Citi Talk GmbHLiquidiert
44149 Dortmund, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mohamed Heshmat seit 12.3.2013 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Citi Talk GmbHDortmundJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008BILANZ
ANHANGzum Jahresabschuss zum 31.12.2008 A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Die Gesellschaft ist kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB. Die Erstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung steht im Einklang mit den Regelungen des Gesellschaftsvertrages. Die Gliederung der Bilanz orientiert sich an den Bestimmungen gemäß § 266 HGB für große Kapitalgesellschaften. Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung der Bilanz gemäß §§ 266 Abs. 1 und 274 a Nr. 2 - 5 HGB und der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 276 HGB macht die Gesellschaft keinen, von den Erleichterungen gemäß § 274 a Nr. 1 HGB für den Anlagenspiegel und gemäß § 288 HGB für den Anhang macht die Gesellschaft Gebrauch. Der Jahresabschluss gibt ein den tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsprechendes Bild wieder. Verstöße gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung wurden nicht festgestellt. Deshalb wird auf die Aufstellung eines Lageberichtes gemäß § 264 Abs. 1 HGB verzichtet. B. WESENTLICHE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE Es wurden keine Abweichungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB). Im Rahmen des Jahresabschlusses wurden die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt (§ 284 Abs. 1 HGB): Dem Vollständigkeitsgebot gemäß § 246 Abs. 1 HGB wurde Rechnung getragen. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände, die aktivierungspflichtig sind, liegen nicht vor. Die Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens wurden nach dem Grundsatz der Einzelbewertung unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips gemäß § 253 Abs. 3 HGB angesetzt. Die Bildung und Höhe der Rückstellungen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen und sind der Höhe nach kaufmännischen Grundsätzen ermittelt. Sonderposten mit Rücklageanteil bestehen nicht. C. ANGABEN ZUR BILANZ Aktiva Ein Abgrenzungsposten als Bilanzierungshilfe für aktivische latente Steuern gemäß § 274 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde nicht gebildet. Eine Bilanzierungshilfe für Aufwendungen für die Währungsumstellung auf den EURO gemäß § Art. 44 Abs. 1 Satz 4 EGHGB wurde nicht gebildet. Die gemäß § 268 Abs. 2 HGB erforderlichen Angaben sind aus dem Anlagespiegel und dem Inventarverzeichnis zu entnehmen. Diese sind Bestandteil des Anhangs. Die jeweils beim Anlagevermögen in Anspruch genommenen Abschreibungen ergeben sich betragsmäßig aus der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anlagespiegel. Für das Anlagevermögen wurden lineare und degressive Abschreibungen vorgenommen. Sonderabschreibungen wurden nicht in Anspruch genommen. Die Forderungen sind zum Nennwert angesetzt und der Erläuterung zur Bilanz zu entnehmen. Unter dem Posten "sonstige Vermögensgegenstände" sind keine Beträge, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen, zusammengefasst. Passiva Das gezeichnete Kapital in Höhe von 25.564,59 € ist voll eingezahlt. Die Bilanzposten "Gezeichnetes Kapital", Kapitalrücklage" sowie "Jahresabschluss" sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Ein Sonderposten mit Rücklageanteil gemäß § 247 Abs. 3 HGB, dessen Bilanzierung zur steuerlichen Anerkennung erforderlich ist, wurde nicht gebildet. In der Bilanz nicht passivierte Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nicht vorhanden. Im Geschäftsjahr wurden keine Rückstellungen für latente Steuern gebildet gemäß § 274 Abs. 1 HGB. Im Vorjahr bestanden ebenfalls keine Rückstellungen im vorgenannten Sinn, daher wurden keine Rückstellungen aufgelöst. Die Verbindlichkeiten sind zu den Rückzahlungsbeträgen (Nennwert) angesetzt und der Erläuterung zur Bilanz zu entnehmen. Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von über fünf Jahren sind nicht vorhanden. Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden zum Abschlussstichtag nicht. Besicherungen durch Pfandrechte und ähnliche Rechte sind nicht erfolgt. D. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Außerordentliche Aufwendungen oder Erträge, die für die Beurteilung der Ertragslage von Bedeutung sind, lagen im Geschäftsjahr nicht vor (§ 277 Abs. 4 Satz 2 HGB Periodenfremde Aufwendungen oder Erträge mit Bedeutung für die Beurteilung der Ertragslage bestehen nicht. E. OFFENLEGUNG Die Gesellschaft beabsichtigt, von den ihr als kleiner Kapitalgesellschaft eingeräumten Erleichterungen bei der Offenlegung gemäß § 326 HGB Gebrauch zu machen. Der Jahresabschluß zum 31. Dezember 2008 wurde beim Handelsregister eingereicht. Der Jahresabschluss wurde festgestellt am 4. März 2011 Gez. Mohamed Heshmat (Kaufmann) WEITERE DATENA. RECHTLICHE VERHÄLTNISSE I. Handelsregister und Gesellschaftsvertrag Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Dortmund und ist beim Amtgericht Dortmund Handelsregister, Abteilung B, unter Nr. HRB 14219, eingetragen. II. Geschäftsführung und Vertretungsbefugnis Der Geschäftsführung gehörte im Geschäftsjahr an: Mohamed Heshmat Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. III. Stammkapital Das voll eingezahlte Stammkapital beträgt 25.564,59 €. IV. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb von Mobilfunktelefonen sowie -verträgen. V. Gesellschafterversammlung Im Geschäftsjahr 2009 fand eine Gesellschafterversammlung im Juli 2009 statt. B. WESENTLICHE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE Die Gesellschaft ist kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB. Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung der Bilanz gemäß §§ 266 Abs. 1 und 274 a Nr. 2 - 5 HGB und der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 276 HGB macht die Gesellschaft keinen, von den Erleichterungen gemäß § 274 a Nr. 1 HGB für den Anlagenspiegel und gemäß § 288 HGB für den Anhang macht die Gesellschaft Gebrauch. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wird gemäß § 264 Abs. 1 HGB verzichtet. Im Übrigen verweisen wir auf die Angaben der Gesellschaft zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Anhang und auf unsere Erläuterungen zu ausgewählten Posten des Jahrsabschlusses. D. OFFENLEGUNG Die Gesellschaft beabsichtigt, von den ihr als kleine Kapitalgesellschaft eingeräumten Erleichterungen bei der Offenlegung gemäß § 326 HGB Gebrauch zu machen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 wurde beim Handelsregister eingereicht.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 04.03.2011 |
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