K & P
Engineering Management Consultants GmbH (vormals: Dr.
Kalaitzis & Partner GmbH Unternehmensberatung)
Dortmund
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
17.147,00 |
33.678,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7,00 |
7.755,00 |
| II.
Sachanlagen |
16.340,00 |
25.123,00 |
| III.
Finanzanlagen |
800,00 |
800,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
750.663,28 |
620.036,53 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
232.897,00 |
294.777,25 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
12.380,31 |
12.380,31 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
517.766,28 |
325.259,28 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
70,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
26.732,79 |
184.012,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
794.543,07 |
837.796,79 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.200,00 |
51.200,00 |
| II.
Bilanzverlust |
77.932,79 |
235.212,26 |
| davon
Verlustvortrag |
235.212,26 |
0,00 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
26.732,79 |
184.012,26 |
| B.
Rückstellungen |
663.800,65 |
728.512,39 |
| C.
Verbindlichkeiten |
122.555,51 |
101.099,14 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
122.555,51 |
101.099,14 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.186,91 |
8.185,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
794.543,07 |
837.796,79 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der
§§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift
nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf
die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken zum Nennwert bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen mit Rückdeckung wurden
Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung
wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Zur Ermittlung
der Pensionsrückstellung wurde in Übereinstimmung
mit den Regeln der IAS 19 als Bewertungsverfahren die
"Projected Unit Credit Method"(PUC Methode) angewendet.
Hiernach werden die in den einzelnen Jahren erdienten Teile
der Versorgung als Bausteine angesehen, die insgesamt die
Pensionsverpflichtung ergeben. Als biometrische
Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2005 G" von
Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wurde
pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren
unterstellt und dafür erstmals der von der Deutschen
Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte
durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre
von 4,3 % angesetzt (im Vorjahr: Durchschnittlicher
Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre von 3,89 %).
Die Verfahrensweise im Hinblick auf die
Rückstellungen für nicht rückgedeckte
Pensionszusagen wird unter dem Punkt
"Pensionsrückstellungen" erläutert.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Pensionsrückstellungen
Die Dr. Kalaitzis & Partner GmbH hat
mehrere Pensionszusagen erteilt, die bei
verschiedenen Versicherungen
rückgedeckt sind.
1. Für die durch Versicherungsvertrag bei der
DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung
AG rückgedeckte Zusage sind folgende Angaben zu
machen:
Die Berechnungen erfolgten gemäß §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 253 Abs. 2 HGB sowie §
246 Abs. 2 HGB.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz
31.12.2015
4,31 %
erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerungen
0,00 %
Rententrend
0,00 %
zugrunde gelegte
Sterbetafel
Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für
Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen 10 Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung
mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7
Jahre ein Unterschiedsbetrag i.H.v. 16.285 EUR. Dieser
Unterschiedsbetrag ist für eine Ausschüttung
gesperrt.
2. Für die durch Versicherungsvertrag bei der
Victoria Lebensversicherung AG rückgedeckte
Zusage sind folgende Angaben zu machen:
Die Berechnungen erfolgten gemäß §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 253 Abs. 2 HGB sowie §
246 Abs. 2 HGB.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz
31.12.2015
4,31 %
Rententrend
1,50 %
zugrunde gelegte
Sterbetafel
Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für
Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen 10 Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung
mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7
Jahre ein Unterschiedsbetrag i.H.v. 5.535 EUR. Dieser
Unterschiedsbetrag ist für eine Ausschüttung
gesperrt.
3. Für die durch Versicherungsvertrag bei dem
Debeka Lebensversicherungsverein a.G.
rückgedeckten Zusagen sind folgende Angaben zu machen:
Die Berechnungen erfolgten gemäß §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 253 Abs. 2 HGB sowie §
246 Abs. 2 HGB.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz
31.12.2015
4,31 %
Rententrend
2,00 %
zugrunde gelegte
Sterbetafel
Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für
Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen 10 Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung
mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7
Jahre ein Unterschiedsbetrag i.H.v. 97.025 EUR. Dieser
Unterschiedsbetrag ist für eine Ausschüttung
gesperrt.
Darüber hinaus hat die Dr. Kalaitzis &
Partner GmbH
zwei Pensionszusagen erteilt, die
nicht durch Versicherungen rückgedeckt sind.
Für diese Pensionszusagen liegt ein Gutachten der
Debeka Lebensversicherunsverein a.G. vor. Auf Grund
wirtschaftlicher Umstände verzichtet Prof. Dr.
Kalaitzis auf seine nicht rückgedeckte Pensionszusage
vom 15.12.1999 in voller Höhe. Der Verzicht erfolgt
auf Basis des Schreibens des Finanzamtes Dortmund-West vom
20.01.2016.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Mitglieder der Unternehmensorgane
Der Geschäftsführung gehörten an:
Prof. Dr. Dimitrios Kalaitzis, Diplom-Kaufmann
Rüdiger Homann, Diplom-Ingenieur
Dr. Walter Hahn, Diplom-Volkswirt wurde zum
15.12.2015 mit Gesellschafterbeschluss vom 16.12.2015
abberufen. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am
14.01.2016.
Umfirmierung
Die Dr. Kalaitzis & Partner GmbH wurde mit
Beschluss vom 24. August 2016 umfirmiert in K & P
Engineering Management Consultants GmbH. Die Eintragung im
Handelsregister erfolgte am 08. September 2016.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Es besteht ein durch Eigenkapital nicht gedeckter
Fehlbetrag. Der aktivische Ausweis "Nicht durch
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" ist gleichzusetzen mit
der bilanziellen Überschuldung, nicht jedoch mit der
Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts. Auf Grund
der hohen liquiden Mitteln und der hohen langfristigen
Verbindlichkeiten ist die bestehende
Fortführungsprognose weiterhin positiv.
gez. Prof. Dr. Dimitrios Kalaitzis
Diplom-Kaufmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.09.2016 festgestellt.
|