HMP -
Immobilien GmbH
Gotha
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
867,50 |
39.341,68 |
| B.
Umlaufvermögen |
113.505,39 |
293.372,93 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.519,46 |
10.554,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
119.892,35 |
343.268,74 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
71.517,53 |
144.653,64 |
| B.
Rückstellungen |
3.000,00 |
69.294,05 |
| C.
Verbindlichkeiten |
45.374,82 |
129.321,05 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
119.892,35 |
343.268,74 |
Anhang zum
31.12.2008
1. Erläuterung zum Jahresabschluss
1.1. Allgemeine Erläuterung
1. Der Jahresabschluss der Firma HMP Immobilien
GmbH in Gotha vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage.
Es sind keine Umstände erkennbar, die zu einer
Vermutung Anlass geben, dass der Jahresabschluss ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
nicht vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB).
2. Die Form der Darstellung, insbesondere der
Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den
gesetzlichen Regelungen. Die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt.
3. Die Angabe der Vorjahreswerte in der Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung ist in ihrer Zusammensetzung
vergleichbar (§ 265 Abs. 2 HGB).
4. Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) wurden im Bericht
ausführlich erläutert.
5. Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
1.2. Erläuterungen zur Bilanz
1. Bewertungsmethoden nach § 240 Abs. 4 und
§ 256 Satz 1 HGB wurden nicht angewendet.
2. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert (§ 253
Abs. 2 Satz 1 HGB).
3. Die Prüfung ergab keine Anhaltspunkte
für das Bestehen von sonstigen
Vermögensgegenständen, die erst nach dem
Abschlussstichtag rechtlich entstehen (§ 268 Abs. 4
HGB).
4. Zum 31. Dezember 2008 war ein
Rechnungsabgrenzungsposten für Kfz-Steuer 2009 zu
bilden.
5. Unter der Position "Verbindlichkeiten" sind keine
Beträge für Verbindlichkeiten ausgewiesen, die
erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen (§
268 Abs. 5 Satz 3 HGB).
6. Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Eventualverbindlichkeiten.
7. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB
anzugeben waren, bestehen nicht (§ 285 Nr.3 HGB).
1.3. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
1. Es bestehen keine Erträge und Aufwendungen
von nicht unerheblicher Bedeutung, die einem anderen
Geschäftsjahr zuzurechnen sind (§ 277 Abs. 4 Satz
3 HGB).
2. Außerplanmäßige Abschreibungen
gem. § 253 Abs. 2 Satz 3 sowie Abschreibungen nach
§ 253 Abs. 3 Satz 3 HGB wurden im Berichtszeitraum
nicht vorgenommen (§ 277 Abs. 3 Satz 1 HGB).
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