit den Vorjahreszahlen vergleichbar. Die gesetzlichen Gliederungsschemata wurden unverändert fortgeführt.

Die Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften (§ 266 Abs. 1 S.3, § 288 HGB) wurden in Anspruch genommen.

Die EDV-Software wurde mit den Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bewertet.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- und gegebenenfalls zu Herstellungskosten ohne Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen angesetzt. Die planmäßige Abschreibung erfolgte im Wesentlichen linear auf die voraussichtliche Nutzungsdauer.

Wenn die Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht mehr als 410,-- Euro (netto ohne Umsatzsteuer) betrugen, wurden diese Wirtschaftsgüter direkt auf entsprechende Aufwandskonten gebucht.

Zur Beibehaltung des Steuerstundungseffektes wurden die in den Vorjahren berücksichtigten weiteren steuerlichen Sonderabschreibungen fortgeführt. Eine mögliche Zuschreibung zum Anlagevermögen dieser unterblieb.

Die teilfertigen Leistungen wurden zu Herstellungskosten ohne Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen bewertet.

Erhaltene Anzahlungen sind passiv ausgewiesen.

Die Vorräte an Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wurden einzeln zu Anschaffungskosten bewertet.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennbetrag bzw. bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit ihrem abgezinsten Betrag.

Dem Forderungsausfall wurde durch Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Das Stammkapital beträgt € 25.600,00. Es ist voll eingezahlt.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken.

Es wurde vom Wahlrecht Gebrauch gemacht eine aktive latente Steuer nicht zu bilden.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beläuft sich auf € 14.070,36 (Vorjahr € 16.249,99).

Verbindlichkeiten an verbundene Unternehmen (§ 271 HGB) oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind mit € 22.873,33 (Vorjahr € 43.719,95) enthalten. Dabei handelt es sich um ein steuerliches Einzelunternehmen des Gesellschafters.

Für Lieferantenverbindlichkeiten bestanden übliche Eigentumsvorbehalte.

Die Berichtsfirma haftet für Darlehensverbindlichkeiten des Gesellschafters gegenüber der Bank. Diese Verbindlichkeiten belaufen sich auf € 52.059,87 (Vorjahr € 63.318,17).

Wesentliches Anlagevermögen war im Rahmen einer sog. "Betriebsaufspaltung" gepachtet. Das Besitzunternehmen steht ausschließlich im Eigentum des Alleingesellschafters.

Im Berichtsjahr war Herr Marco Karbitschka, Isolierbaumeister, alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer.

Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Coburg, den 17. April 2014

gez. Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 17.04.2014

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