Stammdaten

Register
Amtsgericht Bamberg HRB 9268
Eingetragen
29.8.2001
Branche
Großhandel mit Geräten der UnterhaltungselektronikGroßhandel mit AnstrichmittelnGroßhandel mit Flachglas
Gegenstand
Der Großhandel mit speziellen Projektionsleinwänden und der Handel mit Produkten für den audivisuellen Konferenzraum sowie die Erstellung von Lösungen für Präsentationen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Ralf Lulay
seit 22.6.2018
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Screen professional GmbH

Forchheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 82.279,00 43.260,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.413,00 2.226,00
II. Sachanlagen 78.866,00 41.034,00
B. Umlaufvermögen 448.938,83 187.463,41
I. Vorräte 135.540,54 29.986,87
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 116.727,33 37.108,68
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.660,00 1.660,00
davon gegen Gesellschafter 0,00 905,96
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 196.670,96 120.367,86
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.787,70 556,90
Aktiva 533.005,53 231.280,31

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 197.275,97 117.986,22
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 172.275,97 92.986,22
davon Gewinnvortrag 92.986,22 22.331,36
B. Rückstellungen 76.280,02 19.729,73
C. Verbindlichkeiten 259.449,54 93.564,36
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 259.449,54 93.564,36
davon gegenüber Gesellschaftern 36.812,50
Passiva 533.005,53 231.280,31

Anhang für das Geschäftsjahr 2021

Screen Professional GmbH, Zweibrückenstraße 39, 91301 Forchheim

HRB 9268

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften erstellt.

Es wurden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, nach den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaften finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB Anwendung.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Wesentlichen an den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet. Die generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251 HGB wurden beachtet. Die besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften §§265, 268 - 274a HGB, §§ 276 -277 HGB und die generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 - 256a HGB wurden beachtet. Auf die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der § 266 HGB und § 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibung vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibung vermindert.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

- Beteiligungen zu Anschaffungskosten

- Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten

- Ausleihungen zum Nennwert

- unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert

- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden aller erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurde zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

C. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungs-Methoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im beigefügten Anlagespiegel dargestellt.

Die Verbindlichkeiten sind wie folgt strukturiert:

Gesamt Davon Restlaufzeiten Davon
bis zu 1 Jahr
2 - 5 Jahre
über 5 Jahre
gesicherte Beträge
Verbindlichkeiten Kreditinstituten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Lieferantenverbindlichkeiten 132.402,66 132.402,66
Erhaltene Anzahlungen 62.135,68 62.135,68
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter 50.000,00 50.000,00
Sonstige Verbindlichkeiten 14.911,20 14.911,20

Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse: Herr Ralf Lulay hat eine unbefristete selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaft in Höhe von 30.000€ gegenüber der Oberbank 3 Banken Gruppe unterzeichnet.

Nicht auf der Passivseite auszuweisende Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, aus Gewährleistungsverträgen und Haftungsverhältnissen aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten i. S. d. §§ 251 und 268 Abs. 7 HGB bestehen in Höhe von 0,00€.

Zum Bilanzstichtag beliefen sich die Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern bzw. Geschäftsführern auf 50.000,00€. Es handelt sich um die beschlossene Gewinnausschüttung für 2021.

Zum Bilanzstichtag beliefen sich die Forderungen gegenüber den Gesellschaftern bzw. Geschäftsführern auf 0,00€.

Sonstige Angaben

Die Screen Professional GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 17.08.2001 gegründet. Am 06.06.2018 wurde der Betriebssitz von Erlangen nach Forchheim verlegt. Die GmbH war bisher beim AG Fürth unter der Nr. HRB 16299 eingetragen.

Am 22.06.2018 erfolgte dann der Eintrag beim AG Bamberg unter der Nr. HRB 9268.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung wahrgenommen von

Herrn Ralf Lulay

Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3 HGB

Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen kann.

Unterschrift der Geschäftsführung

 

Forchheim, 12. Juni 2022

Ralf Lulay

sonstige Berichtsbestandteile

Der korrigierte Jahresabschluss zum 31.12.2021 wurde am 12. Juni 2022 vom Gesellschafter Geschäftsführer Ralf Lulay persönlich unterzeichnet.

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 12.06.2022 festgestellt.

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