VR-Bank eGLiquidiert
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VR-Bank eGSchopfheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019I. Geschäftsverlauf 1. Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der Kreditgenossenschaften Gemäß Rundschreiben des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) vom 3. März 2020 verminderten sich nach vielen Jahren des Aufschwungs 2019 die konjunkturellen Auftriebskräfte in Deutschland merklich. Die Auslastung der Produktionsfaktoren ging erheblich zurück. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) stieg im Vorjahresvergleich lediglich um 0,6 %, nachdem es 2018 noch um 1,5 % zugenommen hatte. In den Jahren 2017 und 2016 war das Bruttoinlandsprodukt sogar um 2,5 % beziehungsweise 2,2 % expandiert. Die Gründe für das Schwinden der konjunkturellen Auftriebskräfte sind vor allem im globalen Umfeld zu sehen. Die schwächere Weltwirtschaft, die eskalierenden Handelskonflikte, die geopolitischen Spannungen im Nahen Osten und die Unsicherheiten rund um den EU-Austritt Großbritanniens belasteten die Geschäfte der außenhandelsorientierten Wirtschaftsbereiche spürbar. Im Verarbeitenden Gewerbe kamen neben den internationalen Belastungsfaktoren auch inländische Probleme zum Tragen, insbesondere die strukturellen Veränderungen in der Automobilindustrie mit neuen emissionsarmen Antrieben. Die überwiegend inlandsorientierten Wirtschaftsbereiche präsentierten sich aber nach wie vor in einer guten Verfassung. Bei den Konsumausgaben setzte sich das solide Wachstum der Vorjahre ungebremst fort. Die privaten Konsumausgaben expandierten 2019 um 1,6 % und damit stärker als im Vorjahr (+1,3 %). Anregende Impulse erhielt der private Verbrauch abermals vom andauernden Beschäftigungsaufbau sowie von den vielfach kräftigen Verdienststeigerungen. Stimulierend wirkten zudem einige finanzpolitische Maßnahmen der Bundesregierung, wie die Wiedereinführung der paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung und die Ausweitung der sogenannten Mütterrente. Der Zuwachs der Konsumausgaben des Staates lag 2019 mit 2,6 % deutlich über dem Wachstum des Privatkonsums, befördert unter anderem durch den weiteren Stellenaufbau im öffentlichen Dienst. Private und staatliche Konsumausgaben trugen zusammen mit 1,3 Prozentpunkte zum BIP-Anstieg von 0,6 % bei und waren damit der wichtigste Treiber des Wirtschaftswachstums. Auch die Bruttoanlageinvestitionen blieben 2019 aufwärtsgerichtet. Der Boom in der Bauwirtschaft hielt an und führte zu einem beschleunigten Investitionszuwachs (+3,9 % nach +2,5 % im Jahr 2018). Bei den Wohnungsbauinvestitionen konnte das hohe Wachstum vom Vorjahr nochmals gesteigert werden, trotz der Knappheit an Arbeitskräften, Bauland und Baumaterialen. Aber auch im Nichtwohnungsbau zog das Expansionstempo an, gestützt unter anderem durch Bahn-Investitionsprojekte und den Breitbandausbau. Der Anstieg der Ausrüstungsinvestitionen fiel hingegen erheblich schwächer aus als im Vorjahr (+0,6 % nach +4,4 %). Die Bereitschaft in Ausrüstungen zu investieren wurde durch die enormen weltwirtschaftlichen Unsicherheiten und die rückläufige Kapazitätsauslastung im Verarbeitenden Gewerbe spürbar beeinträchtigt. Zudem kam es im Zuge einer rückläufigen Industrieproduktion bei gleichzeitig leicht steigenden Exporten zu einem merklichen Vorratsabbau. Insgesamt verringerten die Investitionen unter Berücksichtigung der Vorratsveränderung daher das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,3 Prozentpunkte. Die genannten außenwirtschaftlichen Belastungsfaktoren, und hier im Besonderen die von den USA ausgehenden handelspolitischen Konflikte, haben das globale Investitionsklima erheblich eingetrübt und den Welthandel zurückgehen lassen. Deutschland war hiervon im besonderen Maße betroffen, da die hiesige Industrie auf die Produktion von Investitionsgütern spezialisiert ist. Der Anstieg des Exportgeschäfts der deutschen Wirtschaft hat sich daher gegenüber dem Vorjahr mehr als halbiert (+0,9 % nach +2,1 %). Das Importwachstum schwächte sich trotz der hohen Binnennachfrage ebenfalls deutlich ab (+1,9 % nach +3,6 %), fiel aber gleichwohl erneut stärker aus als der Exportzuwachs. Vor diesem Hintergrund verminderte der Außenhandel als Ganzes den BIP-Anstieg wie bereits in 2018 um 0,4 Prozentpunkte. Der Anstieg der Verbraucherpreise blieb 2019 moderat. Die monatliche Inflationsrate, gemessen am Verbraucherpreisindex, stieg lediglich im April vorübergehend über die Marke von 2 %. Im Jahresdurchschnitt lag die Inflationsrate bei 1,4 % und damit etwas niedriger als 2018 (+1,8 %). Maßgeblich für den Rückgang der Gesamtrate waren die Energiepreise, deren Auftrieb sich im Zuge niedrigerer Rohölpreisnotierungen spürbar verminderte. Nach einer kräftigen Verteuerung von 4,6 % im Vorjahr mussten die Verbraucher 2019 für Energieprodukte 1,4 % mehr Geld aufwenden. Auch die Preise für Nahrungsmittel (+1,4 %) und Dienstleistungen (+1,5 %) stiegen moderat und nahezu proportional zur Gesamtentwicklung. Die Volksbanken und Raiffeisenbanken in Baden-Württemberg blicken laut Pressemitteilung des Baden-Württembergischen Genossenschaftsverbandes (BWGV) auf ein sehr ordentliches Jahr 2019 zurück. Der Mitgliederzuwachs setzte sich weiter fort: Im abgelaufenen Jahr haben die Genossenschaftsbanken rund 11.400 neue Mitglieder hinzugewonnen. Damit sind nun über 3,78 Millionen Baden-Württemberger Mitglied einer Volksbank oder Raiffeisenbank. Die Bilanzsumme der 168 (Vorjahr: 171) Banken erhöhte sich um 5,4 % auf 174,2 Milliarden Euro. Die Zahl der Bankstellen (inklusive SB Stellen) hat sich auf 2.515 (-97) verringert. Die Zahl der Mitarbeiter ging um 612 auf 21.322 zurück (umgerechnet auf Vollzeitstellen). "In einem herausfordernden Umfeld haben sich unsere Banken außerordentlich gut geschlagen. Nach wie vor gilt: Auch in schwierigen Zeiten können sich die mittelständischen Unternehmen und Privatkunden voll und ganz auf uns verlassen" sagte Präsident Dr. Roman Glaser auf der Pressekonferenz. So konnte das Kreditgeschäft im vergangenen Jahr deutlich um 6,3 % auf 108,6 Milliarden Euro gesteigert werden. Wie sehr die Menschen dem Geschäftsmodell der Volksbanken und Raiffeisenbanken vertrauen, zeigt auch die Entwicklung der Kundeneinlagen: Diese sind trotz der aktuell immer noch extrem niedrigen Zinsen mit einem Plus von 5,9 % auf 133,1 Milliarden Euro deutlich gestiegen. Insbesondere die täglich fälligen Kundeneinlagen (+ 9,1 % auf 89,1 Milliarden Euro) legten stark zu. Die Ertragslage der Volksbanken und Raiffeisenbanken war trotz der sehr herausfordernden Rahmenbedingungen zufriedenstellend. Das Betriebsergebnis vor Risiko blieb 2019 stabil bei gut 1,23 Milliarden Euro (+0,6 %). Dahinter standen ein um 1,2 % gesunkener Zinsüberschuss von 2,76 Milliarden Euro sowie ein um 5,6 % gestiegener Provisionsüberschuss von 1,11 Milliarden Euro. Als Jahresüberschuss erwarten die baden-württembergischen Genossenschaftsbanken rund 497 Millionen Euro. Die Kernkapitalquote konnte im Jahr 2019 leicht gesteigert werden. In absoluten Zahlen haben die genossenschaftlichen Banken ihr Kernkapital (Geschäftsguthaben der Mitglieder und Rücklagen) um 3,6 % auf gut 14,7 Milliarden Euro gesteigert. 2. Entwicklung der VR-Bank eG
*) Hierunter fallen die Posten unter dem Bilanzstrich 1 (Eventualverbindlichkeiten), 2 (Andere Verpflichtungen) und Derivatgeschäfte. Die Bilanzsumme unserer Bank stieg insbesondere aufgrund der im Vergleich zur Planung erneut erfreulichen Entwicklung bei den Kundeneinlagen und -forderungen um 10,0 %. Der Rückgang bei den außerbilanziellen Geschäften um 4,8 % resultiert aus gegenläufigen Entwicklungen. Während die von uns verbürgten Währungskredite sowie die unwiderruflichen Kreditzusagen rückläufig waren, haben sich die Derivate erhöht.
Die Kundenforderungen stiegen um 9,4 %. Hauptgrund für den Rückgang bei den Avalen um 4,0 % ist die rückläufige Nachfrage bzw. die Rückzahlung von Währungskrediten. Dagegen verhinderte die Kursentwicklung des Schweizer Franken zum Euro einen noch größeren Rückgang. Die bilanziellen Kundenforderungen inklusive Avale konnten um insgesamt 7,2 % auf 538,7 Mio. EUR gesteigert werden. Die Wachstumsrate lag damit deutlich über unseren Erwartungen von 3,5 %. Insgesamt wurden neue Kredite über 86,9 Mio. EUR zugesagt, wobei etwa 64 % auf den privaten und 36 % auf den gewerblichen Bereich entfielen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr deutlich um 21,3 Mio. EUR. Die Erhöhung ist ausschließlich auf die gestiegenen Kundenforderungen zurückzuführen. Das Kundeneinlagenvolumen (Spareinlagen und andere Einlagen) konnte um 7,2 % auf 386,8 Mio. EUR gesteigert werden. Die Wachstumsrate lag auch in diesem Bereich deutlich über unseren Erwartungen von 3,2 %. Wegen des nach wie vor historisch tiefen Zinsniveaus, über alle Laufzeitenbereiche hinweg, wurden von unseren Kunden und Mitgliedern täglich fällige Einlagen bei der Auswahl ihrer Geldanlagen bevorzugt.
Entgegen unseren Erwartungen konnten die Erträge aus dem Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäft, aus der Vermittlung von Produkten unserer genossenschaftlichen Verbundpartner sowie aus dem Immobilien-Vermittlungsgeschäft gegenüber dem Vorjahr insgesamt nochmal gesteigert werden. Die Avalprovisionen gingen dagegen wegen der rückläufigen Nachfrage bzw. der Rückzahlung von Währungskrediten erneut zurück, lagen aber ebenfalls über unserer Planung. Dies ist auf die so nicht erwartete Kursentwicklung des Schweizer Franken zum Euro zurückzuführen. Die Erträge aus dem Zahlungsverkehr konnten gegenüber dem Vorjahr stabil gehalten werden. Investitionen Im Jahr 2019 haben wir insgesamt Investitionen in Höhe von 1,6 Mio. Euro getätigt. Dabei handelt es sich um Neu- und Ersatzbeschaffungen. Davon entfallen knapp 1,35 Mio. Euro auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten für ein Wohn- und Geschäftshaus in Schopfheim sowie den Innenausbau und die Einrichtung der neuen Geschäftsstelle Schlattholz und 180 TEUR auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten für zwei neue Photovoltaikanlagen. Personal und Sozialbereich Zum 31.12.2019 waren insgesamt 89 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ohne Vorstand) bei unserer Bank beschäftigt. Unter den 58 weiblichen und 31 männlichen Betriebsangehörigen befanden sich 24 Teilzeitkräfte sowie neun Auszubildende und jeweils vier geringfügig beschäftigte kaufmännische bzw. gewerbliche Mitarbeiter. Umgerechnet auf Vollzeitstellen waren zum Jahresende 67,59 Mitarbeiter bei unserer Bank angestellt. Die Aus- und Weiterbildung erfolgt mittels eines breit gefächerten Angebotes von Seminaren, dabei wird hauptsächlich auf das Angebot des genossenschaftlichen Verbundes zurückgegriffen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben auch im vergangenen Jahr an zahlreichen internen und externen Schulungsmaßnahmen teilgenommen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Bank partizipieren über verschiedene freiwillige soziale Leistungen am Geschäftserfolg unserer Bank. Die wichtigsten Komponenten sind eine zusätzliche erfolgsabhängige Vergütung und, ab einer Betriebszugehörigkeit von 5 Jahren, die Beteiligung am Aufbau einer privaten Altersversorgung. Sonstige wichtige Vorgänge im Geschäftsjahr Sonstige wesentliche Vorgänge sowie bedeutsame Ereignisse und Entwicklungen sind im Geschäftsjahr nicht eingetreten. II. Darstellung der Lage sowie der Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der VR-Bank eG 1. Gesamtbanksteuerung, Risikomanagement Durch eine Eckwertplanung über einen Zeitraum von fünf Jahren und mit Hilfe von Kennzahlen- und Limitsystemen planen und steuern wir die Entwicklung unseres Instituts. Die Steuerung, Überwachung und Kontrolle der Risiken ist in die Unternehmensplanung- und steuerung integriert und gesamtbankbezogen ausgerichtet. Das Risikomanagement zur Früherkennung von Risiken ist vor dem Hintergrund wachsender Komplexität der Märkte im Bankgeschäft von erheblicher Bedeutung. Wir verstehen dies als eine zentrale Aufgabe. Die hierfür zuständigen Unternehmensbereiche berichten direkt dem Vorstand. Im Management der Risiken unterscheiden wir zwischen Kredit-, Marktpreis-, Liquiditäts- und operationellen Risiken, wobei die Kredit- und Marktpreisrisiken die Schwerpunkte bilden. Das Adressausfall- oder Kreditrisiko wird aufsichtsrechtlich durch die Eigenkapital- und Großkreditvorschriften der Capital Requirements Regulation (CRR) quantifiziert und durch die Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute (MaRisk) qualitativ begrenzt. Darüber hinaus haben wir Instrumente entwickelt, die der risikoorientierten Kreditbeurteilung dienen. Im Privat- und Firmenkundengeschäft setzen wir Ratingverfahren ein, die anhand ermittelter Ausfallwahrscheinlichkeiten die Kredite in Ratingklassen einteilen. Die Risikomessung des Adressausfall- und Kreditrisikos im Kundenkreditgeschäft erfolgt durch den Ansatz des erwarteten und des unerwarteten Verlusts. Das Kreditrisikomanagement, d. h. die Steuerung und Kontrolle der Kreditrisiken nach den Grundsätzen und Leitlinien für die Kreditpolitik des Vorstandes, ist in den Unternehmensbereichen Marktfolge Aktiv und Controlling angesiedelt. Daneben nimmt eine spezielle Kundenbetreuungsgruppe die intensive Betreuung problembehafteter Engagements sowie die Sicherheitenverwertung und Engagementabwicklung von gekündigten Krediten vor. Aufgrund der Entwicklung der Kreditrisiken konnte die bestehende Vorsorge reduziert werden. Zur Identifizierung und Beurteilung der Adressenausfallrisiken bei Eigenanlagen greifen wir im Wesentlichen auf die Ratingergebnisse von Ratingagenturen sowie Berechnungen auf der Grundlage statistischer Verfahren zurück. Zur Risikomessung der Adressenausfallrisiken bei Eigenanlagen wenden wir ein marktwertorientiertes Portfoliomodell auf Basis von Spread- und Ratingmigrationen an. Die Entwicklung der Bonitätsspreads wird regelmäßig überwacht. Für das Kundenkreditgeschäft und die Eigenanlagen sind Limitsysteme installiert. Das Marktpreisrisiko wird im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Regelungen (MaRisk) ermittelt. Die Steuerung erfolgt durch den Unternehmensbereich Controlling. Ausgerichtet an den Vorgaben eines bankindividuellen ertrags- und eigenkapitalorientierten Limitsystems erfolgt die Darstellung der Limitauslastung unter der Annahme simulierter Zinsstrukturszenarien. Angesichts unserer Geschäftsstruktur beruht unser Marktpreisrisiko, neben dem Kursänderungsrisiko, im Wesentlichen auf sich verändernden Geld- und Kapitalmarktzinsen, dem Zinsänderungsrisiko. Dieses resultiert primär aus der Vergabe langfristig zinsgebundener Kredite, die zum Teil durch kurzfristige Einlagen finanziert werden. Zusätzliche Zinsänderungsrisiken ergeben sich aus der Liquiditätshaltung im Rahmen von Geldanlagen bei Kreditinstituten und dem bankeigenen Wertpapierbestand. Die Messung des Zinsänderungsrisikos erfolgt mit Hilfe einer dynamischen Zinselastizitätsbilanz unter Einsatz des Programms "Zinsmanagement". Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt über die kurzfristige Liquidity Coverage Ratio (LCR, dt. auch Mindestliquiditätsquote) sowie der Net Stable Funding Ratio (NSFR, dt. auch strukturelle Liquiditätsquote). Die vorgeschriebenen Mindestkennzahlen wurden zu keinem Zeitpunkt unterschritten. Aufgrund weiterer Restriktionen (bankinterne Richtlinie) sollen Eigenanlagen in Wertpapieren grundsätzlich nur bei ausreichender Marktliquidität der Wertpapiere getätigt werden. Grundsätzlich betrachten wir das Liquiditätsrisiko als wesentliches Risiko. Weitere interne Steuerungsmaßnahmen wurden getroffen. Aufgrund des in der genossenschaftlichen Gruppe installierten Liquiditätsausgleichs halten wir dieses Risiko für überschaubar. Neben den Kredit-, Marktpreis- und Liquiditätsrisiken hat sich unsere Bank auf operationelle Risiken (z.B. Betriebsrisiken im EDV-Bereich, fehlerhafte Bearbeitungsvorgänge, Rechtsrisiken, Betrugs- und Diebstahlrisiken, allgemeine Geschäftsrisiken) einzustellen. Unser diesbezügliches innerbetriebliches Überwachungssystem trägt dazu bei, die operationellen Risiken zu identifizieren und so weit wie möglich zu begrenzen. Dem Betriebsrisiko begegnen wir mit laufenden Investitionen in neue EDV-Systeme über die Rechenzentrale des Verbundes sowie durch die kontinuierliche Optimierung der Arbeitsabläufe. Im Bereich der Handelstätigkeit wird die Minimierung des Betriebsrisikos darüber hinaus unter anderem durch die klare Funktionstrennung von Handel, Abwicklung, Rechnungswesen und Überwachung unterstützt. Im Kreditgeschäft trägt die funktionale Trennung in die Bereiche Markt und Marktfolge und die danach ausgerichtete Organisation zur Minimierung operationeller Risiken bei. Dem Rechtsrisiko wird durch die Verwendung der im Verbund entwickelten standardisierten Formulare begegnet. Bei Rechtsstreitigkeiten binden wir die Rechtsabteilung des Baden-Württembergischen Genossenschaftsverbandes e.V. oder andere externe Dienstleister rechtzeitig in die Abwicklung ein. Es besteht zudem banküblicher Versicherungsschutz. Über die Steuerung beziehungsweise Minimierung dieser Risikoarten hinaus prüft die Interne Revision regelmäßig die Systeme und Verfahren sowie die wichtigsten Arbeitsabläufe. Nach dem Bilanzstichtag hat der von China ausgehende Ausbruch und die Verbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 inzwischen zu weltweiten Auswirkungen geführt. Dazu zählen neben gesellschaftlichen Auswirkungen auch wirtschaftliche Auswirkungen auf Unternehmen in der Region infolge von Produktionseinschränkungen oder Kurzarbeit. Wir beobachten die Risikofaktoren bzw. -treiber auf eine etwaige Beeinflussung unserer Geschäftstätigkeit. Aufgrund der Dynamik der Verbreitung des Virus können die Auswirkungen noch nicht abgeschätzt werden. Möglichen operationellen Risiken insbesondere durch Ausfall wesentlicher Teile des alltäglichen Bankgeschäftes aufgrund Quarantäne mehrerer Mitarbeiter/-innen begegnen wir durch kurzfristige Bereitstellung von mobilen Arbeitsplätzen, durch Aufteilung der Mitarbeiter auf verschiedene Geschäftsstellen oder durch Einführung flexibler Arbeitszeiten. Die weitere Entwicklung ist aktuell noch ungewiss und wird von uns intensiv beobachtet. Nach derzeitigem Planungsstand ist die Risikotragfähigkeit im Berichtszeitraum 2020 angesichts der laufenden Ertragskraft und der Vermögens-/Substanzsituation der Bank gegeben. 2. Vermögenslage Das bilanzielle Eigenkapital sowie die Eigenmittelausstattung und Kapitalquoten stellen sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar:
1) Hierzu rechnen die Passivposten 11 (Fonds für allgemeine Bankrisiken) und 12 (Eigenkapital). Angemessene Eigenmittel, auch als Bezugsgröße für eine Reihe von Aufsichtsnormen, bilden neben einer stets ausreichenden Liquidität die unverzichtbare Grundlage einer soliden Geschäftspolitik. Die vorgegebenen Anforderungen der CRR wurden von uns im Geschäftsjahr 2019 zu jeder Zeit eingehalten. Unter Berücksichtigung einer vom Vorstand und Aufsichtsrat zur kontinuierlichen Stärkung des Eigenkapitals beschlossenen Vorwegzuweisung von 0,6 Mio. EUR zu den Ergebnisrücklagen, die noch der Zustimmung der Vertreterversammlung bedarf, beträgt unser Kernkapital 49,7 Mio. EUR; das sind 9,0 % der Bilanzsumme. Die Höhe unseres erwirtschafteten Eigenkapitals (inklusive vorgesehener Gewinnzuweisungen) liegt bezogen auf die Bilanzsumme leicht über dem Durchschnitt der Kreditgenossenschaften in Baden-Württemberg. Unsere Unternehmensplanung sieht auch in den kommenden Jahren eine weitere Stärkung der Eigenkapitalbasis vor. Kundenforderungen Struktur und räumlicher Umfang unseres Geschäftsgebietes ermöglichten uns gemäß Erhebung des BWGV eine ausgewogene branchen- und größenmäßige Streuung unserer Ausleihungen. Die durch die Vertreterversammlung festgesetzte Kredithöchstgrenze für die einzelnen Kreditnehmer sowie die Kredithöchstgrenzen der CRR wurden während des Berichtszeitraumes eingehalten. Die Forderungen an unsere Kunden haben wir auch zum Jahresende 2019 wieder vorsichtig bewertet. Dabei wurden die für erkennbare bzw. latente Risiken in angemessener Höhe gebildeten Einzel- und Pauschalwertberichtigungen, Einzel- und Pauschalrückstellungen sowie Vorsorgereserven von den entsprechenden Bilanzposten abgesetzt. Wertpapieranlagen Der Wertpapierbestand ist gegenüber dem Vorjahr um 2,9 Mio. EUR angestiegen und beträgt 7,1 % der Bilanzsumme. Es handelt sich überwiegend um festverzinsliche Titel innerhalb des Investmentgrades und um einen kleineren Bestand an Investmentfonds. Direktanlagen in Aktien werden nicht getätigt. Zur Begrenzung von Bonitätsrisiken besteht ein Limitsystem. Der Bestand wird monatlich auf Ratingveränderungen überwacht. Der gesamte Wertpapierbestand ist nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Daneben wurden die Wertpapiere des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten über pari sofort auf den Einlösungskurs abgeschrieben. Aufgrund der Restlaufzeitenstruktur und unserer Zinsprognose gehen wir von überschaubaren Abschreibungsrisiken im Jahr 2020 aus. Die Wertpapieranlagen der Genossenschaft setzen sich wie folgt zusammen:
Derivatgeschäfte Im Jahr 2019 wurden im Rahmen strategiekonformer Risikosteuerungsmaßnahmen neue Zahlerswaps abgeschlossen. Der Bestand an Zahlerswaps wurde in 2019 um 2 Mio. EUR auf 47 Mio. EUR aufgebaut. Sämtliche Swaps wurden zur Begrenzung des Gesamtbankzinsänderungsrisikos abgeschlossen. Mitgliedschaft in der Sicherungseinrichtung des BVR Zur Erfüllung von § 1 EinSiG i. V. m. § 1 Abs. 3d Satz 1 KWG gehört die Bank der BVR Institutssicherung (BVR-ISG-Sicherungssystem) an. Das BVR-ISG-Sicherungssystem ist eine Einrichtung der BVR Institutssicherung GmbH, Berlin (BVR-ISG), die als amtlich anerkanntes Einlagensicherungssystem gilt. Daneben ist die VR-Bank eG der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR-SE) angeschlossen, die aus dem Garantiefonds und dem Garantieverbund besteht. Die BVR-SE ist als zusätzlicher, genossenschaftlicher Schutz parallel zum BVR-ISG-Sicherungssystem tätig. 3. Finanz- und Liquiditätslage Die Zahlungsbereitschaft unserer Bank war im abgelaufenen Geschäftsjahr gegeben. Die Liquiditätskennzahl (Liquidity Coverage Ratio - LCR) haben wir eingehalten. Aufgrund unserer Liquiditätsplanung und -steuerung, der Einbindung in den genossenschaftlichen Liquiditätsverbund und der unterhaltenen Bankguthaben erwarten wir keine Beeinträchtigung der Zahlungsfähigkeit. 4. Ertragslage Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Genossenschaft stellen sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:
1) GuV-Posten 1 abzüglich GuV-Posten 2 zuzüglich GuV-Posten 3 2) GuV-Posten 5 abzüglich GuV-Posten 6 3) Saldo aus den GuV-Posten 13 bis 16 Der Zinsüberschuss, als wichtigste Ertragsquelle der Bank, ist gegenüber dem Vorjahr um 503 TEUR (5,6 %) zurückgegangen. Der Rückgang ist fast ausschließlich darauf zurückzuführen, dass für unsere langfristigen Sparverträge eine zusätzliche Rückstellung gebildet werden musste. Ohne diesen Sondereffekt wäre der Zinsüberschuss aufgrund des Kreditwachstums nahezu konstant geblieben und hätte damit unsere Erwartungen eines rückläufigen Zinsüberschusses von 5,1 % übertroffen. Der Provisionsüberschuss stieg gegenüber dem Vorjahr nochmals um 98 TEUR (2,3 %). Er liegt damit über unserem geplanten Zielwert für das Jahr 2019 von 3.956 TEUR. Die Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich um insgesamt 287 TEUR. Sie liegen damit um 175 TEUR unter Plan. Das Kreditgeschäft lieferte erneut einen positiven, wenn auch gegenüber dem Vorjahr niedrigeren Beitrag zum Bewertungsergebnis. Da der negative Ergebnisbeitrag aus dem Wertpapiergeschäft noch stärker zurückging führte dies zu einem gegenüber dem Vorjahr insgesamt niedrigeren Bewertungsergebnis im Kredit- und Wertpapiergeschäft. Mit dem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit sind wir im Vergleich zu unserer Planung für das Jahr 2019 zufrieden. Der Jahresüberschuss von 1.150 TEUR ermöglicht die Dotierung der Rücklagen und die Ausschüttung einer Dividende in Vorjahreshöhe. Die Kapitalrendite (Jahresüberschuss nach Steuern/Bilanzsumme) betrug im Geschäftsjahr 0,21 % (Vorjahr 0,23 %). 5. Zusammenfassende Beurteilung der Lage Unsere Vermögens-, Finanz- und Liquiditätslage ist geordnet. Mit der Ertragslage unserer Bank sind wir im Vergleich zu unseren Planzahlen zufrieden. Insbesondere durch die Überwachung und Steuerung des Kredit- und Wertpapierportfolios sowie der Marktpreisrisiken im Rahmen der Gesamtbanksteuerung können wir Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung frühzeitig erkennen und erforderliche Steuerungsmaßnahmen zur Risikobegrenzung treffen. Derzeit gehen wir nicht von Risiken aus, die die künftige Entwicklung unserer Bank wesentlich beeinträchtigen. III. Voraussichtliche Entwicklung (Prognosebericht) Im Jahr 2019 konnte bei den Kundeneinlagen und bei den Kundenforderungen inklusive Avale die geplanten Ziele übertroffen werden. Dabei hat sich das Wachstum im Kreditgeschäft positiv auf den Zinsüberschuss ausgewirkt. Das geschäftliche Umfeld und die Entwicklung der Kreditgenossenschaften werden nach unseren Einschätzungen auch in den kommenden Jahren von dem verstärkten Wettbewerb, dem dadurch weiter steigenden Margendruck sowie den steigenden Anforderungen an die Produkt- und Beratungsqualität geprägt. Des Weiteren stellen die anhaltende extreme Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie die erhöhten administrativen Belastungen aufgrund der regulatorischen Anforderungen die Kreditgenossenschaften vor große Herausforderungen. Nach unserer eigenen Einschätzung und der Konjunkturprognosen des Bundesverbandes der Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) gem. Research vom 18. Dezember 2019 dürfte die gesamtwirtschaftliche Produktion, nach einer Stagnation im Winterhalbjahr 2019/2020, im weiteren Verlauf von 2020 wieder etwas an Fahrt aufnehmen. So erwartet der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) in seinem Basisszenario für 2020 ein Wirtschaftswachstum von 0,8 %, nach einem prognostizierten Zuwachs von 0,5 % in 2019. Seine Prognose stützt der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) auf die in den folgenden Absätzen skizierten Einschätzungen. Die konjunkturelle Entwicklung zeigte sich in Deutschland zum Jahresende 2019 weiterhin zweigeteilt. Dem schwachen Außenhandel und der anhaltenden Rezession in der Industrie standen die noch immer solide aufwärtsgerichteten Konsumausgaben und Bauinvestitionen gegenüber. Im Basisszenario seiner Konjunkturprognose geht der Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) davon aus, dass sich das weltwirtschaftliche Umfeld aufhellen und die Industrierezession langsam auslaufen wird und damit diese Zweiteilung allmählich überwunden wird. Zu den Annahmen des Basisszenarios zählt bzw. zählte des Weiteren, dass die Handelskonflikte nicht weiter eskalieren und dass es zu keinem "harten" EU-Austritt Großbritanniens kommt. Sollten sich die genannten Risiken jedoch manifestieren, würde das Wirtschaftswachstum Deutschlands 2020 erheblich schwächer ausfallen oder zum Stillstand kommen. Allerdings ist auch denkbar, wenn auch weniger wahrscheinlich, dass sich die globalen Rahmenbedingungen deutlicher verbessern als erwartet und damit zu einem etwas höheren Wirtschaftswachstum in Deutschland von bis zu 1,5 % führen. Am Arbeitsmarkt zeichnet sich für 2020 angesichts der noch immer hohen Arbeitskräftenachfrage ein weiterer Beschäftigungsaufbau ab. Im Basisszenario wird mit einem Zuwachs der Erwerbstätigenzahl um rund 80.000 Menschen auf gut 48,3 Mio. Menschen gerechnet, nach einem prognostizierten Anstieg um etwa 390.000 in 2019. Die Arbeitslosenquote wird sich der Prognose zufolge minimal von 5,0 % auf 5,1 % erhöhen. Vor diesem Hintergrund sehen wir für unser Haus durchaus Chancen, die insgesamt positive Entwicklung der vergangenen Geschäftsjahre fortsetzen zu können. Bei den Kundenkrediten erwarten wir im Jahr 2020 ein Wachstum von 5,0 %. Volumensänderungen aufgrund möglicher Währungsschwankungen blieben bei unseren Planungen wie schon in den Vorjahren bewusst unberücksichtigt. Unser Kundenanlagevolumen möchten wir mit der ganzheitlichen Beratung, eigenen Produkten und Produkten aus dem genossenschaftlichen Verbund sowie marktgerechten Konditionen weiter ausbauen. Trotz der anhaltend schwierigen Wettbewerbssituation rechnen wir deshalb im Jahr 2020 mit 3,0 % Wachstum bei den bilanziellen Kundeneinlagen. Unsere Wachstumsziele orientieren sich im Wesentlichen an den qualifizierten Analysen und Prognosen des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) und den im Geschäftsgebiet erkennbaren Potenzialen. Die Fälligkeitsstruktur unseres Zinsbuches gewährleistet nach unseren Planungen eine jederzeitige Zahlungsbereitschaft. Die Entwicklung der Zinsspanne wird für die Ertragslage der Bank auch im nächsten Jahr von entscheidender Bedeutung sein. Obwohl wir keine nennenswerten Veränderungen bei der Entwicklung der Zinsstrukturkurve erwarten und höherverzinsliche Aktiva auslaufen werden, gehen wir für 2020 von einem moderat steigenden Zinsüberschuss aus, da der Zinsüberschuss 2019 durch einen Sondereffekt (siehe II. 4. Ertragslage, 1. Absatz) belastet war. Chancen ergeben sich bei einer steileren, Risiken bei einer flacheren bzw. inversen Zinsstrukturkurve. Der Provisionsüberschuss wird nach unseren Planungen im Folgejahr auf 3.969 TEUR zurückgehen. Die Personalaufwendungen erhöhen sich in den kommenden beiden Jahren im Wesentlichen aufgrund von tariflichen Gehaltssteigerungen moderat, während die anderen Verwaltungsaufwendungen im nächsten Jahr wegen dem Wegfall einmaliger Kosten für die Kartenhauptausstattung in 2019 marginal zurückgehen. In Relation zur Bilanzsumme rechnen wir mit einem leicht rückläufigen Teilbetriebsergebnis (Summe aus Zins und Provisionsüberschuss abzüglich Verwaltungsaufwendungen). Im Hinblick auf die prognostizierte Wirtschaftsentwicklung erwarten wir keine besondere Erhöhung der Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft und rechnen unter Berücksichtigung der Anlagestruktur mit nur geringfügigen Belastungen aus unseren Wertpapieranlagen. In Summe erwarten wir einen spürbaren Rückgang des Ergebnisses der normalen Geschäftstätigkeit. Aufgrund unserer Planungen gehen wir davon aus, dass die Eigenkapitalzuführung gegenüber den Vorjahren erheblich abnehmen wird. Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen werden wir nach unseren Planungen auch im kommenden Jahr einhalten. Unsere geordnete Vermögenslage, die damit verbundene Risikotragfähigkeit und unsere regionalen Marktkenntnisse versetzen uns in die Lage, auch künftige Ertragschancen für unsere Mitglieder, Kunden und Mitarbeiter zu nutzen. Bestandsgefährdende Risiken, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bank hätten, sind nicht zu erkennen. Die anhaltende extreme Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie die erhöhten administrativen Belastungen aufgrund der regulatorischen Anforderungen stellen jedoch auch für uns, wie bereits an anderer Stelle erwähnt, eine große Herausforderung dar. Aufgrund der Verbreitung und der Auswirkungen des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 auf Unternehmen in der Region kann dies dazu führen, dass sich die Annahmen, die unserer Prognoseberechnung zu Grunde liegen, nicht als zutreffend erweisen. Die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unserer Bank sind derzeit noch nicht abschätzbar. Daher analysieren wir laufend mögliche Auswirkungen auf die Bank. Die weitere Entwicklung bleibt jedoch ungewiss und muss intensiv beobachtet werden. Mit Sicherheit lässt sich jedoch bereits jetzt festhalten, dass die negativen Folgen für die Wirtschaftsleistung der Bank umso stärker sind, je länger die Epidemie anhält. Insgesamt rechnen wir im Jahr 2020 dennoch mit einem noch zufriedenstellenden Ergebnis, das uns die Dotierung der Rücklagen und die Ausschüttung einer Dividende in Vorjahreshöhe ermöglicht. Unser Ziel ist es, uns auf die Bedürfnisse unserer Mitglieder und Kunden zu konzentrieren und ein jederzeit verlässlicher Partner zu sein.
Schopfheim, 18. März 2020 VR-Bank eG Der Vorstand Schlageter Niederschuh 1. Jahresbilanz zum 31. Dezember 2019VR-Bank eG, SchopfheimGenossenschaftsregisternummer 670001 beim Amtsgericht Freiburg im BreisgauAktivseite
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019
3. Anhang für das Geschäftsjahr 2019A. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Gleichzeitig erfüllt der Jahresabschluss die Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und der Satzung der Bank. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der § 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). Barreserve Die auf EUR lautende Barreserve wurde mit dem Nennwert angesetzt. Die Bewertung der Sorten erfolgte zum Kassakurs am Bilanzstichtag. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden wurden mit dem Nennwert angesetzt, wobei der Unterschiedsbetrag zwischen dem höheren Nennwert und dem Auszahlungsbetrag - sofern Zinscharakter vorliegt - in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt wurde. Dieser Unterschiedsbetrag wird grundsätzlich planmäßig, und zwar zinsanteilig, aufgelöst. Anteilige Zinsen, deren Fälligkeit nach dem Bilanzstichtag liegt, die aber am Bilanzstichtag bereits den Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben, sind dem zugehörigen Aktiv- oder Passivposten der Bilanz zugeordnet. Anteilige Negativzinsen aus Passivposten wurden auf der Aktivseite ausgewiesen. Die bei den Forderungen an Kunden und den Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen erkennbaren Bonitätsrisiken sind durch Bildung von Einzelwertberichtigungen und Einzelrückstellungen abgedeckt. Für die latenten Kreditrisiken wurde unter Berücksichtigung der steuerlichen Richtlinien eine Pauschalwertberichtigung sowie darüber hinaus eine Pauschalrückstellung in angemessenem Umfang gebildet. Zusätzlich bestehen zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und ein Sonderposten für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB. Wertpapiere Sämtliche Wertpapiere wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Dabei wurden bei börsennotierten Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sowie bei Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren die von den "Wertpapiermitteilungen" (WM Datenservice) zur Verfügung gestellten Jahresschlusskurse herangezogen. Bei nicht börsennotierten Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren wurde auf von der genossenschaftlichen Zentralbank ermittelte Kurse zurückgegriffen. Wertpapiere des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten über pari wurden sofort auf den Einlösungskurs abgeschrieben. Derivative Finanzinstrumente Die abgeschlossenen Zinsderivate (Swapgeschäfte) werden ausschließlich zur Reduzierung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos aller zinstragenden Positionen des Bankbuchs eingesetzt und sind von einer imparitätischen Einzelbewertung ausgenommen. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs Die zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs einschließlich der zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos (Aktiv/Passiv-Steuerung) abgeschlossenen Zinsderivate werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Geschäfte nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 (n. F.) verlustfrei bewertet. Hierzu werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt. Der sich daraus ergebene positive Differenzbetrag wird anschließend um den Barwert der direkt aus den Zinsprodukten des Bankbuchs resultierenden Gebühren- und Provisionserträge erhöht und um den Risikokostenbarwert und den Bestandsverwaltungskostenbarwert vermindert. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang wird eine Drohverlustrückstellung gebildet, die unter den anderen Rückstellungen ausgewiesen wird. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31. Dezember 2019 war keine Rückstellung zu bilden. Strukturierte Finanzinstrumente, die keine wesentlich erhöhten oder zusätzlichen (andersartigen) Risiken oder Chancen aufweisen, wurden als einheitlicher Vermögensgegenstand nach den allgemeinen Grundsätzen bilanziert und bewertet. Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften Die Beteiligungen und die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften wurden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Im Falle einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung wurden sie mit dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzt. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Die Bewertung der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die überwiegend linearen Abschreibungen wurden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die sich grundsätzlich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen orientiert, vorgenommen. Die angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Einzelwert bis zu EUR 250 wurden in voller Höhe als andere Verwaltungsaufwendungen erfasst. Sie wurden in voller Höhe abgeschrieben, sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut über EUR 250, aber nicht über EUR 800 lagen. Sonstige Vermögensgegenstände Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte nach den Grundsätzen des strengen Niederstwertprinzips. Aktive latente Steuern Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde (vgl. Erläuterungen im Abschnitt D.). Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Vermögensgegenstände, die die Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfüllen, wurden mit den Altersversorgungsverpflichtungen verrechnet. Das Deckungsvermögen mit einem beizulegenden Zeitwert in Höhe von EUR 68.036 (Anschaffungskosten in Höhe von EUR 51.129) wurde mit dem Erfüllungsbetrag der Altersversorgungsverpflichtungen in gleicher Höhe saldiert. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der zu verrechnenden Vermögensgegenstände wurde auf die Mitteilung der Versicherungsgesellschaft über das saldierungsfähige Vermögen zurückgegriffen. Aufwendungen und Erträge aus der Abzinsung der Verpflichtungen wurden mit laufenden Erträgen sowie Erfolgsauswirkungen aus Zeitwertänderungen des Deckungsvermögens in Höhe von EUR 2.633 verrechnet. Verbindlichkeiten Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zu dem jeweiligen Erfüllungsbetrag. Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung und aus Zuschlägen wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem Umfang Rechnung getragen. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Den Pensionsrückstellungen und den Rückstellungen für Altersteilzeit liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Heubeck-Richttafeln 2018 G" zugrunde. Verpflichtungen aus Pensionsanwartschaften und Altersteilzeitverpflichtungen werden mittels Anwartschaftsbarwertverfahren angesetzt. Laufende Rentenverpflichtungen wurden mit dem Barwert bilanziert. Wie im Vorjahr wurden erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe von 2,20 % p.a. und eine Rentendynamik in Höhe von 2,20 % p.a. zugrunde gelegt. Der bei der Abzinsung der Pensionsrückstellungen angewendete Zinssatz von 2,70 % p.a. (im Vorjahr 3,21 % p.a.) wurde unter Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre festgelegt. Die Altersteilzeitrückstellungen wurden mit einem Zinssatz von 1,95 % p.a. (im Vorjahr 2,32 % p.a.) unter Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem durchschnittlichen Zinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Die Zinssätze beruhen auf einem Rechnungszinsfuß gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV). Im Übrigen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet. Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden mit dem Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages umgerechnet. Die sich aus der Währungsumrechnung ergebenden Aufwendungen wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr betrug, wurden Erträge aus der Währungsumrechnung in der Gewinn- und Verlustrechnung vereinnahmt. Angaben zur Behandlung von negativen Zinsen Negative Zinsen auf finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Verbindlichkeiten wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung bei den betreffenden Zinserträgen bzw. Zinsaufwendungen in Abzug gebracht. Verwendung des Jahresergebnisses Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. C. Entwicklung des Anlagevermögens 2019
D. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen an Kreditinstitute In den Forderungen an Kreditinstitute sind EUR 8.164.009 Forderungen an die genossenschaftliche Zentralbank enthalten. Forderungen an Kunden In den Forderungen an Kunden (A 4) sind EUR 8.591.996 Forderungen mit unbestimmter Laufzeit enthalten. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren (A 5) werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Geschäftsjahr EUR 6.000.210 fällig. In folgenden Posten sind enthalten:
Forderungen an Beteiligungsunternehmen In folgenden Posten sind Beträge enthalten, die auch Forderungen an Beteiligungsunternehmen sind:
Beteiligungen Beteiligungen im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB von nicht untergeordneter Bedeutung bestehen zum 31. Dezember 2019 wie folgt:
Darüber hinaus bestehen weitere Beteiligungen im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB, auf deren Angabe jedoch aufgrund der insgesamt untergeordneten Bedeutung verzichtet wurde. Sachanlagen Im Bilanzposten "Sachanlagen" (A 12) sind Grundstücke und Bauten, die wir im Rahmen eigener Tätigkeit nutzen, in Höhe von EUR 2.037.114 und Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von EUR 766.987 enthalten. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (A 14) sind keine Unterschiedsbeträge zwischen dem Ausgabebetrag und dem höheren Erfüllungsbetrag von Verbindlichkeiten enthalten (Vorjahr EUR 3.102). Nachrangige Vermögensgegenstände In dem Posten 5 "Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere" sind Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 3.691.796 (Vorjahr EUR 1.800.000) enthalten, für die eine Nachrangklausel besteht. Fremdwährungsposten In den Vermögensgegenständen sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 676.978 enthalten. Restlaufzeitspiegel für Forderungen Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Restlaufzeitenspiegel für Verbindlichkeiten Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind EUR 107.880.358 Verbindlichkeiten gegenüber der genossenschaftlichen Zentralbank enthalten. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten (P 6) sind Disagiobeträge, die bei der Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden, im Gesamtbetrag von EUR 343 (Vorjahr EUR 1.753) enthalten. Passive latente Steuern Latente Steuern sind nicht bilanziert. Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde. Dabei stehen den passiven Steuerlatenzen aus Sachanlagen deutlich höhere aktive Steuerlatenzen, insbesondere aus Wertpapieren, Pensionsrückstellungen, Rückstellungen für Zins- und Bonusverpflichtungen bei Sondersparformen, Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen, Beiträge an Pensionsfonds nach § 4e EStG sowie gebildeten Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB gegenüber. Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungsunternehmen In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind EUR 107.880.358 (Vorjahr EUR 86.584.830) enthalten, die auch Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungsunternehmen sind. Eigenkapital Die unter dem Passivposten "Gezeichnetes Kapital" (P 12a) ausgewiesenen Geschäftsguthaben gliedern sich wie folgt:
Die Ergebnisrücklagen (P 12c) haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Die im Posten 1b) und 2c) unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen unterliegen den für alle Kreditverhältnisse geltenden Risikoidentifizierungs- und -steuerungsverfahren, die eine rechtzeitige Erkennung der Risiken gewährleisten. Akute Risiken einer Inanspruchnahme aus den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Haftungsverhältnissen sind durch Rückstellungen gedeckt. Latenten Risiken einer Inanspruchnahme wurde durch die Bildung einer Pauschalrückstellung Rechnung getragen. Die ausgewiesenen Verpflichtungen betreffen breit gestreute Bürgschafts- und Gewährleistungsverträge für bzw. offene Kreditzusagen gegenüber Kunden. Die Risiken wurden im Zuge einer Einzelbewertung der Bonität dieser Kunden beurteilt. Die ausgewiesenen Beträge unter 1b) zeigen nicht die zukünftig aus diesen Verträgen zu erwartenden tatsächlichen Zahlungsströme, da die überwiegende Anzahl der Eventualverbindlichkeiten nach unserer Einschätzung ohne Inanspruchnahme auslaufen wird. Durch Übertragung von Vermögensgegenstände gesicherte Verbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten sind durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesichert:
Fremdwährungsposten In den Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 69.485.500 enthalten. Derivative Finanzinstrumente In der nachfolgenden Tabelle sind die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Derivatgeschäfte des Nichthandelsbestands, die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelt waren, zusammengefasst (§ 36 RechKredV bzw. § 285 Nr. 19 HGB). Die Zinsderivate wurden ausschließlich als Sicherungsinstrumente im Rahmen der Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos im Bankbuch (Aktiv/Passiv-Steuerung) abgeschlossen. Die Fälligkeitsstruktur wird auf Basis der Nominalbeträge dargestellt. Die beizulegenden Zeitwerte werden ohne rechnerisch angefallene Zinsen angegeben ("clean prices"). Adressenrisiken als risikogewichtete Positionsbeträge entsprechend den aufsichtsrechtlichen Eigenmittelvorschriften und unter Berücksichtigung von Artikel 113 Abs. 7 CRR bestehen nicht.
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgte durch Diskontierung der zukünftigen erwarteten Zahlungsströme auf den Abschlussstichtag. E. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Zinserträge und Zinsaufwendungen Negative Zinsen aus Aktivgeschäften sind in den Zinserträgen in Höhe von EUR 15.945 (Reduktion des Zinsertrags) bzw. in den Zinsaufwendungen aus Passivgeschäften in Höhe von EUR 74.016 (Reduktion des Zinsaufwands) enthalten. Die für das Geschäftsjahr ermittelten Auf- und Abzinsungseffekte für Zinsrückstellungen aus Zinsprodukten wurden unter den Zinsaufwendungen erfasst. Dadurch hat sich der Zinsüberschuss per Saldo um EUR 16.676 (Vorjahr EUR 25.168) vermindert. Provisionserträge Die Provisionserträge aus für Dritte erbrachte Dienstleistungen, insbesondere für die Immobilienvermittlung und die Vermittlung von Krediten nehmen in der Ertragsrechnung einen festen Bestandteil ein. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen mit EUR 70.128 (Vorjahr EUR 72.553) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen. Periodenfremde Erträge bzw. Aufwendungen In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 71.467 und periodenfremde Aufwendungen in Höhe von EUR 101.098 enthalten. Hiervon entfallen EUR 60.913 auf die Auflösung von Rückstellungen (GuV-Posten 8) und 96.724 auf die Zuführung zu Altersteilzeitrückstellungen (GuV-Posten 12). F. Sonstige Angaben Vorstand und Aufsichtsrat Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen EUR 30.789. Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die früheren Mitglieder des Vorstands bzw. deren Hinterbliebenen erhielten EUR 68.154. Für diese Personengruppe bestehen zum 31.12.2019 Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 743.436. Die Forderungen an und Verpflichtungen aus eingegangenen Haftungsverhältnissen betrugen für Mitglieder des Vorstands EUR 437.228 und für Mitglieder des Aufsichtsrats EUR 2.061.486. Ausschüttungsgesperrte Beträge Der aus der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag beträgt EUR 48.374, dem ausreichende frei verfügbare Rücklagen gegenüberstehen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen in Höhe von insgesamt EUR 1.295.488 aus Garantieverpflichtungen gegenüber der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (Garantieverbund). Ferner besteht eine Beitragsgarantie gegenüber dem institutsbezogenen Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH. Diese betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung bzw. Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen, falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen, sowie Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen. Personalstatistik Die Zahl der 2019 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Außerdem wurden durchschnittlich 9 Auszubildende beschäftigt. Mitgliederbewegung im Geschäftsjahr
Besondere Offenlegungspflichten Gemäß Teil 8 der CRR (Art. 435 bis 455) offenzulegende Inhalte sind zum Teil im Lagebericht enthalten. Wir beabsichtigen, die weiteren Angaben in einem separaten Offenlegungsbericht zu machen und auf unserer Homepage zu veröffentlichen. Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes Der Name und die Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes lauten: Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. Am Rüppurrer Schloss 40 76199 Karlsruhe Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Mitglieder des Vorstands, ausgeübter Beruf Schlageter, Bernhard, - Vorsitzender - , Geschäftsleiter (Marktvorstand) Niederschuh, Ines, Geschäftsleiter (Betriebsvorstand) Mitglieder des Aufsichtsrats, ausgeübter Beruf Philipp, Andreas, - Vorsitzender - , selbständiger Steuerberater Brüderlin, Friedrich, - stellvertretender Vorsitzender - , Geschäftsführer der Friedrich Brüderlin Söhne GmbH & Co. KG Asal, Ludwig, Geschäftsführer der Asal GmbH & Co. KG Gebhardt, Dieter, Geschäftsführer der Schlosserei Schneegaß GmbH Graf, Dr. Alexander, Geschäftsführer der IHK Hochrhein-Bodensee Schulz, Ewald, Geschäftsführer im Ruhestand Spinoly, Eva-Maria, Geschäftsführerin der Hornberger Druck GmbH, (bis 18.7.2019) Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres wie folgt eingetreten: Der Ausbruch des Coronavirus SARS-CoV-2 und seine unkontrollierte Ausbreitung lassen nachhaltige Belastungen auch für die wirtschaftliche Entwicklung unserer Bank erwarten. In welchem Umfang sich die Auswirkungen explizit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unserer Bank niederschlagen werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer abzuschätzen. Es ist jedoch zu erwarten, dass die negativen Folgen für die Bank umso stärker sind, je länger die Epidemie anhält. Vorschlag für die ErgebnisverwendungDer Vorstand schlägt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss von EUR 1.149.515,63 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages von EUR 9.870,40 sowie nach den im Jahresabschluss mit EUR 600.000,00 ausgewiesenen Einstellungen in die Rücklagen (Bilanzgewinn von EUR 559.386,03) - wie folgt zu verwenden:
Schopfheim, 18. März 2020 VR-Bank eG Der Vorstand Schlageter Niederschuh Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die VR-Bank eG, Schopfheim Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der VR-Bank eG, Schopfheim (im Folgenden "Genossenschaft") - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Genossenschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Genossenschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Genossenschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. §§ 55 Abs. 2, 38 Abs. 1a GenG, dass alle bei uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: a) Sachverhalt und Problemstellung Die Forderungen an Kunden, saldiert mit den gebildeten Risikovorsorgen, belaufen sich auf 461,8 Mio. EUR. Dies entspricht 83,6 % der Bilanzsumme. Zudem bestehen Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 77,8 Mio. EUR und andere Verpflichtungen in Höhe von 36,3 Mio. EUR. Innerhalb des Postens nehmen die gewerblichen Kredite eine bedeutende Rolle ein. Die Identifizierung von Wertminderungen und die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen sowie die Bemessung von Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten unterliegen wesentlichen Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräumen. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass Wertberichtigungsbedarf nicht rechtzeitig identifiziert wird bzw. die Höhe der Wertberichtigung von der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der jeweiligen Kreditnehmer sowie von der Bewertung der Kreditsicherheiten beeinflusst wird. Daher ist die zutreffende Bewertung der Kundenforderungen für den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage von entscheidender Bedeutung und stellt nach unserer Einschätzung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Wir haben zunächst beurteilt, ob die Systeme bzw. Prozesse der Bank derart ausgestaltet sind, dass akute Risiken mit hinreichender Sicherheit rechtzeitig erkannt werden und gegebenenfalls eine Risikovorsorge in ausreichendem Umfang gebildet wird. Unsere Prüfungshandlungen umfassten die für die Bewertung der Kundenforderungen relevanten Bereiche bzw. Prozesse. In der Folge haben wir uns von der Funktionsfähigkeit der Regelungen bzw. Prozesse überzeugt. Hierbei stellen wir auf die eingerichteten relevanten Kontrollen der Bank ab. Des Weiteren haben wir analytische Prüfungshandlungen durchgeführt. Dabei wurde der Datenbestand der Bank in Hinblick auf vordefinierte Prüfkriterien ausgewertet. In diesem Zuge wurden neben den Ratingeinstufungen insbesondere die Höhe der ungesicherten Kreditteile berücksichtigt. Hierauf aufbauend haben wir bewusst ausgewählte Kreditengagements hinsichtlich der Notwendigkeit und - soweit erforderlich - der Angemessenheit einer Risikovorsorge einer Einzelfallprüfung unterzogen. c) Verweis auf weitergehende Informationen Weitere Angaben der Bank zur Bilanzierung und Bewertung von Forderungen im Kreditgeschäft sind im Anhang im Abschnitt Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden enthalten. Im Lagebericht sind Ausführungen zu den Kreditstrukturen sowie den Verfahren der Risikoerkennung enthalten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Genossenschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Genossenschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Genossenschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind als zuständiger Prüfungsverband gesetzlicher Abschlussprüfer der Genossenschaft. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit unserer Berichterstattung an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO i. V. m. § 58 Abs. 3 GenG (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Bei uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht der geprüften Genossenschaft angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Genossenschaft erbracht: - Sonstige separate Bestätigungsleistungen an die Bankenaufsicht - Prüfung des Depot- und Wertpapierdienstleistungsgeschäftes nach § 89 Abs. 1 Satz 1 und 2 WpHG - Einreichung von Unterlagen beim elektronischen Bundesanzeiger Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Rainer A. Haag.
Stuttgart, 19. März 2020 Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. Rainer A. Haag, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und traf die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse, dies beinhaltet auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers überwacht. Insbesondere beinhaltete die Überprüfung, dass keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen von Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, erbracht wurden. Bei zulässigen Nichtprüfungsleistungen lagen die erforderlichen Genehmigungen vor. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse. Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte unverändert drei Ausschüsse eingerichtet. Die Ausschüsse haben in mehreren Sitzungen die erforderlichen Beschlüsse gefasst und Prüfungshandlungen vorgenommen. Aus den Sitzungen der Ausschüsse ist dem Gesamtaufsichtsrat berichtet worden. Der vorliegende Jahresabschluss 2019 mit Lagebericht wurde vom Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e. V. geprüft. Über das Prüfungsergebnis wird in der Vertreterversammlung berichtet. Den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses hat der Aufsichtsrat geprüft und in Ordnung befunden. Der Aufsichtsrat hat aufgrund der derzeitigen besonderen Situation gemäß § 3 Absatz 3 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19 Pandemie in seiner Sitzung am 04.05.2020 den Jahresabschluss zum 31.12.2019 festgestellt. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses - unter Einbeziehung des Gewinnvortrages - entspricht den Vorschriften der Satzung. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Vertreterversammlung die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen. Durch Ablauf der Wahlzeit scheiden in diesem Jahr - Herr Ludwig Asal - Herr Friedrich Brüderlin - Herr Dieter Gebhardt aus dem Aufsichtsrat aus. Die Wiederwahl der Herren Ludwig Asal und Friedrich Brüderlin ist zulässig und wird der Vertreterversammlung vorgeschlagen. Herr Dieter Gebhardt kann altershalber nicht mehr gewählt werden. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand und den Mitarbeitern Dank für die geleistete Arbeit aus.
Schopfheim-Maulburg, im Mai 2020 Andreas Philipp, Vorsitzender des Aufsichtsrates Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2019("Länderspezifische Berichterstattung")Die VR-Bank eG hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Kreditgenossenschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der VR-Bank eG besteht darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die VR-Bank eG definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2019 TEUR 13.230. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt 61,6. Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 3.714. Die Steuern auf Gewinn betragen TEUR 1.248 und betreffen laufende Steuern. Die VR-Bank eG hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung über die ErgebnisverwendungDer Jahresabschluss 2019 wurde abweichend von § 48 Absatz 1 GenG (Artikel 2 § 3 Abs. 3 COVGesMaßnG) am 04.05.2020 durch den Aufsichtsrat festgestellt. Die Vertreterversammlung vom 26.10.2020 hat die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von EUR 1.149.515,63 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages in Höhe von EUR 9.870,40 - wie vom Vorstand vorgeschlagen beschlossen. |
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