Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 211207
Eingetragen
27.11.1997
Branche
BeteiligungsgesellschaftenVermittlungstätigkeiten für BeherbergungsdienstleistungenBetrieb von Einrichtungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste a. n. g.
Gegenstand
Betreibung eines Hotels mit Seminar- und Freizeiteinrichtungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Alexander Porst
seit 22.6.2017
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

1 von 3 angezeigt

Siegfried Köhli
Nauendorf
30.000 DM
60.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ankerhof Hotel GmbH

Halle (Saale)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

23.553,00

30.999,00

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

372,00

2.468,00

II. Sachanlagen

22.931,00

28.281,00

III. Finanzanlagen

250,00

250,00

B. Umlaufvermögen

220.320,34

319.179,47

I. Vorräte

20.686,13

21.100,81

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

29.458,97

38.869,73

III. Wertpapiere

0,00

0,00

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

170.175,24

259.208,93

C. Rechnungsabgrenzungsposten

8.978,87

12.907,33

Summe Aktiva

252.852,21

363.085,80



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

127.419,03

168.555,33

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59

25.564,59

II. Kapitalrücklage

0,00

0,00

III. Gewinnrücklagen

0,00

0,00

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

142.990,74

119.864,64

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-41.136,30

23.126,10

B. Rückstellungen

69.599,99

125.352,20

C. Verbindlichkeiten

55.833,19

69.178,27

D. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

0,00

Summe Passiva

252.852,21

363.085,80

Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023

I. Allgemeine Erläuterungen

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt. Von den Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Die Aufstellung erfolgte unter Beachtung des Ergebnisverwendungsvorschlages der Geschäftsführung.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung und Bewertung wurde nach den allgemeinen Bestimmungen der
§§ 252 bis 256 HGB sowie § 42 GmbHG vorgenommen.Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter
Berücksichtigung von Anschaffungskostenminderungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen sind sowohl nach der linearen als auch nach der degressiven Abschreibungsmethode errechnet. Die Zugänge des Geschäftsjahres sind zeitanteilig abgeschrieben worden. Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Sonderabschreibungen gemäß § 7g Abs.7 EStG in Anspruch genommen.

Die erworbenen Geringwertigen Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 EUR wurden im Jahr des Zugangs gemäß § 6 Abs. 2 EStG vollständig abgeschrieben.

Das Vorratsvermögen (Waren) wurde zum Bilanzstichtag im Rahmen einer Inventur erfasst. Die Bewertung erfolgte zu Einkaufspreisen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert.

Der Kassenbestand und die Bankbestände sind zu Nominalwerten ausgewiesen.

Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag bilanziert. Es entspricht der Festsetzung im Gesellschaftsvertrag sowie der Eintragung im Handelsregister. Die
Gesellschafter haben ihre Einlagen in voller Höhe erbracht.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden handelsrechtlich abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

3. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz

(1) Anlagevermögen

Der Bestand und Entwicklung der Posten des Anlagevermögens ist in der Anlage "Entwicklung des Anlagevermögens" dargestellt.

Für die beweglichen Wirtschaftsgüter wurden die Abschreibungen analog zum Vorjahr sowohl in gleichen als auch in fallenden Jahresbeträgen nach § 7 Abs. 1 Satz 1 bis 3 EStG vorgenommen.

Veraltete und verschlissen Wirtschaftsgüter wurden ausgesondert und sind als Anlagenabgang ausgewiesen.

Sonderabschreibungen wurden nicht in Anspruch genommen.

(2) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegen stände

Von den ausgewiesenen Forderungen im Gesamtbetrag von EUR 17.847,58
(Vorjahr: EUR 21.069,76) sind EUR 17.847,58 (Vorjahr: EUR 21.069,76) innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen waren zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung zum überwiegenden Teil ausgeglichen. Die bereits in den Vorjahren gebildete Pauschalwertberichtigung wurde fortgeschrieben.

(3) Flüssige Mittel

Flüssig Mittel sind mit den Nominalwerten bilanziert.

(4) Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.564,59; es ist in voller Höhe eingezahlt.

(5) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Gesellschaft hat durch Übertragungsvereinbarung vom 31.07.2019 die Pensionsverpflichtung gegenüber Herrn Prof. Dr. Köhli von der BBI GmbH übernommen. Ab diesem Zeitpunkt erfüllt die Gesellschaft die bestehende Pensionsverpflichtung in der monatlich festgelegten Höhe.
Eine Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 HGB der Vermögensgegenstände mit den jeweiligen Schuldposten ist im Berichtsjahr erfolgt.

Gemäß § 285 Nr. 25 HGB sind folgende Beträge auszuweisen:

Zinsaufwand Erfüllungsbetrag 3.627,00 EUR

Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beläuft sich auf 1.413,00 EUR.

(6) Steuer- und Sonstige Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen beinhalten mit EUR 13.433,15 Steuernachzahlungen für das vergangene Jahr.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten mit EUR 40.000,00 für eventuelle Rückzahlungen von Corona-Hilfen, EUR 3.500,00 für BG-Beiträge, EUR 5.859,32 Kosten für noch nicht in Anspruch genommenen Urlaub, sowie EUR 4.300,00 zu erwartende Aufwendungen für die Kosten der Erstellung des Jahresabschlusses 2023. Für Archivierungskosten wurde eine Rückstellung in Höhe von EUR 3.000,00 gebildet, welche handelsrechtlich mit EUR 492,48 abgezinst wurde.

(7) Verbindlichkeiten

Zusammensetzung:

31.12.2023

EUR

31.12.2022

EUR

Verbindlichkeiten Kreditinstitute

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr

Verbindlichkeiten verbundene Unternehmen

0,00

19.604,13

(19.604,13)

0,00

0,00

46.995,55

(46.995,55)

0,00

Sonstige Verbindlichkeiten

- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr

- davon aus Steuern

- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit

36.229,06

(36.229,06)

(34.831,00)

(326,67)

22.182,72

(22.182,72)

(18.011,17)

(0,00)

55.833,19

69.178,27

(8) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen, bestehen laut Auskunft der Geschäftsführung nicht.

(9) Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

4. Sonstige Angaben

(1) Mitarbeiter

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 (in Klammern: 31.12.2022) wurden beschäftigt:

Geschäftsführer 2 (2)
Arbeitnehmer 33 (41)

Im Jahresdurchschnitt 2023 betrug die Beschäftigtenzahl 35 Mitarbeiter

(2) Geschäftsführung

Geschäftsführer waren im Berichtsjahr Herr Prof. Dr. Siegfried Köhli, Nauendorf und Herr Alexander Porst, Kassel-Harleshausen Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

(3) Bezüge der Geschäftsführung

Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung werden unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB nicht angegeben.

(5) Gewinnverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt vor, den handelsrechtlichen Jahresfehlbetrag 2023 in Höhe von EUR 41.136,30 mit dem bestehenden Gewinnvortrag in Höhe von EUR 142.990,74 zu verrechnen und auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Halle, den 10. März 2025

gez. Köhli

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 10. März 2025

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