Biohof
Vietschow GmbH
Groß
Wüstenfelde
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.618.884,83 |
3.169.184,77 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
19.436,00 |
21.382,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.521.943,05 |
2.969.348,10 |
| III.
Finanzanlagen |
77.505,78 |
178.454,67 |
| B.
Umlaufvermögen |
452.809,79 |
418.682,22 |
| I.
Vorräte |
72.190,15 |
76.002,45 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
380.619,64 |
342.679,77 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.597,14 |
3.606,10 |
| Aktiva |
3.075.291,76 |
3.591.473,09 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
270.874,70 |
559.930,37 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
475.000,00 |
475.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
59.930,37 |
64.540,91 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
289.055,67 |
4.610,54 |
| B.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
546.254,00 |
577.588,00 |
| C.
Rückstellungen |
28.272,14 |
16.065,03 |
| D.
Verbindlichkeiten |
2.229.890,92 |
2.437.889,69 |
| Summe
Passiva |
3.075.291,76 |
3.591.473,09 |
Anhang zum 31. Dezember 2023
der
Biohof Vietschow GmbH
17168 Groß Wüstenfelde
A.
Allgemeine Angaben
Bei der Biohof Vietschow GmbH, Groß
Wüstenfelde, (Amtsgericht Rostock, HRB 14024)
handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaften gem. § 267
Abs. 1 HGB.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242ff., 264ff. HGB sowie den
einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Der Jahresabschluss ist vor Ergebnisverwendung
aufgestellt worden.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.
Aktiva
Die immateriellen Vermögensgegenstände sind
zu Anschaffungskosten vermindert um die lineare
Abschreibung bewertet.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Vornahme der planmäßigen
Abschreibungen erfolgte unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der
linearen Methode. Für die Zugänge wurden
zeitanteilig für den Monat der Anschaffung
und die folgenden Monate Abschreibungen angesetzt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem
Einzelanschaffungswert von bis zu € 150,00 wurden
entsprechend der steuerlichen Vorschriften im
Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter zwischen €
150,00 und € 1.000,00 wurden in einem Sammelposten
eingestellt und über die Nutzungsdauer von fünf
Jahren abgeschrieben, soweit dies handelsrechtlich
zulässig war.
Die Legehennen werden nach Bewertungstabellen zu
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des
Alters der Tiere bewertet. Ausgehend von den
Herstellungkosten wird für die Bewertung der
Hennenbestände eine standardisierte
Branchentabelle verwendet. Diese berücksichtigt sowohl
eine Wertsteigerung der Hennen bis zur 22. Lebenswoche
als auch den späteren Werteverlust in
Abhängigkeit der Legeleistung der Tiere.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Sofern der Zeitwert am Bilanzstichtag
niedriger war, wurde dieser angesetzt. Das strenge
Niederstwertprinzip wurde bei der Bewertung
beachtet.
Der Ansatz des Vorratsvermögens erfolgte zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Sofern der
Zeitwert am Bilanzstichtag niedriger war, wurde dieser
angesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände sind mit
dem Nominalwert ausgewiesen.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten werden mit dem
Nennwert und dem auf die Folgejahre entfallenden Anteil
angesetzt.
2.
Passiva
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen,
sie sind ausreichend bemessen und nach vorsichtiger
kaufmännischer Beurteilung in der Höhe
notwendig.
Die Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
3.
Steuerabgrenzung gem. § 274 HGB
In der Steuerbilanz wird das in der vorliegenden
Bilanz ausgewiesene Feldinventar nach den
steuerlichen Vorschriften mit einem
Wert von Euro 0,00 ausgewiesen, wodurch es
zu Abweichungen zwischen
handelsbilanziellem und
steuerbilanziellem Gewinn kommt. Auf eine
Steuerabgrenzung nach § 274 Abs. 1 HGB
(latente
Steuerrückstellungen)
wurde gemäß der
Erleichterungsvorschrift des
§ 274a Nr. 5 HGB verzichtet.
4.
Gewinn- und Verlustrechnung
Aufwendungen und Erträge wurden auf das
Geschäftsjahr abgegrenzt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren i. S. von § 275 HGB
aufgestellt.
C.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Einzelposten des Anlagevermögens
Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die
Abschreibungen des Geschäftsjahres für die
Einzelposten des Anlagevermögens ergeben
sich aus dem in der Anlage 3 Blatt 5 dargestellten
Anlagenspiegel.
2.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben sämtlich eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
3.
Sonderposten für Investitonszuschüsse
In 2019 wurde ein Investitionszuschuss für
getätigte Investitionen genehmigt und in einen
Sonderposten für
Investitionszuschüsse zum
Anlagevermögen eingestellt. Der Sonderposten
wurde entsprechend dem Abschreibungsverlauf
der begünstigten Anlagegüter aufgelöst.
4.
Verbindlichkeiten
Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten ergibt sich
aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
|
bis zu
einem Jahr
|
zwischen einem und
fünf Jahren
|
von mehr
als fünf Jahren
|
gesamt
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
413.835,49
|
578.650,10
|
1.237.405,33
|
2.229.890,92
|
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind enthalten,
Verbindlichkeiten
aus Steuern
|
Euro
|
8.006,10
|
Vorjahr:
|
Euro
|
799,44
|
im Rahmen der sozialen
Sicherheit
|
Euro
|
1.375,85
|
Vorjahr:
|
Euro
|
309,37
|
D.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Gemäß § 288 HGB braucht der Anhang
die Gewinn- und Verlustrechnung betreffenden Angaben nicht
zu enthalten.
E.
Sonstige Angaben
1.
Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen i.
S. d. § 285 Nr. 3 HGB:
Verpflichtungen aus
Miet- und Pachtverträgen
|
Euro
|
60.000,00
|
Vorjahr
|
Euro
|
70.000,00
|
Verpflichtungen aus
Leasingverträgen
|
Euro
|
14.500,00
|
Vorjahr
|
Euro
|
16.700,00
|
2.
Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr
zwei Arbeitnehmer (Vorjahr: zwei Arbeitnehmer).
3.
Organe der Gesellschaft
Zur Geschäftsführerin ist Frau Stefanie
Neumeyer, Groß Wüstenfelde, bestellt.
4.
Gewinnverwendung
Das Geschäftsjahresergebnis 2023 wird auf neue
Rechnung vorgetragen.
5.
Größenabhängige Erleichterungen
In Bezug auf die Pflichtangaben
gemäß § 285 HGB werden die
größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 288 HGB in Anspruch
genommen. Die Angaben gemäß § 286
HGB wurden unterlassen.
Groß Wüstenfelde, den 05. August 2024
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.08.2024
festgestellt.
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