Griesinger Immobilien GmbH
Selbe AdresseBauträger für Wohngebäude
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dieter Wurst seit 16.2.2018 | Prokura |
Bernd Martin Griesinger seit 25.9.2013 | Geschäftsführer |
Karl-Heinz Dorsch seit 25.9.2013 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 90.00% |
| Name | Anteil |
|---|---|
| 10.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stauch Holding GmbHKupferzellKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2021 bis zum 31.03.2022Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01.04.2021 bis zum 31.03.2022Grundlagen des STAUCH-Konzerns Seit der Firmengründung 1934 in Kupferzell hat sich das Familienunternehmen kontinuierlich zur heutigen BAUGRUPPE STAUCH weiterentwickelt. Das Leistungsspektrum reicht vom klassischen Rohbau über Erschließungs- und Tiefbauarbeiten bis hin zur schlüsselfertigen Erstellung von Industriegebäuden und Eigentumswohnanlagen. Im Jahr 2001 eröffnete Stauch eine Geschäftsstelle in München-Neuried. 2009 wurde die Stauch Bauunternehmung GmbH, NL Waidhofen (Bayern) gegründet. Zum 01.01.2013 haben die Bauträger-Gesellschaften Stauch Wohnbau GmbH in München sowie die Stauch Projektbau GmbH in Kupferzell ihren Geschäftsbetrieb aufgenommen. In diesen Gesellschaften ist jeweils regional die Projektentwicklung und die Realisierung mit dem Schwerpunkt Geschoss-Wohnungsbau gebündelt. 2017 wurde die neue Firmenzentrale mit Bauhof "Im Bild 13" in Kupferzell bezogen. Der Konsolidierungskreis des STAUCH-Konzerns beinhaltet die Gesellschaften: Stauch Holding GmbH, Kupferzell (Mutterunternehmen) Stauch Bau GmbH, Kupferzell Stauch Projektbau GmbH, Kupferzell Stauch Immobilien GmbH, Kupferzell Stauch Wohnbau GmbH, Gräfelfing Stauch Bauunternehmung GmbH, Kupferzell, Niederlassung Waidhofen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Gesamtleistung im Geschäftsjahr beläuft sich auf TEUR 66.779 (VJ: 68.126). Die Gesamtleistung setzt sich im Wesentlichen aus Umsatzerlösen von TEUR 53.518 (VJ: 76.215) und einer Erhöhung des Bestands an Grundstücken ohne Bauten, Grundstücken mit unfertigen Bauten und unfertigen Bauleistungen von TEUR 13.221 (VJ: Minderung 8.125) zusammen. Die Umsatzerlöse gliedern sich regional:
und nach Tätigkeitsbereichen:
Der Konzernjahresüberschuss beträgt TEUR 5.841 (VJ: 9.043) und hat das Eigenkapital nochmal deutlich erhöht; das Eigenkapital zum Stichtag beträgt damit TEUR 34.316 (VJ: 31.623). Die Bilanzsumme beträgt TEUR 52.218 (VJ: 49.755); die Eigenkapitalquote somit 65,7 % (VJ: 63,6 %). Das Eigenkapital und die Eigenkapitalquote haben sich trotz Gewinnausschüttungen im Berichtsjahr erhöht. Der Finanzmittelfonds hat sich im Berichtsjahr um TEUR 8.207 verringert und beläuft sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 2.802 (VJ: 11.009). Die lfd. Geschäftstätigkeit wird zu wesentlichen Teilen aus dem Eigenkapital finanziert. Die bestehenden Kreditlinien sind zum Bilanzstichtag mit TEUR 0 in Anspruch genommen. Die Bankverbindlichkeiten betragen zum Stichtag TEUR 1.399 (VJ: 1.509) und betreffen ausschließlich Darlehen für die langfristige Finanzierung der Betriebsgrundstücke und Gebäude. Personal Der Personalstand betrug im Jahresdurchschnitt 128 Arbeitnehmer iSd § 314 Abs. 1 Nr. 4 HGB, davon 92 gewerbliche Arbeitnehmer und 36 Angestellte. Die Suche nach qualifiziertem Personal wird für die gesamte Baubranche auch weiterhin die große Herausforderung für die Zukunft bleiben. Auftragsbestand Der erfolgreich akquirierte Auftragsbestand zum 31.12.2022 sichert für das Geschäftsjahr 2022/2023 die Vollbeschäftigung. Die Ausschreibungstätigkeiten und die im III. und IV. Quartal 2022 akquirierten Aufträge lassen uns auch für das Geschäftsjahr 2023/2024 noch vorsichtig optimistisch in die nahe Zukunft blicken. Wie stark sich die aktuell rasant schwankenden und steigenden Rohstoffpreise auf die laufenden Bauvorhaben auswirken wird, lässt sich derzeit sehr schwer einschätzen. Investitionen Die im Geschäftsjahr 2021/2022 durchgeführten Investitionen ins Anlagevermögen belaufen sich auf TEUR 3.464 (VJ: 2.304). Dies betrifft im Wesentlichen die Beteiligung und die Ausleihung an der Küblböck und Partner Beteiligungs- und Projektentwicklungs-GmbH, Regensburg, mit TEUR 1.463. Weitere wesentliche Investitionen betreffen: 1 Mobilbagger (198 T€), 1 Kettenbagger (185 T€), 1 Radlader (50 T€), 1 Gabelstapler (74 T€), 4 PKW (193 T€), 6 Transporter (179 T€), Grundstück Bauhof (209 T€). Die Abschreibungen belaufen sich auf TEUR 1.714 (VJ: 1.467). Der Investitionsbedarf wird jeweils an den aktuellen Geschäftsverlauf sowie auf den notwendigen Bedarf zur möglichst wirtschaftlichen Baustellenabwicklung angepasst. Zusammenfassende Beurteilung Insgesamt beurteilen wir den Geschäftsverlauf als stabil und zufriedenstellend. Risiken Unverändert herrscht auf dem Bausektor ein enormer Preis- und Termindruck, der Risiken mit sich bringt. Durch die eingesetzten Controlling-Instrumente und das monatliche Reporting können negative Entwicklungen zeitnah festgestellt und durch entsprechende Maßnahmen beeinflusst werden. Qualifizierte Sub- und Nachunternehmer zu finden und an STAUCH zu binden wird neben der Suche nach qualifiziertem eigenem Personal die größte Herausforderung für die nächsten Jahre bleiben. Die Knappheit an Roh- und Baustoffen, und damit verbunden die explodierenden Baustoffpreise, werden eine weitere große Herausforderung für die nahe Zukunft der Baubranche sein. Ausblick, Maßnahmen, Chancen und Prognose Die Baubranche war eine der wenigen Branchen, die bisher ohne die ganz großen Einschnitte, durch die seit Anfang des Jahres 2020 andauernde COVID-Pandemie gekommen ist. Die positiven Prognosen der Spitzenverbände der Bauwirtschaft (ZDB und HDB) für das Jahr 2022 wurden durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und die dadurch entstehenden weltwirtschaftlichen Verwerfungen praktisch "über Nacht" hinfällig. Laut ZDB leide insbesondere der Wohnungsbau unter den weltwirtschaftlichen Folgen, aber auch der Wirtschaftsbau und der öffentliche Bau seien betroffen. Der Verband prognostiziert reale Umsatzrückgange für die Jahre 2022 und 2023 von -4,5 % bis -10%. Die tatsächlichen Entwicklungen, bezogen auf die regionalen Märkte, lassen sich aktuell sehr schwer einschätzen. Wir blicken bei STAUCH unter Berücksichtigung der aktuellen Auftragslage sowie der weiterhin stabilen Nachfrage im Industrie- und Gewerbebau weiter vorsichtig optimistisch in die Zukunft. Wir gehen davon aus, dass sich das aktuell noch gute Ertragsniveau ab 2023 in Teilbereichen nochmal spürbar abschwächen wird. Durch den Neubau des Bauhofes und der Verwaltung "Im Bild Kupferzell" haben wir die räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen für ein kontinuierliches Wachstum der BAUGRUPPE STAUCH geschaffen. Eine Erweiterung der Verwaltung ist derzeit in Planung und wird in Anpassung an die zukünftigen Wachstums- und Umsatzprognosen realisiert. Der umliegende Wirtschaftsraum sowohl in Hohenlohe/SHA/Heilbronn mit mehreren "Weltmarktführern" als auch die "Metropolregion München" tragen weiterhin zur vorsichtig optimistischen Markteinschätzung für die Zukunft bei. Es bleibt abzuwarten, wie sich das Investitionsverhalten der wichtigen Industriekunden, im Bezug auf die weltweiten Auswirkungen im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, entwickeln werden. Wir erwarten für das laufende Geschäftsjahr 2022/2023, trotz aller bereits angesprochenen Risiken, insbesondere den daraus resultierenden teilweise drastischen Preissteigerungen, nochmals eine stabile Geschäftsentwicklung. Die Umsatz- und Ergebnisprognose für 2022/2023 weist, unter Berücksichtigung der Realisierungszeiträume für mehrjährige Projekte, eine leichte Steigerung bei den Umsatzerlösen und eine deutliche Reduzierung des Jahresüberschusses aus. Wir gehen für das Geschäftsjahr 2022/2023 wieder von einem deutlich positiven Konzernjahresüberschuss aus. Die Prognosen für die folgenden Geschäftsjahre ab 2023/2024 werden sehr stark abhängig von den Auswirkungen der aktuell hohen Inflation und der unsicheren weltwirtschaftlichen Lage auf die regionale Baubranche und den Wohnungsbau in Kupferzell und München sein. Alle in diesem Lagebericht enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen wurden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen. Da die tatsächliche Entwicklung auch von Faktoren abhängt, die nicht unserem Einfluss unterliegen, kann diese von den Prognosen abweichen.
Kupferzell, im Januar 2023 Stauch Holding GmbH gez. Karl-Heinz Dorsch gez. Bernd Griesinger BilanzAktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Kapitalflussrechnung
Der Finanzmittelfonds umfasst den Posten Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten. Die Zusammensetzung des Finanzmittelfonds sowie seine Veränderung ergeben sich dabei wie folgt:
Eigenkapitalspiegel
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021/2022Stauch Holding GmbH , KupferzellA. Allgemeine Angaben Das Mutterunternehmen, Stauch Holding GmbH, mit Sitz in Kupferzell ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 581114 eingetragen. Der Konzernabschluss wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB in Verbindung mit rechtsformspezifischen Sondervorschriften des GmbHG aufgestellt. Die zur Erläuterung der Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erforderlichen Angaben sind, soweit gesetzlich zulässig, in den Konzernanhang übernommen. B. Konsolidierungskreis Der Konsolidierungskreis der Stauch Holding GmbH, Kupferzell, umfasst neben dem Mutterunternehmen folgende Tochterunternehmen, die im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen werden:
Die oben aufgeführten Anteile am Kapital der Tochterunternehmen entsprechen jeweils den Anteilen der Stauch Holding GmbH, Kupferzell, an den Stimmrechten. Die Tochterunternehmen mit einem Kapitalanteil von 100 % sind gem. § 264 Abs. 3 HGB von der Offenlegung des Jahresabschlusses befreit. C. Konsolidierungsgrundsätze Abschlussstichtag aller in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist der Stichtag des Konzernabschlusses. Die Bewertung im Konzern erfolgt nach einheitlichen Grundsätzen. Der Konzernabschluss ist unter Beachtung von § 299 HGB auf den Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens aufgestellt, der zugleich auch der Abschlussstichtag aller einbezogenen Unternehmen ist. Die einheitliche Bewertung gemäß § 308 HGB wird auf Ebene des Konzerns mittels Anpassungsbuchungen sichergestellt. Grundsätzlich wird diese überwiegend bereits auf Ebene der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen sichergestellt. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Neubewertungsmethode. Erstkonsolidierungen werden auf den Erwerbszeitpunkt vorgenommen. Latente Steuern aus stillen Reserven und Lasten werden, soweit erforderlich, berücksichtigt. Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Unternehmen werden gemäß § 303 HGB im Rahmen der Schuldenkonsolidierung eliminiert. Anteile anderer Gesellschafter wurden gemäß § 307 Abs.1 HGB im Eigenkapital berücksichtigt. Aufwendungen und Erträge werden im Wege der Aufwands- und Ertragskonsolidierung nach § 305 HGB miteinander verrechnet. Zwischenergebnisse werden herausgerechnet, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. D. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben bzw. auf die Laufzeit der zugrunde liegenden Verträge verteilt. Die Zugänge zum Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Abschreibungen bei Gebäuden erfolgen linear über betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern. Die beweglichen Anlagen werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Zugänge mit Einzelanschaffungskosten bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Bei den Vorräten werden die Bau-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Gruppen zusammengefasst und mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten oder mit den niedrigeren Werten zum Bilanzstichtag bewertet. Der Ansatz der unfertigen Bauleistungen, der Grundstücke ohne Bauten und der Grundstücke mit unfertigen Bauten erfolgt mit den Herstellungskosten. Zinsen für Fremdkapital werden nicht angesetzt. Soweit die Wertansätze den niedrigeren beizulegenden Wert übersteigen, werden Abschreibungen auf den niedrigeren Wert zum Bilanzstichtag vorgenommen. Die Grundsätze der verlustfreien Bewertung werden beachtet. Die Bewertung der unfertigen Bauleistungen erfolgt retrograd, ausgehend von den anteiligen Leistungswerten. Die Leistungswerte werden pauschal um einen Abschlag für Verwaltungs- und Vertriebskosten sowie Gewinn gemindert. Die erhaltenen/ geleisteten Anzahlungen werden zu Nettowerten (ohne Umsatzsteuer) bilanziert. Erhaltene Anzahlungen werden nicht auftragsbezogen offen von den Vorräten abgesetzt, soweit sie diese nicht übersteigen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert unter Berücksichtigung angemessener Einzelwertberichtigungen für erkennbare Risiken und - bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - durch Abzug einer Pauschalwertberichtigung ausgewiesen. Die flüssigen Mittel sind mit dem Nominalwert angesetzt. Auf der Aktivseite sind als Rechnungsabgrenzungsposten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Auf der Passivseite sind als Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. E. Erläuterungen zur Konzernbilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2021/2022 ist in einem gesonderten Anlagenspiegel dargestellt, der diesem Konzernanhang als Anlage beigefügt ist. 2. Anteilsbesitz Das Mutterunternehmen hält eine Beteiligung im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB an folgendem Unternehmen:
*) Das Mutterunternehmen ist persönlich
haftende Gesellschafterin.
3. sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus dem Personalbereich (T€ 2.282), aus Gewährleistungen (T€ 1.413), aus Nachlaufkosten (T€ 1.306) und aus Subunternehmerleistungen (T€ 581). 4. Verbindlichkeiten Eine Aufgliederung der Verbindlichkeiten ist in einem gesonderten Verbindlichkeitenspiegel dargestellt, der diesem Konzernanhang als Anlage beigefügt ist. 5. Außerbilanzielle Geschäfte Leasingverträge Die Gesellschaft hat als Leasingnehmer Verträge über die Nutzung von anderen Anlagen abgeschlossen. Aus den Verträgen resultieren folgende finanzielle Verpflichtungen:
F. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse gliedern sich nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geografischen Märkten wie folgt:
2. periodenfremde oder Ihrer Art oder Größe außergewöhnliche Erträge von nicht untergeordneter Bedeutung
3. periodenfremde oder Ihrer Art oder Größe außergewöhnliche Aufwendungen von nicht untergeordneter Bedeutung
4. Gesamthonorar des Konzernabschlussprüfers Für Leistungen des Konzernabschlussprüfers iSv § 319 Abs. 1 HGB wurden im Berichtsjahr folgende Honorare als Aufwand erfasst:
G. Sonstige Angaben 1. Arbeitnehmer
2. Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft sind: Herr Bernd Griesinger, Bautechniker/Maurermeister, Neuried Herr Karl-Heinz Dorsch, Vermessungstechniker, Schwäbisch Hall 3. Gesamtbezüge der Geschäftsführer Auf die Angabe der Gesamtbezüge wird gemäß § 314 Abs. 3 HGB verzichtet. 4. Vorschlag für die Ergebnisverwendung des MutterunternehmensDie Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Kupferzell, 30.01.2023 gez. Bernd Griesinger gez. Karl-Heinz Dorsch
Aufgliederung der Verbindlichkeiten
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Konzernabschluss wurde am 15.03.2023 gebilligt. BestätigungsvermerkBestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Stauch Holding GmbH, Kupferzell PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Konzernabschluss der Stauch Holding GmbH, Kupferzell, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31.03.2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.04.2021 bis zum 31.03.2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Stauch Holding GmbH, für das Geschäftsjahr vom 01.04.2021 bis zum 31.03.2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLI CHEN VERTRETER FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERNLAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 30.01.2023 BW
Partner Bauer Schätz Hasenclever Partnerschaft mbB
gez. Marc Zeitzschel, Wirtschaftsprüfer Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernjahresabschlusses und/oder des Konzernlageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen. |
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