Harms
GmbH
Karlsruhe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
280,00 |
664,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
280,00 |
663,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
33.949,72 |
38.939,75 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
10.455,16 |
10.591,16 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
23.494,56 |
28.348,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
34.229,72 |
39.603,75 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
30.704,71 |
35.246,32 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
9.681,73 |
1.179,49 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
4.541,61 |
-8.502,24 |
| B.
Rückstellungen |
2.130,00 |
2.310,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.395,01 |
2.047,43 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.395,01 |
2.047,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
34.229,72 |
39.603,75 |
Anhang
ALLGEMEINE ANGABEN
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2011 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(HGB) und der relevanten Vorschriften des GmbH-Gesetzes
erstellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Der vorliegende
Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung
der für den Vorjahresabschluss angewendeten
Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den
für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 264, 265, 266
ff. HGB). Die Erleichterungsvorschriften für die
Aufstellung des Jahresabschlusses gem. § 288 HGB
wurden in Anspruch genommen.
Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur
Modernisierung des Bilanzrechts, ( "BilMoG"), ist in
Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf
den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010
der Gesellschaft angewandt worden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1
EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen
Anwendung (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch
gemacht.
Die Einführung des BilMoG hat in der sogenannten
BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2010 zu keinen
Bewertungs- und Ausweisänderungen der Bilanzposten des
Vorjahres geführt. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen
im Rahmen der erstmaligen Anwendung war danach gem. Art. 67
Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht notwendig.
Die bisherige Form der Darstellung und die bisher
angewandten Bewertungsmethoden wurden weitergeführt.
Eine Durchbrechung der Stetigkeit im Sinne des Art. 66 und
Art. 67 EGHGB liegt insoweit nicht vor.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die im
Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen,
wurden gem. 265 Abs.8 HGB nicht angegeben.
ERLÄUTERUNGEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Bei der Aufstellung der Bilanz, sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden die Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden des Handelsgesetzbuches i. V. m. dem am
29. Mai 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung
des Bilanzrechts soweit zutreffend und vorhanden, angewandt
(§§ 252 - 256 HGB i. V. m. Art. 66 und 67 EGHGB)
Die
Sachanlagen wurden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden innerhalb
der vorgegebenen Nutzungsdauer vorwiegend linear
vorgenommen.
Entsprechend der steuerlichen Regelung wurden die
Abschreibungen monatsgenau vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit einem Wert von
€ 150,00 bis € 410,00 (geringwertige
Wirtschaftsgüter) wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben. Bei Wirtschaftsgütern zwischen €
410,00 bis € 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet.
Dieser wird in einem Zeitraum von fünf Jahren
abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
angesetzt.
Die
flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert
angesetzt.
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt worden, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist und
entsprechen den zu erwartenden Ausgaben. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten sind für wesentliche
Posten gebildet worden.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND ZUR
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
I. B I L A N Z
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sowie
die
sonstigen Vermögensgegenstände haben eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Es besteht eine Forderung gegenüber dem
Gesellschafter gem. § 42 Abs. 3
GmbHG in Höhe von €
(€ 1.280,26) mit einer Laufzeit
größer als ein Jahr.
Die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
sowie die
sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit
von weniger als einem Jahr.
II. GEWINN- UND
VERLUSTRECHNUNG
Die Gewinn und Verlustrechnung für die Zeit vom
01.01.2011 - 31.12.2011 ist nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt worden.
SONSTIGE ANGABEN
Geschäftsführer im Geschäftsjahr
2011 war: Holger Harms
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Harms GmbH
Gustav-Schönleber-Str. 11
76187 Karlsruhe
Durmersheim, den 06.12.12
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 1.280,26 EUR.
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 471,12 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.12.2012 festgestellt.
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