EOL Media-Bartering GmbHLiquidiert

81675 München, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 95406
Vorher
Blitz F12-sieben-fünf GmbH
Eingetragen
14.12.2012
Branche
BeteiligungsgesellschaftenVerlegen von ZeitungenManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Abwicklung des Geschäftsbetriebs der EOL Media-Bartering GmbH.

Historie

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Management

NameRolle
Vincenz Braun
seit 16.5.2022
Liquidator
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (8)

NameAnteil
51.52%
W***** D********
20.28%
T***** S******
11.78%

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

EOL Media-Bartering GmbH (vormals: Blitz F12-sieben-fünf GmbH)

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 267.103,81 0,00
B. Umlaufvermögen 78.334,70 11.613,05
Bilanzsumme, Summe Aktiva 345.438,51 11.613,05

Passiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 9.867,25 11.613,05
B. Rückstellungen 183.920,00 0,00
C. Verbindlichkeiten 151.651,26 0,00
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 151.651,26 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 345.438,51 11.613,05

sonstige Berichtsbestandteile


Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2013 wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25.05.2009 erstellt.

Die Gesellschaft wurde mit notariellem Vertrag vom 11.12.2012 errichtet und am 14.12.2012 beim Amtsgericht Frankfurt unter der HRB 95406 eingetragen. Die letzte Änderung im Handelsregister datiert vom 12.03.2013.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Gesellschaft ist nach dem in § 267 Abs. 1 HGB bezeichneten Größenmerkmalen als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.

Die Gesellschaft nimmt für die Aufstellung des Anhangs größenabhängige Erleichterungen nach § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch.

Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Forderung und sonstige Vermögensgegenstände sowie liquide Mittel wurden zum Nominalwert bilanziert.

Die sonstigen Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden künftige Preis- und Kostenänderungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen.

Die übrigen Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.



Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung


Bilanzverlust
In den Bilanzverlust ist der Verlustvortrag des Geschäftsjahres 2012 einbezogen.

Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Lieferantenrechnungen in Höhe von T€ 182,3.

Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten zeigt folgende Übersicht:

 
 
Stand 31.12.2013
T€
Restlaufzeit bis 1 Jahr
T€
Restlaufzeit über 5 Jahre
T€
1.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
0,1
0,1
 
2.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
138,7
138,7
 
3.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
12,8
12,8
 




Eventualverbindlichkeiten

Gesamtschuldner Haftung für Verbindlichkeiten der EOL Group GmbH (vormals Kronen tausend830 GmbH) mit Sitz in Fernwald gegenüber den stillen Gesellschaftern der TNN  Digital Holding GmbH i.Ins. in Höhe von 1.500.000 €. Die Verpflichtung besteht nicht soweit und solange eine Zahlung zu einem Verstoß gegen § 30 GmbHG führt.

Gesamtschuldner Haftung für Verbindlichkeiten der EOL Group GmbH (vormals Kronen tausend830 GmbH) mit Sitz in Fernwald gegenüber nachrangigem Darlehen der TNN Digital Holding GmbH i.Ins. in Höhe von 1.500.000 €. Die Verpflichtung besteht nicht soweit und solange eine Zahlung zu einem Verstoß gegen § 30 GmbHG führt.



Belastung durch Ertragsteuern
Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit wird nicht durch Ertragsteuern belastet.

Geschäftsführung

Alexander Anhuth, Gießen, Werbekaufmann

Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
  


Fernwald, den 17. Dezember 2014

____________________________
              Alexander Anhuth
    (Geschäftsführer)
 


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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