Trendline
GmbH
Dippoldiswalde
Jahresabschluss zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
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31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
70.100,00 |
25.036,00 |
| I.
Sachanlagen |
70.100,00 |
25.036,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
182.914,50 |
160.124,92 |
| I.
Vorräte |
135.239,14 |
18.092,15 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
30.389,33 |
109.621,09 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
17.286,03 |
32.411,68 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
17.807,09 |
3.178,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
270.821,59 |
188.339,65 |
Passiva
|
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31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
17.174,82 |
36.117,44 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
11.117,44 |
11.117,44 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
18.942,62 |
0,00 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
0,00 |
4.440,00 |
| C.
Rückstellungen |
20.515,18 |
52.568,33 |
| D.
Verbindlichkeiten |
233.131,59 |
95.213,88 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
270.821,59 |
188.339,65 |
Anhang
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden im Rahmen des § 249 HGB und
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des
§ 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von
§ 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
Bestandsnachweise
Das Inventar wurde nach den Vorschriftendes §
240 HGB aufgestellt.
| • |
Das Anlagevermögen wird in
einem Abschreibungsverzeichnis geführt.
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| • |
Die Geldbestände sind aus
den Aufzeichnungen im Kassenbuch ersichtlich.
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| • |
Das Vorratsvermögen ist
durch Inventuren nachgewiesen worden.
|
| • |
Die Bestände der
Forderungen sind in einer Saldenliste, einem
Kontokorrent und durch Kontoauszüge der Banken
nachgewiesen.
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Die Schulden bzw. Verbindlichkeiten sind sowohl in den
Saldenlisten als auch in den Kontoauszügen der Banken
nachgewiesen.
Bewertung und Gliederung
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Die Bewertung erfolgte entsprechend den
Bewertungsgrundsätzen des § 252 HGB.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
| • |
Erworbene immaterielle
Anlagewerte wurden zu den Anschaffungskosten
angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige Abschreibung vermindert.
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| • |
Die
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu den Anschaffungs-
und Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibung bewertet.
|
| • |
Die degressive Abschreibung
wurde in den gesetzlich zulässigen Fällen
angewandt, soweit dies zu einer höheren
jährlichen Abschreibung führte.
|
| • |
Das nicht abnutzbare
Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten
bewertet.
|
| • |
Grundlage der
planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
|
| • |
Bei Gebäuden wurden die
Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften
vorgenommen.
|
| • |
Geringwertige
Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis EUR 410,00) wurden
gemäß EStG § 6 Abs. 2 im Erwerbsjahr
voll abgeschrieben, wobei aus
Vereinfachungsgründen im Anlagespiegel im Jahr
des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.
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| • |
Die Vorräte wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.
Sofern die Tageswerte (Börsen- oder Marktpreis)
am Bilanzstichtag niedriger waren, wurde auf diese
abgeschrieben.
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| • |
Soweit ein Börsen- oder
Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den
niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die
Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde
ungeprüft übernommen.
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| • |
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit ihrem
Nennbetrag angesetzt.
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| • |
Zum Bilanzerstellungstermin
waren nicht alle Forderungen aus Lieferung und
Leistung eingegangen. Einzel- oder
Pauschalwertberichtigungen wurden gebildet.
|
| • |
Die Verbindlichkeiten wurden mit
dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die
Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert
angesetzt.
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| • |
Die Rückstellungen wurden
vom Mandanten nach üblicher kaufmännischer
Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse
Verpflichtungen.
|
| • |
Die Steuerrückstellungen
beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch offenen
Steuern.
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Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem
Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind
nicht zu verzeichnen.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Weitere
Einzelheiten sind ggf. dem beigefügten
Erläuterungsbericht zu den einzelnen Posten des
Jahresabschlusses zu entnehmen.
Erläuterung zur Bilanz
Die Abschreibungen für immaterielle
Vermögensgegenstände betragen 0 TEUR (Vj. 0
TEUR), für Sachanlagen 17,5 TEUR (Vj. 5,0 TEUR).
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind bis auf 0,8 TEUR
innerhalb eines Jahres fällig. Dies war auch im
Vorjahr gegeben.
Die Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31.12.2007
auf insgesamt 233,1 TEUR (Vj. 95,2 TEUR), davon betragen
die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr 189,8 TEUR (Vj. 95,2 TEUR) bzw. mit einer Restlaufzeit
über fünf Jahre 0,0 TEUR (Vj. 0,0 TEUR).
Von den Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten sind 0,0 TEUR (Vj. 0,0 TEUR) durch eine
Grundschuld gesichert.
Gegenüber Gesellschafter bestehen
Verbindlichkeiten von insgesamt 7,2 TEUR (Vj. 18,0 TEUR)
Geschäftsführer: Sven Lange
Dippoldiswalde, den 18.08.2008
Trendline GmbH
Dippoldiswalde
- Geschäftsführung -
Sven Lange
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