Beteiligungsgesellschaften
REMA TIP TOP Desdorf GmbH
Gut Desdorf 2, 50189 Elsdorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 81.82% | |
| 13.64% | |
| 4.55% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
REMA TIP TOP Desdorf GmbHElsdorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtREMA TIP TOP Desdorf GmbH, Gut Desdorf 2 - Klarenhof-, 50189 ElsdorfI. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell des Unternehmens Die REMA TIP TOP Desdorf GmbH ist auf den Gebieten • Vulkanisationsarbeiten aller Art • Service fördertechnischer Anlagen • Regeneration von Stahlseil- Fördergurten für Braunkohle-Tagebaubetriebe • Konfektion, Lieferung und Service von Leichtfördergurten (PVC) und anderen • Heißgummierung von Bauteilen aller Art tätig. Im Bereich Vulkanisationstechnik werden Leistungen unterschiedlichster Art und Technik für die Kunden realisiert. Im Wesentlichen werden hier Erzeugnisse und beigestellte Produkte des Kunden in verschiedener Weise mit Gummi und artverwandten Stoffen veredelt. Hierzu zählt z. B. die Veredelung von Antriebswalzen mit speziellen Gummi- oder Keramikbelägen. Der Service für fördertechnische Anlagen umfasst die Betreuung, Wartung, Verbesserung und Instandsetzung von Förderanlagen im Braunkohle- und Schüttgutbereich. Die Leistungen werden sowohl im Leistungsverzeichnis als auch im Einzel- oder Rahmenabruf erbracht. Die Flexibilisierung der Anlagenbetreuung steht hier im Fokus. Ein weiterer Eckpfeiler unseres umfangreichen Serviceprogrammes befasst sich mit der Reparatur und Instandsetzung von Stahlseil- und Gewebegurten, deren Einsatz sowohl im Braunkohlen-, im Kies- und Sand-, Recycling-, sowie Steine- und Erdenbereich erfolgt. Bei dieser Technik wird der Gurtkörper auf Schäden untersucht, die Schadstellen lokalisiert und unter Verarbeitung von im Konzern hergestellter Reparaturmaterialien, instandgesetzt. Um den verschiedenen Anforderungen unserer Kunden gerecht zu werden, konfektionieren, liefern und montieren wir auch Leichtgurte aus z.B. PVC. Diese Handelsprodukte beschaffen wir überwiegend von Konzern-Tochterunternehmen, welche eine gleichbleibende Qualität sowie Verfügbarkeit sicherstellen. Dies erschließt uns Wege in neue Anwendungstechniken und trägt zur Verbreiterung unserer Leistungsbasis bei. Gummierungsarbeiten aller Art, als Kalt- oder Heißgummierung ausgeführt, runden das Angebotsportfolio ab. Insbesondere Gummibeschichtungen leisten einen hohen Beitrag zum Umweltschutz da diese z.B. die Lärmentwicklung in Prozessanlagen deutlich reduzieren sowie die Lebensdauer vieler Anlagen/ Anlagenteile durch deren hohe Verschleißbeständigkeit deutlich verlängern. Gummibeschichtungen werden z.B. als Trommel-, Lärmhauben-, Trichter- und Rutschenbeschichtungen eingesetzt. Zum Kundenkreis gehören u.a. Unternehmen aus den Bereichen Braunkohle, Recycling, Gießereien, Kies und Sand, sowie Steine und Erden. Die Lieferung der Produkte, sowohl von Zukaufteilen als auch Eigenprodukten erfolgt u.a. zum Großhandel, Zwischenhändler als auch zum Anlagenbetreiber. Die Produkte und Serviceleistungen der REMA TIP TOP Desdorf GmbH sind beim Kunden als Problemlösung anerkannt und aufgrund ihrer Langlebigkeit, flexiblen Anpassungsmöglichkeiten und guter Qualität etabliert. Hauptsitz der REMA TIP TOP Desdorf GmbH ist Elsdorf bei Köln. Die Geschäftsleitung wurde durch Herrn Sascha Brocker wahrgenommen. Herr Brocker folgte im Januar 2023 auf Herrn Hofmann als Geschäftsführer der REMA TIP TOP Desdorf GmbH. 2. Forschung und Entwicklung Das Unternehmen verfügt über keine derartige Abteilung. Es wird hier bei Bedarf auf die Ressourcen der REMA TIP TOP AG, Poing zurückgegriffen, welche für den Konzern die F&E Tätigkeiten erbringt. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Das durch die REMA TIP TOP Desdorf GmbH betreute Gebiet unterliegt seit geraumer Zeit einem stetigen Wandel. Einmal durch die Vielzahl von kleineren/mittleren Marktbegleitern und zum anderen durch die Verlagerung von Wertschöpfungen z.B. der Fahrzeug-, Stahl- und Chemiebranche ins Ausland. Zudem stehen erhebliche Veränderungen des wirtschaftlichen Umfeldes infolge des beschlossenen Ausstiegs aus der Braunkohlegewinnung in den nächsten Jahren in der Region an, deren zeitliches und wirtschaftliches Ausmaß heute nur schwer abschätzbar ist. Vor diesem Hintergrund sind die Schwerpunkte der Vertriebsarbeit in der Kundenbindung sowie parallel der Suche nach neuen Kunden/ Anwendungsbereichen angesiedelt. Hierzu soll in 2024der operative Außendienst entsprechend verstärkt werden, um die notwendige Expertise, dieZeit für Kundenansprache und -betreuung sicherstellen zu können. Die derzeitige Ausrichtung auf den Großkunden RWE mit den entsprechenden Langzeitverträgen sichert mehr oder weniger die Grundlast der Gesellschaft über die nächsten Jahre, wobei im Zuge des Kohlausstieges das Geschäft in den nächsten Jahren rückläufig sein wird und zunehmend erhebliche Planungsunsicherheiten bestehen. Im Geschäftsjahr 2021 wurde durch die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bestätigt, dass die REMA TIP TOP Desdorf GmbH unter das APG (Kohleausstiegsgesetz) fällt. Dadurch reduziert sich das Risiko hoher Abfindungen im Zuge eines Personalabbaus im Zuge des Kohleausstiegs. Es ist derzeit weiterhin nötig, ausreichend Mitarbeiter vorzuhalten. Durch den Einsatz von Leiharbeitern wurde das Stammpersonal ergänzt. Verbunden mit permanenten Prozessoptimierungen und hochwertigen Materialien und Werkstoffen stellt dies die Basis für unseren Wettbewerbsvorteil dar. 2. Geschäftsverlauf und Lage Ertragslage
Das abgelaufene Geschäftsjahr war durch die Vertragsverhandlungen mit dem Großkunden RWE und die Neuausrichtung der Sparte Industrie geprägt. Weitere externe Einflussfaktoren waren der anhaltende Ukrainekrieg mit seinen Auswirkungen auf die Energiepreise sowie die allgemeine Inflation. Die Gesamtleistung in der Sparte Industrie (außerhalb RWE) konnte im Laufe des Jahres stabilisiertwerden und somit liegt das EBIT der Sparte Industrie leicht über dem Vorjahr. Der unterjährige Rückgang zu Beginn des Jahres ist auf die überproportionale Erhöhung der Materialpreise, die Steigerung der Lohn- und Energiekosten zurückzuführen, die erst mit Zeitverzug an den Kunden weitergegeben werden konnten. Die Stundensätze wurden im Oktober bei allen Kunden erhöht. Durch die neue Struktur und Führung der Sparte konnte der unterjährige Einbruch abgefedert werden. Das RWE-Geschäft blieb aufgrund des langfristigen Vertrages weiterhin, vor Umlage des Overheads positiv, nach Umlage insgesamt defizitär. Durch Verhandlung mit RWE konnten im Geschäftsjahr Preiserhöhungen von über 7 % erzielt werden.Hinzu kam eine Einmalzahlung des Kunden RWE (350 T€) im März, die komplett in die Angleichung der Arbeitsverträge der Mitarbeiter investiert wurde. Als Ergebnis der unterjährigen Verhandlungen (Open Book Verfahren) wurde zum Jahresabschluss eine Ausgleichszahlung in Höhe von 992 T€ erfasst. Die finale Unterzeichnung des bereits endverhandelten Vertrages soll bis Ende Februar 2024 erfolgen. Das Defizit nach Umlage Overhead in der Sparte RWE Service von 218 T€ in 2022 ist durch die Ausgleichsbuchung auf 0 T€ in 2023 reduziert worden. Im Vertrag ist ferner eine Preiserhöhung der Leistungsverzeichnis-Positionen (LV) vereinbart, welche künftig sowohl den Verlust ausgleichen als auch eine Marge von 3% ermöglichen soll. Für 2024 wird eine Erhöhung der LV-Preise von mindestens 16% erwartet. Außerdem konnten im Laufe der Verhandlungen und aufgrund der oben erwähnten Einmalzahlung die Lohnbedingungen deutlich verbessert werden und neue Mitarbeiter gewonnen werden. Der Verlust an Mitarbeitern zum Anfang des Jahres konnte vollständig kompensiert werden. Die Anzahl der Beschäftigten der Stammbelegschaft lag im 4. Quartal 2023 bei 133 (Q4 2022: 133). Der ursprünglich avisierte Zuwachs in der Gesamtleistung auf 19.952 T€ konnte nicht realisiert werden, insbesondere die Sparte RWE Service sowie die Sparte Regeneration blieben, aufgrund schwächerer Nachfrage, hinter den Erwartungen zurück. Gegenüber dem Vorjahr reduzierte sich die Gesamtleistung um 1.555 T€ auf 16.705 T€. Die Personalkosten zeigten einen Anstieg von 0,8% zum Vorjahr, allerdings wird der neue Geschäftsführer seit Februar 2023 von der Rema TIP TOP AG gestellt. Die Kosten werden der Rema TIP TOP Desdorf GmbH in Rechnung gestellt und hier unter den Beratungskosten gebucht. Die Kosten für Leiharbeiter sind gegenüber 2022 deutlich um 41% gefallen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um 24%, Haupttreiber hier waren die Rechts- und Beratungskosten aufgrund der Kosten für den Geschäftsführer sowie die sonstigen Aufwendungen. Der Rohertrag beläuft sich auf 13.529 T€, und liegt somit um 5,1% über dem Vorjahr. Die Marge hat sich um 10,5% Punkte verbessert. Der Jahresüberschuss konnte mit 156 T€ festgestellt werden. Die Verschlechterung des Ergebnisses zum Vorjahr ist in erster Linie auf den Umsatzeinbruch in der Regeneration zurückzuführen. Hier wurden durch den Kunden RWE nicht ausreichend regenerierfähige Gurte zur Verfügung gestellt und somit musste Mitte des Jahres kurzzeitig der Betrieb in diesem Bereich sogar komplett eingestellt werden. In der Folge konnte der ursprünglich avisierte Zuwachs im EBIT auf 612 T€ nicht realisiert werden. Gegenüber dem Vorjahr reduzierte sich das EBIT um 77 T€ auf 171 T€. Vermögenslage
Forderungen und Verbindlichkeiten bewegen sich im Rahmen der üblichen Geschäftsverläufe, signifikante Insolvenzen wurden nicht verzeichnet. Im Oktober 2022 wurde der REMA TIP TOP Desdorf ein Darlehen von der REMA TIP TOP AG über 500.000 EUR zu 3,50% Jahreszins gewährt, rückzahlbar bis zum 31.12.2025. 3. Finanzielle Leistungsindikatoren Für die Unternehmenssteuerung werden unterschiedliche Merkmale/Indikatoren herangezogen. So zum Beispiel die Kennzahl Mitarbeiter zum Umsatz. Die Kennzahl 2023 liegt pro Mitarbeiter bei 123 T€ (Vorjahr: 137 T€) bezogen auf den Umsatz. Weiterhin sind die Monatsauswertungen Leitfaden und Entscheidungshilfe für weitere Kriterien der Unternehmenssteuerung, z. B. Materialeinsatzquote, Krankenquote. Andere betriebswirtschaftliche Auswertungen vervollständigen das Steuerungspaket. Die bedeutsamen finanziellen Leistungsfaktoren sind Gesamtleistung und EBIT. III. Chancen- und Risikobericht 1. Risikobericht Risiken, die für 2024 bestehen, lassen sich mit dem aktuellen Einbruch in der Industrie, den zurückhaltenden Investitionen und Instandsetzungen, dem beschlossenen Braunkohleausstieg, den stark steigenden Kosten für Energie und Materialien/Services umreißen. Sollten sich die Rahmenbedingungen beim Kohleausstieg erneut ändern und der Kohleausstieg vor 2030 weiter vorgezogen werden, wird das deutlich negative Auswirkungen auf den Umsatz der REMA TIP TOP Desdorf GmbH haben sowie zu einer starken Personalreduzierung führen. Diese Personalreduktion ist allerdings dahingehend abgefedert, dass bereits Flexibilität durch den Einsatz von Leiharbeitern besteht. Andererseits fällt die REMA TIP TOP Desdorf GmbH unter das APG (Kohleausstiegsgesetz). Dadurch reduziert sich das Risiko hoher Abfindungen im Zuge eines Personalabbaus aufgrund des Kohleausstiegs. Die Preissteigerungen im Bereich für uns wichtiger Materialien sind kaum zu beeinflussen. Im Bereich Lohnkosten kann die derzeit hohe Inflation zu hohen Lohnsteigerungen führen. 2. Chancenbericht Abgesehen von den oben genannten Risiken gibt es auch positive Entwicklungen der REMA TIP TOP Desdorf GmbH. Dazu gehört eine voraussichtliche Verbesserung der Marge bei RWE durch die Neuverhandlung der Verträge in 2023. Auch der Ausbau des Geschäftes in der Sparte Industrie und die geplante Entwicklung zum Industriedienstleister erweitern und verbessern absehbar die Geschäftsgrundlage. Der geplante Aufbau einer PVC-Werkstatt und einer eigenen Schlosserei wird die Ergebnisse ebenfalls verbessern und den Auslauf der Tagebaue beim Kunden RWE abfedern. IV. Prognosebericht Die Verhandlungen mit dem Großkunden RWE und der neue Vertrag werden das Defizit im Bereich RWE Service deutlich reduzieren und perspektivisch dazu führen, dass auch in diesem Bereich Gewinne erzielt werden können. Zugleich sind die Anstrengungen zur Verbreiterung der Kunden- und Produktbasis fortzuführen, um die Auswirkungen des Kohlausstieges und dessen mittel-/langfristigen Folgen für das Unternehmen abzumildern. Die Absicherung der Zusammenarbeit mit Großkunden, der Ausbau der Kundenbasis in der Recycling- sowie Lebensmittelindustrie stellen weitere Maßnahmen zur Diversifizierung dar. Ferner werden Anstrengungen für den Wandel zum Industriedienstleister und dieDigitalisierung des Servicegeschäfts vorangetrieben. Um kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können, bevor die ausstehende Ausgleichszahlung von 992 T€ eingeht, wurde am 8. Februar 2024 ein weiteres Darlehen in Höhe von 200 T€ bei der Muttergesellschaft zu einem Zins von 5,5% und einer Laufzeit bis zum 31.12.2025 aufgenommen. Die bestehenden Zahlungsverpflichtungen sind aus heutiger Sicht in 2024 ohne weitere Fremdmittel zu bewältigen. Die Gesamtbeurteilung des Unternehmens für 2024 gilt als positiv. Der Plan für 2024 für die Haupt-Leistungsindikatoren sieht eine Gesamtleistung von 16.656 T€ und ein EBIT (vor RWE-Ausgleich) von -1.077 T€ vor. Mit Verlustausgleich wird ein EBIT von +47 T€ erwartet. V. Bericht über die Verwendung von Finanzinstrumenten Zu den im Unternehmen bestehenden originären Finanzinstrumenten zählen neben den Eigenmitteln, Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten sowie ein Kredit bei der Muttergesellschaft. Verbindlichkeiten werden gemäß Zahlungsvereinbarung unter Verwendung von Skonto beglichen. Unsere Kunden begleichen Forderungen > 90% innerhalb der gewährten Zahlungsziele. Durch ein effektives Forderungsmanagement in Verbindung mit unserem Risikomanagement, konnte der Forderungsverlust deutlich unter 1% der gesamten Forderungen gehalten werden. Das Risikomanagement - Kreditsicherung und Kreditauskünfte- greift über die Finanzbuchhaltung, sowie das Auftragsmanagement unverzüglich bei Anzeichen von Unregelmäßigkeiten zur Sicherung bzw. Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit ein. Maßnahmen werden bei erkennbaren Risiken hierzu zeitnah eingeleitet und begleitet. (Dies umfasst auch ein für Kunden geeignetes Kreditmanagement vor Annahme eines Auftrags). Ein effizientes Mahnwesen unterstützt das Szenario, um Ausfallrisiken zu minimieren und Forderungen sicher zu stellen. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar bzw. deutlich werden, werden Wertberichtigungen vorgenommen. Das Unternehmen finanziert sich überwiegend aus Eigenmitteln. Kredite bei Banken bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Elsdorf, den 28. Februar 2024 Sascha Brocker, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB. Bei der Aufstellung wurden daher die größenabhängigen Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen. Für die Gliederung der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung (Gesamtkostenverfahren) wurden entsprechend der wirtschaftlichen Bedeutung die Gliederungsschemata nach § 266 HGB und § 275 HGB gewählt. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgte nach § 255 Abs. 2 HGB zu Herstellungskosten. Es wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten einbezogen. Die Waren sind zu Einstandspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Forderungen und sonstige Aktiva sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Fremdwährungsforderungen sind nicht enthalten. Alle risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Die Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Sie werden pauschal mit einer Restlaufzeit von zehn Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde nach der Projected Unit Credit Methode gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt: • durchschnittlicher Marktzins der letzten zehn Jahre von 1,81 % (Vorjahr: 1,75 %) für eine Laufzeit von 15 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde, • erwartete Gehaltssteigerungen 2,5 % p.a. (Vorjahr: 2,5 %) • erwartete Rentensteigerungen 2,0 % p.a. (Vorjahr: 2,0 %) • Fluktuation 6,5 % p.a. • Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2018 G" Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei der Rückstellungsbewertung werden zukünftige Preis- und Kostensteigerungen mit einbezogen. Die Rückstellungen für Gewährleistungen werden pauschal mit ca. 0,20 % der Umsatzerlöse des vergangenen Geschäftsjahres berechnet. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Mitzugehörigkeitsvermerke Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit wird dazu folgende Erläuterung gegeben: Die Mitzugehörigkeitsvermerke betreffen folgende Posten und Sachverhalte: Forderungen gegen verbundene Unternehmen in der Bilanz mit EUR 71.950,33 (Vorjahr: EUR 59.653,46). Darin enthalten: • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit EUR 71.950,33 (Vorjahr: EUR 59.653,46) • sonstige Vermögensgegenstände mit EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00) Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in der Bilanz mit EUR 1.246.131,62 (Vorjahr: EUR 999.084,22). Darin enthalten: • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit EUR 746.131,62 (Vorjahr: EUR 499.084,22) • sonstige Verbindlichkeiten mit EUR 500.000,00 (Vorjahr: EUR 500.000,00) Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Sämtliche Forderungen weise eine Restlaufzeit kleiner einem Jahr aus. Anlagespiegel für die einzelnen Posten des AnlagevermögensDie Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagespiegel zu entnehmen.
Pensionsrückstellungen Zum 14. Dezember 2018 wurden bestehende Versorgungsverpflichtungen gegenüber Leistungsempfängern und inaktiven Leistungsanwärtern sowie erdiente Versorgungsanwartschaften der aktiven Leistungsanwärter in Höhe von EUR 1.470.530,00 auf die Mercer Pensionsfonds AG, Frankfurt am Main, übertragen. Zur Abbildung des bestehenden Nachschussrisikos für die nicht ausgelagerten Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen hat die Gesellschaft eine Rückstellung in Höhe von EUR 192.132,00 (Vorjahr: EUR 192.163,00) gebildet. Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von TEUR 3 (Vorjahr: TEUR 14) der ausschüttungsgesperrt ist. Steuerrechtlich können gemäß § 4e Abs. 3 EStG die Leistungen an den Pensionsfonds, zur teilweisen oder vollständigen Übernahme einer bestehenden Versorgungsverpflichtung oder Versorgungsanwartschaft durch den Pensionsfonds, erst in den dem Wirtschaftsjahr der Übertragung folgenden zehn Wirtschaftsjahre gleichmäßig verteilt als Betriebsausgaben abgezogen werden. Aus der Übertragung verbleibt zum 31. Dezember 2023 ein steuerlich noch nicht abzugsfähiger Betrag in Höhe von TEUR 313 (Vorjahr: TEUR 376). Sonstige Rückstellungen Im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten enthalten.
Angabe zu Restlaufzeitvermerken Sämtliche Verbindlichkeiten weisen eine Restlaufzeit kleiner einem Jahr aus. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von TEUR 1.351 (Vorjahr: TEUR 1.481) die nachfolgend dargestellten sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer-/innen Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Angabe der Bezüge gemäß § 285 Nr. 9 HGB unterbleibt unter Ausübung der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB. Konzernzugehörigkeit Die REMA TIP TOP Desdorf GmbH wird in den Konzernabschluss der OWG Beteiligungs AG mit Sitz in Poing einbezogen. Die OWG Beteiligungs AG stellt den Konzernabschluss für den kleinsten und den größten Konzernkreis auf. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Vorgänge von besonderer Bedeutung Es bestehen keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag. Zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges wird an dieser Stelle auf die Ausführungen im Lagebericht verwiesen. Vorschlag zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 155.571,68 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. Unterschrift der Geschäftsführung
Elsdorf, den 21. Februar 2024 gez. Sascha Brocker, Geschäftsführer sonstige Berichtsbestandteile
gez. Sascha Brocker, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 07.06.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die REMA TIP TOP Desdorf GmbH, Elsdorf Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der REMA TIP TOP Desdorf GmbH, Elsdorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der REMA TIP TOP Desdorf GmbH, Elsdorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus § identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, 28. Februar 2024 RSM
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Joerg Schoberth, Wirtschaftsprüfer Daniel Feiter, Wirtschaftsprüfer |
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