APE software GmbHLiquidiert

Greizer Straße 7, 08427 Fraureuth, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRB 25534
Vorher
PROSale Software und IT-Service GmbH
Eingetragen
11.1.2010
Branche
Entwicklung und Programmierung von AnwendungssoftwareErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Verkauf, Installation, Einrichtung, Schulung und Anpassung eigener und fremdbezogener Hard- und Software und Netzwerken; Entwicklung und Programmierung eigener Softwarelösungen und Auftragsprogrammierung; Wartung und Pflege derartiger Systeme; Hosting und Webapplikationen

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Marco Töpfer
seit 11.7.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Ines Stöter
51.00%
49.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Ines Stöter
08427 Fraureuth
51.00%
Jens Stöter
08427 Fraureuth
49.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

PROSale Software und IT-Service GmbH

Werdau

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011

Bilanz

AKTIVA
31.12.2011
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 571,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 38.512,82
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 147,46
SUMME Aktiva 39.231,28
PASSIVA
31.12.2011
EUR
A. EIGENKAPITAL 16.493,69
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00
- eingeforderte
ausstehende Einlagen
-4.500,00
Eingefordertes Kapital 20.500,00
II. buchmäßiges Eigenkapital 16.493,69
B. RÜCKSTELLUNGEN 1.547,18
C. VERBINDLICHKEITEN 21.190,41
SUMME Passiva 39.231,28

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

II. Bewertungsmethoden

C. Angaben und Erläuterungen zu Handelsbilanzposten

I. Verbindlichkeiten

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG

III. Immaterielle Vermögensgegenstände, Geschäfts- oder Firmenwert

IV. Rückstellung für Pensionen

V. Haftungsverhältnisse

VI. Ausschüttungssperre

D. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

I. Außerplanmäßige Abschreibungen

II. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. aus der
III. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen

E. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführerorgane

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Die Gliederung der Bilanz der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2) In der Handelsbilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Handelsbilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6) Angaben und Begründungen zu Abweichungen von der Darstellungsstetigkeit in Bilanz und GuV gem. § 265 (1) S. 2 HGB zu denen des Vorjahres sind nicht notwendig.

Die auf den Jahresabschluss des Vorjahres angewendeten Darstellungsgrundsätze wurden beibehalten.

7) Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen

entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1) Gemäß Art. 67 EGHGB wird für folgende Bilanzpositionen vom Beibehaltungs- oder Fortführungswahlrecht Gebrauch gemacht:

- Aufwandsrückstellungen gem. § 249 HGB a. F.

- Rechnungsabgrenzungsposten § 250 HGB a. F.

2) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

3) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögen wurden nicht als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen.

4) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

5) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.

6) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Die Bewertungsmethoden wurden gem. §§ 252 ff. HGB angewandt.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Die Eröffnungsbilanzwerte wurden gegebenenfalls im Umstellungsjahr gem. Art. 67 ff. EGHGB angepasst.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf Grund dauernder Wertminderung wurden nicht vorgenommen.

7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen wurden nicht durchgeführt.

8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Nicht eingeforderte Einlagen sind vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt.

9) Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen waren nicht vorhanden.

10) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gem. § 253(2) HGB abgezinst.

11) Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

12) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz

I. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt.

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG

1) Die Gesellschaft hatte gegen den Gesellschafter keine Darlehensforderungen und keine Darlehensverbindlichkeiten.

2) Ein gesonderter Bilanzausweis war diesbezüglich nicht notwendig.

3) Eine Verzinsung erfolgt dementsprechend nicht .

III. Immaterielle Vermögensgegenstände, Geschäfts- oder Firmenwert

Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des

Anlagevermögens waren nicht vorhanden oder wurden nicht als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen.

IV. Rückstellung für Pensionen

Eine Pensionsrückstellung ist im Wirtschaftjahr nicht vorhanden.

V. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i.S.d. §251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

VI. Ausschüttungssperre

Ausschüttungssperren gem. § 268(8) HGB bestehen nicht.

D. Angaben und Erläuterungen zu G.u.V.-Posten

I. Außerplanmäßige Abschreibungen

Im Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bei dauernder Wertminderung gem. §253(3) HGB nicht angesetzt.

Außerplanmäßige Abschreibung für Finanzanlagen wurden ebenfalls nicht in Anspruch genommen.

II. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. aus der Einstellung in den Sonderposten mit Rücklageanteil

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind keine Erträge aus der Auflösung eines Sonderposten mit Rücklageanteils (§ 273 HGB) enthalten.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten keine Aufwendungen aus der Bildung eines Sonderpostens mit Rücklageanteil (§ 273 HGB).

III. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen

Sind im aktuellen Wirtschaftsjahr nicht angefallen .

E. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungsorgane

Geschäftsführer zum 31.12.2011 war

Jens Stöter

08058 Zwickau, 24.01.2013

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.