VIVAT Friedrichstraße GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Waldemar Hartung seit 27.9.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VIVAT Investment II GmbHKempten (Allgäu)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 15.09.2022 bis zum 31.12.2022LageberichtGrundlagen des Unternehmens Die Gesellschaft ist Emittentin. Die Emittentin wurde mit Eintragung im Handelsregister vom 27. September 2022 gegründet. Das Geschäftsjahr 2022 umfasst den Zeitraum, vom 15.09.2022 bis zum 31.12.2022. Das Geschäftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr. Mit EU-Wachstumsprospekt vom 30.11.2022 bietet die VIVAT Investment II GmbH öffentlich Teilschuldverschreibungen unter die Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments an. Nach Ablauf der Gültigkeit des EU-Wachstumsprospektes wird das öffentliche Angebot im Jahr 2023 beendet. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die deutsche Immobilien-Wirtschaft im Jahr 2022 war von verschiedenen Entwicklungen geprägt. Der Immobilienmarkt verzeichnete eine hohe Nachfrage, insbesondere in den urbanen Ballungszentren. Dies führte zu steigenden Preisen und einer weiteren Verschärfung des bereits bestehenden Wohnungsmangels. Der Trend zur Digitalisierung machte sich auch in der Immobilienbranche bemerkbar. Neue Technologien wie virtuelle Besichtigungen und digitale Vertragsabwicklung wurden vermehrt genutzt, um den Verkaufsprozess effizienter zu gestalten. Nachhaltigkeit und Energieeffizienz gewannen ebenfalls an Bedeutung. Immer mehr Immobilienunternehmen legten Wert auf ökologische Standards und energetische Sanierungen, um den steigenden Anforderungen des Marktes gerecht zu werden. Die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank begünstigte weiterhin die Immobilieninvestitionen. Viele Menschen sahen den Erwerb von Immobilien als lohnende Investitionsmöglichkeit angesichts der geringen Renditen anderer Anlageformen. Die Mietpreisbremse, die in einigen deutschen Städten eingeführt wurde, sollte die steigenden Mieten eindämmen. Allerdings zeigten sich nur begrenzte Effekte, da die Nachfrage das Angebot weiterhin überstieg. Der Trend zum Homeoffice und zur flexiblen Arbeitsgestaltung infolge der COVID-19-Pandemie führte zu veränderten Anforderungen an die Immobilien. Die Nachfrage nach Wohnungen mit Homeoffice-Möglichkeiten und Außenbereichen wie Balkonen und Gärten stieg deutlich an. Der demografische Wandel und die steigende Zahl älterer Menschen führten zu einer verstärkten Nachfrage nach barrierefreiem Wohnraum und Seniorenresidenzen. Trotz der insgesamt positiven Entwicklung gab es auch Risiken für die Immobilien-Wirtschaft. Eine mögliche Zinssteigerung sowie politische und wirtschaftliche Unsicherheiten könnten sich negativ auf den Markt auswirken. Insgesamt war die deutsche Immobilien-Wirtschaft im Jahr 2022 von einer hohen Nachfrage, steigenden Preisen und einer verstärkten Fokussierung auf Nachhaltigkeit und Digitalisierung geprägt. Die Herausforderung, ausreichenden Wohnraum zu schaffen und die Mietpreisentwicklung zu kontrollieren, blieb jedoch bestehen. Geschäftsverlauf Das Geschäftsjahr umfasst den Zeitraum 15.09.2022 bis 31.12.2022. Das EU-Wachstumsprospekt der VIVAT Investment II GmbH wurde am 30.11.2022 gebilligt und anschließend veröffentlicht. Insgesamt werden 20.000.000,00 Euro in Teilschuldverschreibungen über 5 Produkte angeboten. Es handelt sich hierbei um die Produkte: • Invest 28 mit einer ratierlichen Einzahlungsphase über 60 Monate • Invest 33 mit einer ratierlichen Einzahlungsphase über 120 Monate • Invest 38 mit einer ratierlichen Einzahlungsphase über 180 Monate • Invest 43 mit einer ratierlichen Einzahlungsphase über 240 Monate • Invest 48 mit einer ratierlichen Einzahlungsphase über 300 Monate Die Einzahlungen auf die Teilschuldverschreibungen erfolgen ratierlich. Bis zum 31. Dezember 2022 wurden noch keine Teilschuldverschreibungen durch Anleger eingezahlt. Investitionen Bis zum 31. Dezember 2022 wurden noch keine Investitionen getätigt. Ertragslage Die Gesellschaft hat, bedingt durch die Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit, noch keine Erlöse entsprechend ihrem Unternehmenszweck erzielt. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 19.439,89 Euro resultiert im Wesentlichen aus Abschluss-, Prüfungs- und Rechtsberatungskosten in Höhe von 19.409,69 Euro. Finanzlage Der Mittelzufluss des Geschäftsjahres wurde durch die Einzahlung des Stammkapitals geprägt. Es ergibt sich eine stichtagsbezogene Liquidität zum 31.12.2022 in Höhe von 23.015,11 Euro. Vermögenslage Dem Umlaufvermögen in Höhe von 23.015,11 Euro standen am Abschlussstichtag Rückstellungen und Verbindlichkeiten in Höhe von 17.455,00 Euro gegenüber. Im Geschäftsjahr wurden keine Investitionen getätigt. Vergütungsbericht In seiner Funktion als Mitglied der Geschäftsführung erhält Herr Waldemar Hartung keine Geschäftsführervergütung. Nachfolgende Übersicht zeigt die Vergütungen und die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 gezahlten Vergütungen, aufgeteilt in feste und variable gezahlte Vergütungen und die Zahl der Begünstigten. Gewinnbeteiligungen wurden nicht gezahlt.
Prognosebericht Das Werben von Teilschuldverschreibungen wird 2023 beendet. Die Einzahlungen auf die geworbenen Teilschuldverschreibungen Invest 28 mit einer ratierlichen Einzahlungsphase über 60 Monate, Invest 33 mit einer ratierlichen Einzahlungsphase über 120 Monate, Invest 38 mit einer ratierlichen Einzahlungsphase über 180 Monate, Invest 43 mit einer ratierlichen Einzahlungsphase über 240 Monate und Invest 48 mit einer ratierlichen Einzahlungsphase über 300 Monate erfolgen planmäßig bis zum Jahre 2048. Das zur Verfügung stehende Kapital wird ausschließlich in Immobilienprojekte laut Geschäftszweck des Unternehmens investiert. Es ist geplant, dass aus diesen Investitionen in Zukunft ausreichend finanzielle Mittel erwirtschaftet werden, um die jährlichen Zinsen auf die Teilschuldverschreibungen auszahlen zu können, sowie am Ende der Laufzeit die Teilschuldverschreibungen zurückzuzahlen. Nach Beendigung der Investitionen der bisherigen Teilschuldverschreibungen ist geplant, in weitere Beteiligungen oder Immobilienprojekte zu investieren. Für zukünftige Investitionen stehen die Vertragspartner, insbesondere die Verkäufer, noch nicht fest. Damit können der dahinterstehende zeitliche und finanzielle Aufwand, sowie die wirtschaftliche Entwicklung der zukünftigen Anlageobjekte, auf der Basis der Planzahlen prognostiziert werden, sind aber nicht abschließend bestimmbar. Chancen-und Risikobericht Risikobericht Branchenspezifische Risiken: Sollten sich die weltweiten Turbulenzen an den Finanzmärkten wieder verstärken, und sollte sich dadurch die Konjunktur abschwächen, kann dies die wirtschaftliche Situation unserer Kunden und die Nachfrage nach unseren Produkten negativ beeinflussen. Mögliche weitere regulatorische Maßnahmen können zu erschwerten Bedingungen führen und eine zusätzliche finanzielle Belastung bedeuten. Daraus können für uns dann erhebliche Umsatz- und Ergebnisrisiken entstehen. Weiterhin gehen die Prognosen von möglichen Investitionen aus. Bedingung ist das entsprechende Investitionsmöglichkeiten vorhanden sind. In einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld sind auch sinnvolle Investitionen schwierig. Ertragsorientierte Risiken Der Erfolg der Teilschuldverschreibungen hängt nicht allein von der VIVAT Investment II GmbH ab, sondern von den Unternehmen, in welche investiert wurde. Der Erfolg der VIVAT Investment II GmbH hängt also unmittelbar vom Erfolg dieser Gesellschaften ab. Da zukünftige Investitionen nicht benennbar sind, können Risiken hierzu nicht benannt werden. Das ertragsorientierte Risiko besteht insofern, keine oder nur wenige Investitionen in der Zukunft vorgenommen werden können. Jede kommende Investition wird von uns ausführlich geprüft. Dabei wird unter anderem eine rechtliche, wirtschaftliche und technische Due Diligence durchgeführt und es werden im Bedarfsfall externe Spezialisten hinzugezogen, um Risiken hinsichtlich der Akquisitionen zu erkennen und einzuschätzen. Dennoch können wir die Möglichkeit nicht ausschließen, dass diese Ziele nicht vollständig oder nur teilweise oder erst zu einem späteren Zeitpunkt erreicht werden können. Die Entwicklung ist zudem von verschiedenen Faktoren abhängig: den zu erwartenden Darlehen, der möglichen den Ausgaben für Marketingmaßnahmen, den angestrebten Kosten des Integrationsprozesses. Die Integration neuer Beständen erfordert eine Reorganisation von Verwaltung, Management sowie internen Strukturen und Prozessen. Diese Faktoren können von unseren Einschätzungen abweichen und zu einem Nichterreichen der prognostizierten Ergebnisse oder zu erhöhten Risiken führen. Finanzwirtschaftliche Risiken Aufgrund der Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation unseres Unternehmens sind Liquiditätsrisiken kurzfristig nicht erkennbar. Zinsrisiken, welche die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft beeinflussen könnten, bestehen aufgrund feststehender Konditionen nicht. Die Liquiditätslage ist gut. Kosten-und Liquiditätsrisiken Es besteht das Risiko, dass etwaige Liquiditätsreserven nicht ausreichen, um die laufenden Kosten zu decken. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, sollte es der Gesellschaft nicht wie vorgesehen gelingen, die für die Deckung ihrer jeweiligen Kosten und Verpflichtungen erforderliche Liquidität zu generieren. In diesen Fällen bestünde eine Deckungslücke, die zu zusätzlichen Kosten führen würde. Gelingt es nicht, eine etwaige Deckungslücke zu schließen, kann dies zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft, zu einer vorzeitigen Verwertung der Anteile und letztlich zur Insolvenz der Emittenten führen. All dies würde sich entsprechend nachteilig auf das Ergebnis des Investments auswirken und kann zu einem Totalverlust der Schuldverschreibungen führen. Risiko der Investition der Gesellschaft in andere Gesellschaften Die von der Gesellschaft getätigten Investitionen in andere Gesellschaften sind mit erheblichen Investitionen und Risiken verbunden. Hierzu gehört die Gefahr, dass sich die Schlüsselpersonen dieser Zielgesellschaften ändern oder notwendige Geschäftsbeziehungen dieser Zielgesellschaften nicht aufrechterhalten werden. Die angestrebten Ziele, Synergieeffekte oder Kosteneinsparungen können sich eventuell nicht verwirklichen und es kann zu Unstimmigkeiten mit Partnern oder zu strategischen Fehlentwicklungen kommen. Fehleinschätzungen von Risiken und/oder Marktvoraussetzungen bzw. nicht absehbare Entwicklungen können die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dieser Zielgesellschaften negativ beeinflussen. Weitere solcher Faktoren können u.a. darin bestehen, dass sich die wirtschaftliche Konzeption einer Zielgesellschaft nicht wie von dieser geplant realisieren lässt, etwa aufgrund hoher Kostenapparate, oder darin, dass falsche Anlageentscheidungen getroffen werden oder Rechtsstreitigkeiten geführt werden. Zudem können insbesondere Zahlungsstockungen, Zahlungsunfähigkeiten oder zu knappe Liquiditätsreserven, um unvorhergesehene Kosten des Geschäftsbetriebes oder weitere Zahlungsverbindlichkeiten zu bedienen, das Insolvenzrisiko der Zielgesellschaften erhöhen. Führt die Verschlechterung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einer Zielgesellschaft der Emittentin dazu, dass diese ihren vertraglichen Pflichten gegenüber der Emittentin nicht nachkommen kann, wirkt sich dies ebenfalls negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin aus. Dies kann für die Anleger zum Ausbleiben von Zinszahlungen am Ende der Laufzeit der Schuldverschreibungen sowie zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des von ihnen eingesetzten Kapitals führen. Chancenbericht Dem Wettbewerb am Markt werden wir durch Erfahrung, Innovationen, Zuverlässigkeit und durch ein hohes Maß an Qualität begegnen. Die am Markt durch unsere Geschäftsführer erworbene langjährige Kompetenz bietet sehr gute Voraussetzungen für ein erfolgreiches Bestehen im Wettbewerb. Risiken über die Verwendung von Finanzinstrumenten Die Gesellschaft ist in ihrer Entscheidung, in welche Immobiliengesellschaften sie investiert und in welcher rechtlichen Ausgestaltung dies geschieht, welche Immobilien angekauft werden, ebenso frei wie die Zielgesellschaften in deren Investitionsentscheidungen. Die Anleger haben hierauf keinen Einfluss. Fehlinvestitionen der Nettoeinnahmen durch die Gesellschaft sind möglich. Diese können die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin negativ beeinflussen. Dies kann für die Anleger zum Ausbleiben von Zinszahlungen am Ende der Laufzeit der Schuldverschreibungen sowie zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des von ihnen eingesetzten Kapitals führen. Zusätzlich verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den wesentlichen Risiken in unserem EU-Wachstumsprospekt. Nachtragsbericht Mit Stichtag 31.05.2023 wurde der Vertrieb der Emissionsprodukte Invest 28, Invest 33, Invest 38, Invest 43 und Invest 48 gemäß EU-Wachstumsprospekt vom 30.11.2022 freiwillig eingestellt und eine Rückabwicklung eingeleitet. Grundlage der getroffenen Entscheidung ist eine Feststellung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Übertragbarkeit der Wertpapiere und dem Erfüllen des Tatbestandes §32 KWG. Nach eingehender Prüfung ist die getroffene Feststellung unseres Erachtens nach unzutreffend, der guten Ordnung halber wurden jedoch oben genannte Maßnahmen eingeleitet. Bericht über Zweigniederlassungen Zweigniederlassungen werden von der Gesellschaft nicht unterhalten.
Kempten, 27. Juni 2023 gez. Waldemar Hartung, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den Vorschriften des Ersten Unterabschnitt des Zweiten Abschnitts des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches unter Beachtung des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft wurde mit Eintragung im Handelsregister vom 27. September 2022 gegründet. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Bilanz wurde gemäß § 266 Abs. 1 und 2 HGB i. V. m. § 268 Abs. 1, die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Die Gesellschaft erfüllt die Voraussetzungen für die Einordnung in die Größenklasse der Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden: • Die liquiden Mittel wurden zu Nennwerten angesetzt. • Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. • Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Angaben zu Posten der Bilanz • Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: im Geschäftsjahr 2022 gab es weder Forderungen noch sonstigen Vermögensgegenstände. • Eigenkapital: Das gezeichnete Kapital beträgt 25.000,00 Euro und ist voll eingezahlt. • Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Kosten für die Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses und die Erstellung der Steuererklärungen in Höhe von 13.900,00 Euro. • Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich wie folgt:
Sicherungsrechte an den ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen nicht. Angaben zu Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind - unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen - im Jahresabschluss berücksichtigt worden. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 19.439,89 Euro sind keine Provisionen enthalten. Im Geschäftsjahr 2022 wurden keine Zinsaufwendungen für die Teilschuldverschreibungen ausgewiesen. Nachtragsberichtsangaben gem. § 285 Nr. 33 HGB Mit Stichtag 31.05.2023 wurde der Vertrieb der Emissionsprodukte Invest 28, Invest 33, Invest 38, Invest 43 und Invest 48 gemäß EU-Wachstumsprospekt vom 30.11.2022 freiwillig eingestellt und eine Rückabwicklung eingeleitet. Grundlage der getroffenen Entscheidung ist eine Feststellung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Übertragbarkeit der Wertpapiere und dem Erfüllen des Tatbestandes § 32 KWG. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse nach§ 251 HGB Haftungsverhältnisse bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht. Unternehmensführung Im Geschäftsjahr 2022 wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch Herrn Waldemar Hartung geführt. Die Geschäftsführervergütung betrug in Summe 0,00 Euro.
Kempten, 27. Juni 2023 gez. Waldemar Hartung, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileBilanzeid Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsregeln der Jahresabschluss der VIVAT Investment II GmbH ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der VIVAT Investment II GmbH vermittelt und im Lagebericht der VIVAT Investment II GmbH der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der VIVAT Investment II GmbH so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der VIVAT Investment II GmbH beschrieben sind.
Kempten, 27. Juni 2023 gez. Waldemar Hartung, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2023 festgestellt. Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersAn die VIVAT Investment II GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der VIVAT Investment II GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 15. September 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der VIVAT Investment II GmbH für das Geschäftsjahr vom 15. September 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 so wie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Geselschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigung) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, das aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolosen Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Dresden, 30. Juni 2023 USTB
GmbH
gez. Uwe P. Kerner, Wirtschaftsprüfer |
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