REC
Reliable Engineering Concepts GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
44.654,00 |
76.661,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
27.151,00 |
59.158,00 |
| III.
Finanzanlagen |
17.500,00 |
17.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
861.388,28 |
702.104,03 |
| I.
Vorräte |
290.000,00 |
455.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
433.560,92 |
180.951,53 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
137.827,36 |
66.152,50 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.837,83 |
3.308,75 |
| Aktiva |
910.880,11 |
782.073,78 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
219.356,80 |
139.289,39 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
15.000,00 |
10.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
179.356,80 |
104.289,39 |
| B.
Rückstellungen |
60.236,65 |
51.885,98 |
| C.
Verbindlichkeiten |
631.286,66 |
590.898,41 |
| Passiva |
910.880,11 |
782.073,78 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die REC Reliable Engineering Concepts GmbH hat ihren
Sitz in Stuttgart. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 746150 eingetragen.
Der Jahresabschluss der REC Reliable Engineering
Concepts GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen
nach den für Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Abs. 1 Nr. 2, 266 ff. HGB).
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 800,00 wurden im Jahre des
Zugangs voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
angesetzt.
Die in Arbeit befindlichen Aufträge wurden
gemäß § 255 Absatz 2 HGB von der
Gesellschaft zum Abschlussstichtag mit den
aktivierungspflichtigen Einzelkosten, den angemessenen
Teilen der Material- sowie der Fertigungsgemeinkosten
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
angesetzt.
Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen wurden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag
angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser
Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluss wurde gemäß § 268
Absatz 1 HGB unter teilweiser Gewinnverwendung aufgestellt.
In den Bilanzgewinn wurde eine Gewinnvortrag von Euro
104.289,39 einbezogen.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr, über einem Jahr,
Angabe gemäß
§ 268 Abs. 5 S. 1 HGB
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 619.059,60
(Vorjahr: Euro 569.260,21)
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit über einem Jahr beträgt Euro
12.227,06 (Vorjahr: Euro 21.638,20).
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
§ 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
Betrag Vorjahr
|
|
Euro
|
Euro
|
Forderungen
|
129.383,94
|
57.217,42
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
0,00
|
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer,
Angabe gemäß § 285 S. 1 Nr. 7 HGB und
§ 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB
Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Firma REC
Reliable Engineering Concepts GmbH 6 Arbeitnehmer.
Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Geschäftsführer
Zu den zu Gunsten einzelner Geschäftsführer
vergebenen Krediten wird berichtet:
Kreditentwicklung
|
Betrag
|
|
Euro
|
Stand bisheriger Kredite
|
57.217,42
|
Rückzahlungen im
Berichtsjahr
|
4.788,11
|
Neuvergaben im
Berichtsjahr
|
76.954,63
|
= neuer
Kreditbestand
|
129.383,94
|
sonstige Berichtsbestandteile
Unterschrift der Geschäftsführung
Stuttgart, den 13.
März 2024
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gez. Dr. Ralf Türck
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Ort, Datum
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Unterschrift
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Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.03.2024
festgestellt.
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