Stammdaten

Register
Amtsgericht Memmingen HRB 2122
Vorher
pegro GmbH Elektrogerätefabrik
Eingetragen
5.3.1992
Branche
Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und KörperpflegemittelnGroßhandel mit chemischen ErzeugnissenGroßhandel mit Anstrichmitteln
Gegenstand
Vertrieb und Handel mit Gebrauchs- und Verbrauchsgütern (Konsumgütern) aller Art einschließlich deren Entwicklung und Herstellung, Erbringung von Beratungsleistungen sowie Beteiligung an anderen Unternehmen und Übernahme von Geschäftsführungstätigkeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Grossag GmbH Kunststofftechnik + Elektro-Hausgeräte
Germany
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

pegro GmbH

Günzburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 69.091,00 113.829,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 29.969,50 49.066,00
II. Sachanlagen 39.121,50 64.763,00
B. Umlaufvermögen 1.286.600,49 1.590.304,55
I. Vorräte 784.581,59 1.187.883,83
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 229.247,89 342.553,01
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.502,51 1.502,51
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 272.771,01 59.867,71
C. Rechnungsabgrenzungsposten 13.582,00 14.052,09
D. Aktive latente Steuern 6.810,92 2.180,99
Aktiva 1.376.084,41 1.720.366,63

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 625.925,13 537.014,53
I. Gezeichnetes Kapital 102.300,00 102.300,00
II. Bilanzgewinn 523.625,13 434.714,53
B. Rückstellungen 121.032,22 73.193,00
C. Verbindlichkeiten 629.127,06 1.110.159,10
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 309.127,06 380.159,10
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 320.000,00 570.000,00
Passiva 1.376.084,41 1.720.366,63

Anhang

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: pegro GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Günzburg
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Memmingen
Register-Nr.: 2122

Der Jahresabschluss der Firma pegro GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Erleichterungen, die der Gesetzgeber in den §§ 274a und 288 HGB für den Anhang kleiner Kapitalgesellschaften vorgesehen hat, werden beansprucht. Daneben werden auch die in § 326 Abs. 1 HGB definierten Vereinfachungen für kleine Kapitalgesellschaften im Bezug auf die Offenlegung angewendet.

Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde aktiviert. Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurden fünf Jahre berücksichtigt.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend des tatsächlichen Wertverzehrs linear oder degressiv vorgenommen.

Die steuerlichen Regelungen zum Ansatz von geringwertigen Wirtschaftsgütern wurden angewendet. Es handelt sich hierbei um eine Position, die für die Darstellung des tatsächlichen Vermögens von untergeordneter Bedeutung ist, sodass eine Übernahme des steuerlichen Werts zur Vereinfachung und aus Gründen der Wirtschaftlichkeit zu vertreten ist. Im Einzelnen wurde folgende steuerliche Behandlung übernommen:

Unter Anwendung des § 6 Abs. 2 EStG werden selbständig nutzungsfähige bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten nach Abzug der Vorsteuer bis einschließlich 800,00 Euro (geringwertige Wirtschaftsgüter) im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Dabei wird die Vereinfachungsvorschrift angewendet, geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bis 250,00 Euro nicht im Inventarverzeichnis zu erfassen.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die fertigen Erzeugnisse und Waren wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet oder auf den niedrigeren Marktpreis abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung des erkennbaren und latent vorhan­denen Ausfall­risikos bewertet.

Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist nur transitorischer Aufwand, der zeitanteilig berücksichtigt wurde, ausgewiesen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr oder frühere Jahre betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Ver­bind­lichkeiten im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken be­rück­sichtigt.

Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Dabei werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt.

Die Befreiungsvorschrift für kleine Kapitalgesellschaften von der Bildung latenter Steuern  in § 274a Nr. 4 HGB wird nicht angewendet. Es werden sowohl aktive als auch passive latente Steuern gebildet. Die Positionen werden verrechnet ausgewiesen.

Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden. Die Bewertung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des § 256a HGB.

Von den gesamten bilanzierten Verbindlichkeiten weisen 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro) eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren auf.

Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Gewinnverwendung aufgestellt. In den Bilanzgewinn wurde ein Bilanzgewinn aus dem Vorjahr in Höhe von  434.714,53 Euro einbezogen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter betragen 343.244,38 Euro (Vorjahr: 328.608,81 Euro), die Forderungen gegenüber dem Gesellschafter 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro).

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 13 Arbeitnehmer (im Vorjahr: 13) im Sinne des § 267 Abs. 5 HGB (ohne Auszubildende) beschäftigt.

Die Firma pegro GmbH hat Verpflichtungen aus der Übernahme von Bürgschaften oder aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten über die in der Bilanz ausgewiesenen Beträge hinaus nicht begründet.

Verpflichtungen aus der Übertragung und Begebung von Wechseln bestanden nicht.

Verpflichtungen aus Gewährleistungsverträgen bestanden über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus nicht.

Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten wurden nicht begründet.

Gezeichnet



 

Günzburg, den 18.10.2024

gez.: Dr. Marcus Hohlfeldt

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.10.2024 festgestellt.

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