Autohaus
Blessin GmbH
Göttingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
92.582,00 |
94.586,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
4,00 |
| 1.
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
4,00 |
4,00 |
| II.
Sachanlagen |
92.428,00 |
94.432,00 |
| 1.
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
14.911,00 |
16.457,00 |
| 2.
technische Anlagen und Maschinen |
16.589,00 |
6.344,00 |
| 3.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
60.928,00 |
71.631,00 |
| III.
Finanzanlagen |
150,00 |
150,00 |
| 1.
Beteiligungen |
150,00 |
150,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.430.035,93 |
3.007.163,02 |
| I.
Vorräte |
2.809.840,32 |
2.843.305,98 |
| 1.
fertige Erzeugnisse und Waren |
2.809.840,32 |
2.843.305,98 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
595.922,85 |
161.509,71 |
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
497.377,94 |
132.390,95 |
| 2.
sonstige Vermögensgegenstände |
98.544,91 |
29.118,76 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
24.272,76 |
2.347,33 |
| Summe
Aktiva |
3.522.617,93 |
3.101.749,02 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
34.316,60 |
27.766,89 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.202,30 |
710,01 |
| III.
Jahresüberschuss |
6.549,71 |
1.492,29 |
| B.
Rückstellungen |
148.600,00 |
125.846,72 |
| 1.
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen |
141.850,00 |
117.215,00 |
| 2.
Steuerrückstellungen |
0,00 |
1.881,72 |
| 3.
sonstige Rückstellungen |
6.750,00 |
6.750,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.339.701,33 |
2.948.135,41 |
| 1.
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
894.598,86 |
634.935,52 |
| 2.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
65.094,96 |
51.199,00 |
| 3.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
2.135.106,47 |
1.993.730,03 |
| 4.
sonstige Verbindlichkeiten |
244.901,04 |
268.270,86 |
| davon
aus Steuern |
12.608,57 |
30.938,54 |
| davon
im Rahmen der sozialen Sicherheit |
240,00 |
0,00 |
| Summe
Passiva |
3.522.617,93 |
3.101.749,02 |
Anhang
A. Autohaus
Blessin GmbH, Amtsgericht Göttingen,
HRB-Nr. 2490
Anhang für das Geschäftsjahr 2020
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
I.
Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde gegenüber dem Vorjahr
unverändert fortgeführt.
II.Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital,
die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in
der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249
HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert angegeben.
III.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
2. Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden für die Zugänge des
beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Der
Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung
erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer
höheren Jahresabschreibung führte.
Die Abschreibungen wurden planmäßig
vorgenommen. Bei An- und Zugängen wurde die
Abschreibung pro rata temporis ermittelt.
Insgesamt stellt sich das Anlagevermögen und seine
Bewertung wie in dem angeführten Anlagespiegel und dem
Abschreibungsverzeichnis dar.
3. Vorräte
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und
Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein
Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden
sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert
abgeschrieben.
4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das
allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
5. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert
angesetzt.
6. Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Rückstellungen für Altersversorgung
(Pensionsrückstellung) wurde auf der Grundlage eines
versicherungsmathematischen Gutachtens bewertet. Der zu
Grunde gelegt Zinssatz beträgt 2,3 %. Bei dem Ausweis
der Pensionsrückstellung wurde von dem Wahlrecht des
Art. 67 Abs. 1 EGHGB Gebrauch gemacht. Der Gesamtwert der
Rückstellung beträgt 195.144 €. Ferner wurde
bei dem Ausweis der Rückstellung § 246 Abs. 2
Satz 2 HGB beachtet. Der Unterschiedsbetrag i.S d. §
253 Abs. 6 HGB beträgt für das Wj 2020 28.786,00
€.
Steuerrückstellungen sind für zu erwartende
Nachzahlungen gebildet worden. Betriebsaufspaltung
Damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
zutreffend eingeschätzt werden kann, sind folgende
Angaben zu beachten:
Das von der Gesellschaft pachtweise genutzte
Anlagevermögen (Werkstatt- und
Verwaltungsgebäude) ist Eigentum der Blessin GbR.
Steuerrechtlich besteht eine Betriebsaufspaltung
zwischen der Gesellschaft als Betriebsunternehmen und der
Blessin GbR als Besitzgesellschaft.
.
B.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel
ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des
Geschäftsjahres.
Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.
Zuschreibungen wegen Fortfalls der Gründe erfolgten
im Wirtschaftsjahr 2020 nicht.
In die Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens
wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.
Forderungen entfallen nicht auf Laufzeiten länger
als einem Jahr.
Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR
244.901,04
davon entfallen auf:
a) Steuern EUR 12.608,57
b) im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 240,00
c) gegenüber Gesellschaftern EUR 159.484,45
Verbindlichkeiten der Gesellschaft entfallen nicht auf
Laufzeiten über 5 Jahren.
Grundpfandrechte bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB
bestanden zum Abschlussstichtag nicht.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der
Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse
i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am
Abschlussstichtag nicht.
C.
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und
Verlustrechnung
Von den Personalaufwendungen entfallen auf:
| Bezeichnung |
EUR |
| Löhne und
Gehälter |
477.963,840 |
| Soz. Abgaben und
Aufwendungen für Altersversorgung |
113.684,08 |
In der Position "Soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und für Unterstützung"
sind für Altersversorgung EUR 24.045,10 enthalten.
In den Abschreibungen des Sachanlagevermögens sind
keine außerplanmäßige Abschreibungen nach
§ 253 Abs. 2 Satz 3 HGB enthalten.
In den "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen" sind keine
Aufwendungen für die Einstellung in den Sonderposten
enthalten.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten in
Höhe von
| Bezeichnung |
EUR |
| a) Ergebnis nach
Steuern |
-21.702,99 |
| b) das
außerordentliche Ergebnis |
0,00 |
D.
Ergänzende Angaben
I. Angaben
über Mitglieder der Unternehmensorgane
(1) Geschäftsführer
| Familienname |
Vorname |
Funktion |
Vertretungsbefugnis |
| Blessin |
Frank |
Geschäftsführer |
unbeschränkt |
|
|
Straße /
Hausnummer |
Postleitzahl /
Wohnort |
|
|
Ahornweg 3 |
37127 Dransfeld |
II.
Arbeitnehmer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres waren
durchschnittlich 24 Arbeitnehmer beschäftigt.
Die Berechnung erfolgte entsprechend den Vorschriften
des § 267 Abs. 5 HGB.
E.
Ergebnisverwendung
Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 6.549,71
wird mit dem Gewinn-/Verlustvortrag in Höhe von EUR
2.202,30 verrechnet und der Bilanzgewinn auf neue Rechnung
vorgetragen.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 21.12.2021.
|