DELTA UV
Service & Systeme GmbH
Leopoldshöhe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
19.775,00 |
26.878,00 |
| I.
Sachanlagen |
19.775,00 |
26.878,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
216.881,34 |
210.635,51 |
| I.
Vorräte |
56.179,13 |
42.317,18 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
139.024,10 |
153.053,59 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
4.065,52 |
4.065,52 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
21.678,11 |
15.264,74 |
| C.
Aktive latente Steuern |
3.548,50 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
240.204,84 |
237.513,51 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
14.110,58 |
17.134,13 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
76.693,78 |
76.693,78 |
| II.
Gewinnrücklagen |
3.548,50 |
0,00 |
| III.
Verlustvortrag |
59.559,65 |
73.870,37 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
6.572,05 |
-14.310,72 |
| B.
Rückstellungen |
90.715,00 |
81.908,36 |
| C.
Verbindlichkeiten |
135.379,26 |
138.471,02 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
135.379,26 |
136.460,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
240.204,84 |
237.513,51 |
Anhang zum 31. Dezember 2010
Delta UV Service & Systeme GmbH
Hellbusch 2
33818 Leopoldshöhe
für das Wirtschaftsjahr 2010
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2010
(01.01.2010 bis 31.12.2010) ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches/Bilanzrichtliniengesetzes aufgestellt
worden
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und hat die
Erleichterungen der Rechnungslegung hinsichtlich des
Anhangs und des Lageberichts in Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechts-modernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
II. Erläuterungen zur Bilanz
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens
sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und
soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen
wurden im Geschäftsjahr ausschließlich nach der
linearen Methode berechnet. Die Abschreibungen wurden unter
Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer vorgenommen. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis 150 € wurden im Erwerbsjahr in
voller Höhe abgeschrieben. Im Jahr des Zugangs ist aus
Vereinfachungsgründen ein Abgang unterstellt worden.
Die in der Bilanz ausgewiesenen Posten des
Anlagevermögens sind in ihrer Gliederung im
Anlagespiegel dargestellt.
Der ausgewiesene Warenbestand entspricht der
vorgelegten Inventur. Die Bewertung erfolgte zu
Anschaffungskosten.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind ausgehend von den
Nominalwerten unter Berücksichtigung des erkennbaren
oder latent vorhandenen Ausfallrisikos vorsichtig bewertet.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf
temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus
handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise
gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und
Steuerentlastungen werden unverrechnet angesetzt (§
274 I 3 HGB). Der zur Berechnung der latenten Steuern
verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 27,725 %. Der
Gewerbesteuerhebesatz beträgt hierbei 403 %.
Das Stammkapital beträgt unverändert
76.693,78 €.
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in
Höhe von 24.578 €. Von der
Übergangsregelung gem.
Art. 67 I 1 EGHGB wurde Gebrauch
gemacht. Von diesem Betrag wurde somit 1/15, also 1.638
€ den Pensionsrückstellungen zugeführt und
als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Die
Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2010
beträgt € 22.940 (Art. 67 II EGHGB).
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind
mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
III. Sonstige Angaben
Während des Geschäftsjahres war Herr Dr.
Gerhard Egberts Geschäftsführer der Gesellschaft.
Der Bilanzverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Leopoldshöhe,
Delta
Service & Systeme GmbH
Die Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.12.2011 festgestellt.
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