vitamin fee
GmbH
Bonn
(vormals: Berlin)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.397,00 |
18.238,00 |
| I.
Sachanlagen |
14.397,00 |
18.238,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
749.597,17 |
785.384,83 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
510.488,85 |
275.700,03 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
239.108,32 |
509.684,80 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.900,00 |
1.900,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
765.894,17 |
805.522,83 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
662.064,32 |
580.331,20 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
555.331,20 |
390.148,90 |
| III.
Jahresüberschuss |
81.733,12 |
165.182,30 |
| B.
Rückstellungen |
31.958,27 |
58.892,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
71.871,58 |
166.299,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
765.894,17 |
805.522,83 |
Anhang zum 31. Dezember 2019
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, nach den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaften finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs.1 HGB Anwendung.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: vitamin fee
GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Bonn
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Bonn
Register-Nr.: B 25234
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 265, 268-274a HGB sowie §§ 276-277
HGB und unter Beachtung der generellen
Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB
aufgestellt.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der § 266 HGB
und 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erfordern bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB
Vorschriften nach BilRUG ergeben.
Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Umlaufvermögen
Die fertigen Erzeugnisse und Waren werden
gemäß dem strengen Niederstwertprinzip nach
§ 253 Absatz 4 HGB mit den durchschnittlichen
Anschaffungskosten beziehungsweise letzten Einkaufspreisen
bewertet. Notwendige Abschläge auf den niedrigeren
beizulegenden Wert wurden vorgenommen.
Die unfertigen Leistungen werden entsprechend ihres
Fertigungsgrades mit anteiligen Herstellungskosten gem.
§ 255 Abs.2 HGB bewertet.
Fertige Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten gem.
§ 255 Abs.2 HGB bewertet. Bestandsrisiken aus
Lagerdauer und Gängigkeit der Erzeugnisse wurden
angemessen berücksichtigt.
Erhaltene Anzahlungen wurden mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt und gem. § 268
Abs.5 Satz 2 HGB offen von den Vorräten abgesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen
bewertet.
Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos bei
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine
angemessene Pauschalwertberichtigung auf den nicht
einzelwertberichtigten Netto-Forderungsbestand gebildet.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
zum Nennwert angesetzt.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
25.000,00 EURO und ist gegenüber dem Vorjahr
unverändert.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Sonstige Rückstellungen umfassen alle
erkennbaren Risiken und gewisse Verpflichtungen und sind in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Rückzahlungs- bzw.
Erfüllungsbetrages bewertet. Rückstellungen mit
einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen
sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen
Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Verbindlichkeitenspiegel
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2019
|
|
< 1 Jahr
|
1 - 5 Jahre
|
>5 Jahre
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
22,5
|
22,5
|
0,0
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
49,4
|
49,4
|
0,0
|
0,0
|
Summe
|
71,9
|
71,9
|
0,0
|
0,0
|
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt
71.871,58 EUR (Vorjahr: 142.376,80 EUR).
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr beschäftigte die
Gesellschaft im Durchschnitt 5 Mitarbeiter.
Unterschrift der Geschäftsführung
Bonn, 23.09.2020
gez.Fee
Vogel
GF
Berufsbezeichnung: Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.09.2020
festgestellt.
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