Heidenheimer Abschleppdienst GmbH

Schmaleich 2, 89564 Nattheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 661794
Eingetragen
18.2.2004
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 tTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehör
Gegenstand
Das Betreiben eines Pannen-, Abschleppund Bergungsdienstes, der An- und Verkauf von Unfall- und Gebrauchtfahrzeugen sowie das Durchführen von Reparaturen, soweit diese nicht den Bestimmungen der Handwerksrolle unterliegen.

Historie

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Management

NameRolle
Anton Selitaj
seit 21.11.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Heidenheimer Abschleppdienst GmbH

Nattheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 79.433,00 85.748,00
I. Sachanlagen 79.433,00 85.748,00
B. Umlaufvermögen 124.671,79 86.371,17
I. Vorräte 4.519,50 9.006,05
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 64.091,61 72.649,34
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 56.060,68 4.715,78
C. Rechnungsabgrenzungsposten 9.880,88 7.519,73
Bilanzsumme, Summe Aktiva 213.985,67 179.638,90

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 93.483,94 60.667,79
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 35.667,79 31.976,26
III. Jahresüberschuss 32.816,15 3.691,53
B. Rückstellungen 2.800,00 3.700,00
C. Verbindlichkeiten 117.701,73 115.271,11
Bilanzsumme, Summe Passiva 213.985,67 179.638,90

Anhang

Die nachfolgend zitierten Paragraphen beziehen sich, wenn nichts anderes angegeben ist, auf Vorschriften des Handelsgesetzbuches.

1. Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

1.1. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung

1.1.1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 II Nr. 1)

1.1.1.1. Bilanzierungsmethoden (§ 246 bis § 251)

1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

3) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

4) Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

5) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 gebildet worden.

6) Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 gebildet worden.

7) Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten sind nicht vorhanden.

1.1.1.2. Bewertungsmethoden

1) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

2) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.

3) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

4) Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

5) Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.

Bei Bemessung der planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.

Das bewegliche Sachanlagevermögen wird überwiegend zuerst degressiv und später linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer für das bewegliche Anlagevermögen beträgt 2 - 10 Jahre.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelwerten bis zu € 150,00 wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.

Die Regelung des § 6 Absatz 2a EStG, wonach für Gegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 150,00 EUR und bis zu 1.000,00 EUR ein Sammelposten zu bilden und dieser über einen Zeitraum von fünf Jahren abzuschreiben ist, wurde beachtet.

Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Schätzung sind nicht vorgenommen worden.

Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken, die durch Abschreibungen auf diese Forderungen zu berücksichtigen wären, sind nicht vorhanden.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.

6) Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

7) Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

8) Die Vorjahreszahlen wurden nicht auf BilMoG angepasst.

2. Erläuterungen zu einzelnen Positionen von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

2.1. Erläuterungen zur Bilanz

2.1.1. Bilanzpositionen

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 III GmbHG) bestehen in Höhe von: 0,00

2. Verbindlichkeiten

Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (§ 285 Nr. 1a) bestehen in Höhe von: 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) bestehen in Höhe von: 5.912,08

2.2. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

2.2.1. Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung

1. Personalaufwand (§ 285 Nr. 8b)

a) Löhne und Gehälter in Höhe von: € 47.673,04
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung in Höhe von: € 11.157,78
davon für Altersversorgung in Höhe von: € 5.699,64

3. Sonstige Angaben

3.1. Organe

3.1.1. Geschäftsführung:

Zusammensetzung (§ 285 Nr. 10)

Mitglieder der Geschäftsführung

Name Vorname
Selitaj Anton

sonstige Berichtsbestandteile

Ergebnisverwendungsvorschlag

Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2010 in Höhe von 68.483,94 (Jahresüberschuss zzgl. Gewinnvortrag) auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Nattheim

Anton Selitaj

Ergebnisverwendungsbeschluss

1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wird hiermit genehmigt.

2. Der Bilanzgewinn von 68.483,94 (Jahresüberschuss zzgl. Gewinnvortrag) wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Nattheim

Anton Selitaj

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