Efficient
Energy GmbH
Feldkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
789.320,88 |
636.949,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
35.406,00 |
51.611,00 |
| II.
Sachanlagen |
753.914,88 |
585.338,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
6.451.671,41 |
3.042.424,87 |
| I.
Vorräte |
806.194,38 |
1.111.079,54 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
257.550,23 |
288.500,20 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.387.926,80 |
1.642.845,13 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
38.222,83 |
23.048,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
7.279.215,12 |
3.702.422,19 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
6.024.977,28 |
2.721.508,48 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
6.391.181,00 |
2.658.104,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
61.915.110,49 |
54.579.161,74 |
| III.
Verlustvortrag |
54.515.757,26 |
46.846.858,19 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
7.765.556,95 |
7.668.899,07 |
| B.
Rückstellungen |
971.650,00 |
620.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
282.587,84 |
360.713,71 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
282.587,84 |
360.713,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
7.279.215,12 |
3.702.422,19 |
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
2020
bis 31. Dezember 2020
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Efficient Energy GmbH,
Feldkirchen, ist nach den Vorschriften des deutschen
Handelsrechts (HGB) und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgt nach dem Gesamt-kostenverfahren.
Aufgrund der Größenmerkmale des
§ 267 Abs. 1 HGB sind die
Rechnungslegungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften anzuwenden. Die
größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 288 Abs. 1 HGB wurden
teilweise in Anspruch genommen.
Die Gesellschaft wird unter der Nummer
HRB 164952 beim Amtsgericht München geführt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgen nach den
für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften. Die
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
nach den bisherigen Grundsätzen unter Beachtung der
Bestimmungen der §§ 252 bis 256a HGB
fortgeführt.
Zur Finanzierung des weiteren Wachstums in 2021 wurde
von den Hauptgesellschaftern der Gesellschaft eine
Absichtserklärung abgegeben, der Gesellschaft so viel
Liquidität zur Verfügung zu stellen, dass dies
für die Erfüllung des Business Plans,
insbesondere des Liquiditätsplans, der Gesellschaft
ausreicht. Dies soll im Frühjahr 2021 durch
Kapitalerhöhungen und Zuzahlungen in die
Kapitalrücklage erfolgen.
Die Geschäftsführung geht davon aus, dass
von den Gesellschaftern weitere Kapitalmaßnahmen
durchgeführt werden, um die ambitionierten
Wachstumsziele zu unterstützen.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden zu Anschaffungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet. Es wird
nach der linearen Methode unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von drei bis
fünf Jahren abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen ist zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Es wird nach der linearen
Methode abgeschrieben. Die zugrunde gelegten
Nutzungsdauern reichen im Wesentlichen von ein bis
fünfzehn Jahren.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf
das Anlagevermögen werden im Bedarfsfall vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis zu EUR 800 werden im Jahr des
Zuganges gemäß § 6 Abs. 2 EStG in
voller Höhe abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wird
unterstellt.
Die Vorräte werden mit den Anschaffungskosten
bzw. den Herstellungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten bewertet.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
werden mit dem Nennbetrag angesetzt.
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag werden in Höhe
ihres Nominalbetrages als aktiver
Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen, sofern sie sich auf
einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag beziehen.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
passivierungspflichtigen ungewissen Verbindlichkeiten.
Sie werden mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit den
Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
3. Angaben zur Bilanz
Die Aufgliederung und die Entwicklung des
Anlagevermögens ergeben sich aus dem
Anlagespiegel (Anlage III).
Der Betrag der sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt EUR 123.403,15
(Vorjahr: EUR 123.083,14). Die restlichen Forderungen
und sonstigen Vermögensgegenstände haben alle
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen, im
Wesentlichen für Mieten und Leasingfahrzeuge, betragen
zum Bilanzstichtag TEUR 628. Davon haben TEUR 477
eine Fälligkeit von bis zu einem Jahr und
TEUR 151 eine Fälligkeit von ein bis fünf
Jahren.
4. Sonstige Angaben
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben,
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, die
wirtschaftliche Lage wieder.
Mitarbeiter:
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr 2019 durchschnittlich 62 (Vorjahr: 59)
Angestellte.
Geschäftsführung:
Im Geschäftsjahr 2020 wurden die Geschäfte
durch Herrn Georg Dietrich geführt.
sonstige Berichtsbestandteile
Geschäftsführung:
Herr Georg Dietrich
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.08.2021 festgestellt.
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