Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 142713
Eingetragen
17.5.2002
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Erbringung von EDV-Dienstleistungen jeder Art, Verkauf von Hard- und Software und Beratungsleistungen.

Historie

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Management

NameRolle
Sjoerd Jan Elsinga
seit 17.5.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Sjoerd Jan Elsinga
Julius-Haerlin-Straße 46, 82131 Gauting
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Q5 Software GmbH

Gauting

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 29.656,00 60.229,76
I. Sachanlagen 29.656,00 9.246,00
II. Finanzanlagen 0,00 50.983,76
B. Umlaufvermögen 43.072,71 75.136,66
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 20.874,54 12.135,41
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 22.198,17 63.001,25
C. Rechnungsabgrenzungsposten 9.276,00 9.310,00
D. Aktive latente Steuern 1.032,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 83.036,71 144.676,42

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 49.377,95 56.360,91
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 28,79 28,79
III. Gewinnrücklagen -2.549,00 0,00
IV. Gewinnvortrag 31.332,12 20.149,25
V. Jahresfehlbetrag 4.433,96 -11.182,87
B. Rückstellungen 25.650,92 83.051,13
C. Verbindlichkeiten 8.007,84 5.264,38
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 8.007,84 5.264,38
Bilanzsumme, Summe Passiva 83.036,71 144.676,42

Anhang


Vorbemerkung

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den anzuwendenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) nach Änderung durch das Bilanzrichtliniengesetz vom 19. Dezember 1985 aufgestellt (vgl. §§ 238 ff HGB). Die Bilanz war daher gemäß § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB zu gliedern.  Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2  EGHGB nicht angepasst.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im wesentlichem an den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet. Es waren darüber hinaus die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Die Zugänge zum Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten bilanziert.
Die Möglichkeiten der degressiven Abschreibung wurden teilweise genutzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert angesetzt. Die Bildung von einer Pauschalwertberichtigung sowie einer Einzelwertberichtigung war nicht notwendig.


Die Posten der Aktivseite sind - mit Ausnahme der neu in das Handelsrecht aufgenommenen Saldierungspflicht für bestimmte Aktiva und Passiva (BilMoG) - nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.


Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden, die Rechnungsabgrenzungsposten sowie die latenten Steuern wurden in der Bilanz - soweit vorhanden - gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Bei der Bemessung der übrigen Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen.

Für die im Jahre 2004 erteilte Pensionszusage war eine Pensionsrückstellung entsprechend des vorliegenden Gutachtens zu bilden. Für die Versicherung zur Rückdeckung der Pensionszusage wurde ein Aktivwert gebildet.

Verbindlichkeiten sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt.
Einzelheiten zu den Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schluss­bilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Zum 1. Januar 2010 wurde die Pensionsrückstellung aufgrund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG angepasst die Möglichkeit der Übergangsvorschrift wurde nicht genutzt.


Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet, sofern nicht § 254 HGB anzuwenden ist. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorherseh­baren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäfts­jahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen werden wie folgt bewertet:

Angaben zur Bilanz

Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2010 ist dem Jahresabschlussbericht beigefügten Anlagespiegel zu entnehmen.

Ausleihungen und Verbindlichkeiten an Gesellschafter
Zum Bilanzstichtag bestanden gegenüber den Gesellschaftern Verbindlichkeiten in Höhe von 5.000,00 € für das Restgehalt Dezember 2010.
  
Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die Bewertung erfolgt mit dem Nennwert.


aktiven latenten Steuern
Die Berechnung der aktiven latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und Steuerentlastungen werden saldiert ausgewiesen. Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragssteuersatz liegt bei ca. 27 %. Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei 330 %. Der Umstellungsbetrag der latenten Steuern zum 1.1.2010 in Höhe von T€ 2 wurde in die Bilanzposition andere Gewinnrücklage eingestellt.


Die aktiven latenten Steuern ergeben sich aus der folgenden Tabelle:
 

 
  01.01.2010
Umstellung
Verbrauch
  Zuführung
   31.12.2010
Gewerbesteuer
 
 
 
 
 
Gewerbesteuer 2010
0,00
1.075,00
0,00
436,00
1.511,00
Körperschaftsteuer
 
 
 
 
 
Körperschaftsteuer
0,00
1.397,00
0,00
565,00
1.962,00
Solidaritätszuschlag
0,00
77,00
0,00
31,00
108,00
 
0,00
2.549,00
0,00
1.032,00
3.581,00



Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden für die offenen Urlaubstage, die Tantiemeverpflichtung gegenüber dem Geschäftsführer, sowie für die Kosten des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen 2010 gebildet.
Ebenso war eine Rückstellung für die erteilte Pensionszusage gegenüber dem Gesellschafter -Geschäftsführer zu bilden. Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz von 5,15% abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB).
Für die voraussichtlichen Steuerschulden wurden die notwendigen Rückstellungen ebenfalls gebildet.

Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.


Haftungsverhältnisse
Zum 31. Dezember 2010 bestanden keine nach § 251 HGB vermerkpflichtige Eventual-verbindlichkeiten.

ausschüttungsgesperrte Beträge
Derzeit sind ausschüttungsgesperrte Beträge nach § 285 Nr. 28 HGB aufgrund der Aktivierung latenter Steuern in Höhe von 2.549,00 € vorhanden.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung sind nicht erforderlich, da keine außergewöhnlichen Aufwendungen und Erträge von erheblicher Bedeutung entstanden sind.

Die sonstigen vorgeschriebenen Angaben wurden im Zusammenhang mit den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen gemacht.

Die außerordentlichen Aufwendungen (§ 277 Abs. 4 Satz 2 HGB) betreffen die Zuführungsbeträge zur Pensionsrückstellung, die aufgrund der Umbewertung nach den neuen Rechnungslegungs-vorschriften (BilMoG) erforderlich sind und gem. Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB im Geschäftsjahr in voller Höhe zugeführt werden.


Sonstige Pflichtangaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch

  Herrn Sjoerd-Jan Elsinga, Software - Ingenieur

geführt.

Herr Sjoerd-Jan Elsinga ist einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer.

Im Durchschnitt waren im Geschäftsjahr 2 Mitarbeiter beschäftigt.

Anlagespiegel

Blatt 1
 
 
 
 
 
 
Brutto-Anlagenspiegel zum 31.12.2010
 
 
 
 
 
Q5 Software GmbH
 
 
 
 
 
 
Gauting
 
 
 
 
 
 
 
 
AHK
Zugänge
Umbuchungen
Kum. Abschreib.
Buchwert
 
 
01.01.2010
Abgänge
-
Zuschreibungen
31.12.2010
 
 
 
 
 
 
-
 
 
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
I.
Sachanlagen
 
 
39.586,07
39.928,97
39.205,40
29.656,00
 
 
 
10.653,64-
 
 
 

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 05.09.2011 festgestellt.

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