LJFP Ventures GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Pertl seit 2.7.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
18 Gesellschafter
GmbH-Struktur
4 von 18 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stern Stewart Industries I GmbH (vormals: Stern Stewart Capital Sustainability GmbH)Pullach i.IsartalKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024KonzernlageberichtI. Grundlagen des Konzerns Geschäftsmodell des Konzerns Der Konzern besteht aus dem Mutterunternehmen Stern Stewart Industries I GmbH ("SSIN1") (vormals: Stern Stewart Capital Sustainability GmbH) sowie der Siteco GmbH ("Siteco") samt ihrer Tochter- und Enkelunternehmen als Teilkonzern. Siteco, das einzige Asset der SSIN1, übernimmt dabei die operative produktive Rolle im Konzern und ist deshalb gleichermaßen entscheidend für die Darstellung der Konzernlage, während die SSIN1 selbst nicht operativ tätig ist. Siteco ist ein europäischer Anbieter von Innen- und Außenleuchten mit Schwerpunkt auf Straßenbeleuchtung im DACH-Markt. Siteco entwickelt kundenindividuelle Beleuchtungslösungen für den kommunalen Bereich, die Industrie, den Einzelhandel, Bürogebäude sowie für den Großhandel. Siteco hat sein Lösungsportfolio auf die Wachstumstreiber IoT-Lösungen und Services ausgerichtet. Siteco fokussiert sich hierbei auf das Projektgeschäft und Komplettlösungen mit hohem Wertschöpfungsbeitrag sowie den Ausbau wertstiftender IoT-Lösungen und -Dienstleistungen sowie kundenspezifischer Leuchten. Der SSIN1 Konzern misst den Erfolg analog zum Siteco Teilkonzern an zwei Leistungsindikatoren: dem EBITDA als operativen Cashflow des operativen Teilkonzerns Siteco für die Fähigkeit der Finanzierung aus eigenen Mitteln, und der EBITDA-Marge des operativen Teilkonzerns Siteco (EBITDA in Relation zum Umsatz) als vergleichender Indikator für die Ertragsentwicklung. Konzernstruktur Das Geschäftsjahr 2024 der SSIN1 und ihrer Tochtergesellschaften begann am 1. Oktober 2023 und endete am 30. September 2024. Im Geschäftsjahr 2024 wurden die Akquisitionen der Halliday Lighting Ltd. in Großbritannien und der Siteco Lighting Pty Ltd. in Australien erstmals in die Konsolidierung des Konzernabschlusses aufgenommen. Die Siteco GmbH ist zum 30.09.2024 ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der SSIN1. Die aktuelle Struktur des SSIN1 Konzerns ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt. Die SSIN1 hat ihren Sitz in Pullach im Isartal, Bayern, und übernimmt ausschließlich die Holdingfunktion im Konzern. Siteco hat eine Unternehmensstruktur nach funktionalen Gesichtspunkten, wobei Vertrieb und Marketing mit Digital- und Servicegeschäft, Entwicklung und Produktion sowie Verwaltung und Finanzen jeweils einem Geschäftsführungsbereich zugeordnet sind. Zur Vermeidung redundanter Strukturen sind für alle Niederlassungen einheitliche Abläufe in einem gemeinsamen ERP-System festgelegt, welche durch zentrale Funktionen, wie z.B. Auftragsabwicklung, Qualitätsmanagement und Finanzorganisation gestützt werden. Der Vertrieb der Beleuchtung und lichtnahen Lösungen wird von einem ganzheitlichen Lösungsteam bestehend aus Außendienst, Lichtplanung, Projektmanagement und Customer Service durchgeführt. Das Auslandsgeschäft wird sowohl im Direktexport als auch über die Siteco-Vertriebseinheiten (Betriebsstätten und Tochtergesellschaften) abgewickelt. Siteco hat seinen Hauptsitz in Traunreut, Bayern, wo auch die einzige Produktionsstätte angesiedelt ist. Darüber hinaus verfügt das Unternehmen über Vertriebsstandorte in Form von Niederlassungen in Deutschland in Berlin, Leipzig, Hannover, Lünen, München und Stuttgart sowie in den Niederlanden in Rotterdam, in der Tschechischen Republik in Brno, in Finnland in Vantaa, in Slowenien in Ljubljana und in Serbien in Belgrad. Die Siteco Österreich GmbH hat ihren Hauptsitz in Wien und unterhält zudem Standorte in Linz, Graz, Klagenfurt, Salzburg und Innsbruck. Die anderen Siteco-Gesellschaften verfügen neben ihrem Geschäftssitz über keine weiteren Standorte. II. Wirtschaftsbericht II.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Weltwirtschaft erholt sich weiterhin von den Folgen der Corona-Pandemie sowie der Invasion Russlands in die Ukraine. Anhaltende strukturelle Probleme in zahlreichen Volkswirtschaften, wie eine alternde Bevölkerung sowie eine schwächelnde Produktivität, hemmen das globale Wachstum und halten es auf einem Niveau unterhalb der Zeit vor der Pandemie. Der Internationale Währungsfonds (IWF) prognostiziert ein globales Wachstum von 3,2 % für 2024 und 3,2 % für 2025. Die globale Inflation wird sich gemäß IWF von 6,7 % im Jahr 2023 auf 5,8 % im Jahr 2024 und 4,3 % im Jahr 2025 reduzieren. Der IWF prognostiziert für den Euro-Raum ein Wachstum von 0,8 % im Jahr 2024 und 1,2 % im Jahr 2025, nach 0,4 % im Jahr 2023. Für Deutschland wird nach einem Rückgang von 0,3 % im Jahr 2023 ein Wachstum von 0,0 % im Jahr 2024 und 0,8 % im Jahr 2025 erwartet. II.2 Branchenbezogene Rahmenbedingungen Der Verband der Elektro- und Digitalindustrie ZVEI e.V. prognostiziert für den deutschen Elektromarkt nach einem Wachstum von 4 % im Jahr 2023 einen Rückgang von 4 % im Jahr 2024 sowie ein Wachstum von 2 % in 2025. Der globale Lichtmarkt soll nach einem Rückgang von 2 % in 2023 um weitere 1 % in 2024 sinken und in 2025 um 2 % wachsen. Der eingetrübte Ausblick wird vor allem mit nachfrageseitigen Hemmnissen begründet. Arbeits- und Fachkräftemangel sowie Materialknappheit verlieren an Bedeutung. Das Geschäftsklima in der deutschen Elektro- und Digitalindustrie hat sich gemäß ZVEI weiter eingetrübt. Lediglich sieben Prozent der Elektrofirmen erwarten anziehende Geschäfte in den kommenden sechs Monaten. II.3 Geschäftsverlauf Im Geschäftsjahr 2024 des SSIN1 Konzerns bzw. der Siteco Gruppe konnte der Umsatz um 4,0 % im Vergleich zum Vorjahr gesteigert werden. Maßgeblich hierfür war der hohe Auftragsbestand aus dem Vorjahr, der hohe Auftragseingang im Geschäftsjahr sowie die getätigten Akquisitionen. Der Auftragseingang erreichte ein Volumen von 254,8 Mio. EUR zum 30.09.2024, was zu einem Auftragsbestand von 96,2 Mio. EUR führte. Auch im ersten Quartal des neuen Geschäftsjahres setzte sich die positive Entwicklung des Auftragseingangs fort. II.4 Lage II.4.a Konzernertragslage
Die Zusammensetzung der Umsatzerlöse ist im Anhang erläutert. Die Bruttomarge konnte durch gezielte Maßnahmen im Materialeinkauf gesteigert werden. Es wurde in den Ausbau und die Intensivierung der Vertriebsaktivitäten investiert. Der Anstieg der allgemeinen Verwaltungsaufwendungen ist auf gestiegenen Beratungsaufwand zurückzuführen. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge ist auf einen Sondereffekt aus der Ausgliederung der Pensionsverbindlichkeiten zurückzuführen. Des Weiteren sind Erträge aus der Auflösung des passiven Unterschiedsbetrags aus der Erstkonsolidierung des Siteco Teilkonzerns in Höhe von EUR 4,5 Mio. enthalten. Der Steueraufwand stieg im Wesentlichen durch zusätzliche Gewerbeertragssteuern für frühere Geschäftsjahre. II.4.b Finanzlage Konzernkapitalstruktur
Der Jahresüberschuss führte zu einer Erhöhung des Eigenkapitals um 5,2 Mio. EUR. Dies führte zu einer Eigenkapitalquote von 34,7 %. Unter Berücksichtigung des passiven Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung ergibt sich aus der Summe von Eigenkapital und dem Unterschiedsbetrag eine Quote von 49,9 % bezogen auf die Bilanzsumme. Der Rückgang der sonstigen Rückstellungen ist im Wesentlichen auf einen Sondereffekt aus Beratungstätigkeit zurückzuführen. Das Förderdarlehen wurde im Rahmen der vereinbarten Tilgung auf einen Restbetrag von 5,3 Mio. EUR zurückgeführt. Auf Basis der erhaltenen Steuerbescheide der Finanzämter wurden Steuerrückstellungen aufgelöst und in die sonstigen Verbindlichkeiten umgebucht. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungsunternehmen spiegeln Beratungsleistungen wider, die im Rahmen der strategischen Ausrichtung und operativen Unterstützung entstanden sind. Weitere Erläuterungen finden sich im Anhang. Investitionen Im Berichtsjahr wurden 4,5 Mio. EUR in das immaterielle und das Sachanlagevermögen investiert. Für weiterführende Informationen wird auf den Anlagespiegel verwiesen. Die mittelfristige Investitionsplanung sieht vor, diese Investitionssumme auch in den folgenden Geschäftsjahren auszugeben. Liquidität
Hauptziel des Finanzmanagements der SSIN1 ist es, die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft sicherzustellen, den Zahlungsverpflichtungen nachzukommen und finanzielle Risiken zu reduzieren. Die zugesagte Kreditlinie in Höhe von 25,0 Mio. EUR wurde im Geschäftsjahr bis zum 30.09.2024 auf einen Restbetrag von 5,3 Mio. EUR zurückgeführt. Der SSIN1 Konzern, bzw. die operativ tätige Siteco GmbH verfügt über ausreichende Sichteinlagen bei Banken, um den bekannten Verpflichtungen uneingeschränkt nachkommen zu können. Darüber hinaus wird auf die Kapitalflussrechnung in Anlage 4 verwiesen. II.4.c Konzernvermögenslage
Der Geschäfts- und Firmenwert ist infolge der Akquisitionen der Halliday Lighting Ltd. sowie der Siteco Lighting Pty Ltd. angestiegen. Die Höhe der Vorräte konnte durch gezieltes Bestandsmanagement und Optimierungen des Planungsprozesses stabil gehalten werden. Die Forderungen aus Lieferung und Leistung entsprechen dem üblichen Niveau in Relation zum erzielten Umsatz. II.5 Finanzielle Leistungsindikatoren Die Planung erfolgt auf Basis des EBITDA und der EBITDA-Marge auf Ebene des Siteco Teilkonzerns, da dieser den produktiven Teil des SSI1 Konzerns darstellt.
Für weiterführende Informationen zu den Themen Ertrags-, Vermögens- und Kapitallage verweisen wir auf die entsprechenden Abschnitte. II.6 Nachtragsbericht Es wird auf den Konzernanhang verwiesen. II.7 Gesamtaussage Im Geschäftsjahr 2024 konnte der SSIN1 Konzern bzw. die Siteco Gruppe trotz des herausfordernden wirtschaftlichen Umfeldes das Geschäftsvolumen im Vergleich zum Vorjahr annähernd stabil halten. Zudem konnten der Auftragseingang und das Auftragsbuch auf dem erreichten hohen Niveau gehalten werden. Damit ergibt sich eine gute Ausgangsbasis für das kommende Geschäftsjahr. Vor dem Hintergrund des anspruchsvollen wirtschaftlichen und regulatorischen Umfelds entspricht die Lage der Gesellschaft den Erwartungen. III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht III.1 Risikobericht Die SSIN1 verfolgt den Aufbau eines systematischen Risikomanagements. Dieses stützt sich auf bereits vorhandene Risikobetrachtungen und das aufgestellte Interne Kontrollsystem (IKS), welches steuerliche Risiken abdeckt. Die Risikopolitik zielt darauf ab, die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken zu erkennen, zu minimieren oder, soweit möglich, zu vermeiden. Im Folgenden werden Risiken beschrieben, die aus Sicht des operativ tätigen Siteco Teilkonzerns erhebliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Reputation haben könnten: Beschaffungsrisiko Die Beschaffungsstrategie des Konzerns basiert auf der Bündelung von Lieferanten und dem Aufbau langfristiger Beziehungen. Dabei wird stets darauf geachtet, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Daher strebt Siteco, wo möglich und sinnvoll, eine zweite, qualifizierte Lieferquelle an. Der Trend zur LED-Technik birgt das Risiko, dass die Verfügbarkeit von elektronischen Bauteilen beeinträchtigt wird. Gleichzeitig ist eine Verlagerung des Einkaufsvolumens zu verzeichnen, da das Volumen für LED-Module und LED-Controller einen signifikanten Anteil erreicht hat, während das Volumen für Komponenten der traditionellen Leuchtentechnik zurückgeht. Der Aufbau einer eigenen Elektronikfertigung im Geschäftsjahr 2022 hat den Konzern bereits unabhängiger von Lieferanten für LED-Module aufgestellt und wird kontinuierlich weiter ausgebaut. Darüber hinaus ermöglicht dies dem operativ tätigen Siteco Teilkonzern, kurzfristig und flexibel auf die Bedürfnisse einzelner Kunden einzugehen. Der zunehmende Anteil an Handelswaren-Einkäufen in US-Dollar führt zu einer leichten Erhöhung der Risiken für Währungsschwankungen. Der im Geschäftsjahr 2023 initiierte Direkteinkauf von US-Dollar eröffnet die Möglichkeit, zu besseren Wechselkursen einzukaufen und somit das gestiegene Währungsrisiko zu mindern. Darüber hinaus werden Umsätze in US-Dollar über die Tochtergesellschaften in den USA und in Dubai dazu beitragen, Währungsrisiken auszugleichen. Der Großteil des Einkaufsvolumens wird jedoch nach wie vor in Euro getätigt. Die Qualität der Lieferanten in Bezug auf Produktqualität und Liefertreue wird über ein Lieferantenqualifikationssystem laufend erfasst und ausgewertet. Absatzrisiken (Marktdynamik und Wettbewerbsumfeld) Ein wesentliches Risiko für die Geschäftsentwicklung des SSIN1 Konzerns birgt die unsichere konjunkturelle Entwicklung unserer wichtigsten Absatzmärkte, insbesondere im DACH-Raum. Eine Abschwächung der Konjunktur könnte dazu führen, dass sich die Auftragslage des Konzerns deutlich verschlechtert und bestehende Aufträge verzögert oder storniert werden. Zudem könnten verstärkte Sparmaßnahmen bei den Ausgaben durch die öffentliche Hand sowie restriktivere staatliche Förderbedingungen für Energieeinsparungen die Umsatzentwicklung belasten. Dadurch ergeben sich Risiken in Bezug auf die allgemeine Ergebnisentwicklung, die durch Unterauslastung in der Produktion und erhöhten Preisdruck belastet wird. Ertrags- und Liquiditätsrisiken Aufgrund des hohen Fixkostenanteils bestehen die Risiken überwiegend in der Nichterreichung der Umsatzziele und einer damit verbundenen Minderauslastung der Fertigungskapazitäten. Die Gesellschaft begegnet dem Risiko möglicher Forderungsausfälle mit einem strikten Forderungsmanagement. Eine Kündigung des Darlehens durch die Banken wegen Nichteinhaltung der vereinbarten verpflichtenden Kennzahlen (Covenants) könnte die Zahlungsfähigkeit vorübergehend beeinträchtigen. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Covenants im Geschäftsjahr 2025 eingehalten werden können. Branchenrisiken Die Themen Energieeffizienz und intelligente Lichtsysteme sind nach wie vor die maßgeblichen Wachstumsimpulse für die Beleuchtungsindustrie. Die höhere Produktvielfalt, kürzere Innovationszyklen sowie die Entwicklung intelligenter Lichtsteuerung führen zu einer steigenden Systemkomplexität der digitalen Beleuchtung. Der Schritt hin zur Leuchte als Teilnehmer im "Internet der Dinge" (IoT) führt zu neuen Systemschnittstellen und Datenformaten, die heute noch nicht ausreichend standardisiert und erprobt sind. Der steigende Anteil an Geschäften, die Warenlieferung, Installation und Wartung umfassen, birgt zusätzliche Gewährleistungs- und Haftungsrisiken. Dem gegenüber steht zusätzliches Marktpotenzial, welches die eingegangenen Risiken überkompensiert. Finanzierungsrisiken Der Konzern verfügt über eine gesunde Liquidität, die durch Ertragsstärke, aktives Forderungsmanagement und ein gewährtes Bankdarlehen sichergestellt wird. Risiken in der Finanzierung sind nicht erkennbar, auch nicht vor dem Hintergrund des geplanten Wachstums. Bei Erreichen der gesetzten Ziele kann die Gesellschaft, die mit den Banken für das Darlehen vereinbarten verpflichtenden Kennzahlen (Covenants) gut einhalten. Informations- und IT Risiken Der Schutz vor unberechtigten Zugriffen auf Daten sowie die Sicherung von Geschäftsgeheimnissen haben bei SSIN1 bzw. der Siteco Gruppe höchste Priorität. Die Infrastruktur der operativ tätigen Siteco Gruppe wurde auf mittelständische Anforderungen ausgerichtet und ist voll arbeitsfähig. Das Siteco-SAP-Rechenzentrum basiert auf eigenen IT-Strukturen. Durch entsprechende Systeme und regelmäßige Wartungen werden IT-Sicherheits- und Systemausfallrisiken minimiert. Der operative Betrieb der Siteco-Systeme entspricht den Standards, ebenso die Notfall- und Datensicherheitskonzepte. Absicherung von speziellen Risiken Für Großrisiken bestehen Versicherungen, beispielsweise Betriebsunterbrechungs-, Sach- und Haftpflichtversicherungen. Weitere Risiken, insbesondere solche, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, sind bis zum Tag der Erstellung des Jahresabschlusses nicht erkennbar. III.2 Chancenbericht Die Grundlage des Erfolges des SSIN1 Konzerns beruht ausschließlich auf dem Erfolg des Siteco Teilkonzerns. Entgegen der reduzierten Marktwachstumserwartungen des ZVEI geht der SSIN1 Konzern von einer weiterhin positiven Geschäftsentwicklung aus. Zu den Faktoren, die zu dieser positiven Entwicklung beitragen, zählt neben dem etablierten Marktzugang auch das in den vergangenen Jahren vollständig erneuerte Produkt- und Serviceangebot, das weiterhin kontinuierlich optimiert werden soll. Der erweiterte Fokus auf Projektgeschäfte sowie Komplettlösungen soll zu einer Steigerung der Wertschöpfung und einem positiven Beitrag zur Geschäftsentwicklung führen. Darüber hinaus soll der Marktzugang kontinuierlich ausgebaut werden. Die in den letzten beiden Jahren neu aufgebauten Tochtergesellschaften in den USA und Dubai sollen für den SSIN1 Konzern bzw. den operativ tätigen Siteco Teilkonzern neue Märkte erschließen. Zudem sollen die getätigten Zukäufe weitere Geschäftsmöglichkeiten für den Konzern eröffnen. Der ungebrochene Trend hin zur LED-basierten Beleuchtung soll sich ebenfalls positiv auf die Geschäftsentwicklung auswirken. Hier erwarten wir durch die aus den Klimazielen abgeleitete Sanierungsoffensive im Gebäudebestand einen spürbarer Impuls. III.3 Prognosebericht Wir sind zuversichtlich, dass der Konzern den Umsatz durch die erfolgreiche Implementierung zusätzlicher Geschäftsfelder sowie gezielte regionale Wachstumsinitiativen weiter steigern wird. Der Lichtmarkt wird gemäß den Erwartungen des ZVEI auf dem etablierten Niveau verharren. Dank der konsequenten organisatorischen und personellen Ausrichtung der Mitarbeiter auf die Kundenbedürfnisse sowie der andauernden Ausrichtung des Produkt- und Leistungsportfolios auf die Megatrends Energieeffizienz und Digitalisierung sind wir bestens aufgestellt, um von den Chancen zu profitieren, die sich aus dem sich verändernden Markt- und Technologieumfeld ergeben. Wir gehen davon aus, dass wir unsere Position im Außenleuchten-Bereich weiter ausbauen und die zunehmende Konsolidierung im Innenleuchten-Bereich für uns nutzen können, um stärker als der Markt zu wachsen. Unsere Wachstumsprognose basiert maßgeblich auf den Investitionen in ein innovatives, IoT-fähiges Produktportfolio. Zudem ermöglicht uns die Stärkung unserer Lösungskompetenz durch die Fokussierung auf kundenindividuelle Lösungen sowie das Angebot umfassender Service-Leistungen vom Lichtaudit über Lichtmanagement bis hin zum "Licht als Service" die Teilnahme am wachsenden Service-Markt mit überdurchschnittlichem Wertschöpfungsbeitrag.
Wir gehen davon aus, dass der Umsatz im Geschäftsjahr 2025 moderat steigen wird. Dadurch werden unsere Fertigungskapazitäten besser ausgelastet sein. Gleichzeitig ist es unser Ziel, den Materialaufwand zu optimieren. Insgesamt gehen wir davon aus, dass sich das operative Ergebnis/EBIT verbessern wird. Aufgrund der fortgesetzten gezielten Investitionen in den Ausbau unserer Ressourcen und Vertriebsaktivitäten erwarten wir einen Anstieg der indirekten Kosten. Infolge der im Oktober 2024 erfolgten Refinanzierung gehen wir von einem Anstieg der Zinsaufwendungen für Darlehen aus. Unter Annahme einer durchschnittlichen Ertragsteuerquote führt dies zu einem erhöhten Jahresüberschuss. IV. Datum und Unterzeichnung
Pullach im Isartal, den 04.04.2025 gez. Markus Pertl, Geschäftsführer KonzernbilanzAktiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
KonzernkapitalflussrechnungKonzernkapitalflussrechnung
Der Finanzmittelfonds setzt sich wie folgt zusammen:
Konzerneigenkapitalspiegel
KonzernanhangI. Angaben zur Identifikation des Mutterunternehmens Firma: Stern Stewart Industries I GmbH (vormals: Stern Stewart Capital Sustainability GmbH) Sitz: Kagerbauerstraße 35 82049 Pullach im Isartal Registergericht: Amtsgericht München Registernummer: HRB 249850 II. Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss und -stichtag Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der Stern Stewart Industries I GmbH (vormals: Stern Stewart Capital Sustainability GmbH), Deutschland, Pullach im Isartal, (im Folgenden kurz: "SSIN1 GmbH") wurden nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des GmbH-Gesetzes (GmbHG) sowie der deutschen Rechnungslegungsstandards aufgestellt. Die SSIN1 GmbH erstellt die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren. Das Geschäftsjahr aller den Konzern umfassenden Gesellschaften läuft vom 1. Oktober bis zum 30. September. Der Ausweis im Konzernanhang erfolgt in Tausend Euro (TEUR). Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem Bericht nicht genau zur angegebenen Summe addieren lassen und dass dargestellte Prozentangaben nicht exakt die entsprechenden absoluten Werte widerspiegeln. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Konzernbilanz bzw. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung oder im Konzernanhang zu machen sind, insgesamt im Konzernanhang aufgeführt. III. Angaben zum Konsolidierungskreis (einschließlich Anteilsbesitz) In den Konzernabschluss wurden gemäß § 294 Abs. 1 HGB neben der SSIN1 GmbH als Mutterunternehmen die Siteco GmbH mit ihren ausländischen Betriebsstätten und ihren in- und ausländischen Tochtergesellschaften einbezogen. Die SSIN1 GmbH hat einen Kapitalanteil von 100% an der Siteco GmbH mit Sitz in Traunreut. Alle einbezogenen Konzernunternehmen werden voll konsolidiert. Im Konzernabschluss zum 30. September 2024 sind auch die folgenden Tochterunternehmen der Siteco GmbH einbezogen worden, auf die die Siteco GmbH einen beherrschenden Einfluss ausübt:
Die Siteco Lighting Pty Ltd. (Nr. 3) und Halliday Lighting Ltd. (Nr. 4) wurden im Geschäftsjahr als Teilkonzern erworben. Erstkonsolidierungszeitpunkt war der 01.10.2023. Hieraus ergab sich ein GoF in Höhe von TEUR 9.262. Der GoF wird über 15 Jahre abgeschrieben. Die Siteco Lighting L.L.C (Nr. 5) wurde im Geschäftsjahr zum 28.11.2023 gegründet. IV. Angaben zu Konsolidierungsmethoden Dem Konzernabschluss liegen der Jahresabschluss der SSIN1 und der Teilkonzernabschluss der Siteco zum 30. September 2024 als Abschlussstichtag des Geschäftsjahres zu Grunde. Kapitalkonsolidierung Die Kapitalkonsolidierung erfolgte im Rahmen der Erstkonsolidierung zum 1. Oktober 2019 nach der Neubewertungsmethode (§ 301 Abs. 1 Satz 2 HGB). Danach sind, da im vorliegenden Fall ein Teilkonzern vom Mutterunternehmen des SSIN1 Konzerns erworben wurde, gem. § 301 Abs. 1 HGB i.V.m. DRS 23 Tz.198 die mit den Anschaffungskosten zu bewertenden Anteile an dem Teilkonzernmutterunternehmen mit dem auf sie entfallenden Teilkonzerneigenkapital zu verrechnen. Dabei wurden unter analoger Anwendung von DRS 23 Tz. 200 die Einstandswerte des bestehenden Teilkonzernabschlusses der Siteco als Ausgangsgröße für die Ermittlung der Neubewertungsbilanz verwendet, wobei die im Teilkonzernabschluss ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte mit dem Teilkonzerneigenkapital verrechnet wurden. Aus der Neubewertung ergab sich zum 1. Oktober 2019 ein passiver Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung nach § 301 Abs. 3 HGB in Höhe von TEUR 47.011. Hiervon entfielen TEUR 3.929 auf antizipierte negative Ergebnisse. Dieser Anteil des passiven Unterschiedsbetrags hat Fremdkapitalcharakter. Dieser Teilbetrag wurde im Geschäftsjahr 2019/2020 vollständig aufgelöst. Der danach verbleibende passive Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 43.083 hat Eigenkapitalcharakter und wird entsprechend DRS 23 Tz. 145 über die durchschnittliche Restnutzungsdauer des abnutzbaren Anlagevermögens aufgelöst. Hiervon entfallen TEUR 1.551 auf immaterielle Vermögensgegenstände mit einer durchschnittlichen Restnutzungsdauer von fünf Jahren. Weiter entfallen TEUR 41.532 auf Sachanlagen mit einer durchschnittlichen Restnutzungsdauer von 10 Jahren. Die Auflösung des Teils des passiven Unterschiedsbetrages, welche nach der Restnutzungsdauer des abnutzbaren Anlagevermögens vorgenommen wird, ist ebenfalls unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen und hat sich wie folgt entwickelt: 1. Anteil passiver Unterschiedsbetrag mit Auflösung über 5 Jahre: Stand 01. Oktober 2023 betrug TEUR 311, Auflösung im Geschäftsjahr TEUR 311, Stand 30. September 2024 beträgt TEUR 0. 2. Anteil passiver Unterschiedsbetrag mit Auflösung über 10 Jahre: Stand 01. Oktober 2023 betrug TEUR 20.766, Auflösung im Geschäftsjahr TEUR 4.153, Stand 30. September 2024 beträgt TEUR 24.919. Im Geschäftsjahr 2023/2024 ergab sich aus dem Erwerb eines Teilkonzerns, bestehend aus zwei Unternehmen ein Geschäfts- oder Firmenwert aus der Kapitalkonsolidierung in Höhe von TEUR 9.262, welcher über 15 Jahre abgeschrieben wird. Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung werden grundsätzlich nach der erwarteten Wertschöpfungsdauer aus dem Unternehmenserwerb abgeschrieben. Zum 30. September 2024 bestehen Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung mit Gesamtnutzungsdauer von 10 Jahren sowie 15 Jahren. Schuldenkonsolidierung Entsprechend § 303 HGB wurden bei der Schuldenkonsolidierung Ausleihungen und andere Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den einbezogenen Unternehmen aufgerechnet. Zwischenergebniseliminierung Auf eine Zwischenergebniseliminierung gem. § 304 Abs. 1 HGB wurde verzichtet, da diese für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung ist (§ 304 Abs. 2 HGB). Aufwands- und Ertragskonsolidierung Bei der Konsolidierung von Aufwendungen und Erträgen gemäß § 305 HGB innerhalb der einbezogenen Unternehmen des Konzerns wurden Innenumsatzerlöse und Materialaufwand eliminiert. Des Weiteren wurden die sonstigen betrieblichen Erträge, sonstige betriebliche Aufwendungen, Zinserträge und Zinsaufwendungen, die aus konzerninternen Geschäftsvorfällen resultieren, eliminiert. Latente Steuern Latente Steuern resultieren aus den von den steuerlichen Grundsätzen abweichenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen. Im Konzernabschluss wurden gemäß § 274 i.V.m. § 306 HGB aktive und passive latente Steuern ermittelt und der Saldo als passive latente Steuern ausgewiesen. Währungsumrechnung Ausländische Tochtergesellschaften sind grundsätzlich selbständige Teileinheiten; ihre Abschlüsse werden von der jeweils fremden Währung in Euro umgerechnet. Die Eigenkapitalpositionen werden zu historischen Kursen, Aktivposten und sonstige Passivposten zum Bilanzstichtagskurs umgerechnet. Die Umrechnung der Aufwands- und Ertragsgrößen erfolgt zu Durchschnittskursen. Resultierende Währungsumrechnungsdifferenzen werden bis zur Endkonsolidierung der Tochtergesellschaft ergebnisneutral behandelt und als gesonderte Position im Eigenkapital ausgewiesen. V. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei den in den Konzernabschluss einbezogenen Konzernunternehmen wurden, soweit dies erforderlich war, im Rahmen der Konsolidierung Anpassungen an die konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze vorgenommen. Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit gegen Entgelt erworben, zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über fünf Jahre, bei Patenten über zehn Jahre abgeschrieben. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung vorgenommen. Für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird das Aktivierungswahlrecht nicht in Anspruch genommen. Entwicklungskosten werden daher als Aufwand der Periode erfasst. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen und etwaiger außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Zusammensetzung der Herstellungskosten wird im Zusammenhang mit den Erläuterungen der Vorräte beschrieben. Erhaltene Investitionszuschüsse werden gegebenenfalls von den Anschaffungskosten abgezogen. Die planmäßige Abschreibung des Sachanlagevermögens erfolgt grundsätzlich nach der linearen Abschreibungsmethode. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen. Selbstständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 250 im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Für Zugänge, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als EUR 250, jedoch nicht mehr als EUR 1.000 betragen, wird ein Sammelposten (Abschreibungspool) gebildet, der linear über eine Abschreibungsdauer von fünf Jahren aufgelöst wird. Im Zugangsjahr wird stets der volle Abschreibungssatz verwendet.
Umlaufvermögen In den Vorräten werden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren zu Anschaffungskosten (gleitender Durchschnitt) oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten umfassen gemäß § 255 Abs. 2 HGB zusätzlich zu den Einzelkosten auch angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens. Allgemeine Verwaltungskosten sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung werden ebenfalls aktiviert. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Abwertungen für Bestandsrisiken, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, werden in angemessenem und ausreichendem Umfang vorgenommen. Erhaltene Anzahlungen werden offen von den Vorräten zum Nennbetrag abgesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag beziehungsweise zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. Allen Einzelkreditrisiken ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Geleistete Anzahlungen werden zum Nennbetrag angesetzt. Flüssige Mittel sind mit ihren Nennwerten bewertet. Enthaltene Guthaben in fremden Währungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag angesetzt. Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nennwert bewertet. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nominalwert des Stammkapitals angesetzt. Die Kapitalrücklage wurde nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB dotiert. Im Rahmen der Währungsumrechnung der einbezogenen Jahresabschlüsse wurden alle Bilanzposten, mit Ausnahme des Eigenkapitals (Umrechnung mit dem historischen Wechselkurs zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung), mit dem jeweiligen Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtags in Euro umgerechnet. Die entstehenden Differenzen aus der Umrechnung des Eigenkapitals wurden erfolgsneutral in der Position "Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung" erfasst. Die Umrechnung der Erträge und Aufwendungen in Euro erfolgte mit den Jahresdurchschnittskursen. Das Jahresergebnis gemäß der so umgerechneten Gewinn- und Verlustrechnung wurde in die Bilanz übernommen und die Differenz erfolgsneutral in der Position "Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung" erfasst. Rückstellungen Die Rückstellungen werden grundsätzlich mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung bemessen und berücksichtigen alle ungewissen Verpflichtungen und erkennbaren Risiken. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. Währungsumrechnung Auf fremde Währungen lautende kurzfristige Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Die Umrechnung von in Fremdwährung erworbenen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens oder der Vorräte erfolgt grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs des Transaktionszeitpunkts. VI. Angaben zur Konzernbilanz VI.1 Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2024 und seine Aufgliederung ist als Bestandteil des Konzernanhangs als Beiblatt beigefügt. Sie ist integraler Bestandteil des Konzernanhangs. Sämtliche immaterielle Vermögensgegenstände sind entgeltlich erworben. Die sonstigen Ausleihungen betreffen in Höhe von TEUR 135 (VJ TEUR 65) zugleich Forderungen gegen Gesellschafter. VI.2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten zum Bilanzstichtag im Wesentlichen Kautionen, Forderungen gegenüber Mitarbeitern und Steuerforderungen. VI.3 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Die versicherungsmathematische Bewertung des Erfüllungsbetrags wird mit der Projected-Unit-Credit-Methode ermittelt und basiert unter anderem auf einem Rechnungszins von 1,87 % (10-Jahres-Durchschnitt) bei Pensionsverpflichtungen (Pensionen und Übergangsgeldern) und 1,91 % (7-Jahres-Durchschnitt) bei sonstigen Verpflichtungen (Sterbegelder), und einer Einkommensdynamik von 2,25 %. Es wurden keine Fluktuationsraten unterstellt. Die Bewertung erfolgte unter Verwendung der HEUBECK-RICHTTAFELN 2018 G von Klaus Heubeck (RT 2018 G). VI.4 Steuerrückstellungen Die Steuerrückstellungen in Höhe von TEUR 664 (VJ TEUR 4.669) wurden für Steuern für Einkommen und Ertrag gebildet. VI.5 Sonstige Rückstellungen
Die versicherungsmathematische Bewertung des Rückstellungsbetrages für Altersteilzeit basiert im Wesentlichen auf einem Rechnungszins von 1,39 % und einer Einkommensdynamik von 2,25 %. VI.6 Verbindlichkeiten
Für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind die banküblichen Sicherheiten vereinbart, bei Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten sind teilweise die in den jeweiligen Vertragsbedingungen vereinbarten Eigentumsvorbehalte wirksam. Die Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungsunternehmen sind zugleich Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, ebenso im Vorjahr. Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen TEUR 1.665 (VJ TEUR 1.547) zugleich auf Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Mit folgenden Ausnahmen haben sämtliche ausgewiesenen Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr:
VI.7 Latente Steuern Zum Bilanzstichtag ergeben sich aktive und passive Steuerlatenzen, die netto (saldiert) als passive latente Steuern in der Konzernbilanz ausgewiesen werden. Für die Berechnung der latenten Steuern wurden unternehmensindividuelle Steuersätze in Höhe von 28,58 % im Inland und 19,0 % bis 25,0 % im Ausland zugrunde gelegt. Die ermittelten latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus temporären Differenzen aufgrund unterschiedlicher Abschreibungen der Geschäfts- und Firmenwerte und des Sachanlagevermögens (aktive und passive latente Steuern) sowie aus der unterschiedlichen Bewertung von Altersteilzeitverpflichtungen und sonstigen Rückstellungen (aktive latente Steuer). Der Saldo der latenten Steuern ergibt sich wie folgt:
VII. Angaben zur Konzerngewinn- und Verlustrechnung VII.1 Aufgliederung der Umsatzerlöse
VII.2 Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 6.746 (VJ TEUR 5.679) stammen im Wesentlichen aus der Auflösung des passiven Unterschiedsbetrages aus der Kapitalkonsolidierung TEUR 4.463 (VJ TEUR 4.463). Zudem wurde aufgrund der Ausgliederung von Pensionsrückstellungen ein Einmaleffekt von TEUR 1.460 realisiert. Darüber hinaus sind Währungserträge in Höhe von TEUR 1.998 enthalten. Zudem sind Währungserträge in Höhe von TEUR 262 (VJ TEUR 432) enthalten VII.3 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 622 (VJ TEUR 554) sind im wesentliche Währungsverluste in Höhe von TEUR 330 (VJ TEUR 435) Im Vorjahr waren Aufwendungen aus dem Kauf eines Betriebsgrundstücks enthalten. VII.4 Periodenfremde Erträge und Aufwendungen In der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns wirken periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 1.539 (VJ TEUR 659) die überwiegend aus der Auflösung von Rückstellungen für Personalaufwendungen, für Versorgungsverpflichtungen und für Gewährleistungen resultieren. VII.5 Außergewöhnliche Erträge Die Auflösung des passiven Unterschiedsbetrages aus der Kapitalkonsolidierung führte im Geschäftsjahr zu außergewöhnlichen Erträgen in Höhe von TEUR 4.463 (VJ TEUR 4.463). Für weitere Details wird auf die Ausführungen zur Kapitalkonsolidierung verwiesen. VIII. Sonstige Angaben VIII.1 Personalaufwand Der Personalaufwand im Geschäftsjahr 2024 beträgt TEUR 91.202 (VJ TEUR 79.761) und gliedert sich wie folgt auf:
Die Vorjahreszahl davon für Altersversorgung wurde von TEUR 90 auf TEUR -90 geändert. Die Aufwendungen für Altersversorgung umfassen Aufwendungen aus Altersteilzeitverträgen, die laufenden Pensionszahlungen sowie die Zuführung zur Pensionsrückstellung. Der aufwandswirksame Zinsanteil der Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR -22 (VJ TEUR 309) wird unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ausgewiesen. VIII.2 Mitarbeiter Zum Stichtag 30.09.2024 wurden 1.103 (VJ 1.003) Mitarbeiter beschäftigt, wobei die Teilzeitmitarbeiter wie Vollzeitmitarbeiter berücksichtigt sind. Die Mitarbeiter waren in folgenden Funktionen tätig:
VIII.3 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Finanzielle Verpflichtungen aus Leasing und Mietverträgen Verpflichtungen aus Mietverträgen für Büro- und Standortflächen Der Konzern mietet Räume für Vertriebsbüros in Deutschland, den Betriebsstätten und den Siteco Landesgesellschaften an. Die Büroräume werden gemietet, um die Kapitalbindung gering zu halten und flexibel auf die Entwicklungen der Marktsituation reagieren zu können.
Verpflichtungen aus Kfz-Leasingverträgen Die Firmenfahrzeuge für Mitarbeiter werden durch Operating-Leasingverträge beschafft. Dies soll die Fahrzeuge auf dem neuesten Stand und dadurch die Reparaturaufwendungen gering halten. Damit liegt das Investitionsrisiko beim Leasinggeber.
Verpflichtungen aus sonstigen Mobilien Betriebs- und Geschäftsausstattung, die mit kontinuierlichem Service verbunden ist und punktuell Fertigungsanlagen sind durch Operating-Leasingverträge beschafft. Dies soll die Geräte auf dem neuesten Stand und dadurch die Reparaturaufwendungen niedrig halten. Damit liegt das Investitionsrisiko beim Leasinggeber.
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, der nicht in der Bilanz enthalten ist beläuft sich auf TEUR 13.350. VIII.4 Angaben über das Abschlussprüferhonorar Die in dem Geschäftsjahr 2024 erbrachten Dienstleistungen des Abschlussprüfers des Konzernabschlusses, Hubert Jahn Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, belaufen sich auf TEUR 130. Die Honorare für Abschlussprüfungen betreffen die Prüfung des Konzernabschlusses sowie die Einzelabschlussprüfung der Siteco GmbH und die Prüfung des Konzernabschlusses der Stern Stewart Industries I GmbH. VIII.5 Geschäftsführung Die SSIN1 GmbH hatte im Geschäftsjahr nur einen Geschäftsführer (Herrn Markus Pertl, hauptberuflicher Geschäftsführer der Stern Stewart & Co. GmbH) bestellt. Auf die Angabe der Aufwendungen für die Geschäftsführung wird unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. VIII.6 Konsolidierungskreis Die SSIN1 GmbH mit Sitz Pullach im Isartal stellt den Konzernabschluss mit dem größten Konsolidierungskreis auf. Darüber hinaus stellt die Siteco GmbH mit Sitz in Traunreut einen eigenen Konzernabschluss mit dem kleinsten Konsolidierungskreis auf. Beide Konzernabschlüsse werden im Unternehmensregister veröffentlicht. VIII.7 Ergebnisverwendungsvorschlag des MutterunternehmensEs wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn der SSIN1 GmbH auf neue Rechnung vorzutragen. VIII.8 Nachtragsbericht Im Oktober 2024 hat die Siteco GmbH das bestehende Förderdarlehen vollständig abgelöst und neue Darlehensverträge mit einem Gesamtvolumen von 20,0 Mio. Euro und einer Laufzeit von fünf Jahren abgeschlossen. Darüber hinaus sind der Geschäftsführung keine Sachverhalte bekannt, die eine Anpassung der Zahlen erforderlich machen würden. IX. Unterschrift des Konzernabschlusses gemäß § 298 HGB i.V.m. § 245 HGB
Pullach im Isartal, den 04.04.2025 gez. Markus Pertl, Geschäftsführer
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Konzernjahresabschluss wurde am 07.04.2025 gebilligt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Stern Stewart Industries I GmbH, Pullach im Isartal Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Stern Stewart Industries I GmbH, Pullach im Isartal, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 30.09.2024, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Stern Stewart Industries I GmbH, Pullach im Isartal, für das Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30.09.2024 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024 und • vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Rosenheim, den 04.04.2025 Hubert
Jahn Kollegen GmbH
Hannes Hubert, Wirtschaftsprüfer |
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