Stammdaten

Register
Amtsgericht Münster HRB 11769
Eingetragen
5.12.2008
Branche
ZahnarztpraxenZahntechnische Laboratorien
Gegenstand
1. Zweck der Körperschaft ist - die Förderung der gemeinnützigen Zwecke nach § 52 Absatz 2 AO, insbesondere - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Absatz 2 Nr. 3 AO), - die Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Absatz 2 Nr. 9 AO), - die Förderung von mildtätigen Zwecken (§ 53 AO) 2. Die steuerbegünstigten Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch das planmäßige Zusammenwirken nach § 57 Absatz 3 AO mit dem Universitätsklinikum Münster, AöR zur Erfüllung der dortigen steuerbegünstigten Zwecke. Insofern wird auf die Satzungszwecke des UKM, AöR, unmittelbar Bezug genommen. 3. Diese Zweckverwirklichung umfasst ferner ein entsprechendes planmäßiges Zusammenwirken mit den anderen steuerbegünstigten Tochter- bzw. Enkelgesellschaften des UKM für deren steuerbegünstige und mit denen dieser Gesellschaft identischen Zwecke. Dabei handelt es sich um die UKM Marienhospital Steinfurt GmbH, die Bauhaus MVZ GmbH, die UKM Infrastruktur Management GmbH, die UKM Gebäudemanagement GmbH und die UKM Management Solutions GmbH. Im Übrigen kann die Gesellschaft auch für andere steuerbegünstige Körperschaften nach Maßgabe des § 57 Abs. 3 AO im Bereich von übereinstimmenden steuerbegünstigten Förderzwecken tätig werden. 4. Der Gesellschaft obliegt im Rahmen des Zusammenwirkens das Betreiben eines Zahntechnischen Labors. Diese Dienstleistungen werden für den Krankenversorgungsbereich des Universitätsklinikum Münster erbracht. 5. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die für die Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich sind und diesen fördern. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen (Hilfsperson i.S.v. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO), sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten. 6. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 7. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. 8. Eine Weitergabe von Mitteln unter den Voraussetzungen von § 58 Nr. 1 AO ist zulässig. 9. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Lea Rietkötter
seit 25.9.2024
Geschäftsführer
Stefan Schmedding
seit 15.3.2024
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Universitätsklinikum Münster, Anstalt des öffentlichen Rechts
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Universitätsklinikum Münster, Anstalt des öffentlichen Rechts
Germany
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

UKM Dentallabor GmbH

Münster

Jahresabschluss zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva
31.12.2023 31.12.2022
A.  ANLAGEVERMÖGEN
I.  Immaterielle Vermögensgegenstände  3.569,03  7.339,69 
II.  Sachanlagen 110.285,82  61.713,71 
B. UMLAUFVERMÖGEN
I.  Vorräte 258.185,99  165.583,85 
II.  Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 64.134,10  82.401,17 
III.  Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 386.340,09  360.224,40 
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 2.012,50  5.590,41 
824.527,53  682.853,23 
Passiva
31.12.2023 31.12.2022
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00  25.000,00 
II. Gewinnvortrag 445.037,66  435.342,82 
III. Jahresüberschuss 135.733,70  9.694,84 
605.771,36  470.037,66 
B. RÜCKSTELLUNGEN 94.200,00  86.390,00 
C. VERBINDLICHKEITEN 124.463,07  126.237,37 
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 93,10  188,20 
824.527,53  682.853,23 

Anhang

Allgemeine Angaben

Firma: UKM Dentallabor GmbH

Sitz: Münster

Registergericht: Amtsgericht Münster

Handelsregisternummer: HR B 11769

Die UKM Dentallabor GmbH ist ein 100 %-iges Tochterunternehmen des Universitätsklinikums Münster, Anstalt des öffentlichen Rechts.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einschließlich deren Abweichungen

Bei der Gesellschaft handelt es sich nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen um eine kleine Kapitalgesellschaft. Für die Rechnungslegung der UKM Dentallabor GmbH wurden die handelsrechtlichen Regelungen für große Kapitalgesellschaften sowie die ergänzenden Regelungen des GmbHG angewendet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden linear abgeschrieben.

Die Abschreibungen basieren auf betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorschriften.

Die Nutzungsdauern betragen:

Entgeltlich erworbene Software 3 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 17 Jahre

Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu 250,00 € werden nicht aktiviert. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten von mehr als 250,00 € bis zu 1.000,00 € werden in einem Sammelposten abgebildet und einheitlich über fünf Jahre abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu letzten Einstandspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

Unfertige Leistungen sind mit den Herstellungskosten angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum Nennwert angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung des Postens erfolgt entsprechend dem Zeitablauf.

Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt nach § 272 HGB unter Berücksichtigung der zum Abschlussstichtag vorliegenden Beschlüsse.

Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt.

Bei der Bemessung der Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten angemessen und ausreichend Rechnung getragen.

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden soweit erforderlich bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags berücksichtigt.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden nach § 253 Abs. 2 HGB gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung mit dem von der Deutschen Bundesbank für den Bilanzstichtag festgelegten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen 7 Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung des Postens erfolgte entsprechend dem Zeitablauf.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den im Vorjahr angewandten Methoden.

Angaben zur Bilanz und zu einzelnen Bilanzposten

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen 27 T€ (Vorjahr: 22 T€) und bestehen wie im Vorjahr ausschließlich aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem Gesellschafter.

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen Forderungen gegenüber dem Finanzamt.

Die Verbindlichkeiten haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen wie im Vorjahr ausschließlich aus Lieferungen und Leistungen und betreffen überwiegend den Gesellschafter.

In den sonstigen Verbindlichkeiten ist die Lohnsteuer für den Monat Dezember 2023 in Höhe von 5 T€ enthalten.

Sonstige Angaben

Die Steuerlatenzen wurden im Hinblick auf die Höhe der aus den saldierten Ergebnissen der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe errechneten Steuerquote und wegen der unwesentlichen temporären Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanzwerten außer Acht gelassen.

Wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen, die auch über das Geschäftsjahr 2023 hinaus bestehen, belaufen sich auf einen jährlichen Gesamtbetrag in Höhe von rund 30 T€ und ergeben sich aus dem Mietvertrag mit dem UKM sowie bestehenden Versicherungs- und Leasingverträgen. Die zugrundeliegenden Verträge sind unbefristet bzw. werden bei Auslaufen in der Regel neu geschlossen. Insofern werden sich die sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Folgejahren in ähnlichen Beträgen bewegen.

Haftungsverhältnisse gegenüber Dritten bestehen nicht.

Im Jahresdurchschnitt waren 12 Mitarbeitende beschäftigt.[1] Davon 5 Mitarbeitende im Medizinisch-Technischen Dienst, 1 Mitarbeitender im technischen Dienst und 6 Mitarbeitende  im Verwaltungsdienst.

Die Geschäftsführung der UKM Dentallabor GmbH besteht aus folgenden Personen:

Frau Gabriele Akens-Fries, Kaufmännische Geschäftsführerin

Herrn Karsten Tegtmeyer, Technischer Geschäftsführer (Abbestellung mit Ablauf des 31. Januar 2024)

Herrn Stefan Schmedding, Technischer Geschäftsführer (Bestellung zum 01. Februar 2024)

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, liegen nicht vor.

 

Münster, 21. März 2024

Gabriele Akens-Fries                                    Stefan Schmedding

  Geschäftsführerin                                           Geschäftsführer

[1] Die Zahl der Beschäftigten richtet sich nach den Vorgaben des § 285 Nr. 7 HGB i.V.m § 267 (5) HGB. Ruhende Arbeitsverhältnisse und Arbeitnehmer, die sich in der Ausbildung befinden, wurden somit nicht berücksichtigt.

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde am 21. August 2024 festgestellt.

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