DAYCO
Lichttechnik GmbH
Aachen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A. Ausstehende Einlagen
auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.782,30 |
| B.
Anlagevermögen |
8,50 |
21,00 |
| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II. Sachanlagen |
7,50 |
20,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
2.585,19 |
2.721,36 |
| I. Vorräte |
1.847,14 |
1.847,14 |
| II. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
45,74 |
0,00 |
| III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und
Schecks |
692,31 |
874,22 |
| D. nicht durch
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
24.177,30 |
10.914,80 |
| Bilanzsumme, Summe
Aktiva |
26.770,99 |
26.439,46 |
|
Passiva
|
|
|
| |
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A. Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I. gezeichnetes
Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1. nicht eingeforderte
ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
0,00 |
| 2. eingefordertes
Kapital |
12.782,29 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
15.339,06 |
15.339,06 |
| III. Verlustvortrag |
51.818,45 |
53.368,23 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
480,20 |
-1.549,78 |
| V. nicht gedeckter
Fehlbetrag |
24.177,30 |
10.914,80 |
| B.
Rückstellungen |
590,00 |
670,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
26.180,99 |
25.769,46 |
| davon mit Restlaufzeit
bis 1 Jahr |
26.180,99 |
25.769,46 |
| Bilanzsumme, Summe
Passiva |
26.770,99 |
26.439,46 |
Anhang
zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum
31. Dezember 2010
1. Allgemeine Angaben
1. Gesellschaftskapital: 50.000,00 DM Stammkapital
3. Geschäftsführer: Frau Ingelene Ganser
Kelmis
Die Geschäftsführerin ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
1. Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften des Dritten Buches des HGB in der Fassung des
BilMoG (§§ 238 ff HGB) unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt
worden.
2. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
3. Soweit im Berichtsjahr hinsichtlich der im Vorjahr
von den Gliederungsvorschriften des HGB abweichenden
Positionen der Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung
Veränderungen vorgenommen wurden, wurde dem Prinzip
der Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) durch
Anpassung der Vorjahreszahlen entsprochen.
4. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten vermindert um die planmäßigen
Abschreibungen angesetzt.
Bei Zugängen von beweglichen
Anlagegegenständen wird grundsätzlich die
zeitanteilige Abschreibung (pro rata temporis)
verrechnet.
Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, mit Anschaffungs-/Herstellungskosten von
mehr als 150,00 € bis 1.000,00 € wurden im
Vorjahr gemäß § 6 Abs. 2a EStG dem
Sammelposten zugeführt.
Dieser Sammelposten ist im Jahr der Bildung und in den
folgenden
4 Wirtschaftsjahren mit je 20% aufzulösen.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens, die zu einer selbständigen
Nutzung fähig sind, wird, wenn deren
Anschaffungskosten oder Herstellungskosten netto mehr als
150,00 €
bis 410,00 € betragen, eine Sofortabschreibung
vorgenommen.
5. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit den
Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden
Werten angesetzt.
6. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des
Niederstwertprinzip angesetzt.
7. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
8. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden
allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend
Rechnung getragen.
9. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
3. Erläuterungen zur Bilanz
1. Die Aufgliederung und die Bewegungen des
Anlagevermögens sind dem Anlagespiegel zu
entnehmen.
2. Die Restlaufzeit der Forderungen und der Sonstigen
Vermögensgegenstände ergibt sich aus der
Bilanz.
3. Die sonstigen Rückstellungen betreffen die
Kosten für die Erstellung und Prüfung des
Jahresabschlusses sowie für die Erstellung der
Steuererklärungen.
4. Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ergibt sich aus
der Bilanz.
5. Die Vorschriften des BilMoG wurden erstmals für
das Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis 31.12.2010
angewendet.
Es sind keine Ansatz- und Bewertungspositionen
vorhanden, die zu einer zwingenden Aufstellung einer
abweichenden Steuerbilanz führen.
Es liegt eine sogenannte "Einheitsbilanz" vor.
4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
1. Die Gewinn- und Verlustrechung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
5. Sonstige Angaben
1. Haftungsverhältnisse und sonstige
Verpflichtungen: Haftungsverhältnisse nach § 251
HGB bestehen zum Abschlußstichtag nicht.
2. Ergebnisverwendungsvorschlag: Die
Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresfehlbetrag in Höhe von 480,37 € auf neue
Rechnung vorzutragen.
Aachen, 13. September
2011
für
die Geschäftsführung
Ingelene
Ganser
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 - 31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 26.049,61 EUR.
1.1.2009 - 31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 25.149,61 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.09.2011
festgestellt.
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