Trogon GmbH
53mGroßhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marcus Ahrens seit 15.8.2013 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Mobau Baustoff-Union GmbHAachenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Bilanz zum 31. Dezember 2019AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019
LAGEBERICHT 2019I. Geschäftsmodell des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Baustoffen und Waren anderer Art. Zu unseren Kunden zählen gewerbliche Unternehmen des Baugewerbes ebenso wie private Bauherren und Heimwerker. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen Das deutsche Baugewerbe hatte im letzten Geschäftsjahr, insbesondere basierend auf der positiven Entwicklung wiederum im Bereich der Wohnimmobilien, ein Wachstum zu verzeichnen. Begünstigt durch wirtschaftlich stabile Rahmenbedingungen und ein nachhaltig niedriges Niveau der Darlehenszinsen, stieg die Nachfrage nach Wohnimmobilien durch Investoren. 2. Geschäftsverlauf Auch unser Geschäftsverlauf entsprach im Wesentlichen der Marktentwicklung. 3. Lage Die Lage des Unternehmens ist unverändert vom operativen Geschäft geprägt. a. Ertragslage Die Umsätze und der Rohertrag waren rückläufig, da wir unsere Niederlassung in Kohlscheid aufgegeben haben. Ebenso lag das Betriebsergebnis unter dem Vorjahr. Der Jahresüberschuss fiel geringer aus. b. Finanzlage Die Finanzlage der Gesellschaft ist als sehr stabil zu bezeichnen. Das Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets in der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Die Liquidität in unserem Unternehmen war auch im Geschäftsjahr 2019 gut. Die Kontokorrentlinien wurden im gesamten Geschäftsjahr 2019 nicht beansprucht. Die Investitionen wurden aus dem Cashflow finanziert. Die überschüssige Liquidität wurde teilweise an die Muttergesellschaft ausgeschüttet. Langfristige Anlagen sind durch unser Eigenkapital gedeckt. Die kurzfristigen Forderungen und Bankbestände übersteigen die kurzfristigen Verbindlichkeiten. c. Vermögenslage Die Vermögenslage unserer Gesellschaft zeigt sich gegenüber dem Vorjahr in stabiler Verfassung. Das Eigenkapital bewegt sich mit 84,8 % der Bilanzsumme weiterhin auf sehr hohem Niveau. Die Verbindlichkeiten betragen ca. 15,2 % von der Bilanzsumme. Bankschulden existieren nicht. 4. Finanzielle Leistungsindikatoren Für unsere interne Unternehmenssteuerung ziehen wir verschiedene Kennzahlen heran, nämlich den Cashflow, den Umsatz je Mitarbeiter und die Umsatzrendite. Unsere wirtschaftliche Lage kann insgesamt als gut bezeichnet werden. III. Prognosebericht Es sind keine wesentlichen Änderungen in der Geschäftspolitik geplant. Wir gehen für das Jahr 2020 von einem leicht rückläufigen Geschäftsvolumen aus. Wir streben auch im Jahr 2020 ein Ergebnis an, welches über dem Niveau der Baustoffhandelsbranche liegt. Wir gehen davon aus, auch zukünftig in der Lage zu sein, unseren Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommen zu können. IV. Chancen- und Risikobericht 1. Risikobericht Branchenspezifische Risiken Die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau sind insgesamt nach wie vor günstig. Probleme können sich aus verzögerten Baugenehmigungen, bei den Baukapazitäten oder bei der Grundstücksverfügbarkeit ergeben. Engpässen Ertragsorientierte Risiken Da wir für 2020 mit einem stabilen Kosten-/Rohertragsverhältnis rechnen, gehen wir davon aus, dass auch das Ergebnis wiederum positiv ist. Finanzwirtschaftliche Risiken Die derzeitige Eigenkapital- und Liquiditätssituation lässt Liquiditätsrisiken nicht erkennen. Unser Unternehmen finanziert sich im Wesentlichen über Eigenmittel. Für den kurzfristigen Bedarfsfall sind Kreditlinien mit der Hausbank vereinbart. 2. Chancenbericht Aufgrund stetigen Ausbaus unserer Angebotspalette sehen wir wesentliche Chancen, Geschäftsfelder zu intensivieren. Dem Wettbewerb im Markt begegnen wir mit Innovationen, Erfahrung, Zuverlässigkeit und Qualität. 3. Gesamtaussage Risiken der künftigen Entwicklung sehen wir unverändert in einem schwierigen Marktumfeld. Vor dem Hintergrund unserer eigenen finanziellen Stabilität sehen wir uns für die Bewältigung der zukünftigen Risiken aber gut gerüstet. Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten, sind derzeit nicht erkennbar. V. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Die Gesellschaft verfügt über einen solventen Kundenstamm. Forderungsausfälle sind die Ausnahme. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar werden, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt das Unternehmen über ein wirksames Debitorenmanagement. Vor Eingehen einer neuen wesentlichen Geschäftsbeziehung informieren wir uns über die Bonität unserer Kunden. VI. Bericht über Zweigniederlassungen Es werden keine Niederlassungen unterhalten.
Aachen, den 24. Juni 2020 Dipl.-Kfm. Manuel Nadenau, Geschäftsführer Von Offenlegungs- und Aufstellungserleichterungen wurde bei der vorliegenden Fassung Gebrauch gemacht. Der im Folgenden wiedergegebene Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den vollständigen Jahresabschluss. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Mobau Baustoff-Union GmbH, Aachen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Mobau Baustoff-Union GmbH, Aachen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Mobau Baustoff-Union GmbH, Aachen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Aachen, den 29. Juni 2020 Dipl.-Kfm. Dr. Karl-Heinz Paffen, Wirtschaftsprüfer Dipl.-Kfm. Hans-Jörg Schreiber, Wirtschaftsprüfer Eine Verwendung des obigen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen. ANHANG 2019I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen (§ 264 Abs. 1a HGB) Die Mobau Baustoff-Union GmbH hat ihren Sitz in Aachen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HR B 8646 eingetragen. II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses (§§ 242 ff. HGB) Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich denen des letzten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 4 HGB) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um Anschaffungspreisminderungen und planmäßige Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen beim Sachanlagevermögen werden ausschließlich nach der linearen Methode vorgenommen. Die Abschreibungen richten sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände. Auf Zugänge des beweglichen Anlagevermögens werden die Abschreibungsbeträge p.r.t. verrechnet. Für Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Einzelanschaffungskosten von EUR 250,00 bis zu EUR 1.000,00 wurde in Vorjahren ein Sammelposten gebildet. Die Abschreibung erfolgte im Jahr des Zugangs und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel (Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2a EStG). Ab 2018 werden die Geringwertigen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Einzelwanschaffungskosten bis EUR 800,00 gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs in vollem Umfang abgeschrieben und als Abgang gezeigt. Für Betriebsstoffe (Büromaterial) hat die Gesellschaft einen Festwert gemäß § 240 Abs. 3 HGB i.V.m. §§ 5 ff. EStG (R 5.4 Abs. 3 EStÄR 2012) gebildet. Die Bewertung der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten, wobei Anschaffungspreisminderungen wie Skonti, Rabatte und Boni berücksichtigt werden. Insbesondere für Ladenhüter, ungängige Waren, Rest- und Überbestände werden Abschläge vorgenommen. Das Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 4 S. 1,2 HGB) aus der Sicht des Beschaffungsmarktes und der Grundsatz der verlustfreien Bewertung (§ 253 Abs. 4 S. 2 HGB) aus der Sicht des Absatzmarktes werden beachtet. Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Ausfallsrisiken wird durch Einzelwertberichtigungen sowie eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Bei den Rückstellungen werden alle erkennbaren bilanzierungspflichtigen Risiken erfasst. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. IV. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Anlagenspiegel (§ 284 Abs. 3 HGB) Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres sind dem nachfolgenden Anlagenspiegel zu entnehmen (Seite 5). Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2019
2. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Restlaufzeiten der Forderungen (§ 268 Abs. 4 S. 1 HGB) Die Restlaufzeiten der Forderungen sind sämtlich unter einem Jahr. 3. Eigenkapital Angabe des im Bilanzergebnis enthaltenen Ergebnisvortrags (§ 268 Abs.1 S.2 HGB) Der im Bilanzgewinn enthaltene Gewinnvortrag beträgt TEUR 4.864 (i.V. TEUR 4.341). 4. Rückstellungen Angabe zu den sonstigen Rückstellungen (§ 285 Nr. 12 HGB) Bei den Personalverpflichtungen sind zum Bilanzstichtag für noch zu gewährende Urlaub- und Zeitguthaben der Mitarbeiter insgesamt TEUR 42 zurückgestellt worden. 5. Verbindlichkeiten Mitzugehörigkeitsvermerk zu anderen Bilanzposten (§ 265 Abs. 3 HGB) Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (TEUR 336, i.V. TEUR 442) sind in voller Höhe sonstige Verbindlichkeiten; sie sind gleichzeitig Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Restlaufzeiten und Sicherheiten ( §§ 268 Abs. 5 S. 1, 285 Nrn. 1a und b, 2 HGB) Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr sämtlich unter einem Jahr. Besondere Sicherheiten für die Verbindlichkeiten außer den normalen Liefer- und Leistungskonditionen wurden wie im Vorjahr nicht vergeben. 6. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse (§ 268 Abs. 7 HGB) Eventualverbindlichkeiten bestehen keine. 7. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB) Es bestehen Verpflichtungen aus Mietverträgen i.H.v. jährlich TEUR 967, davon gegenüber verbundenen Unternehmen i.H.v. jährlich TEUR 967. V. Sonstige Pflichtangaben Anzahl der Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB) Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten * betrug in 2019:
* ohne Auszubildende (8) und
Geschäftsführer
Angaben zu den Organmitgliedern (§ 285 Nr. 10 HGB) Mitglieder der Geschäftsführung:
Angaben zu den Organbezügen (§ 285 Nr. 9a HGB) Die Gesellschaft hat hinsichtlich der Organbezüge von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht, da sich anhand der Angaben bei nur drei Geschäftsführern die Bezüge eines Mitglieds ermitteln lassen. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag (§ 285 Nr. 33 HGB) Die aktuell fortschreitende, weltweite Ausbreitung des Coronavirus stellt einen Vorgang von besonderer Bedeutung dar, da die weltweite Ausbreitung nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2019 eingetreten und weder in der Bilanz noch in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt ist. Es haben sich durch die Folgen der Ausbreitung keine wertaufhellenden Erkenntnisse auf die Ansätze in der Bilanz zum 31. Dezember 2019 ergeben. Für das Jahr 2020 kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass in Folge der Ausbreitung spürbare Umsatzausfälle, verbunden mit einem entsprechenden Ergebnisrückgang, zu verzeichnen sein werden. Aktuell sind jedoch noch keine Konsequenzen erkennbar, insbesondere keine, die Einfluss auf die Aufrechterhaltung der Going-Concern-Annahme haben könnten. Ergebnisverwendungsvorschlag oder -beschluss (§ 285 Nr. 34 HGB) Der Gesellschafterversammlung wird von der Geschäftsführung vorgeschlagen, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Aachen, den 12. Juni 2020 Dipl.-Kfm. Manuel Nadenau, Geschäftsführer Feststellung des Jahresabschlusses Dieser Jahresabschluss wurde in der Gesellschafterversammlung am 28.09.2020 festgestellt. |
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