RWH -
Projektentwicklungsgesellschaft mbH
Magdeburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
2.121.239,69 |
11.534.980,55 |
| I.
Vorräte |
1.093.002,50 |
9.283.207,19 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
0,00 |
1.161,16 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.028.237,19 |
2.250.612,20 |
| Aktiva |
2.121.239,69 |
11.534.980,55 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
347.800,96 |
103.461,57 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
-9.773,56 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
|
83.235,13 |
| IV.
Bilanzgewinn |
317.800,96 |
|
| B.
Rückstellungen |
1.588.661,79 |
3.775.037,04 |
| C.
Verbindlichkeiten |
184.776,94 |
7.656.481,94 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
184.776,94 |
6.858.505,94 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
797.976,00 |
| Passiva |
2.121.239,69 |
11.534.980,55 |
Anhang
ZUM JAHRESABSCHLUSS 2022
1. Allgemeine Angaben
Die RWH-Projektentwicklungsgesellschaft mbH mit Sitz
in Magdeburg wurde am 16.04.2008 gegründet. Sie ist im
Handelsregister in Stendal unter der Nummer HRB 8034
eingetragen.
Der Jahresabschluss ist nach den deutschen
handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG)
vom 17.07.2015 aufgestellt worden. Die Anwendung der
geänderten Vorschriften erfolgte erstmals für das
Geschäftsjahr 2016. Ausweisänderungen ergaben
sich hieraus nicht.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB, da sie nicht mindestens zwei
der drei dort genannten Größenkriterien an zwei
aufeinander folgenden Geschäftsjahren
überschreitet.
Bei der Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung hat die Gesellschaft von den
Erleichterungsmöglichkeiten der §§ 266 Abs.
1 Satz 3 und 276 HGB keinen Gebrauch gemacht. Hinsichtlich
der Angaben im Anhang werden die Erleichterungsvorschriften
nach
§ 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen. Die
Gesellschaft ist von der Aufstellung eines Lageberichts
befreit (§ 264 Abs. 1 Satz 4).
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert.
Soweit von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des
Vorjahres abgewichen wurde, ist dies bei den Einzelangaben
zum Jahresabschluss nachfolgend mit den Auswirkungen auf
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt.
2. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten
Die
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren sind zu
Anschaffungskosten, die
unfertigen Erzeugnisse mit ihren Herstellungskosten
aktiviert. Das Niederstwertprinzip wird beachtet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Berücksichtigung gebotener Wertberichtigungen
angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko ist in Form
pauschaler Abschläge berücksichtigt.
Das
Guthaben bei Kreditinstituten werden mit den
Nominalbeträgen angesetzt.
3. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten
Das
gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtiger
kaufmännischer Beurteilung.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
4. Erläuterungen zu Bilanzposten
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr
innerhalb eines Jahres fällig.
Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 HGB und § 285
Nr. 1a HGB)
Zur Vermeidung von Wiederholungen und zur Erreichung
besserer Klarheit und Übersichtlichkeit (§
243 Abs. 1 i.V.m. § 264 HGB) werden die Angaben der
Restlaufzeit und zur Besicherung (§§ 268 Abs. 5
und 285 Nr. 1 HGB) der Verbindlichkeiten wie folgt
zusammengefasst.
Bei den sonstigen Verbindlichkeiten (Darlehen
Gesellschafter) und den Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten handelt es sich um Finanzierungen von
Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens,
die gleichzeitig als Sicherheit für die jeweiligen
Verbindlichkeiten dienen.
5. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB oder
sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß
§ 285 Nr. 3a HGB bestanden am
Abschlussstichtag nicht.
Herr Daniel Reichel war im Berichtsjahr zum
alleinigen Geschäftsführer der Gesellschaft
bestellt. Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des
§ 181 BGB befreit.
Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft
von den Verpflichtungen zur Abgabe des Jahresergebnisses
und seiner Verwendung befreit.
Magdeburg, den
20.06.2023
gez.
Reichel, Daniel
BESCHEINIGUNG
Wir haben auftragsgemäß den
Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Anhang - der
RWH Projektentwicklungsgesellschaft mbH
für das Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis 31.12.2022
unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrags erstellt. Grundlage für die
Erstellung waren die von der Gesellschaft geführten
Bücher und die uns darüber hinaus vorgelegten
Belege und Bestandsnachweise, die wir
auftragsgemäß nicht geprüft, wohl aber auf
Plausibilität beurteilt haben, sowie die uns erteilten
Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung
des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung
der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.
Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der
Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den
Grundsätzen für die Erstellung von
Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser umfasst
die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sowie des Anhangs auf Grundlage der
Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu
den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Zur Beurteilung der Plausibilität der uns vorgelegten
Belege, Bücher und Bestandsnachweise haben wir
Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um
mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass
diese nicht ordnungsgemäß sind. Hierbei sind uns
keine Umstände bekannt geworden, die gegen die
Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten Unterlagen
und des auf dieser Grundlage von uns erstellten
Jahresabschlusses sprechen.
Magdeburg, den 20.06.2023
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.06.2023
festgestellt.
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