Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 73947
Eingetragen
7.11.2001
Branche
Herstellung von elektrischem InstallationsmaterialHerstellung von Geräten und Einrichtungen der TelekommunikationstechnikEinzelhandel mit Telekommunikationsgeräten
Gegenstand
Montage und der Verkauf von Elektro-, Fernmelde- und Antennenanlagen bzw. -Geräten.

Historie

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Management

NameRolle
Markus Freymann
seit 10.6.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Markus Freymann
82237 Wörthsee-Walchstadt
42.700 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Josef Freymann GmbH

Inning am Ammersee

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 5.093,00 5.008,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 2,00
II. Sachanlagen 5.092,00 5.006,00
B. Umlaufvermögen 27.701,51 50.384,81
I. Vorräte 10.934,18 14.015,20
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 16.334,67 35.979,42
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 432,66 390,19
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.965,17 0,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 125.021,77 155.334,60
Bilanzsumme, Summe Aktiva 159.781,45 210.727,41

Passiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 42.700,00 42.700,00
II. Verlustvortrag 198.034,60 211.102,65
III. Jahresüberschuss 30.312,83 13.068,05
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 125.021,77 155.334,60
B. Rückstellungen 5.128,00 5.054,00
C. Verbindlichkeiten 154.653,45 205.673,41
Bilanzsumme, Summe Passiva 159.781,45 210.727,41

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden zumindest teilweise in Anspruch genommen.

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von der Darstellungsstetigkeit wurde, falls überhaupt erforderlich, gegenüber dem Vorjahr lediglich aus folgenden Gründen abgewichen:

Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung

Anpassung an rechtliche Änderungen

Ungenügender Darstellungsraum

Vereinheitlichung verschiedener Einzelabschlüsse

Umstellung auf neue EDV-Anwenderprogramme

Einordnung des Unternehmens in eine andere Größenklasse

Währungsumstellung

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bei Gebäuden wurden, falls vorliegend, die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen.

Von der Vereinfachungsregelung - volle oder halbe Jahresabschreibung bei Zugang bis Mitte des Geschäftsjahres und danach - wurde, solange zulässig, gemäß EStR 44 Abs. 2 Satz 3 Gebrauch gemacht.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00) wurden gemäß § 6 Abs. 6 (2) Satz 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei zur Vermeidung von Differenzen im Anlagenspiegel erst im Folgejahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden z. T. in den Vorjahren als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben.

Der Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter ist für die Kapitalgesellschaft von lediglich untergeordneter Bedeutung, weshalb dieser, unter Hinweis auf den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, wohl auch in Übereinstimmung mit dem HFA des IdW, auch für die Handelsbilanz übernommen worden ist.

Finanzanlagen

Es sind keine Finanzanlagen vorhanden.

Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden von der Mandantin nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Pensionsrückstellungen

Pensionszusagen wurden nicht erteilt.

Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Allgemeines

Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen bzw. Schulden zu anderen Bilanzpositionen (§ 265 Abs. 3 S. 1 HGB) ist nicht zu vermelden.

Aktivposten
Anlagevermögen

Soweit die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Verzögerungen hätten festgestellt werden können, wurden gemäß Art. 24 Abs. 6 EGHGB die Buchwerte aus dem vorhergehenden Jahresabschluss als ursprüngliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten übernommen.

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens, sowie die Entwicklung des Postens "Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs" sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Umlaufvermögen

Am Ábschlussstichtag bestanden keine Forderungen an Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG).

Die Gliederung, die Restlaufzeit und die Besicherung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen ist aus dem Kontennachweis ersichtlich.

In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind keine Disagio-Beträge, die im Zusammenhang mit der Aufnahme langfristiger Bankverbindlichkeiten angefallen sind, enthalten.

Nachdem der nach steuerlichen Vorschriften zu ermittelnde Gewinn nicht höher oder niedriger war, als das handelsrechtliche Ergebnis, konnte auf die Bildung eines aktiven Abgrenzungspostens für latente Steuern gemäß § 274 Abs. 2 HGB verzichtet werden.

Passivposten
Rückstellungen

Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Teilwertverfahren ermittelt.

Auf die Bildung einer Rückstellung für latente Steuern (§ 274 Abs. 1 S. 1 HGB) konnte verzichtet werden.

Verbindlichkeiten

Die Aufgliederung, die Restlaufzeit und ggf. die Besicherung der Verbindlichkeiten sind aus dem Kontennachweis ersichtlich.

Gegenüber Gesellschaftern bestehen zum 31.12.2013 Verbindlichkeiten (§ 42 Abs. 3 GmbHG) in einer Gesamthöhe von EUR 114.573,16 (Vorjahr: EUR 119.136,04).

Der Gesamtbetrag aller Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (§ 285 Nr.1a HGB) beträgt EUR 114.573,16 (Vorjahr: EUR 119.136,04).

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, wurden von der Geschäftsleitung nicht benannt.

Es bestehen die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte. Für Fahrzeuge bestehen die üblichen Leasingverpflichtungen.

Zur Abwendung der Überschuldung haben die Gesellschafter Markus und Rainer Freymann am 19.05.2005 jeweils eine selbstschuldnerische Bürgschaft über einen Betrag von je EUR 87.000,00 gegenüber der VR-Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG abgegeben.

Der geschäftsführende Gesellschafter Josef Freymann hat sich zuletzt mit Erklärung vom 08.04.2013 dazu verpflichtet, im Falle einer Inanspruchnahme der Gesellschaft für den im Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2012 ausgewiesenen nicht durch das Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag i.H.v. EUR 155.334,60 die Haftung zu übernehmen. Auch für den Jahresabschluss 2013 wird eine entsprechende Erklärung für den nicht durch das Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag über EUR 125.021,77 erwartet.

Aufgrund dieser zusätzlichen sichernden Maßnahmen seitens der Gesellschafter ist eine Überschuldung nach Überzeugung der Geschäftsführung tatsächlich nicht gegeben.

Sonstige Angaben

Nicht bilanzierte Pensionsverpflichtungen

Der Wert, der nach Art. 28 Abs. 3 EGHGB nicht bilanzierten Anwartschaften aus Pensionszusagen, die vor dem 01.01.1987 erteilt wurden, beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).

Beteiligungen

Das Unternehmen ist nicht mit mindestens 1/5 an anderen Unternehmen beteiligt.

Ergänzende Angaben

Geschäftsführer
Familienname Vorname Berufsbezeichnung Vertretungsbefugnis
Freymann Josef Fernmeldetechnikermeister Einzeln
Freymann Markus Meister Energie- und Gebäudetechnik Einzeln
Bezüge

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge kann, da es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft handelt, gemäß § 288 Abs. 1 HGB verzichtet werden.

Beschluss

Der Jahresabschluss wurde noch nicht festgestellt.

Inning, 21.07.2014

gez. Markus Freymann, Geschäftsführer

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