PSBN-Verlagsgesellschaft mbH
Ratingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4,01 |
4,01 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
3,01 |
3,01 |
| B.
Umlaufvermögen |
47.745,13 |
64.785,20 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
47.451,14 |
64.688,66 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
293,99 |
96,54 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
430,26 |
235,49 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
62.724,08 |
66.046,70 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
110.903,48 |
131.071,40 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.800,00 |
25.800,00 |
| II.
Verlustvortrag |
91.846,70 |
115.010,63 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.322,62 |
23.163,93 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
62.724,08 |
66.046,70 |
| B.
Rückstellungen |
2.700,00 |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
108.203,48 |
129.071,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
110.903,48 |
131.071,40 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2011
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der PSBN-Verlagsgesellschaft mbH
wurde nach den Vorschriften des HGB und des GmbH Gesetzes
in der derzeit gültigen Fassung aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft als kleine
Kapitalgesellschaft einzustufen.
Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§
266 bzw. 275 HGB wurden angewandt. Von den Erleichterungen
nach §§ 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die
angewandten Bewertungsmethoden blieben gegenüber den
Vorjahren unverändert.
Der Jahresabschluss ist nicht durch
außerordentliche Aufwendungen oder Erträge
beeinflusst.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
die Gegenstände des Sachanlagevermögens sind zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Abzug
erhaltener Preisnachlässe und planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden linear
bzw. degressiv entsprechend der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung ermittelten
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit
Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro aber nicht mehr
als 410,00 Euro werden im Jahr des Zugangs als
geringwertige Wirtschaftsgüter voll abgeschrieben
(§ 6 Abs. 2 EStG).
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 150,00 Euro werden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben (§ 6 Abs. 2a EStG).
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten
bewertet.
Vorräte
Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten
bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem
niedrigeren am Abschlusstag beizulegenden Wert angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
zu Nennbeträgen, abzüglich notwendiger
Einzelwertberichtigungen, angesetzt. Auf die nicht
einzelwertberichtigten Kundenforderungen wird zur Abdeckung
des allgemeinen Ausfallrisikos und der durch
verspätete Zahlungseingänge von Kunden
entstehenden Zinsverluste eine Pauschalwertberichtigung
gebildet.
Langfristige Steuererstattungsansprüche
gemäß § 37 KStG werden zum Barwert
angesetzt.
Die Bewertung der übrigen
Vermögensgegenstände (insbesondere liquide
Mittel) erfolgte zum Nennwert.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen berücksichtigen
die nach dem derzeitigen Erkenntnisstand voraussichtlich zu
leistenden Zahlungen.
Die sonstigen Rückstellungen sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag so bemessen, dass sie nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
angemessen Rechnung tragen.
Verbindlichkeiten
Der Ansatz erfolgt jeweils mit dem
Erfüllungsbetrag. Die Restlaufzeiten der
Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem
Verbindlichkeitenspiegel.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Anlagevermögen - § 268 Abs. 2, § 284 Abs.
1 HGB
Die Entwicklung des Anlagevermögens im
Geschäftsjahr 2011 einschließlich der
kumulierten Anschaffungs- und Herstellungskosten und der
kumulierten Abschreibungen sind dem Anlagenspiegel zu
entnehmen. Die Jahresabschreibung beträgt 0 TEuro.
Forderungen
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestanden zum Bilanzstichtag (ebenfalls zum
Vorjahresstichtag) nicht.
Sonstige Vermögensgegenstände
Die Abgrenzung dient der periodengerechten
Gewinnermittlung. Die Beträge haben
Forderungscharakter.
Eigenkapital
Das Eigenkapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen
Bei der Bemessung der
Steuerrückstellungen und der
sonstigen Rückstellungen
(insb. für Jahresabschluss- und
Steuererklärungskosten, Tantiemeansprüche,
Gewährleistungen sowie übrige Personalkosten)ist
allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
Rechnung getragen worden.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2011
|
31.12.2011
|
kleiner 1 J.
|
1 bis 5 J.
|
größer 5 J.
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
10,0
|
10,0
|
0,0
|
0,0
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
50,1
|
50,1
|
0,0
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
48,1
|
48,1
|
0,0
|
0,0
|
Summe
|
108,2
|
108,2
|
0,0
|
0,0
|
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1
HGB angesetzt.
Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 3
HGB, die Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage haben, liegen nicht vor.
In der Gesellschafterversammlung vom 26.04.2012 wurde
der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Sonstige Pflichtangaben - § 285 HGB -
Bezüge von Mitgliedern der
Geschäftsführung - § 285 Nr. 9a HGB -
Von dem Wahlrecht des § 286 HGB wurde Gebrauch
gemacht.
Forderung / Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern und Geschäftsführern- § 285
Nr. 9c HGB, § 42 Abs. 3 GmbHG -
Gegenüber den Gesellschaftern und
Geschäftsführern bestanden am 31.12.2011
Verbindlichkeiten in Höhe von € 24.985,18
(Vorjahr T€ 25 ).
Sonstige finanzielle Verpflichtungen - § 285
Nr. 3a HGB - Haftungsverhältnisse §§ 251,
268 Abs. 7 HGB
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen keine sonstige
finanzielle Verpflichtungen; im Wesentlichen für
abgeschlossene Leasingverträge für Betriebs- und
Geschäftsausstattung.
Alle Mitglieder des Geschäftsführungsorgans-
§ 285 Nr. 10 HGB -
Die Geschäfte des Unternehmens wurden durch
folgende Personen geführt:
Jean Billion Beruf Journalist
Feststellung Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde am 26.04.2012 durch die
Gesellschafter festgestellt.
Vorschlag zur
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das
Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben
über sonstige, nach den §§ 264ff, 284ff HGB
angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Ratingen, den 26.04.2012
gez. Jean Billion
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.04.2012 festgestellt.
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