LUMAX
GmbH
Titz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
1.1.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
24.352,00 |
4.763,00 |
| I.
Sachanlagen |
24.352,00 |
4.763,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
8.008,28 |
7.778,06 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
730,68 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.363,11 |
1.111,58 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
645,17 |
5.935,80 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
33,74 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
32.394,02 |
12.541,06 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
1.1.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
21.714,47 |
11.584,44 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
0,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
25.000,00 |
12.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
915,56 |
915,56 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
2.369,97 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
800,00 |
550,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.879,55 |
406,62 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
9.879,55 |
406,62 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
32.394,02 |
12.541,06 |
Anhang zum Geschäftsjahr 2011
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ist
zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorgehenden
Geschäftsjahres angegeben.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind im Anhang gesondert ausgewiesen.
Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
Angaben zu Bilanzierung- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251
HGB bestehen sind diese gemäß § 268 Abs. 7
HGB im Anhang angegeben.
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis
256 HGB unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz-
und Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
(§§ 269-274, 279, 283 HGB) aufgestellt.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln und vorsichtig bewertet. Namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt sowie sie am
Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es
wurde ausschließlich von der linearen
Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Selbstständig
nutzbare Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten unter 410 € ("GWG") werden im
Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller
Höhe abgeschrieben.
Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungskosten
bzw. zu niedrigeren Marktpreisen bewertet (§ 253 Abs.
3 HGB).
Die Forderungen aus Lieferung und Leistung werden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden
durchgeführt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite
wurden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag
darstellen (§ 250 Abs. 1 HGB).
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Angaben zu Bilanzposten
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im
Anlagespiegel dargestellt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einem Gesamtwert von
7.363,11 € beinhalten Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen in Höhe von 5 636,15 €. (§ 253
Abs. 1 Satz 1 HGB) und Forderungen gegenüber dem
Gesellschafter in Höhe von 1.507,15 €.
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000
€.
Der Jahresfehlbetrag beträgt 2.369,97 €, er
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Sämtliche Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Hinsichtlich der
Zusammensetzung und der Restlaufzeit wird auf den
Verbindlichkeitenspiegel verwiesen (§ 253 Abs. 1 Satz
2 i.V. m. § 268 Abs. 5 HGB):
Die Verbindlichkeit gegenüber Gesellschafter
ergibt sich aus einem der Gesellschaft am 15.12.2011
gewährten Darlehen, das im Folgejahr getilgt wird.
Sonstige Angaben
Gesellschaftsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Geschäftsführer des Berichtsjahres ist
Herr Wojciech Kaszkowiak, Rees
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.04.2013 festgestellt.
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