Stammdaten

Register
Amtsgericht Potsdam HRB 29590
Vorher
Endowment DR Real Estate GmbH
Eingetragen
17.6.2016
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzAllgemeine öffentliche Verwaltung
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Die Gesellschaft bezweckt die Förderung a) von Wissenschaft und Forschung; b) des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten und von Tierseuchen; c) der Jugend- und Altenhilfe; d) von Kunst und Kultur, insbesondere die Förderung der Museen der Hasso Plattner Foundation gGmbH; e) des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; f) der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung einschließlich der Studentenhilfe; g) des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; h) des Wohlfahrtswesens; i) internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; j) des Tierschutzes; k) der Entwicklungszusammenarbeit; l) der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; m) des Schutzes von Ehe und Familie; n) der Kriminalprävention; o) des Sports; p) der Heimatpflege und Heimatkunde sowie Ortsverschönerung; q) mildtätiger und kirchlicher Zwecke im Sinne der §§ 53 und 54 AO. Die genannten Zwecke können im unterschiedlichen Umfang und zeitlichem Abstand gefördert werden. Die Satzungszwecke werden dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft ihre Überschüsse über ihre Ausgaben aus der Vermögensverwaltung und ihre Gewinne aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder an juristische Personen des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke zuwendet (§ 58 Nr. 1 AO), sofern sie nicht in die zulässigen Rücklagen eingestellt werden (§ 62 AO) oder zur Zweckverwirklichung gemäß § 2 Abs. 4 verwendet werden. Die Satzungszwecke werden auch dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft Vermögensgegenstände erwirbt oder herstellt, die einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne des Absatz 2 zugewendet oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden.

Finanzübersicht

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

HPF Real Estate gGmbH

Potsdam

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023

HPF REAL ESTATE GGMBH, POTSDAM

A K T I V A

31.12.2023 
EUR
31.12.2022 
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 104.257.468,01 106.366.929,72
Sachanlagen 104.257.468,01 106.366.929,72
B. UMLAUFVERMÖGEN 7.867.793,84 5.371.379,24
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 101.076,82 326.183,67
II. Guthaben bei Kreditinstituten 7.766.717,02 5.045.195,57
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 55.954,80 69.175,92
112.181.216,65 111.807.484,88

P A S S I V A

31.12.2023 
EUR
31.12.2022 
EUR
A. EIGENKAPITAL 111.969.778,16 111.514.124,59
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 112.367.733,98 112.367.733,98
III. Verlustvortrag -878.609,39 -1.291.280,62
IV. Jahresüberschuss 455.653,57 412.671,23
B. RÜCKSTELLUNGEN 51.320,00 35.053,22
C. VERBINDLICHKEITEN 160.118,49 258.307,07
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 145.675,35 (Vorjahr: EUR 258.307,07)
- davon mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr: EUR 14.443,14 (Vorjahr: EUR 0,00)
112.181.216,65 111.807.484,88

HPF REAL ESTATE GGMBH, POTSDAM
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der HPF Real Estate gGmbH wurde auf der Grundlage der deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. Handelsgesetzbuch aufgestellt (HGB). Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gliederung der Bilanz erfolgte in Anwendung der Vorschriften des § 266 HGB.

Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft zum Abschlussstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die Gesellschaft hat von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4, § 274a und § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht.

Die Gesellschaft ist unter der Firma HPF Real Estate gGmbH mit Sitz in Potsdam im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter der Nummer HRB 29590 P eingetragen.

B. Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen, die für Gebäude und Außenanlagen zwischen 10 und 33 Jahren, für technische Anlagen und Maschinen zwischen 14 und 20 Jahren sowie für Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 7 und 15 Jahren liegt. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Guthaben bei Kreditinstituten und das Eigenkapital sind zum Nominalwert bilanziert.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden auf der Aktivseite der Bilanz für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag gebildet, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Die sonstigen Rückstellungen werden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.

Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Sofern der Jahresabschluss auf fremde Währung lautende Sachverhalte enthält, werden diese in Euro umgerechnet. Für Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten wird der Devisenkassamittelkurs der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag verwendet (§ 256a HGB). Gemäß § 256a HGB sind bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger § 253 Abs. 1 Satz 1 und § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB nicht anzuwenden.

 

Potsdam, 12. Juni 2024

Geschäftsführung

Christopher Anschütz, Michael Graf, Klaus Grünfelder

Der Jahresabschluss wurde am 30. August 2024 festgestellt.

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