Terkatz Elektrotechnik GmbH

Im Langenfeld 33, 47877 Willich, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Krefeld HRB 13289
Eingetragen
13.1.2011
Branche
ElektroinstallationHerstellung von elektrischem InstallationsmaterialReparatur und Instandhaltung von elektrischen Ausrüstungen
Gegenstand
Elektroinstallation jeglicher Art und Handel mit Gegenständen der Elektrotechnik und der Sanitärtechnik

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Tobias Terkatz
seit 13.1.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
40.00%
Klaus Terkatz
40.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Willich
10.000 €
40.00%
Klaus Terkatz
Willich
10.000 €
40.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Terkatz Elektrotechnik GmbH

Willich

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 47.547,00 57.500,00
I. Sachanlagen 47.547,00 57.500,00
B. Umlaufvermögen 838.908,95 675.298,91
I. Vorräte 86.155,25 70.986,18
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 49.919,94 102.331,67
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 702.833,76 501.981,06
Summe Aktiva 886.455,95 732.798,91

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 594.427,24 499.105,42
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 374.105,42 322.434,20
III. Jahresüberschuss 195.321,82 151.671,22
B. Rückstellungen 141.715,91 130.480,43
C. Verbindlichkeiten 150.312,80 103.213,06
Summe Passiva 886.455,95 732.798,91

Anhang

Anlage I Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Hinsichtlich der Bewertung der Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten wurden keine Kompensationsmöglichkeiten von Kursgewinnen und -verlusten mehr berücksichtigt sowie die Bildung von Bewertungseinheiten geändert.

Diese Änderungen der Bewertungsmethoden führen per Saldo zu einer wesentlichen Veränderung der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Sowohl das ausgewiesene Gesamtvermögen als auch die dargestellte Ertragslage haben sich dadurch wesentlich erhöht bzw. verbessert / vermindert bzw. verschlechtert.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände
45.885,72
4.034,22

9.219,22
0,00

81.469,95
20.861,72

0,00
0,00

Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für die Erstellung des Jahresabschlusses und Tantiemen.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 150.312,80 150.312,80 0,00
Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 103.213,06 103.213,06 0,00

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Name, Vorname Tätigkeit/ausgeübter Beruf
Terkatz, Tobias Geschäftsführer

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Willich, den 21. März 2025

Tobias Terkatz

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 21.3.2025.

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