Rheni
GmbH
Remagen
(vormals: St. Augustin)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
47.784,00 |
12.061,00 |
| I.
Sachanlagen |
47.784,00 |
12.061,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
214.015,82 |
192.830,22 |
| I.
Vorräte |
10.000,00 |
10.200,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
87.954,42 |
83.607,55 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
116.061,40 |
99.022,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
261.799,82 |
204.891,22 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
217.514,07 |
185.249,03 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
192.514,07 |
160.249,03 |
| davon
Gewinnvortrag |
160.249,03 |
138.463,58 |
| B.
Rückstellungen |
40.127,57 |
17.532,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.158,18 |
2.110,19 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.158,18 |
2.110,19 |
| davon
aus Steuern |
3.306,22 |
869,02 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
261.799,82 |
204.891,22 |
Anhang
A.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 der Rheni GmbH mit
Sitz in Remagen, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Koblenz unter HRB 27795 (vormals Sitz Sankt
Augustin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
Siegburg unter HRB 9357), wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden
Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264
ff. HGB) sowie der Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275
Abs. 1 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
B.
ALLGEMEINE ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgte nach den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung des Realisations- und
Imparitätsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Die
Grundsätze der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1
Nr. 1 HGB), der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6
HGB), des Going Concern (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) sowie
der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) wurden
eingehalten.
Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und
Anschaffungskostenminderungen, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, bewertet.
Soweit in den Vorjahren die degressive
Abschreibungsmethode in Ansatz gebracht worden ist, wurde
diese Methode gem. Art. 67 Abs.4 EGHGB
fortgeführt.Soweit eine dauernde Wertminderung besteht,
werden außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen, um die Vermögensgegenstände
gemäß § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB mit dem ihnen
am Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
anzusetzen.
Die planmäßigen Abschreibungen auf das
Sachanlagevermögen bemessen sich nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände unter Heranziehung der
amtlichen AfA-Tabellen.
Für Anschaffungen wurde aus
Vereinfachungsgründen bei selbständig nutzbaren,
beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis Euro 800,00, die
der Abnutzung unterliegen, von dem Wahlrecht der
Sofortabschreibung gemäß § 6 Abs. 2 EStG
Gebrauch gemacht.
In Höhe von Euro 8.890,00 wurden
Sonderabschreibungen nach § 7 g EStG vorgenommen. Ein
Übernahme dieser Sonderabschreibungen in den
Jahresabschluss ist nicht zulässig.
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert bilanziert. Allen erkennbaren Risiken ist durch
angemessene Wertberichtigung Rechnung getragen worden.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern wurden
vertragsgemäß verzinst.
Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass alle
Verpflichtungen und erkennbare Risiken ausreichend
berücksichtigt sind. Die Rückstellungen sind in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr wurden abgezinst.
Bei den Verbindlichkeiten erfolgt die Passivierung zu
ihrem Erfüllungsbetrag. Die Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern wurden
vertragsgemäß verzinst.
C.
ANGABEN ZUR BILANZ / GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
1. Forderungen
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von Euro 0,00
enthalten (VJ: Euro 0,00). Forderungen mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr bestehen nicht (VJ: Euro 0,00).
2. Verbindlichkeiten
(Geschäftsjahr fett) (Vorjahr mager)
|
Betrag
|
Restlaufzeit
|
gesicherter
|
|
Euro
|
bis
1. Jahr
|
1-5
Jahre
|
über 5 Jahre
|
Betrag
|
Verbindlichkeiten gg. Kreditinstituten
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
erhaltene
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Anzahlung
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
aus
Lieferungen u. Leistungen
|
851,96
|
851,96
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
60,69
|
60,69
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
sonstige
Verbind-lichkeiten
|
3.306,22
|
3.306,22
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
2.049,50
|
2.049,50
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
4.158,18
|
4.158,18
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
2.110,19
|
2.110,19
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr bestanden zum Stichtag in Höhe von Euro 4.158,18
(VJ: Euro 2.110,19). Verbindlichkeiten mit einer Restaufzeit
über 5 Jahren bestehen nicht (VJ: Euro 0,00).
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden
zum Stichtag in Höhe von Euro 572,23 (VJ: Euro 0,00).
Verbindlichkeiten aus Steuern bestehen in Höhe von Euro
3.306,22 (VJ: Euro 869,02) und im Rahmen der sozialen
Sicherheit von Euro 0,00 (VJ: Euro 0,00).
3. Latente Steuern
Auf die Anwendung des § 274 HGB über die
Abgrenzung latenter Steuern wurde gemäß §
274a HGB verzichtet.
D.
DARSTELLUNG DER ERGEBNISVERWENDUNG
Die Bilanz wurde gemäß § 268 Abs. 1
Satz 1 HGB unter Berücksichtigung der teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
E.
SONSTIGE PFLICHTANGABEN
Die Geschäftstätigkeit im Geschäftsjahr
2020 war beeinträchtigt durch die Corona-Pandemie. Trotz
eines deutlichen Umsatzrückgangs auf rd. TEuro 50
bestehen wegen der hohen finanziellen Reserven dennoch keine
Liquiditätsrisiken. Die Rentabilität der
Geschäfttätigkeit ist unverändert gegeben.
Geschäftsführer der Rheni GmbH sind Herr
Prof. Dr. Andreas Hense und Frau Isabelle Hense.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 3.
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
Nicht in der Bilanz ausgewiesene sonstige finanzielle
Verpflichtungen bestehen in Höhe von Euro 12.175,68.
Das Stammkapital ist in voller Höhe eingezahlt.
Remagen, den 14. Januar 2021
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| gez. Prof. Dr. Andreas
Hense |
gez. Isabelle Hense |
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.01.2021 festgestellt.
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