ENKU
GmbH
Fellbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
AKTIVA
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Euro |
Gesamtjahr/Stand
Euro |
Euro |
Vorjahr
Euro |
| A.
Anlagevermögen |
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| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
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| II. Sachanlagen |
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7.557,00 |
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16.192,00 |
| III. Finanzanlagen |
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| B.
Umlaufvermögen |
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| I. Vorräte |
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18.243,11 |
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0,00 |
| II. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
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21.165,65 |
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5.247,78 |
| III. Wertpapiere |
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| IV. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und
Schecks |
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13.890,83 |
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2.083,46 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
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| Summe Aktiva |
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60.856,59 |
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23.523,24 |
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Passiva
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Euro |
Gesamtjahr/Stand
Euro |
Euro |
Vorjahr
Euro |
| A. Eigenkapital |
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| I. Gezeichnetes
Kapital |
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25.000,00 |
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25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
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| III.
Gewinnrücklagen |
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| IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag |
|
-50.117,00 |
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-14.330,02 |
| V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag |
|
679,06 |
|
-35.786,98 |
| B.
Rückstellungen |
|
1.250,00 |
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750,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
|
84.044,53 |
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47.890,24 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
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| Summe Passiva |
|
60.856,59 |
|
23.523,24 |
Anhang
| 1. |
| 1. |
Allgemeine Angaben zum
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der ENKU GmbH in 70734
Fellbach auf den 31.12.2013, wurde auf
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG
sowie ggf. des Gesellschaftsvertrages zu
beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen, ist die
Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige
Erleichterungen bei der Erstellung des
Jahresabschlusses wurden nicht in Anspruch
genommen.
Die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgt nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2
HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in
Kontenform nach § 266 HGB.
Die Vermögensgegenstände und
Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden,
insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken
und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt, selbst
wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahrs sind
unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt.
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| 2. |
Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung des Unternehmens
ausgegangen.
Das Sachanlagevermögen wird zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten,
vermindert um die planmäßigen
Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen
auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden
zeitanteilig berechnet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sowie sonstige Vermögensgegenstände
werden zum Nennwert, vermindert um
Wertberichtigungen und unter Beachtung des
Niederstwertprinzips, angesetzt.
Unverzinsliche Forderungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden
abgezinst.
Fremdwährungsforderungen und -
verbindlichkeiten wurden gem. § 256 a
HGB umgerechnet.
Bei Deckung durch Termingeschäfte war
der entsprechende Terminkurs
maßgebend.
Flüssige Mittel werden zu
Nominalwerten angesetzt.
Bei der Bemessung der Rückstellungen
wurden allen erkennbaren Risiken angemessen
und ausreichend Rechnung getragen.
Die Bewertung der Rückstellungen
erfolgte jeweils in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages. Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr wurden mit dem, ihrer Restlaufzeit
entsprechenden, Marktzinssatz abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden
zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
|
| 3. |
Erläuterungen zur Bilanz
Die Aufgliederung und die Bewegungen des
Anlagevermögens sind dem Anlagespiegel
in der Anlage zu diesem Anhang zu
entnehmen.
Der Betrag der Forderungen und der
sonstigen Vermögensgegenstände mit
einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr
beläuft sich auf 0,00 € (Vorjahr:
0,00 €).
Die Gesellschaft weist einen nicht durch
Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in
Höhe von 24.437,94 € aus. Das
bedeutet jedoch nicht notwendigerweise, dass
auch eine Überschuldung im
insolvenzrechtlichen Sinne vorliegt. Es liegt
eine entsprechende
Rangrücktrittsvereinbarung vor. Im
Übrigen liegt eine positive
Fortführungsprognose vor. Eine
Prüfung dahingehend kann nur im Rahmen
einer besonderen
Überschuldungsprüfung erfolgen,
für die andere Bewertungsgrundsätze
als die des Handelsrechts gelten. Der
Gesellschaft und der Geschäftsleitung
sind die §§ 64, 71 und 84 des
GmbH-Gesetzes bekannt.
Die sonstigen Rückstellungen
betreffen u.a. die Kosten für die
Erstellung, Aufbewahrung und Offenlegung des
Jahresabschlusses sowie für die
Anfertigung der Steuererklärungen.
Die Fristigkeiten der
bestehenden Verbindlichkeiten sind dem
folgenden Verbindlichkeitenspiegel zu
entnehmen:
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|
Verbindlichkeiten |
Stand 31.12.2013 |
bis zu 1 Jahr |
1
bis 5 Jahre |
über 5 Jahre |
| erhaltene
Anzahlungen |
8.403,36 € |
8.403,36 € |
0,00 € |
0,00 € |
| aus Lieferungen und
Leistungen |
15.008,79 € |
15.008,79 € |
0,00 € |
0,00 € |
| Sonstige |
60.632,38 € |
5.031,66 € |
55.600,72 € |
0,00 € |
| Summe: |
84.044,53€ |
28.443,81 € |
55.600,72 € |
0,00 € |
| 1. |
| 1. |
Angaben zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
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| 2. |
Sonstige Angaben
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung
schlägt in Übereinstimmung mit den
Gesellschaftern vor den Bilanzgewinn auf neue
Rechnung vorzutragen.
Unternehmensorgane
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren
die folgenden Geschäftsführer
bestellt:
Herr Damir Kurtalic, Handwerker, Vordere
Straße 11, 70734 Fellbach seit 2.9.2011
Herr Mario Ennouri, Handwerker
Memminger Straße 19, 70374 Stuttgart
bis zum 5.9.2012
Herr Kurtalic ist
alleinvertretungsberechtigt und vom
Selbstkontrahierungsverbot befreit.
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Fellbach, den 8. Juli
2014
ENKU
GmbH
Fellbach, den 08. Juli
2014
gez.
Damir Kurtalic
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 08.07.2014
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