PSBN-Verlagsgesellschaft mbHLiquidiert

40882 Ratingen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 24683
Eingetragen
19.9.1989
Branche
Verlegen von ZeitschriftenVerlegen von BüchernVerlegen von Zeitungen
Gegenstand
Die Herausgabe, Herstellung, Vertrieb von Print- und Bildmedien jedweder Art einschließlich einschlägiger Beratungen, Moderation auf Veranstaltungen sowie die Beteiligung an Medienunternehmen im Inund Ausland.

Historie

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Management

NameRolle
Jean Billion
seit 22.12.2025
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

5 Gesellschafter

GmbH-Struktur

1 von 5 angezeigt

Ratingen
16.800 €
65.12%

Konzern- und Jahresabschlüsse

PSBN-Verlagsgesellschaft mbH

Ratingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 4,01 4,01
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 3,01 3,01
B. Umlaufvermögen 47.745,13 64.785,20
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 47.451,14 64.688,66
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 293,99 96,54
C. Rechnungsabgrenzungsposten 430,26 235,49
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 62.724,08 66.046,70
Bilanzsumme, Summe Aktiva 110.903,48 131.071,40

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.800,00 25.800,00
II. Verlustvortrag 91.846,70 115.010,63
III. Jahresüberschuss 3.322,62 23.163,93
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 62.724,08 66.046,70
B. Rückstellungen 2.700,00 2.000,00
C. Verbindlichkeiten 108.203,48 129.071,40
Bilanzsumme, Summe Passiva 110.903,48 131.071,40

Anhang


 

für das Geschäftsjahr 2011
 
Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der PSBN-Verlagsgesellschaft mbH wurde nach den Vorschriften des HGB und des GmbH Gesetzes in der derzeit gültigen Fassung aufgestellt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.

Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB wurden angewandt. Von den Erleichterungen nach §§ 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die angewandten Bewertungsmethoden blieben gegenüber den Vorjahren unverändert.

Der Jahresabschluss ist nicht durch außerordentliche Aufwendungen oder Erträge beeinflusst.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Anlagevermögen


Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Gegenstände des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Abzug erhaltener Preisnachlässe und planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden linear bzw. degressiv entsprechend der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

 Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro aber nicht mehr als 410,00 Euro werden im Jahr des Zugangs als geringwertige Wirtschaftsgüter voll abgeschrieben (§ 6 Abs. 2 EStG).

Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150,00 Euro werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben (§ 6 Abs. 2a EStG).

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet.

Vorräte

Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlusstag beizulegenden Wert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu Nennbeträgen, abzüglich notwendiger Einzelwertberichtigungen, angesetzt. Auf die nicht einzelwertberichtigten Kundenforderungen wird zur Abdeckung des allgemeinen Ausfallrisikos und der durch verspätete Zahlungseingänge von Kunden entstehenden Zinsverluste eine Pauschalwertberichtigung gebildet.

Langfristige Steuererstattungsansprüche gemäß § 37 KStG werden zum Barwert angesetzt.

Die Bewertung der übrigen Vermögensgegenstände (insbesondere liquide Mittel) erfolgte zum Nennwert.

Rückstellungen


Die Steuerrückstellungen berücksichtigen die nach dem derzeitigen Erkenntnisstand voraussichtlich zu leistenden Zahlungen.

Die sonstigen Rückstellungen sind mit ihrem Erfüllungsbetrag so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen angemessen Rechnung tragen.

Verbindlichkeiten

Der Ansatz erfolgt jeweils mit dem Erfüllungsbetrag. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen - § 268 Abs. 2, § 284 Abs. 1 HGB

Die  Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2011 einschließlich der kumulierten Anschaffungs- und Herstellungskosten und der kumulierten Abschreibungen sind dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Jahresabschreibung beträgt 0 TEuro.

Forderungen

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden zum Bilanzstichtag (ebenfalls zum Vorjahresstichtag) nicht.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die Abgrenzung dient der periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge haben Forderungscharakter.

Eigenkapital
Das Eigenkapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen

Bei der Bemessung der Steuerrückstellungen und der sonstigen Rückstellungen
(insb. für Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Tantiemeansprüche, Gewährleistungen sowie übrige Personalkosten)ist allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen worden.

Angabe zu Verbindlichkeiten
  

Art der Verbindlichkeit zum
Gesamtbetrag
davon mit einer Restlaufzeit
31.12.2011
31.12.2011
kleiner 1 J.
1 bis 5 J.
größer 5 J.
 
TEuro
TEuro
TEuro
TEuro
gegenüber Kreditinstituten
10,0
10,0
0,0
0,0
aus Lieferungen und Leistungen
50,1
50,1
0,0
0,0
sonstige Verbindlichkeiten
48,1
48,1
0,0
0,0
Summe
108,2
108,2
0,0
0,0


Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB angesetzt.
Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 3 HGB, die Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, liegen nicht vor.

In der Gesellschafterversammlung vom 26.04.2012 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen.

Sonstige Pflichtangaben - §  285 HGB -

Bezüge von Mitgliedern der Geschäftsführung - § 285 Nr. 9a HGB -

Von dem Wahlrecht des § 286 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Forderung / Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern- § 285 Nr. 9c HGB, § 42 Abs. 3 GmbHG -


Gegenüber den Gesellschaftern und Geschäftsführern bestanden am 31.12.2011 Verbindlichkeiten in Höhe von € 24.985,18 (Vorjahr T€ 25 ).

Sonstige finanzielle Verpflichtungen  - § 285 Nr. 3a HGB - Haftungsverhältnisse §§ 251, 268 Abs. 7 HGB


Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen keine sonstige finanzielle Verpflichtungen; im Wesentlichen für abgeschlossene Leasingverträge für Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Alle Mitglieder des Geschäftsführungsorgans- § 285 Nr. 10 HGB -


Die Geschäfte des Unternehmens wurden durch folgende Personen geführt:

Jean Billion Beruf Journalist

Feststellung Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde am 26.04.2012 durch die Gesellschafter festgestellt.

Vorschlag zur Ergebnisverwendung




Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264ff, 284ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Ratingen, den 26.04.2012

gez. Jean Billion
Geschäftsführer
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.04.2012 festgestellt.

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