NC
Automobile GmbH
Rostock
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
44.228,54 |
47.709,82 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
9.568,77 |
10.115,07 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
34.659,77 |
37.594,75 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.305.326,32 |
1.296.999,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.349.554,86 |
1.344.709,29 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
1.322.564,06 |
1.312.031,54 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
8.326,85 |
10.532,52 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.305.326,32 |
1.296.999,47 |
| B.
Rückstellungen |
22.700,00 |
17.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.326.854,86 |
1.326.909,29 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.074.465,46 |
1.074.519,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.349.554,86 |
1.344.709,29 |
Anhang
NC Automobile GmbH vertreten d. d. Insolvenzverwalter
Herrn Rechtsanwalt Axel Raap
A. Allgemeine Angaben
Mit Beschluss des Amtsgerichts Rostock wurde zum
31.05.2005 über das Vermögen der NC Automobile
GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum
Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Axel Raap,
Hamburg, bestellt. Die Auswirkungen des Insolvenzverfahrens
sind - soweit bekannt - im Jahresabschluss der Gesellschaft
berücksichtigt. Der Geschäftsbetrieb der
Schuldnerin wird nach Eröffnung des
Insolvenzverfahrens von dem Unterzeichner nicht
fortgeführt. Die Gesellschaft befindet sich in
Liquidation.
Der Jahresabschluss ist nach den Bestimmungen der
§§ 246 bis 256 aufgestellt und
§§ 265 ff. HGB gegliedert. Die
Bewertung der Vermögens- und Schuldposten erfolgt
entsprechend der handelsrechtlichen Vorschriften.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Vermögensgegenstände die dem
Geschäftsbetrieb nicht mehr dauernd zu dienen bestimmt
sind, werden mit dem Buchwert in das Umlaufvermögen
überführt und anschließend wie
Vorratsvermögen bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag
angesetzt und - soweit erforderlich - um
Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen
gemindert.
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in
Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme und
berücksichtigt alle am Abschlussstichtag erkennbaren
Risiken.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
C. Erläuterungen zur Bilanz
Bei der Bemessung der Rückstellungen sind alle
erkennbaren Risiken in Höhe der erwarteten
Inanspruchnahme berücksichtigt.
Auf die Aufstellung eines Anlagengitters wird unter
Hinweis auf § 274 a Nr. 1 HGB verzichtet.
D. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die NC Automobile GmbH stellt die Gewinn- und
Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2010
bis zum 31.12.2010 gemäß § 275 Absatz 2 HGB
nach dem Gesamtkostenverfahren auf.
Die Gesellschaft macht bei der Aufstellung der
Gewinn- und Verlustrechnung von der Erleichterung des
§ 276 Satz 1 HGB Gebrauch.
E. Sonstige Angaben
1.
Gesellschaftsvertrag
Die GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 25.
September 1995 gegründet und am 06. November 2003 in
das Handelsregister (HRB 9585) eingetragen.
2.
Geschäftsführung
Der Geschäftsführung gehört im
Berichtsjahr an:
Claus Brückner
3.
Vertretungs- und Verfügungsberechtigung
Seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über das Vermögen der NC Automobile GmbH ist der
Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Axel Raap, Hamburg,
allein vertretungs- und verfügungsberechtigt.
4.
Ergebnisverwendung
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 8.326,85
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Hamburg, 16. März 2011
Rechtsanwalt Axel Raap als Insolvenzverwalter
über das Vermögen der NC Automobile GmbH
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