Pilkington Holding GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Oliver Krüger seit 31.1.2022 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Dahlbusch AktiengesellschaftGelsenkirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024LAGEBERICHT FÜR 2023/2024ALLGEMEINE ENTWICKLUNG Die Aktivitäten der Dahlbusch Aktiengesellschaft (im Folgenden kurz: Dahlbusch AG) beschränkten sich im Geschäftsjahr 2023/2024 unverändert auf das Halten der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie auf die Verwaltung und Vermarktung des verbliebenen Immobilienbesitzes. Die wichtigste Vermögensposition blieb die 60,5-prozentige Beteiligung an der Pilkington Deutschland AG. Aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der Pilkington Holding GmbH und der Pilkington Deutschland AG übt die Dahlbusch AG keinen unmittelbaren Einfluss auf die Pilkington Deutschland AG aus. Die Dahlbusch AG beschäftigte keine Mitarbeiter. Alle anfallenden Aufgaben wurden von Mitarbeitern der Pilkington Holding GmbH wahrgenommen. RISIKOMANAGEMENTSYSTEM UND BESTEHENDE RISIKEN Das Risikomanagementsystem der Dahlbusch AG ist unter Berücksichtigung der besonderen Bedingungen der Gesellschaft in das Project Risk Management der NSG Group integriert und in Form eines gesonderten Handbuches dokumentiert. Spezifische Risikopotenziale resultieren aus der früheren Bergbautätigkeit des Unternehmens und werden projektbezogen beobachtet und bewertet. Erkennbare Risiken entstammen dem Grundbesitz ehemaliger Zechen-, Kokerei- und Abraumgelände. Daraus entstehende Altlastenrisiken werden bei Veräußerungen durch Sanierungsmaßnahmen, durch spezielle Versicherungen oder, soweit rechtlich möglich, durch besondere vertragliche bzw. grundbuchliche Festlegungen abgedeckt. Für die Risiken noch im Bestand befindlicher Grundstücke ist bilanzielle Vorsorge getragen. Bei der Analyse und Bewertung solcher Umwelthaftungsrisiken sind in keinem Fall Bestandsgefährdungen für die Gesellschaft festgestellt worden. Identifizierten Risiken wird im Rahmen der rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten durch Gegenmaßnahmen begegnet. Die Pilkington Deutschland AG als wesentliche Beteiligung trägt ihren Risiken durch ein eigenständiges Risikomanagementsystem ausreichend Rechnung. Außerdem sind der Bestand der Dahlbusch AG und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch ihren Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Pilkington Holding GmbH sowie über ihre Einbindung in das Cash-Pool-Verfahren der Pilkington-Gruppe gesichert. VERMIETUNG UND VERPACHTUNG Die Gesellschaft erzielt nur noch geringfügige Erlöse aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken. Diese erreichten 2023/2024 insgesamt 3 TEUR und lagen damit auf dem Vorjahresniveau. Da die Dahlbusch AG ausschließlich unbebaute Immobilien besitzt, aus denen nahezu keine Erträge mehr erwirtschaftet werden, und die sie sämtlich zum Verkauf stellt, werden alle Grundstücke statt im Sachanlagevermögen im Umlaufvermögen ausgewiesen. JAHRESERGEBNIS Das Jahresergebnis vor Verlustausgleich betrug - 64 TEUR und verbesserte sich damit gegenüber dem Vorjahr um 41 TEUR. In diesem Jahr konnte eine unbebaute Immobilie veräußert werden, so dass der Verlust im Vergleich zu früheren Jahren geringer ausgefallen ist. Belastet wurde das Ergebnis jedoch durch einen deutlich erhöhten Zinsaufwand. Weitere wesentliche Veränderungen der Einflussgrößen auf das Ergebnis gab es im Vergleich zum Vorjahr nicht. Die außenstehenden Aktionäre erhalten für 2023/2024 eine Ausgleichszahlung von 31,79 EUR je Vorzugsaktie und 16,04 EUR je Stammaktie. Die von der Dahlbusch AG getragene Bruttodividende beträgt somit 37,77 EUR je Vorzugsaktie bzw. 19,06 EUR je Stammaktie. Unter Berücksichtigung der auf die Minderheitendividende entfallenden Steuern verbleibt ein Verlust von 64 TEUR, der entsprechend dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag von der Pilkington Holding GmbH ausgeglichen wurde. Die Aktiva der Dahlbusch AG werden durch den 60,5-prozentigen Anteil an der Pilkington Deutschland AG dominiert. Bei einer Eigenkapitalquote von rund 91 % bleiben als Passiva darüber hinaus im Wesentlichen Rückstellungen für Altlasten sowie die Verbindlichkeiten gegenüber der Pilkington Holding GmbH, über deren Cash Pool der Geschäftsbetrieb der Dahlbusch AG finanziert wird. AUSBLICK/CHANCEN Verwaltung und Vermarktung des restlichen Grundbesitzes bleiben auch künftig die Tätigkeitsfelder der Dahlbusch AG. Allerdings handelt es sich bei dem verbliebenen Grundeigentum überwiegend um weniger attraktive Flächen, sodass sich deren Vermarktung zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen entsprechend schwierig gestaltet und keine nennenswerten Chancen bietet. Vor diesem Hintergrund ist nicht damit zu rechnen, dass die Dahlbusch AG im Geschäftsjahr 2024/2025 ein positives Ergebnis erwirtschaften wird. Vielmehr wird die Gesellschaft keinerlei Erträge aus dem laufenden Geschäft erzielen, sondern insbesondere Zinsaufwendungen zu tragen haben, sodass letztlich während der Dauer des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Pilkington Holding GmbH diese die zu erwartenden Verluste wird ausgleichen müssen. Die Gesellschaft geht dabei von annähernd konstanten Verlusten aus.
Gelsenkirchen, 3. Mai 2024 Dahlbusch Aktiengesellschaft Der Vorstand Oliver Krüger Bilanz zum 31. März 2024Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024
Anhang für 2023/2024(1) Allgemeine Angaben Die Dahlbusch Aktiengesellschaft (im Folgenden kurz: Dahlbusch AG) mit Sitz in Gelsenkirchen wird beim Amtsgericht Gelsenkirchen unter HRB 173 geführt. Der Jahresabschluss des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde ebenso wie der Vorjahresabschluss gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes erstellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung sind die Davon-Vermerke zu Posten der Bilanz im Anhang gesondert ausgewiesen. Der Jahresabschluss wird in Tausend Euro aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist 2023/2024 nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. (2) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Grundstücke der Gesellschaft erwirtschaften praktisch keine Erträge mehr und stehen zum Verkauf. Daher werden sie unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Dort werden sie zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bilanziert. Die Forderungen werden zum Nennwert abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen bilanziert. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern sind aufgrund der steuerlichen Organschaft gem. DRS 18 nicht bei der Organgesellschaft zu bilanzieren. Erläuterungen zur Bilanz (in TEUR, sofern nicht anders angegeben) (3) Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagespiegel (Anlage zum Anhang) ersichtlich. Die Finanzanlagen bestehen ausschließlich aus den Anteilen an dem verbundenen Unternehmen Pilkington Deutschland AG, Gelsenkirchen. Der Bilanzansatz dieser Anteile in Höhe von TEUR 80.050 liegt auf Grund der Übertragung steuerlicher Rücklagen nach § 6 b EStG in Vorjahren um TEUR 27.590 unter den Anschaffungskosten. Die Pilkington Deutschland AG hat einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Pilkington Holding GmbH, Gelsenkirchen, abgeschlossen, die das gesamte Ergebnis übernimmt, sodass auf die Dahlbusch Aktiengesellschaft kein Teilergebnis entfällt. Nachfolgend ist der Anteilsbesitz zum 31. März 2024 angegeben:
3) Abschlussstichtag: 31. März 2024
4) Abschlussstichtag: 31. Dezember 2022
(4) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen gegen die Pilkington Holding GmbH aus der Ergebnisübernahme. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten die verbliebenen Grundstücke der Gesellschaft. Diese sind zum Verkauf bestimmt. Außerdem besteht eine Forderung aus dem Verkauf eines Grundstücks. Es bestehen keine Forderungen oder sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr. (5) Eigenkapital Das Grundkapital der Dahlbusch AG ist voll einbezahlt und eingeteilt in 1.348.256 nennwertlose Stammaktien und 337.064 nennwertlose Vorzugsaktien. Die Mehrheit der Aktien hält mittelbar über die Pilkington Holding GmbH, Gelsenkirchen, und die Pilkington Group Ltd., Lathom, Großbritannien, die Nippon Sheet Glass Co. Ltd., Tokio, Japan. (6) Sonstige Rückstellungen
Die Rückstellung für Altlasten deckt das Risiko einer möglichen Sanierung auf dem Gelände der ehemaligen Bergehalde aufgrund der dort gemäß rechtlichem Erfordernis durchzuführenden Grundwasseruntersuchungen. In den übrigen Rückstellungen sind Beträge für Jahresabschluss- und Hauptversammlungskosten, für Prüfungsgebühren, Deputate sowie für Beiträge an den Pensionssicherungsverein enthalten. (7) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen vorwiegend aus dem Cash-Pool-Saldo mit der Pilkington Holding GmbH, der zum Bilanzstichtag TEUR 6.586 beträgt (Vorjahr: TEUR 6.525). Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Ausgleichszahlungsverpflichtungen gegenüber den außenstehenden Aktionären. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen TEUR 0 (Vorjahr: 2 TEUR). Sämtliche Verbindlichkeiten hatten zum Abschlussstichtag eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Dies galt zum Vorjahresstichtag entsprechend ebenfalls. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse beinhalten ausschließlich Miet- und Pachterträge aus der Bewirtschaftung des nur im Inland gelegenen Grundbesitzes. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge in Höhe von TEUR 351 (Vorjahr: TEUR 0) aus dem Verkauf eines Grundstücks. Von den sonstigen betrieblichen Erträgen sind TEUR 14 periodenfremd (Vorjahr: TEUR 19). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Grundbesitzabgaben, Jahresabschlussprüfungsgebühren sowie Aufwendungen für die Hauptversammlung. Die Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 312 (Vorjahr: TEUR 120) betreffen mit TEUR 312 Zinsen an die Pilkington Holding GmbH aus Verbindlichkeiten zur Finanzierung des Geschäftsbetriebs. Der Posten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthält die auf die Ausschüttung an Minderheitsaktionäre anfallende Körperschaftsteuer. Aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Pilkington Holding GmbH wurde der Verlust des Geschäftsjahres 2023/2024 in Höhe von TEUR 64 (Vorjahr: TEUR 105) von der Muttergesellschaft ausgeglichen. (8) Sonstige Angaben Die Dahlbusch AG beschäftigte keine Mitarbeiter. Der Personalaufwand der Gesellschaft beträgt TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0). Im Berichtsjahr 2023/2024 erhielt der Vorstand der Gesellschaft keine Bezüge, da die Führung und die Verwaltung der Dahlbusch AG von Mitarbeitern der Pilkington Holding GmbH wahrgenommen wurden. An ehemalige Mitglieder des Vorstandes bzw. deren Hinterbliebene wurden TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 21) gezahlt. Für diesen Personenkreis bestehen zum Bilanzstichtag Deputatrückstellungen von TEUR 7 (Vorjahr: TEUR 8). Aufwendungen für die Aufsichtsratsvergütung sind nicht angefallen, da alle Aufsichtsratsmitglieder auf die satzungsmäßig vorgesehene Vergütung verzichtet haben. (9) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Das mit dem veräußerten Bergehalden-Grundstück verbundene Altlastenrisiko hinsichtlich solcher Kontaminationen, die bisher unerkannt geblieben sind bzw. die zwar bereits bekannt sind, die aber erst später schädigend wirken oder deren schädigende Wirkungen erst später bekannt werden und die damit zusammenhängende rechtliche Verantwortlichkeit und Haftung für daraus resultierende, innerhalb von 15 Jahren nach Besitzübergang (bis zum 28. Februar 2025) behördlich verfügte Gefahrenabwehrmaßnahmen sowie die Risiken für alle daraus abzuleitenden zivilrechtlichen Ansprüche bleiben in dem Umfang, in dem sie bereits auf Grundlage der gegenwärtigen Nutzung des Grundstücks gegeben wären, bei der Dahlbusch AG. Da das Grundstück mehrfach und umfassend untersucht worden ist, wird die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme für diese Risiken als gering eingeschätzt. (10) Prüfungs- und Beratungsgebühren Das im Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Honorar des Abschlussprüfers beträgt für die Abschlussprüfung TEUR 18. (11) Konzernunternehmen Der Jahresabschluss der Dahlbusch AG wird in den Konzernabschluss zum 31. März 2024 der NSG UK Enterprises Ltd., Lathom, Großbritannien, einbezogen. Die Bekanntmachung des Konzernabschlusses der NSG UK Enterprises Ltd. erfolgt im Bundesanzeiger. Die Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden des Konzernabschlusses entsprechen den International Financial Reporting Standards (IFRS). Der Konzernabschluss der NSG UK Enterprises Ltd. wird seinerseits in den Konzernabschluss der Nippon Sheet Glass Co. Limited, Tokio, Japan, als oberstes Konzernunternehmen einbezogen, welcher in Tokio erhältlich ist. Die Dahlbusch AG ist nicht gemäß § 290 HGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes verpflichtet, da die Pilkington Deutschland AG als 60,5-prozentige Beteiligung der Dahlbusch AG einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Pilkington Holding GmbH abgeschlossen hat. Damit beeinträchtigen erhebliche und andauernde Beschränkungen für die Dahlbusch AG die Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf das Vermögen und die Geschäftsführung der Pilkington Deutschland AG, sodass die Voraussetzungen des § 296 Abs. 1 Nr. 1 HGB für den Verzicht auf eine Einbeziehung gegeben sind. (12) Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag haben sich keine Vorkommnisse von besonderer Bedeutung ereignet, die die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage der Gesellschaft nachhaltig beeinflussen können. (13) Aufsichtsrat Michael Kiefer Bochum Vorsitzender Chief Legal Officer / Chief Ethics & Compliance Officer NSG Group Aufsichtsratsmandat: Pilkington Automotive Deutschland GmbH Claudius Arens Gelsenkirchen Finance Director Germany, Benelux & Austria Aufsichtsratsmandat: Pilkington Automotive Deutschland GmbH Marcus Mosner Witten Human Resources Manager Central Europe (14) Vorstand Oliver Krüger Raesfeld Legal Manager Germany - Pilkington Holding GmbH Aufsichtsratsmandat: Pilkington Automotive Deutschland GmbH
Gelsenkirchen, 3. Mai 2024 Dahlbusch Aktiengesellschaft Der Vorstand Oliver Krüger Entwicklung des Anlagevermögens
Bericht des AufsichtsratesSehr geehrte Damen und Herren, der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben umfassend und sorgfältig wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten und überwacht. Der Aufsichtsrat ist vom Vorstand sowohl in schriftlicher als auch in mündlicher Form über die Lage des Unternehmens umfassend und frühzeitig in Kenntnis gesetzt worden. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung war der Aufsichtsrat stets eingebunden. Im Aufsichtsrat wurden die Berichte des Vorstandes zu den für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgängen erörtert und überprüft. Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat bzw. der Hauptversammlung gegenüber offen zu legen wären, traten nicht auf. Der Aufsichtsrat hat sich in drei Sitzungen, abgehalten am 20. Juni 2023, 15. November 2023 und 18. März 2024, sowie aufgrund schriftlicher und mündlicher Berichte des Vorstandes eingehend über die Entwicklung des am 31. März 2024 abgelaufenen Geschäftsjahres, die Lage der Gesellschaft sowie aktuelle geschäftspolitische Entscheidungen unterrichten lassen. Auf Basis dieser Erläuterungen fasste der Aufsichtsrat in den Sitzungen die erforderlichen Beschlüsse. Der Aufsichtsrat wurde auch außerhalb der Sitzungen regelmäßig über die aktuelle Entwicklung der Gesellschaft informiert. Gegenstand der Beratungen waren insbesondere das Risikomanagementsystem, die Bewertung spezifischer Risiken aus der früheren Bergbautätigkeit und die Verwertung des verbliebenen Immobilienbesitzes. Der Aufsichtsrat hat sich außerdem im gebotenen Umfang mit der Effizienz seiner eigenen Arbeit befasst. Der nach den Regeln des HGB aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 wurden gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 15. November 2023 und der anschließenden Auftragserteilung durch den Aufsichtsrat von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (nunmehr: EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) geprüft und erhielt von dieser den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Jahresabschlussunterlagen, der Entwurf des Geschäftsberichts sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind allen Mitgliedern des Aufsichtsrates rechtzeitig zugeleitet worden. In seiner Sitzung vom 17. Juni 2024 hat sich der Aufsichtsrat eingehend mit dem Jahresabschluss und dem Prüfungsbericht befasst. Dabei hat er die für den Prüfungsbericht verantwortlichen Wirtschaftsprüfer, die den Prüfungsbericht unterzeichnet haben, zu ergänzenden Erläuterungen zu ihrer Prüfung hinzugezogen. Als Ergebnis dieser Befassung hat der Aufsichtsrat dem Prüfungsbericht zugestimmt und den Jahresabschluss somit in der gleichen Sitzung gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat blieb während des gesamten Berichtszeitraums in seiner personellen Besetzung unverändert. Nähere Angaben zu den Mitgliedern des Aufsichtsrates befinden sich im Anhang des Jahresabschlussberichts.
Gelsenkirchen, den 17. Juni 2024 Michael Kiefer, Vorsitzender des Aufsichtsrates Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Dahlbusch Aktiengesellschaft Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Dahlbusch Aktiengesellschaft, Gelsenkirchen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Dahlbusch Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Essen, 4. Juni 2024 EY
GmbH & Co. KG
Schlüter, Wirtschaftsprüfer Keil, Wirtschaftsprüfer |
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