STRABAG Infrastrukturprojekt GmbH

Siegburger Straße 241, 50679 Köln, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Hersfeld HRB 570
Vorher
Hermann Kirchner Projektgesellschaft mbH
Eingetragen
19.10.1994
Branche
Bau von StraßenBetrieb von Verkehrswegen für StraßenfahrzeugeIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Gegenstand
Entwicklung und Abwicklung von Infrastrukturprojekten; Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung und Finanzierung von Autobahnen, Straßen und anderen Einrichtungen der Infrastruktur; die Beteiligung an PPP-Projekten oder PPP-Projektgesellschaften; Kauf und Verkauf von Beteiligungen; die Erbringung von Dienstleistungen, die mit all dem im Zusammenhang stehen sowie die Vornahme verwandter Tätigkeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Klaus Josef Kathmann
seit 16.1.2025
Geschäftsführer
Stefan Propst
seit 8.9.2023
Prokura
Walter Neurathner
seit 31.8.2023
Prokura
Harald Hublik
seit 15.10.2020
Prokura
Thomas Höfner
seit 16.10.2019
Geschäftsführer
Klaus-Dieter Pertl
seit 17.11.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Beteiligungen

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hermann Kirchner Projektgesellschaft mbH

Bad Hersfeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
TEUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Sachanlagen 2.671.224,08 1.211
II. Finanzanlagen 320.828,33 296
2.992.052,41 1.507
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte 0,00 1.500
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.927.477,00 4.318
3.927.477,00 5.818
6.919.529,41 7.325

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
TEUR
A. EIGENKAPITAL
I. Stammkapital 1.280.000,00 1.280
II. Gewinnrücklagen 863.561,09 0
2.143.561,09 1.280
B. SONDERPOSTEN MIT RÜCKLAGEANTEIL 0,00 864
C. RÜCKSTELLUNGEN 166.224,62 135
D. VERBINDLICHKEITEN 4.609.743,70 5.046
6.919.529,41 7.325

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Bestimmungen des GmbHG aufgestellt worden. Einzelne Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung werden zusammengefasst, um die Klarheit der Darstellung zu verbessern.

Die Gesellschaft nimmt bei der Aufstellung des Jahresabschlusses die größenabhängigen Erleichterungen gem. §§ 274a und 288 S.1 HGB für kleine Kapitalgesellschaften i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB in Anspruch.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren angewandt wurde.

Mutterunternehmen im Sinne des § 285 HGB, das den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Tochterunternehmen aufstellt ist die Ilbau Liegenschaftsverwaltung GmbH, Dahlwitz-Hoppegarten. Der Abschluss der Gesellschaft ist in den Konzernabschluss der Ilbau Liegenschaftsverwaltung GmbH einbezogen, die einen befreienden Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufstellt. Der Konzernabschluss wird beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), offengelegt. Der befreiende Konzernabschluss wird nach den Rechnungslegungsgrundsätzen des HGB aufgestellt.

Mutterunternehmen im Sinne des § 285 HGB, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Tochterunternehmen aufstellt, ist die STRABAG SE, Villach/Österreich. Der Abschluss der Gesellschaft ist in den Konzernabschluss der STRABAG SE einbezogen. Der Konzernabschluss wird beim Landesgericht Klagenfurt/Österreich, offengelegt. Der Konzernabschluss wird nach den international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen des IASB (IFRS) aufgestellt. Wesentliche Abweichungen zum deutschen Recht hinsichtlich der Bilanzierungs- und Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden ergeben sich im Bereich der Vorratsbewertung und der Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitsgemeinschaften.

Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wendet die Gesellschaft erstmals die durch die Artikel 1 bis 11 des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25. Mai 2009 (BGBl. S. 1102) geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften an. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen erfolgte entsprechend Art. 67 Abs. 8, S. 2 EGHGB nicht. Dadurch ist die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr eingeschränkt.

Im Folgenden werden die wesentlichen Effekte der Umstellung auf das BilMoG im Zeitpunkt der Erstanwendung (01. Januar 2010) dargestellt:

(1) Pensionen

Die Pensionsrückstellungen wurden per 31.12.2009 nach dem steuerlichen Teilwertverfahren und auf Grundlage eines Rechnungszinssatzes von 6 % bewertet. Durch die Einführung des BilMoG sind künftige Preis- und Kostensteigerungen zu berücksichtigen. Die Rückstellungen für laufende Pensionen oder Anwartschaften auf Pensionen werden, entsprechend dem Wahlrecht des § 253 Abs. 2 HGB, pauschal mit dem von der Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz in Höhe von 5,25 %, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, abgezinst. Aus der geänderten Bewertung ergibt sich für die Bilanzposition Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen zum 1. Januar 2010 eine Zuführung in Höhe von EUR 6.597,00. Von dem Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 EGHGB, die erforderliche Zuführung zu den Pensionsrückstellungen auf maximal 15 Jahre zu verteilen, wurde kein Gebrauch gemacht.

(2) Sonderposten mit Rücklageanteil

Die Neubildung von Sonderposten mit Rücklageanteil ist nach BilMoG nicht mehr zulässig. Von dem Wahlrecht zur Beibehaltung wurde kein Gebrauch gemacht. Hieraus resultiert eine erfolgsneutrale Einstellung in Höhe von EUR 863.561,09 in die Gewinnrücklage.

(3) Sonstige Rückstellungen

Mit der Neufassung des § 253 HGB sind Rückstellungen zum Erfüllungsbetrag unter Einbeziehung von Preis- und Kostensteigerungen zu bewerten. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen. Der Zinssatz wird von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bereitgestellt. Aus der Umstellung der übrigen Rückstellungen auf die neuen Bilanzierungsvorschriften zum 01. Januar 2010 resultiert ein außerordentlicher Aufwand in Höhe von EUR 3.217,00.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßige Abschreibung auf die Zugänge des abnutzbaren Sachanlagevermögens im Berichtsjahr erfolgt linear entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Abweichend davon wurde bei in zurückliegenden Geschäftsjahren erworbenen Sachanlagen auch von der degressiven Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Von der degressiven Abschreibung wird auf die lineare Abschreibung übergegangen, sobald diese zu höheren Abschreibungsbeträgen führt. Die Auswirkungen auf das Jahresergebnis durch die Umstellung auf die lineare Abschreibungsmethode im Geschäftsjahr 2010 sind von untergeordneter Bedeutung. Die Nutzungsdauer bei Maschinen und technischen Anlagen wird nach der Baugeräteliste des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie angesetzt. Selbständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben, sofern ihre jeweiligen Anschaffungs- oder Herstellungskosten 150 EUR nicht übersteigen. Entsprechende Anlagegegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150 EUR und 1.000 EUR werden jahresweise in einem Sammelposten zusammengefasst, der über fünf Jahre abgeschrieben wird. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, soweit der Ansatz mit dem niedrigeren Wert geboten ist.

Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten oder, bei voraussichtlich dauernder Wertminderung, mit den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Wurden in den Vorjahren Wertberichtigungen vorgenommen und sind die Gründe für die Wertminderung in der Zwischenzeit ganz oder teilweise entfallen, erfolgt eine Wertaufholung bis höchstens zu den Anschaffungskosten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet und - soweit unverzinslich - bei Restlaufzeiten von über einem Jahr auf den Bilanzstichtag abgezinst. Für erkennbare Risiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("projected unit credit method") bewertet. Das Anwartschaftsbarwertverfahren erfasst die Verpflichtung zum Bilanzstichtag nach der wahrscheinlichen Inanspruchnahme unter Berücksichtigung zukünftiger Gehaltssteigerungen. Die Pensionsrückstellungen werden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken ausreichend Rechnung getragen. Die Rückstellungen sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen angesetzt und -soweit die Laufzeiten mehr als ein Jahr betragen - gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Bei der Aufstellung des Abschlusses muss die Gesellschaft Einschätzungen vornehmen und Annahmen treffen, welche die Ansätze der Vermögensgegenstände und Schulden, die Angaben von Risiken und Unsicherheiten bezüglich der angesetzten Vermögensgegenstände und Schulden zum Stichtag des Abschlusses sowie die Aufwendungen und Erträge für den Berichtszeitraum beeinflussen. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Einschätzungen abweichen.

3. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Unter den Forderungen werden EUR 3.232.338,16 (i.Vj. TEUR 4.070) gegenüber dem Gesellschafter ausgewiesen.

Eigenkapital

Das innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesene Stammkapital beträgt unverändert gegenüber dem Vorjahr TEUR 1.280.

Rückstellungen

Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach der "Projected-Unit-Credit-Methode" unter Anwendung der Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck, dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz in Höhe von 5,16 %, einem Gehaltstrend von 0 %, einem Rententrend von 2,25 % und einer Fluktuation von 0 %.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden Steuerverbindlichkeiten i.H.v. EUR 48.575,13 (i.Vj. TEUR 22) sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit i.H.v. EUR 6.803,88 (i.Vj. TEUR 2) ausgewiesen.

4. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Es bestehen keine finanziellen Verpflichtungen.

Zu Geschäftsführern waren im Geschäftsjahr 2010 bestellt:

Frau Dr. Marion Henschel, kaufmännische Direktionsleitung,

Herr Erich Anmasser, technische Direktionsleitung.

Aufstellung des Anteilsbesitzes

Verbundene Unternehmen Anteil am Kapital 31.12.2010
%
Eigenkapital 31.12.2010
TEUR
Ergebnis 2010
TEUR
DYWIDAG-Service GmbH, Frankfurt am Main 100 0 240
Kirchner PPP Service GmbH, Bad Hersfeld 100 100 EAV
PPP Schulen Monheim am Rhein GmbH, Monheim 100 283 EAV
PPP Schulen Kreis Düren GmbH, Bad Hersfeld 100 133 EAV
PPP Seecampus Niederlausitz GmbH, Bad Hersfeld (vormals Kirchner PPP Schulservice GmbH) 100 29 EAV
PPP Conrad-von-Ense-Schule GmbH, Bad Hersfeld 100 25 EAV
Beteiligungen
A-8 Ulm Augsburg Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG 50 50 0

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde am 18.05.2011 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt.

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